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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 10:02 Titel: Wann Rechtsform Ltd & Co KG |
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Hallo,
mir ist noch nicht ganz klar, wie der Idealfall für die Rechtform Ltd & Co KG ist und wann man gerade diese Rechtsform wählt? Hat jemand sogar Praxiserfahrungen mit dieser Rechtsform? |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 14.Feb 2005 11:00 Titel: |
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@ webcruiser
Was ist Ihnen denn nicht klar?
Ltd. & Co. KG wird genauso behandelt wie eine GmbH & Co. KG.
Limited = Komplementär/Vollhafter
Kommanditisten/Teilhafter (mind. 1 erforderlich) = Haftung mit der Einlage
Kommanditisten haben keine Geschäftsführungsbefugnis - diese liegt beim gesetzlichen Vertreter der Komplementärgesellschaft.
Weitere Fragen?
Mit Gruß,
TomCat |
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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 14:46 Titel: |
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Hallo,
was mir nicht klar ist, welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Rechtsform Ltd. & Co. KG gegenüber einer Ltd? Welche Entscheidungskrieterein spielen dabei eine Rolle?
Wenn ich in Deutschland als IT-Dienstleister eine Geschäftsstelle einer UK-Ltd. eröffnen möchte, was bringt mir mehr Vorteile in Bezug auf Verwaltungaufwand, Steuern, vielleicht Fördermittel? Ich fände es auch nützlich, anonym bleiben zu können, ist aber nicht ausschlaggebend. Für welche Rechtsform soll ich mich entscheiden?
Gruss, Webcruiser |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 14.Feb 2005 15:09 Titel: |
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@ webcruiser
Wissen Sie denn überhaupt, was eine Ltd. & Co. KG bzw. eine GmbH & Co. KG ist? Ihre Fragestellung lässt vermuten, dass Sie es nicht wissen.
Bitte um Aufklärung, dann kann auch Ihre Frage beantwortet werden.
TomCat |
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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 15:55 Titel: |
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| Was eine Ltd. ist, habe ich hier ziemlich ausführlich erfahren. Was eine GmbH ist, weiß ich natürlich auch. Warum man eine Ltd. & Co. KG bzw. eine GmbH & Co. KG gründet und was für die Wahl für dieser Rechtsform entscheidet ist, ist mir nicht klar. Deshalb frage ich ja. |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 14.Feb 2005 16:04 Titel: |
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@ webcruiser
Dann mal ganz von vorne......
Definition:
Bei der GmbH und Co. KG handelt es sich um eine Mischform verschiedener Rechtsformen, der Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaft. Die GmbH und Co. KG ist eine KG, bei der eine GmbH als Vollhafter, und somit als Komplementär fungiert, so dass anstatt einer natürlichen Person die GmbH persönlich haftender Gesellschafter der KG ist. Auf der anderen Seite sind meistens die Gesellschafter der GmbH auch Kommanditisten der KG. Die Rechtsgrundlagen der KG sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und die der GmbH im GmbH-Gesetz geregelt.
Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mind. 25.000 €) haftet, wird die Zielsetzung einer Personengesellschaft, d.h. der persönlichen unbeschränkten Haftung hier außer Kraft gesetzt. Im Extremfall ist wie bei der GmbH eine Ein-Mann-Gesellschaft denkbar, bei der der Kommanditist zugleich der einzige Gesellschafter der GmbH (= Komplementär) ist. Die Leitung obliegt dem Komplementär, d.h. der GmbH, also dem Geschäftsführer der GmbH.
Da die KG nicht prüfungs- und publizitätspflichtig ist und die wenig strengen Rechnungslegungsvorschriften von Personengesellschaften Anwendung finden, kann diese Rechtsform eine einfache Form einer Haftungsbeschränkung mit nach außen auftretenden Merkmalen einer Personengesellschaft sein.
Gründung: Siehe Gründung einer KG und einer GmbH
Geschäftsführung und Vertretung: Geschäftsführung und Vertretung obliegen dem Komplementär, also der GmbH.
Mindestkapital: 25.000 € bei der Komplementär GmbH
Eintragung: Eintragung der GmbH in das Handelsregister Abteilung B und Eintragung der KG in das Handelsregister Abteilung A
Finanzierung: Die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. auch Kommanditisten kann eine wesentliche Quelle der Finanzierung darstellen. Als weitere Finanzierungsquelle kann auch die Nachschusspflicht der Gesellschafter dienen.
Haftung: Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mind. 25.000 €) haftet, wird die Zielsetzung einer Personengesellschaft, d.h. der persönlichen unbeschränkten Haftung hier außer Kraft gesetzt. Die Kommanditisten haften nach Einbringung Ihrer Einlage ebenfalls nicht mehr.
Sonstiges: Die Gewinnverteilung erfolgt i.d.R wie bei der KG, aber unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.
Vor- und Nachteile: Für die Entscheidung zu einer GmbH u. Co. KG dürfte sicherlich die günstigere Besteuerung gegenüber der GmbH zählen. Als Nachteil wäre hier ganz klar der erhöhte Aufwand zu nennen, so sind unter anderem zwei Buchhaltungen zu führen und auch zwei Jahresabschlüsse zu fertigen, daher lohnt sich diese Konstruktion eigentlich nur für größere Unternehmen.
Erklärung der Ltd. & Co. KG --> oben einfach GmbH durch Limited ersetzen.
Günstig bei der Ltd. & Co. KG, dass Sie kein Stammkapital i. H. v. 25T€ einbezahlen müssen sowie dass die Gründungskosten erheblich niedriger sind.
