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blue-eye Newbie
Anmeldungsdatum: 19.12.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 15.Nov 2006 22:13 Titel: Voraussetzungen an den GF einer GmbH oder GmbH & Co.KG |
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Wir möchten eine GmbH oder GmbH & Co.KG gründen. Der geplante Geschäftsführer hatte allerdings in der Vergangenheit mal finanzielle Probleme und deshalb in der Schufa und im Schuldnerregister noch nicht wieder eine reine Weste. Kann mir jemand sagen, ob sowas und was genau dann gegen eine Bestellung zum Geschäftsführer sprechen würde?
Vielen Dank im Voraus...
blue-eye |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 16.Nov 2006 7:56 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
| Der geplante Geschäftsführer hatte allerdings in der Vergangenheit mal finanzielle Probleme und deshalb in der Schufa und im Schuldnerregister noch nicht wieder eine reine Weste. |
Egal!
Er könnte nur dann nicht als Gf fungieren, wenn er z.B. wegen einer Insolvenzstraftat (aber auch Betrug etc.) rechtskräftig verurteilt wäre und ihm das Führen eines Geschäfts untersagt wäre. Ferner dürfte kein Gewerbe(führungs)verbot (Gewerbezentralregister) vorliegen.
Ansonsten spricht nichts gegen eine Tätigkeit. Allerdings sollte man beachten, daß u.U. diese "Vergangenheit" bei Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform etc.) gespeichert ist und dies evtl. eine negative Auskunft für die Firma bedeuten könnte.
grüße
gundel |
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pong Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 16.Nov 2006 12:06 Titel: |
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Von der Creditreform wird man ja sogar angeschrieben und da steht dann z.Bsp. .....GF......Insolvenzverfahren 10/05 eröffnet. Dies hat negative Auswirkungen auf die Firmenbewertung etc. und kann dazu führen, das man z.bsp. Vorkasse Kund wird......
Viel Spass! |
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