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Dea Newbie
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.Mai 2005 16:04 Titel: Adelstitel+ Interantionaler Ausweis+ Künstlername |
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Ich hätte da einige Fragen.
1. http://www.titel24.com/index.html?target=p_24.html&lang=de
Ich hab hier diese Seite gefunden und da steht das man einen Pass kaufen kann, der International gültig ist und vollkommjen legal. Ist sowas überhaupt möglich bzw. ist das wirklich legal? Ist der Ausweis dann tatsächlich gültig und brauchbar?
2. http://www.elitetitles.net/
Ich interessiere mich auch für Adlestitel und habe diese Seite dazu gefunden. Doch auch hier bin ich mir nicht sicher ob das nicht doch eine Verarschung ist oder ob man tatsächlich so einen Titel bekommen kann.
3. Kann man sich einfachso einen Künstler Namen wie z.B Prinzessin XXXX von XXXX zulegen und diesen dann auch in den Ausweis eintragen?
Wäre es möglich diesen dann auch offiziel als ersatz für seinen richtigen Namen verwenden? |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.Mai 2005 17:16 Titel: |
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Hallo,
Künstlernamen können in die Ausweispapiere übernommen werden, so
man den Nachweis erbringt, unter diesem Namen mindestens 1 Jahr 'auf-
getreten' zu sein. Danach darf man auch mit diesem Namen unterschrei-
ben.
Zu Adelstiteln und dergl. werden sich Berufenere zu Wort melden  |
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Dea Newbie
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.Mai 2005 17:23 Titel: |
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| ich meine das eher so, das ich mir einen zulege obwohl ich keinen künstlerischen beruf habe |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.Mai 2005 17:25 Titel: |
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Hallo,
| Zitat: |
| das ich mir einen zulege obwohl ich keinen künstlerischen beruf habe |
Völlig wurscht wie SIE das meinen. Was das Gesetz dazu sagt, lasen Sie
doch... kopfschüttel... |
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Lutz Spilker * Consulter *

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 1432 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.Mai 2005 17:33 Titel: |
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Also nun mal im Ernst.
Sie können und dürfen sich in diesem Lande nennen, wie es Ihnen beliebt,
so lange dieser, von Ihnen gewählte Name nicht gegen geltendes Recht
verstößt (A.H. z.b.), nicht schon von einer anderen Person (Lilo Wanders
z.b.) belegt oder gar geschützt ist/wurde, oder sonstige Bestimmungen ver-
letzt werden.
Dann geht man zum Ordnungsamt, legt vor, dass man unter diesem Na-
men - in welcher Form auch immer - aktiv ist und bekommt seinen Segen.
So einfach ist das. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 16.Sep 2005 8:55 Titel: Das ist ja recht Interessant... |
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| Lutz Spilker hat folgendes geschrieben:: |
Also nun mal im Ernst.
Sie können und dürfen sich in diesem Lande nennen, wie es Ihnen beliebt,
so lange dieser, von Ihnen gewählte Name nicht gegen geltendes Recht
verstößt .... |
WOW, das ist ja mal eine Aussage. Gibt es dazu zufällig einen passenden Gesetztesentwurf?
Frage: Also kann ich beispielsweise heute eine Internetpräsens mit dem Namen www.Graf-Hans-Wurst.de erwerben, mir dies durch Rechnung [STRATO, 1&1, oder dergleichen] die Anmietung/Kauf bestätigen lassen - ein Jahr warten (bis zum 16.09.2006) - zum Ordnungsamt wackeln und mir den Künstlernamen "Graf Hans Wurst" eintragen lassen?
Nochmals - WOW  |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 19.Sep 2005 8:09 Titel: |
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Ja, so ähnlich.
