| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
NOMOCON .

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 154 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 9.Jul 2008 17:30 Titel: Reform des GmbH-Rechts |
|
|
Der deutsche Bundestag hat die größte Reform des GmbH-Rechts seit der Einführung des GmbH-Gesetzes vor mehr als 100 Jahren verabschiedet. Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ soll die GmbH als Rechtsform für Unternehmen deutlich attraktiver werden. So wird zum Beispiel eine "GmbH- Gründung" mit nur einem Euro Startkapital möglich.
Das Gesetz soll zum November 2008 in Kraft treten.
Sie brauchen für die Gründung einer GmbH künftig nicht mehr 25.000 Euro Stammkapital – bzw. 12.500 Euro, weil zum Zeitpunkt der Gründung lediglich die Hälfte eingezahlt sein muss.
Stattdessen können Sie sich für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)., eine neue Variante der GmbH entscheiden. Hier reicht 1 Euro Stammkapital aus. Allerdings muss die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch im Firmennamen auftauchen.
Nun sollen Unternehmergesellschaften das Mindeststammkapital von 25.000 € ansparen. Dafür ist in jedem Jahr ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns in eine Rücklage einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Gewinnanteil darf an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Ist auf diese Weise ein Betrag in Höhe des Mindeststammkapitals erreicht worden, so kann dieser in Stammkapital umgewandelt werden. Es müssen also keine weiteren Rücklagen mehr gebildet werden. Die angesparten Rücklagen dürfen ausschließlich für das Stammkapital oder zum Ausgleich etwaiger Verluste der Gesellschaft verwendet werden. Wird eine Rücklage in Stammkapital umgewandelt, darf die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in „GmbH“ umfirmieren.
Für einfache Gründungen mit maximal 3 Gesellschaftern und ohne Sacheinlage kann künftig ein Musterprotokoll verwendet werden, bestehend aus Satzung, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. Vorteil: Die Kosten für den Entwurf einer Satzung entfallen. Die Notarkosten für die Beurkundung liegen lediglich bei 20 Euro.
Die Gründung einer GmbH ist erst mit der Eintragung in das jeweilige Handelsregister abgeschlossen. Diese verzögerte sich bislang häufig, weil behördliche Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig vorlagen, zum Beispiel bei Handwerks-GmbHs oder Gastronomiebetrieben. Künftig kann eine GmbH bereits in das Handelsregister eingetragen werden, bevor die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Der Geschäftsführer muss bei der Anmeldung lediglich versichern, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt wurde. Der endgültige Nachweis der erteilten Genehmigung ist anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Eintragung ins Handelsregister nachzuholen.
Es war eine andere Novelle des GmbH-Gesetzes angedacht, daß die minimale Stammeinlage auf 10.000€ begrenzen sollte.
Entgegen den allgemeinen Erwartungen, kam es sodann zur vorgenannten Regelung. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Hopfenstr. 1d
24114 Kiel
Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail:nomocon@email.de
WebSite: http://www.nomocon.com |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |