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ausländische Gesellschaft übernimmt Deutsche GmbH ?????

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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2005 23:43    Titel: ausländische Gesellschaft übernimmt Deutsche GmbH ????? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgendes Szenario .......

Sohn + Vater

Vater hat in germany eine heizung-und sanitär firma gmbh .... Der Sohn war bisher in germany im Internetbusiness tätig ...... Der Sohn gründet eine Firma in Gibraltar - wandert aus Deutschland aus und wird z.B. in Marbella ansässig/wohnhaft.

Die Gewinne aus dem Internetgeschäft laufen über die gibraltinische Firma und werden zu 0 % Versteuert.

Der Sohn in Marbella stellt sich nun die Frage ob es möglich wäre die deutsche GmbH (Heizung + Santär) seines Vaters KOMPLETT von der gibraltinischen Firma übernehmen zu lassen. Alle Gewinne werden an die Firma in Gibraltar abgeführt.

Der Vater ist nun NICHT MEHR Eigentümer der GmbH und wird offiziell als ganz normaler Angestellter betrachtet - das Einkommen dessen ist natürlich "steueroptimiert".

Tja ..... da die Gewinne ja nach Gibraltar abgeführt werden, würden diese doch auch dort versteuert ...... oder ist das falsch???????? Der Sohn hätte somit alle Gewinne steuerfrei in Marbella und könnte z.B. seinem Vater "hinten rum" die wahren Gewinne der deutschen GmBH zukommen lassen ...... selbstverständlich völlig unauffällig .........

Wäre soetwas möglich ????????

Gruß vom Berliner ....
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bhp47
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2004
Beiträge: 139
Wohnort: Österreich

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 6:16    Titel: und die affen schauen zu Antworten mit Zitat

natürlich ist dies alles machbar, aber bald will man das schlupfloch
schliessen.

jh
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2005 8:58    Titel: Re: ausländische Gesellschaft übernimmt Deutsche GmbH ????? Antworten mit Zitat

Hallo User Berliner-27...

Berliner-27 hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,

folgendes Szenario .......

Sohn + Vater

Vater hat in germany eine heizung-und sanitär firma gmbh .... Der Sohn war bisher in germany im Internetbusiness tätig ...... Der Sohn gründet eine Firma in Gibraltar - wandert aus Deutschland aus und wird z.B. in Marbella ansässig/wohnhaft.

Die Gewinne aus dem Internetgeschäft laufen über die gibraltinische Firma und werden zu 0 % Versteuert.

Der Sohn in Marbella stellt sich nun die Frage ob es möglich wäre die deutsche GmbH (Heizung + Santär) seines Vaters KOMPLETT von der gibraltinischen Firma übernehmen zu lassen. Alle Gewinne werden an die Firma in Gibraltar abgeführt.

Der Vater ist nun NICHT MEHR Eigentümer der GmbH und wird offiziell als ganz normaler Angestellter betrachtet - das Einkommen dessen ist natürlich "steueroptimiert".

Der Vater hat voher eine Doppelfunktion innegehabt...

Als vermutlich 100%-iger Gesellschafter war er der Eigentümer, das ist korrekt.

Als Geschäftsführer seiner GmbH war er in dieser zweiten Funktion schon immer ein Angestellter; wenn auch sein eigener...

Die Bezüge als Geschäftsführer unterlagen der monatlichen Gehaltsabrechnung und waren schon immer - und bleiben es auch weiterhin! - monatlich lohnzuversteuern.

Der Verkauf der Gesellschafteranteile durch den Vater an den Sohn wäre übrigens auch beim Vater einkommensteuerpflichtig...

Zitat:
Tja ..... da die Gewinne ja nach Gibraltar abgeführt werden, würden diese doch auch dort versteuert ...... oder ist das falsch???????? Der Sohn hätte somit alle Gewinne steuerfrei in Marbella und könnte z.B. seinem Vater "hinten rum" die wahren Gewinne der deutschen GmBH zukommen lassen ...... selbstverständlich völlig unauffällig .........

Wäre soetwas möglich ????????

Gruß vom Berliner ....

Wenn also hier von der Abführung von Gewinnen gesprochen wird, ist demnach die Rede nur vom verbleibenden körperschaftsteuerpflichtigen Einkommen der GmbH.

Die GmbH wäre zukünftig die Tochtergesellschaft des Unternehmens in Gibraltar, da die ausländische Firma die Gesellschafteranteile halten würde.

Nun hat die GmbH ja ihren Sitz in Deutschland und erzielt auch weiterhin hier ihre Umsätze. Diese blieben meines Erachtens auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Umsatzsteuerlich sowieso, aber auch im Rahmen der KöSt.

Die Frage bliebe demnach, ob es zwischen Gibraltar und Deutschland ein DBA gibt; vermutlich jedoch nicht (habe ich jetzt nicht geprüft).

Weiterhin wäre in den Fällen, wo die Muttergesellschaft Rechnungen an die Tochtergesellschaft stellt (um den Gewinn bei der Tochter zu drücken), a) zu prüfen, ob diese angemessen sind bzw. b) zu prüfen, ob diese von den deutschen Finanzbehörden überhaupt als Betriebsausgaben anerkannt werden...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1124
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2005 6:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ berliner-27,

das Ihnen beschriebene Konstrukt kann mit Sicherheit nicht so funktionieren, wie Sie es darstellen bzw. wie es wünschenswert wäre.

Herr Wilhelm hat völlig recht mit seinen Ausführungen; ergänzend ist noch zu bemerken, daß mit einer solchen Konstruktion ein weiteres Problem geschaffen wird: Wer ist denn dann der Geschäftsführer der GmbH, wenn Vater nur Angestellter im Sinne eines Mitarbeiters wäre ?
Eine GmbH hat dieses Organ zu haben ! Einen Strohmann "auf 400 - Euro - Basis" kann man schwerlich gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzen.

Körperschaftssteuerrechtlich ist zu ergänzen, daß die Finanzverwaltung ohne weiteres ein verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) UNTERSTELLEN würden, wenn Unternehmenskapital - mit welcher Begründung auch immer - nach Gibraltar abgezogen würde. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt es mit Gibraltar natürlich nicht.

Sie müßten sodann beweisen, daß keine vGA vorliegt. Existiert in Gibraltar eine "Briefkastenfirma" ohne reale Betriebsstätte, hätte der Vater gleich noch ein weiteres Problem, da Ihm unterstellt werden würde, er sei Inhaber der "Muttergesellschaft". Dies könnte über das Außensteuergesetz (AStG) dazu führen, daß die Finanzverwaltungen auch mutmaßliche Gewinne der Gibraltar-Gesellschaft zur Besteuerung schätzen und dies als Auslabdsvermögen dem Vater zuordnen !!!!!

Dieser müte dann beweisen, daß nicht er sondern ein Dritter hinter der Gesellschaft steht und Vermögen dieser Gesellschaft nicht ihm zuzuordnen ist !
Dieses Thema ist hier im Forum - soweit es die grundlegenden Dinge betrifft - hoch und runter diskutiert worden.

Beste Grüße

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