Aber was wollen Sie damit? Zum Ball der Standesherren werden Sie dadurch nicht eingeladen, und im Malteserorden will Sie auch keiner sehen. |
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R'zeller Newbie
Anmeldungsdatum: 10.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 21.Sep 2005 13:35 Titel: |
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Wenn das so ähnlich geht, aber man weder zum Ball der Standesherren noch zum Malteserorden will,
sondern seine wahre Identität verbergen will (z.B. bei Insolvenz, negative Schufaeinträge etc.),
dann könnte doch ein "Künstlername" auf den die Ausweispapiere ausgestellt sind,
der rettende Hilfsanker sein
oder sehe ich das falsch? |
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maf Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.Sep 2005 16:04 Titel: |
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| R'zeller hat folgendes geschrieben:: |
| Wenn das so ähnlich geht, aber man weder zum Ball der Standesherren noch zum Malteserorden will, sondern seine wahre Identität verbergen will (z.B. bei Insolvenz, negative Schufaeinträge etc.), dann könnte doch ein "Künstlername" auf den die Ausweispapiere ausgestellt sind, |
Die Ausweise (Personalausweis, Reisepaß, Exoten mal draußen vor) werden auf den nach geltendem Namensrecht zu führenden Namen ausgestellt (Geburtsname lt. Geburtsurkunde, Namensänderung durch Adoption, Eheschließung oder behördliche Namensänderung. Urkunde darüber liegt i.d.R. der Behörde vor). Der Ordens- oder Künstlername wird auf der Rückseite des Perso oder in Feld 14 des Passes (auf Papierseiten, nicht fälschungsgesichert) in einem eigens gekennzeichneten Feld eingetragen. Zeige mir die Bank, die auf diesen Namen ein Konto einrichtet, ohne die korrekten Personendaten zu erheben.
| Zitat: |
der rettende Hilfsanker sein
oder sehe ich das falsch? |
Ja. Klarer Fall von denkste. |
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maf Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.Sep 2005 16:20 Titel: Re: Das ist ja recht Interessant... |
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| HoOps hat folgendes geschrieben:: |
| WOW, das ist ja mal eine Aussage. Gibt es dazu zufällig einen passenden Gesetztesentwurf? |
Warum "Gesetz" und warum "Entwurf"? Zum PersonalausweisG des Bundes gibt es Verwaltungsvorschriften, die das regeln.
| Zitat: |
Frage: Also kann ich beispielsweise heute eine Internetpräsens mit dem Namen www.Graf-Hans-Wurst.de erwerben, mir dies durch Rechnung [STRATO, 1&1, oder dergleichen] die Anmietung/Kauf bestätigen lassen - ein Jahr warten (bis zum 16.09.2006) - zum Ordnungsamt wackeln und mir den Künstlernamen "Graf Hans Wurst" eintragen lassen? Nochmals - WOW  |
Hingehen kannst Du - aber was wirst Du da erreichen? Du mußt belegen, daß Du tatsächlich unter dem angegebenen Namen in der Öffentlichkeit bekannt geworden bist. Wenn Du einem religiösen Orden angehörst, wird Dir Deine Priorei sicher einen Schrieb ausstellen, daß man Dich da als "Bruder Hoops" kennt. Künstlernamen müssen auch nachgewiesen werden. Ein guter Weg ist der über die Bescheinigung einer Künstleragentur oder der Künstlersozialkasse, mit der eine nachhaltige künstlerische Tätigkeit unter dem genannten Namen bescheinigt wird. Kostet aber alles Zeit und Geld. Mit einer simplen 08/15-Homepage ist das nicht getan.
Außerdem: Wozu das alles? |
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maf Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21.Sep 2005 16:20 Titel: Re: Das ist ja recht Interessant... |
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| HoOps hat folgendes geschrieben:: |
| WOW, das ist ja mal eine Aussage. Gibt es dazu zufällig einen passenden Gesetztesentwurf? |
Warum "Gesetz" und warum "Entwurf"? Zum PersonalausweisG des Bundes gibt es Verwaltungsvorschriften, die das regeln.
| Zitat: |
Frage: Also kann ich beispielsweise heute eine Internetpräsens mit dem Namen www.Graf-Hans-Wurst.de erwerben, mir dies durch Rechnung [STRATO, 1&1, oder dergleichen] die Anmietung/Kauf bestätigen lassen - ein Jahr warten (bis zum 16.09.2006) - zum Ordnungsamt wackeln und mir den Künstlernamen "Graf Hans Wurst" eintragen lassen? Nochmals - WOW  |
Hingehen kannst Du - aber was wirst Du da erreichen? Du mußt belegen, daß Du tatsächlich unter dem angegebenen Namen in der Öffentlichkeit bekannt geworden bist. Wenn Du einem religiösen Orden angehörst, wird Dir Deine Priorei sicher einen Schrieb ausstellen, daß man Dich da als "Bruder Hoops" kennt. Künstlernamen müssen auch nachgewiesen werden. Ein guter Weg ist der über die Bescheinigung einer Künstleragentur oder der Künstlersozialkasse, mit der eine nachhaltige künstlerische Tätigkeit unter dem genannten Namen bescheinigt wird. Kostet aber alles Zeit und Geld. Mit einer simplen 08/15-Homepage ist das nicht getan.