Allerdings benötigen Sie sowohl bei der Ltd. als auch GmbH & Co. KG logischerweise mindestens einen weiteren Gesellschafter, den sog. Kommanditisten, der wiederum mit seiner Einlage in voller Höhe haftet.
TomCat |
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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 16:32 Titel: |
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Vielen Dank für die ausführlich Darstellung. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist ein Nachteil einer Ltd. & Co. KG der größere Verwaltungsmehraufwand. Man braucht zwei Buchhaltungen und zwei Jahresabschlüsse, wobei bei der Personengesellschaft die Anforderungen nicht so hoch sind, richtig?
Warum aber dieser Klimmzug, um eine Personengesellschaft zu werden, ist mir noch nicht aufgegangen. Nur um die Haftung für die Personengesellschaft auszuschließen? Was mache es so erstebenswert, eine Personengesellschaft zu sein?
Kann man auch als 1-Mann-Firma eine Ltd. & Co. KG sein?
Gruss, Webcruiser |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 14.Feb 2005 16:40 Titel: |
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@ webcruiser
| Zitat: |
| Kann man auch als 1-Mann-Firma eine Ltd. & Co. KG sein? |
Natürlich nicht!!! Ich verstehe Ihren Hintergedanken nicht bzw. warum Sie sich so eingefahren haben auf die Ltd. & Co. KG, wenn Sie doch nur eine Person sind.
| Zitat: |
| Allerdings benötigen Sie sowohl bei der Ltd. als auch GmbH & Co. KG logischerweise mindestens einen weiteren Gesellschafter, den sog. Kommanditisten, der wiederum mit seiner Einlage in voller Höhe haftet. |
LTD. & CO. KG genauso wie GMBH & CO. KG immer mindestens 2 Personen bzw. Beteiligte, da die GmbH oder auch die Ltd. keine natürlichen, sondern juristische Personen sind!
TomCat |
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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 16:53 Titel: |
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Ich möchte nur alle Möglichkeiten ausloten und mich vollständig informieren. Also, wenn man in England Inhaber seiner eigenen Ltd. ist, kann man dann in Deutschland nicht Inhaber einer Co. KG sein?
Übriegens würden mich auch noch die Antworten zu meinen anderen Fragen interessieren.
Gruss |
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jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
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Verfasst am: 14.Feb 2005 17:47 Titel: |
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Soweit ich weiß, ist ein entscheidender Vorteil, dass auf die Ausschüttungen an die Personengesellschaft keine Körperschaftssteuer anfällt.
Man belässt den Teil im Vermögen der GmbH/Ltd., der gerade die Ausgaben deckt, damit am Ende des Bilanzjahres ein Nullgewinn ausgewiesen werden kann. Alle Gewinne werden an die KG ausgeschüttet. |
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webcruiser Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 14.Feb 2005 17:57 Titel: |
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Hallo jonathan33,
das ist ja schon mal ein nützlicher Hinweis. Ist die denn die Personensteuer niedriger als die Körperschaftssteuer? Sorry, kenne mich mit Steuern noch nicht so gut aus. Kennt vielleicht jemand Zahlen?
Gruss |
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jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
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Verfasst am: 14.Feb 2005 22:43 Titel: |
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@web-cruiser
Ich glaube bei Ihnen sind viele Fragen ungeklärt, wenn Sie wollen können Sie mich per Mail erreichen: [E-Mail anzeigen]
Da kann ich Ihnen mal ein paar Informationen zukommen lassen. |
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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 15.Feb 2005 12:08 Titel: |
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| Wenn ich aber GF der Ltd. bin, kann ich doch auf der einen Seite als Komplimentär und auf der anderen Seite als Komanditist eingesetzt werden, also doch keine 2 Personen, oder? |
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tomcat-world Specialist
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 111 Wohnort: an der schönen Alster!
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Verfasst am: 15.Feb 2005 12:16 Titel: |
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@ IC2003
| Zitat: |
| Wenn ich aber GF der Ltd. bin, kann ich doch auf der einen Seite als Komplimentär und auf der anderen Seite als Komanditist eingesetzt werden, also doch keine 2 Personen, oder? |
Und was bringt das ganze Theater?? Das ich sagen kann, ich hab 'ne Ltd. & Co. KG??
Na ja....
TomCat |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 15.Feb 2005 13:09 Titel: Ltd& Co.KG ?? |
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Sollte mich eine Unternehmen mit einer derartigen Firmierung anschreiben bringt es mich sofort dazu, dass bei mir erstmal alle Lichter zu blinken anfangen.
Dsweiteren wird diese Gestaltung unter Einbeziehung aller bestehenden Gesetze und Richtlinien so auch nicht funktionieren. DIe Absicht die hinter einer derartigen Gestaltung steht möchte ich hier auch nicht weiter differenzieren und erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 15.Feb 2005 13:56 Titel: |
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Hallo,
ich kann Ihnen ein dutzend Firmen nennen, die Ltd. & Co. KG sind.
Hier ein Beispiel:
Rolls-Royce Deutschland Ltd & CO KG
Eschenweg 11
15827 Dahlewitz
Deutschland
Tel +49 33708 6 0
Fax +49 33708 6 3000
Email Dahlewitz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel +49 33708 6 2682
Fax +49 33708 6 3085
Email Press Office
Oberursel
Rolls-Royce Deutschland Ltd & CO KG
Hohemarkstr. 60-70
61440 Oberursel
Deutschland
Tel +49 6171 90 0
Fax +49 6171 90 7000
Email Oberursel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel +49 6171 90 6957
Fax +49 6171 90 7633
Email Press Office |
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