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Wie sind stille Gesellschaftseinlagen zu behandeln?

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Bernhard Behl
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2005 9:08    Titel: Wie sind stille Gesellschaftseinlagen zu behandeln? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal zusammen,

wir haben eine Geschäftsidee und möchten dieses gerne insofern umsetzen, dass wir (zwei Personen) eine GmbH oder evtl. eine Ltd gründen.
Einige Freunde und Familienmitglieder würden einen erheblichen Teil des erfordelichen Kapitals zur Verfügung stellen. Dies möchten wir vertraglich als stille Gesellschafter regeln.

Frage: wie werden die Einlagen dieser "stillen Gesellschafter" in der Gmbh oder der Limited verbucht, Wird diese Einlage generell dem Stammkapital zugerechnet? Und heisst das, wenn sich "zwischendurch" noch der eine oder andere als "stiller Gesellschafter" beteiligen möchte, dass immer eine Stammkapitalerhöhung eingetragen werden muss?


Nette Grüße
Bernhard Behl
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1126
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2005 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ Bernhard Behl

vielleicht ist es in Ihrer Sache zweckmäßig, eine typische Unterbeteiligung im Sinne einer typischen stillen Gesellschaft (GbR) zu gründen, da dadurch GmbH-rechtliche Strukturen, wie Sie sie richtigerweise ansprechen, nicht von Belang sein sollten.

Steuerlich hätte eine solche Konstruktion, die auch bei einer in Deutschland eingetragenen Ltd. Anwendung finden kann, den Vorteil, daß die "Stillen" nicht als Mitunternehmer steuerlich herangezogen werden.
Die typische stille Gesellschaft ist nämlich regelmäßig ein Finanzierungsinstrument, das es ermöglicht, den Kreditgeber am Gewinn und (abdingbar) am Verlust des finanzierten Handelsgewerbes teilhaben zu lassen.
Der typische stille Gesellschafter erzielt mit seinem Gewinnanteil, wenn er die stille Beteiligung im Privatvermögen hält, Einkünfte aus Kapitalvermögen iSv § 20 EStG; Anteile an laufenden Verlusten sind bei ihm Werbungskosten, die im Jahr der Abbuchung von seiner Einlage zu berücksichtigen sind.
Hält der stille Gesellschafter seine Beteiligung im Betriebsvermögen, gelten andere Regeln.

Viel Erfolg

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Dragan2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 38
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2005 12:59    Titel: Re: Wie sind stille Gesellschaftseinlagen zu behandeln? Antworten mit Zitat

Bernhard Behl hat folgendes geschrieben::


Dies möchten wir vertraglich als stille Gesellschafter regeln.



... das macht nur Sinn um sie auch am Gewinn zu beteiligen.
(Und geht die Firma pleite ist die Einlage weg)

Um die Einlage der Familienangehörigen zu schützen finde ich es sinnvoller es als Privatkredit mit Vertrag von den Angehörigen zu Banküblichen Konditionen zu leihen. Gewinnbeteiligung kann dann auch über andere Wege erfolgen.
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