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Adelstitel - was ist wirklich möglich...

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sherlock holmes
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Amsterdam

BeitragVerfasst am: 20.Mai 2005 18:46    Titel: Adelstitel - was ist wirklich möglich... Antworten mit Zitat

Ich habe mich in den vergangenen Wochen etwas ausführlicher mit diesem Thema ( aus Eigeninteresse... ) beschäftigt. Dennoch bin ich trotz intensiver Recherche ( Suchmaschinen / Titelhändler / diverse Reporte etc. ) nicht wirklich weitergekommen.

Deshalb möchte ich dieses Thema noch einmal hier seriös versuchen zu diskutieren.

Gibt es eine legale Möglichkeit einen echten Adelstitel ( keinen schottischen Laird / keine gefälschten Titel von nicht existenten Ländern / keine Ebay-Angebote ) zu einem vernünftigen Preis ( bis ca. 10.000 € ) zu erwerben ?

Es geht nicht in erster Linie um einen Passeintrag, sondern um die legale Führbarkeit weltweit. Die Priorität läge auf französichen bzw. italienischen Adelstitel.

Ich wäre für ernstgemeinte Infos wirklich dankbar und bitte Sie, polemische, sarkastische und beleidigende Antworten zu unterlassen !

Vielen Dank im voraus...
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slapek
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2005 7:51    Titel: Antworten mit Zitat

@sherlock

ein gutes thema, ich nehme an, deine frage ist unmittelbar mit
der erwachsenenadoption verbunden, denn sie und ich werden
über die "hochzeiten" schon hinweg sein und selbst family haben.

vielleicht sollte man erst die frage klären, ob eine adoption
durch einen ausländer möglich ist und wie und die damit verbundenen kosten. ich sehe einen sehr guten und preiswerten weg in
eine titelübernahme eines formals tschechischen oder polnischen
adligen. dies auch zu unter 10.000 euronen.

weshalb immer deutsch und französisch, das sind ganz andere kosten.

es wäre doch weitaus interessanter einen weg zu suchen,
ein alten adel aus prag anzusprechen und sich adoptieren
zu lassen, EU ist EU, egal ob frankreich oder tschechien.

gern würde ich mit ihnen hier eventuell im verbund die möglichkeiten
ausloten. ein paar inserate vor ort und ich meine, es gäbe durchaus
partner, auc für diese preise, nur habe ich keine kenntnisse
über die rechtl. besonderheiten in tschechien und wie dort eine
erwachsenenadoption gehandhabt wird.

auc gute frage, wenn man selbst schon verheiratet ist, wie wäre dann
der neue name zu führen ?

alter: heinz strunz
neuer name: heinz strunz von horkovic

dieser name war früher adlig, da kenne ich eine trägerin des
edlen geschlechtes.

vielleicht sollten wir unseren gierigen blick mal nach osteuropa wenden,
wo die preise noch normal sind.
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MartinAnders
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2005 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

@sherlock & slapek,

neue Wege zu suchen ist immer gut und die Idee mit Osteuropa, die hat was. Allerdings ist die Erwachsenenadoption mit spezifischen Risiken verbunden, die man m.E. zuvor ausloten muß. Ich meine damit Fragen des Erb- und Unterhaltsrechtes, die leider bei der Suche nach preiswerten Lösungen immer etwas im Hintergrund bleiben.

Mir ist ein Fall aus Old Germany bekannt, wo ein Bauunternehmer durch Erwachsenenadoption Träger eines adeligen Namens wurde. Böte man ihm eine Möglichkeit zur Rückabwicklung, wäre er sofort dabei. Mal ganz davon abgesehen, dass der etablierte Adel und mancher Hotelportier ihn schneiden, muß er gegenwärtig erhebliche Kostenbeteiligungen für die Pflegeheim-Unterbringung seines Namensgebers zahlen. Die die Verbreitung von Schlitzohren nicht auf Westeuropa beschränkt ist, kann ich mir durchaus vorstellen, daß man für zahlreiche osteuropäische Vorsorge- und Versorgungsprobleme durch die Erwachsenenadoption als ein willkommener Sanierungsträger fungiert.

