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Mantel-Mann Newbie
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 1 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 15.Dez 2005 0:27 Titel: Verlustübernahme bei Mantelkauf |
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Hallo zusammen,
ich habe eine etwas vertrackte Geschichte vor mir und wäre heilfroh, wenn Ihr mir helfen könntet:
Die Akteure
A Inc.
Muttergesellschaft von A GmbH. Seit 2003 aufgelöst. Sitz in USA
A GmbH
GmbH im Insolvenzverfahren seit 1.2.2002. Sitz in Deutschland
B GmbH
Neu gegründete GmbH mit gleichem Geschäftszweck wie A GmbH. Sitz in Deutschland
GF
Geschäftsführer der A GmbH und B GmbH. Gesellschafter der A Inc.
Sachverhaltsbeschreibung
Die A Inc. gründete im Jahr 2000 die A GmbH und war zu 100% Gesellschafter. Aufgrund von Finanzierungsdefiziten auf Seiten der A Inc. wurde in 2001 beschlossen, die A Inc. zu schließen.
Die A GmbH hatte bis zu diesem Zeitpunkt einen Verlust von ca. 1 Mio. € erwirtschaftet, der durch ein eigenkapitalersetzendes Darlehen der Muttergesellschaft finanziert worden war.
Die A Inc. stellte ab Oktober 2001 alle Zahlungen an die A GmbH ein. Die A GmbH konnte die langfristigen Mietverbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern war nicht möglich.
Insbesondere hat die Muttergesellschaft des Hauptgläubigers (Vermieter) einen Forderungsverzicht ausgeschlossen.
Der GF hat daraufhin am 31.10.2001 einen Antrag auf Insolvenzverfahren der A GmbH gestellt.
Am 01.02.2002 wurde das Insolvenzverfahren über die A GmbH eröffnet.
Zwischenzeitlich hat der GF Vorbereitungen zur Eröffnung der B GmbH getroffen, die am 01.04.2002 ins Handelsregister eingetragen wurde. GF ist als alleiniger Gesellschafter der B GmbH ins Handelsregister eingetragen.
Zwischen dem GF der B GmbH und dem Insolvenzverwalter der A GmbH wurde ein Kaufpreis über das Anlagevermögen der A GmbH in Höhe von 50 T€ vereinbart.
Die Ratenzahlungen über das Anlagevermögen laufen Ende Dezember 2005 aus. Der Kaufpreis ist dann in voller Höhe erbracht. Der Abschluss der Insolvenzverfahrens über die A GmbH wird für Anfang 2006 erwartet.
Zwischenzeitlich wurde die Gesellschafterstruktur des Hauptgläubigers maßgeblich geändert. Nunmehr ist der Hauptgläubiger bereit, auf seine Forderung ggü. der A GmbH zu verzichten.
Folgende Fragen drängen sich mir auf:
Ist durch die Auflösung der A Inc. das Darlehen erloschen und mindert dadurch ggf. erfolgswirksam den Verlustvortrag?
Bsp-Bilanz der A GmbH:
Bank, Kasse, Aktiva 0 € EK (Darlehen der A Inc. 950 T€
Verlustvortrag 1 Mio. € Verbindlichkeiten 50 T€
Bilanzsumme 1 Mio. € Bilanzsumme 1 Mio. €
Kann der in der A GmbH bilanzierte Verlustvortrag von 1 Mio. € in irgendeiner Form steuermindernd für GF oder die B GmbH genutzt werden? Z.B.
- durch Sanierung der A GmbH mittels Einlage durch die B GmbH (ca. 10 T€ erforderlich).
- durch Sanierung der A GmbH mittels Einlage des GF
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit kein „Mantelkauf zur Steuervermeidung“ vorliegt und damit der Verlust des Verlustvortrags zu befürchten ist?
Welches Vorgehen ist vielversprechend und gleichzeitig risikoarm?
Besten Dank für Eure Hilfe! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 15.Dez 2005 16:45 Titel: |
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hallo,
für dieses Thema kann man eigentlich nur den Rat des / eines Steuerberaters / Insolvenzverwalters einholen, der die gesamte Situation kennt.
Da die Gesellschaft regelmäßig nach Insolvenz erlischt, würde damit auch der Verlustvortrag erlöschen.
Evtl. besteht aber unter gewissen Umständen die Möglichkeit der Fortsetzung der Gesellschaft. Dies ist dann möglich, wenn ein entsprechender Fortsetzungsbeschluß gefasst wurde und das Verfahren entweder auf Antrag des Schuldners (Fehlen eines Insolvenzgrundes oder Zustimmung aller Insolvenzgläubiger) eingestellt oder nach Bestätigung eines Insolvenzplans der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden war.
1.
Könnte auch in Form einer "übertragenen" Sanierung (Außensanierung) evtl. möglich sein. d.h. der Verkauf des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils auf einen anderen Unternehmensträger (sog. gebündelte Liquidation), bei der durch Gesamtübertragung anstelle des Zerschlagungswerts allerdings der Fortführungswert realisiert wird.
2.
Aber auch in Form der "normalen" Sanierung, durch Zuführng neuen Kapitals oder Erlass von Forderungen, die sog. Innensanierung
Diese Maßnahmen sind natürlich auch durch die jetzigen Gesellschafter möglich. Allerdings muß man "Geld" in die Hand nehmen!!! Den Insolvenzverwalter könnte eine solche Geschichte durchaus freuen!! Also genau prüfen lassen!!!!
Bevor man also die Firma durch die Verkäufe des Anlagevermögens schwächt und damit die Beendigung beschleunigt, sollte man prüfen, ob nicht evtl. mit Hilfe des Insolvenzverwalters diese Schritte noch möglich wären.
grüße
gundel |
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