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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 8.Sep 2006 13:14 Titel: Union will neue Rechtsform für Existenzgründer |
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Zusätzlich zu der Reform des GmbH-Rechts soll für Kleinunternehmer und Unternehmensgründer eine neue Rechtsform geschaffen werden. Die Union will damit vor allem der britischen "Limited" Konkurrenz machen.
Ein entsprechendes Konzept des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion hat die Arbeitsgruppe Recht am gestrigen Dienstag einstimmig gebilligt. Hintergrund der Reformpläne ist der wachsende Konkurrenzdruck auf die deutsche GmbH durch billigere und unkompliziertere Rechtsformen aus dem Ausland - vor allem die britische "Limited".
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2002 dürfen sich auch deutsche Unternehmer dieser ausländischen Rechtsformen bedienen - was sie in großer Zahl tun: Die Limited kostet erheblich weniger Geld und bürokratischen Aufwand als die Eintragung einer GmbH. In Reaktion darauf hatte Zypries Ende Mai einen Gesetzentwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorgelegt. Kernpunkt war die Absenkung des Mindeststammkapitals von 25 000 Euro auf 10 000 Euro.
Für die Limited ist nur ein nominelles Stammkapital von einem britischen Pfund erforderlich. Außerdem sollte die Eintragung der GmbH ins Handelsregister beschleunigt werden.
In der Praxis gilt aber das GmbH-Recht auch unabhängig vom Konkurrenzdruck durch die Limited an vielen Stellen als reformbedürftig. Der Zypries-Entwurf enthält dazu zahlreiche Ansätze - etwa die Vereinfachung des unüberschaubaren Richterrechts zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen oder die rechtliche Absicherung des Cash-Pooling im Konzern. Durch verschiedene Maßnahmen soll künftig auch den so genannten "Firmenbestattern" das Handwerk gelegt werden - Betrügern, die mit der Haftungsbefreiung der GmbH Gläubiger prellen.
Dass es Reformbedarf im GmbH-Recht gibt, leugnet die Unionsfraktion nicht. Den Kampf gegen die Limited-Konkurrenz will die CDU aber mit anderen Mitteln führen: Zusätzlich zur GmbH soll es künftig eine neue Rechtsform einer "Unternehmergesellschaft" (UG) geben, heißt es in dem Beschluss der Arbeitsgruppe Recht. Dabei müssten die Gründer kein Mindestkapital aufbringen. Die Gründungskosten würden sich auf maximal 100 Euro belaufen. Der Gang zum Notar wäre nicht mehr nötig, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag genügt.
Um den Gläubigerschutz zu gewährleisten, will die Union die UG und ihre Gesellschafter und Geschäftsführer an recht strenge Vorschriften binden: Sie unterlägen erweiterten Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und im Internet und schärferen Insolvenzvorschriften. Die Gesellschafter würden auch bei einer evidenten Unterkapitalisierung persönlich haften. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 8.Sep 2006 13:53 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| Die Gesellschafter würden auch bei einer evidenten Unterkapitalisierung persönlich haften |
Also gleich von Anfang an......
Denn ohne dementsprechendes Gesellschaftskapital reichen zur Unterkapitalisierung ja bereits die Gründungskosten.
Sicherheitshalber sollte also der Geschäftsführer bereits vor Gründung den Insolvenzantrag fertig stellen.
Welch ein Blödsinn, dabei ist das "Sommerloch" doch offiziell vorbei....
grüße
gundel |
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