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m.rush Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.Jan 2006 22:55 Titel: frage zu GbR Name |
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Hallo,
so wie ich das Verstanden habe muss man seiner GbR IMMER den Namen der Inhaber angeben.
Die Inhaber heißen einfach mal Max Mustermann und Gundula Giebtsnicht, der Firmenname (Fantasiename) ist mal MaxGu Trading.
Ist es dann Okay wenn man immer
MaxGu Trading Mustermann und Giebtsnicht GbR
oder MaxGu Giebtsnicht und Mustermann GbR angibt.
ODER muss man die Namen der Inhaber immer VOLL ausschreiben.
Also dann MaxGu Trading Max Mustermann und Gundula Giebtsnicht GbR?
Dieser Firmenname wäre nähmlich Arg lang...
Und wie sieht die Regelung beim Einzelunternehmen aus?
Kann man dann als Inhaber mit dem Namen Max Mustermann seine Firma
PoPo Trading Mustermann nennen?
Danke im voraus! |
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Kultus Specialist
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 28.Jan 2006 10:21 Titel: |
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hI
Bei der GbR muss der Firmenname die Familiennamen sowie je mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen der Gesellschafter enthalten
Also:
Der Name muss mindestens einen Gesellschafter beinhalten mit Zusatz GbR
Dazu solltet ihr gleich festlegen, wer Aussenvertreter sein soll.... ich würde mir
GbR gut überlegen, gibt nämlich in der Regel viel Ärger bei Streit und auch
bei Haftungen....wenn da was schief geht, kann sich nämlich der Gläubiger aussuchen,
WEN er sich von euch beiden zur Haftung wünscht und der bzw. diejenige haftet
uneingeschränkt und mit persönlichem Vermögen
MFG
Kultus |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 30.Jan 2006 14:08 Titel: |
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hallo,
@m.rush
Ich glaube, was Sie meinen, ist die Schwierigkeit mit dem Namen nach außen hin vernünftig aufzutreten. Dies ist sicherlich schwierig, wenn immer und überall die ganze "Latte" von Gesellschaftern genannt werden muß.
Auf dem Briefbogen können Sie das eigentlich relativ einfach machen. Angenommen, Sie haben sich ein "pfiffiges Kürzel" oder einen "Markennamen" ausgedacht. Also oben groß den Markennamen, sowie die Geschäftsfelder, welche Sie "beackern" wollen.
Beispiel:
Kopfzeile:
NABOTEC
Gesellschaft für innovatives Nasebohren
"Wir räumen aus"
Damit Sie der Publizitätspflicht gerecht werden schreiben Sie in die Fußnote einfach folgendes:
Gesellschaft:
Nabotec - Peter Fröhlich und Gustav Bräsig als Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (oder einfach GbR).
Geschäftsführung:
Peter Fröhlich und Gustav Bräsig
Anschrift und Sitz:
............ Tel, Fax...... e-mail.......home.........Ust ID:........
Damit haben Sie eigentlich alles wichtige auf dem Briefbogen erwähnt. Am Telefon wird es eh' relativ einfach sein. Da meldet man sich eben mit NABOTEC. Sollte noch ein Gesellschafter hinzukommen, wird er eben in der Fußzeile hinzugefügt.
grüße
gundel |
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m.rush Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 30.Jan 2006 15:20 Titel: |
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danke für die Antworten.
Heisst das man muss die volle Geschäftsbezeichnung nur in Geschäftsbriefen in der Fußzeile angeben?
Und sonst kann man immer "Nabotec Trading" sagen?
MfG |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 31.Jan 2006 13:49 Titel: |
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hallo,
wichtig ist, daß nach außen erkennbar eine GbR besteht. Dies ist vor allem wichtig bei Geschäftsbriefen, Bestellungen, Bestätigungen, Rechnungen, etc... Wie Sie sich am Telefon melden ist doch eigentlich egal.
Grüße
gundel |
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imajdan Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 15 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 16.Feb 2006 17:46 Titel: |
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Hallo,
zu diesem Thema habe ich bereits eigene Erfahrungen gesammelt.
Und zwar laut Gewerbeamt. Kannst Du deine Firma nennen wie Du lustig bist.
Es muss nur die Bezeichnung GbR erkennbar sein.
Jedoch muss in allen Briefen, Rechnungen oder E-Mails
Der Vorname eines und der Nachname beider Gesellschafter
enthalten sein.
Wie der Kollege bereits erwähnt hatte am Besten inder Fußnote. |
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