Außerdem: Wozu das alles? |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 22.Sep 2005 8:33 Titel: Wozu das alles... |
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Okay ist ein ungünstiges Beispiel mit dem "Graf" da das wieder einem "Titel" nahekommt.
Tja, wozu das alles? Es ist eine interessante Möglichkeit sein "Namensumfeld" legal zu erweitern
Die Idee mit einer Künstleragentur ist nicht wirklich neu. Hier gibt es sogar (dunkle) Schafe, die gegen Währung benötigte Schreiben erstellen würden.
Was ich allerdings immer wieder feststelle: Ohne Bescheinigungen kommt man in der BRD nicht weit...
Also um noch einmal auf die Frage nach dem "W" (Warum, Wieso, W...) zurück zu kommen - es interessiert mich halt. Bei einer Namensänderung werden einen tausende von Steine in den Weg gelegt, ein Künstlereintrag ist einfach so zu erwirken? Merkwürdig! |
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maf Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 60
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Verfasst am: 22.Sep 2005 10:44 Titel: Re: Wozu das alles... |
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| HoOps hat folgendes geschrieben:: |
Okay ist ein ungünstiges Beispiel mit dem "Graf" da das wieder einem "Titel" nahekommt.
Tja, wozu das alles? Es ist eine interessante Möglichkeit sein "Namensumfeld" legal zu erweitern  |
Dazu braucht es keine Eintragung des Künstlernamens im Personalausweis. Diese Eintragung hat keinerlei Wirkung. In Deinem sozialen Umgang kannst Du Dich nennen, wie Du willst (ein paar Grenzen gibt es da schon).
| Zitat: |
Die Idee mit einer Künstleragentur ist nicht wirklich neu. Hier gibt es sogar (dunkle) Schafe, die gegen Währung benötigte Schreiben erstellen würden.
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Wer würde für so eine nutzlose Bescheinigung Geld ausgeben? Das könnte eher versicherungs- oder steuerrechtliche Gründe haben, aber nur zum Beleg eines Künstlernamens?
| Zitat: |
Was ich allerdings immer wieder feststelle: Ohne Bescheinigungen kommt man in der BRD nicht weit...
Also um noch einmal auf die Frage nach dem "W" (Warum, Wieso, W...) zurück zu kommen - es interessiert mich halt. Bei einer Namensänderung werden einen tausende von Steine in den Weg gelegt, ein Künstlereintrag ist einfach so zu erwirken? Merkwürdig! |
Was ist daran merkwürdig? Mit einer Namensänderung wird der zivil- und melderechtliche Name geändert. Das hat weitreichende Folgen, deshalb das komplizierte Verfahren und die umfangreichen Mitteilungen über die Namensänderung, die danach von der sie vornehmenden Behörde versandt werden (Standesämter, Bundeszentralregister, Meldeämter etc.).
Die Eintragung eines Künstlernamens ist dagegen folgenlos, schließlich steht der "richtige" Name immer auf dem Ausweis.
Ich meine gelesen zu haben, daß die Eintragung von Ordens- und Künstlernamen demnächst zusammen mit der Eintragung akademischer Titel wegfallen soll. Das wäre auch sinnvoll, da es ja nicht die Aufgabe der Meldeämter ist, überflüssige Namensstukkaturen zu bescheinigen. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 22.Sep 2005 12:44 Titel: |
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Anmerkung:
Ordens- und Künstlernamen
Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen angegeben werden, wenn die meldepflichtige Person glaubhaft macht, dass sie unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen.
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maf Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 60
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Verfasst am: 22.Sep 2005 12:55 Titel: |
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| HoOps hat folgendes geschrieben:: |
| und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen. |
Da dürfte die Nachweishürde liegen. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 22.Sep 2005 13:24 Titel: |
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| Führen Sie im täglichen Leben den Namen, den Sie wollen. Zahlen Sie bar, dann sieht niemand Ihren echten Namen auf kredit- oder EC-Karte. Lassen Sie sich lieber richtig gute (teure) Visitenkarten bei Smythson in London drucken - und wählen Sie lieber einen französischen Adelsnamen. Die meisten (Hoch-)Adeligen kennen sich immer irgendwie - und haben auch ein Gespür für Kuckuckseier. |
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