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Crix Newbie
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 1.Nov 2006 11:31 Titel: Schweigepflicht eines Aufsichtrates nicht eingehalten |
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Hallo GoMoPa-User,
in meinem Verein (e.V.) hat ein Mitglied des AR Interna an die Presse weitergegeben. So weit, so schlecht. Nun stellt sich mir die Frage, ob er dies evtl. sogar darf, wenn er dies als "freie Meinungsäußerung einer Privatperson" tarnt. Oder muß er seiner Funktion als AR-Mitglied jede Äußerung die er im Zusammenhang mit diesem Verein tätigt, auch seiner Funktion als AR-Mitglied zurechnen lassen, sprich: er kann in diesem Zusammenhang nicht mehr als Privatperson auftreten, sondern zwangsläufig nur noch als AR-Mitglied?
Welches Gesetz greift bei einem Verstoß gegen die AR-Pflichten? Kann das AktG Anwendung finden, obwohl es sich um einen e.V. und keine AG handelt?
Wir würden gerne dieses Leck in Zukunft so weit es geht stopfen, sind uns aber natürlich bewusst, dass anonyme Äußerungen gegenüber Dritten nie zu verhindern sein werden.
Was sollte eine Satzung enthalten, um eine möglichst starke Hand gegen solche Personen zu haben? (Natürlich ist das Kind nun schon in den Brunnen gefallen, aber wir würden gerne Widerholungen verhindern).
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich formulieren und freue mich auf Antworten.
mit freundlichen Grüßen
C. |
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