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Zu welcher Unternehmensform ratet ihr?

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Mr. Rossi
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 8:03    Titel: Zu welcher Unternehmensform ratet ihr? Antworten mit Zitat

Hallo
ich lebe momentan im Ausland und habe auch in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. Aus dem Ausland heraus vertreibe ich Kleinartikel nach Europa (Hauptsaechlich Deutschland). Versteuert wird dieser Gewinn im Ausland. In Deutschland muss ich diese Gewinne nicht angeben, da ich ja nur noch beschraenkt steuerpflichtig bin. Ich moechte nun gerne waehrend meiner Urlaubsaufenthalte (3-4 Monate im Jahr) das Geschaeft aus Deutschland aus weiterbetreiben und hierzu ein Gewerbe anmelden. Was fuer eine Gewerbeform wuerdet ihr mir empfehlen?
- Der Jahresumsatz waere maximal 50.000 EUR (Gewinn maximal 15.000 EUR), realistischerweise am Anfang aber eher 10.000 EUR (Gewinn ca. 3.000 EUR).
- Ich arbeite alleine, d.h. persoenliche Haftung waere nicht ganz so schlimm.
- Ich moechte einen moeglichst geringen Verwaltungsaufwand
- Ich moechte moeglichst geringe Gruendungs- und Verwaltungskosten
- Ich plane keine Kredite aufzunehmen
- Ein Bankkonto um Zahlungen deutscher Kunden empfangen zu koennen ist ein muss

Die im Internet oft angepriesene englische Ltd. scheint mir fuer meinen Fall etwas ueberdimensioniert, zu umstaendlich und zu teuer. Wie seht Ihr das?

Ueber folgende Punkte bin ich mir auch noch nicht im klaren:
- Kann ich ein Gewerbe anmelden ohne einen Wohnsitz noch meinen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben? Das waere wichtig, weil ich auf jeden fall weiterhin beschraenkt steuerpflichtig bleiben moechte.
- Brauche ich eine Zollnummer um Ware aus dem Ausland an mich zu schicken, oder geht es auch ohne die Zollnummer? Bekomme ich die Zollnummer bei der Gewerbeanmeldung kostenlos?
- Kann ich, da ich momentan im Ausland bin, einfach Ware an z.B. meine Eltern vorschicken und Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen und das dann im Nachhinein in das Gewerbe ueberfuehren?

Waere klasse wenn ich ein paar Tips von Euch bekommen koennte.

Rossi
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 8:42    Titel: Antworten mit Zitat

unternehmensgründung für deutschland:

ltd & co kg

kostet all inclusive zw. 700-2000 euro
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Mr. Rossi
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

@WillyWichtig:

Ich glaube wie gesagt nicht, das bei meinen zuerwartenden Umsaetzen und Gewinnen sich eine Ltd. lohnt.

Vielmehr ist die Frage von Interesse, ob eine Gewerbeanmeldung ohne einen Wohnsitz ind Deutschland moeglich ist und wie das funktioniert.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 405
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst bei beschränkter Steuerpflicht unterliegen die Gewinne, die von der deutschen Betriebsstätte erwirtschaftet werden, der deutschen Steuerpflicht.

Wo wohnen Sie denn die 3 oder 4 Monate? Im Hotel? Vorsicht: Selbst das Bereithalten eines Zimmers für Wohnzwecke beispielsweise bei den Eltern oder eine Ferienwohnung begründet schon einen Wohnsitz! Damit sind Sie in der Folge unbeschränkt steuerpflichtig.

Wo soll denn die Betriebsstätte der Ltd sein? Welche Adresse? Sind diese Räumlichkeiten nur für 3-4 Monate oder dauerhaft angemietet? Soll die Gesellschaft nur wenige Monate oder das ganze Jahr über geschäftlich aktiv sein?

Diese Fragen und viele andere gilt es zu beantworten bevor man sinnvoll Auskunft geben kann. Auf jeden Fall versuchen Sie eine Gradwanderung vorbei an der deutschen Steuerpflicht. Da sollten Sie sich von einem Rechtanwalt mit Spezialgebiet Außernsteuergesetz beraten lassen, sonst geht das schnell nach hinten los! Das Forum ist für solche gewagten Konstruktionen nicht der richtige Ort!

Gruß
Siggi
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Mr. Rossi
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi
ich glaube du hast mich falsch verstanden:
1) Ich moechte ein Gewerbe in Deutschland anmelden, allerdings suche ich Tips fuer die geeignete Rechtsform
2) Ich moechte den in Deutschland erwirtschafteten Gewinn in Deutschland somit auch versteuern und keine "Gratwanderung" vorbei an der Steuer vollziehen.
3) Ich habe erwaehnt das eine Ltd. wahrscheinlich nicht die geeignete Rechtsform ist.
4) Was den Wohnsitz angeht, so habe ich Deutschland keinen. Ich wohne waehrend meines Aufenthaltes im Gaestezimmer meiner Eltern, welches aber nicht speziell fuer mich vorgehalten wird und in dem auch keine persoenlichen Gegenstaende dauerhaft vorhanden sind.

Mit der Betriebsstaette sprichtst du aber die wichtigste meiner Fragen an: Da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe weiss ich nicht, ob ich trotzdem ein Gewerbe anmelden kann und dann z.B. nur eine Postanschrift hinterlassen kann?

Gruesse
Rossi
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 405
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gewerbeanmeldung = Betriebsstätte = feste Einrichtung, also kein Postfach o.ä. Am einfachsten das Gewerbe also bei den Eltern anmelden. Für Behördenpost kann ja der Steuerberater als Zustelladresse angegeben werden.

3-4 Monate bei den Eltern zu wohnen, dass kann sehr gefährlich sein. Darauf bezog sich meine Bemerkung zur Gradwanderung. Damit sind Sie meines Erachtens schon unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn dieses Gästezimmer wird größtenteils nachweislich(!) auch von anderen Personen genutzt. Ansonsten steht Ihre Argumentation auf sehr wackeligen Beinen. Daher nochmals mein Hinweis: Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Außensteuerrecht. Wenn der aus dem Nähkästchen plaudert, dann werden Sie sehr schnell sehen, was Sie zu dokumentieren haben (ggf. Tagebuch führen, Belege sammeln um den Aufenthaltsort nachzuweisen, Belegung des Gästezimmers durch andere Personen beweiskräftig dokumentieren). Ansonsten steht eines Tages die Steuerfandung vor der Tür und Sie im Regen. Glauben schenken wird Ihnen das FA nicht, dass Sie über dieses Zimmer nicht verfügen können, wenn Sie es solange im Jahr benutzen. So einfach ist es nicht der unbeschränkten Steuerpflicht zu entkommen!
http://www.prof-bader.de/pdf/steuertip3801.pdf

Frage: Wären denn die Auswirkungen der unbeschränkte Steuerpflicht so negativ? Wohnen Sie in einer klassischen Steueroase oder gibt es mit dem Land, in dem Ihr Hauptwohnsitz liegt, ein DBA mit D?

Gruß
Siggi
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Mr. Rossi
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2006 6:11    Titel: Antworten mit Zitat

Waere ich unbeschraenkt steuerpflichtig, so muesste ich mein im Ausland erzieltes Einkommen angeben. Dieses muesste ich wegen eines vorhandenen DBA zwar nicht versteuern, aber es wuerde meinen Steuersatz trotzdem in die Hoehe treiben, daher waere es mit sicherheit am einfachsten, beschraenkt Steuerpflichtig zu sein.

In einer Steueroase lebe ich allerdings nicht, Steuerflucht wird also sicherlich nicht unterstellt werden.

Das mit dem Wohnsitz kann tatsaechlich eine Argumentationsralley werden. Ich finde immer ein Zimmer bei meinen Eltern, da es dort 3 Gaestezimmer gibt und notfalls auch noch mal die Couch genutzt werden kann. Allerdings werden die Zimmer von mir, meiner Schwester mit Ihrer Familie, meinen Verwandten aus Frankreich und sonstigen Freunden, die auf Besuch kommen, genutzt. Keine Ahnung ob das Probleme gibt, aber einfach mal sehen...

Gruss
Rossi
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