Ich will auch auf einen Hinweis von daimlersix aufmerksam machen (http://www.gomopa.net/foren/topic/99602/wer-kann-wirklich-helfen.htm), wonach die leiblichen Nachkommen des Namensgeber zumindest in Deutschland mit der Adoption einverstanden sein müssen. Hier wäre zu prüfen, ob solche Bestimmungen in osteuropäischen Ländern auch gelten.

Auf der Suche nach bereitwilligen Adelsherren (oder auch-damen) wünsche ich euch viel Erfolg, wenig Nachfolgerisiken und gute Ergebnisse

MartinAnders
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2005 8:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die vielen guten Antworten.

Sie wollen eine ehrliche Auskunft: NEIN, für so einen Discountpreis geht das nicht. Wenn Sie nicht heiraten können/wollen, müssen Sie sich adoptieren lassen, zu den Risiken finden Sie hier im Forum genug Informationen.

Vergessen Sie auch nicht: Wenn Sie einen ausländischen Adelsnamen annehmen, dann sind Sie eben auch nicht "Graf" (z.B.), sondern "Comte" bzw das umlaut- und konsonantenreiche Äquivalent in Ungarisch.

Nochmal: "Titel" können Sie als Deutscher nicht erwerben, Sie können nur durch Heirat oder Adoption einen anderen Namen annehmen.

Grundsätzlich: Es hindert Sie niemand, sich weltweit als Graf Müller vorzustellen, sofern Sie es nicht bei den Behörden tun. In England, wo es noch richtige Adelstitel gibt (Beispiel: John Smith, Earl of Westminster), steht übrigens der Titel (Earl of Westminster) nicht im Pass, nur der Familienname (John Smith).

Bedenken Sie dazu, dass Ihr gesamtes Auftreten passen muss. Und: treffen Sie mal auf einen echten Adeligen, machen Sie sich auf einige Fragen gefasst. Die kennen sich meist ganz gut aus...
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sherlock holmes
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Amsterdam

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2005 12:49    Titel: Vielen Dank... Antworten mit Zitat

Zunächst einmal möchte ich mich für die verschiedenen Antworten bei Ihnen allen recht herzlich bedanken. Aufgrund meiner persönlichen Recherchen wurde mir selber relativ schnell klar, dass der rechtmäßige Erwerb und die Führung eines Adelstitels mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein würde.

Wie bereits in meiner Anfrage erwähnt, bin ich auch im Internet auf verschiedene Anbieter gestoßen und möchte an dieser Stelle noch einmal offen die Frage stellen: " sind das wirklich alles Betrüger...". Ich möchte zum Beispiel einmal konkret auf eine Internetadresse verweisen:

www.elitetitles.net

Halten Sie mich bitte nicht für naiv aber man kann doch nicht öffentlich eine Dienstleistung anbieten, die von vorne herein nicht realisierbar bzw. unseriös ist - oder vielleicht doch...

@slapek - Sollten Sie wirklich einen seriösen und realistischen Weg kennen, so wäre ich an einer persönlichen Kontaktaufnahme sehr interessiert.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2005 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man nicht? Schauen Sie sich die tradingprogramm-Anbieter etc pp an.

Nun, viel Glück. Immer bedenken: Sie als Deutscher kriegen einen neuen Namen nach BGB-Recht. Vergewissern Sie sich genau, wie Ihr "Adoptivvater" heisst - nicht dass Sie am Ende mit einem schnöden nichtadeligen Namen nach Hause gehen. Klären Sie die rechtliche Seite. Erwachsenenadoption ist schon "an sich" so eine Sache - einen deutschen Anwalt zu finden, der sich mit dem Heimatrecht des Adoptivvaters auskennt...das dürfte nicht einfach und vor allem nicht billig werden.

Warum "nennen" Sie sich nicht einfach so, wie es beliebt?
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MartinAnders
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2005 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

@sherlock,

"Betrüger" im strafrechtlichen Sinne sind viele Titelhändler nicht, weil sie relativ eindeutig über den Status des verkauften Titels informieren. Mit der nicht nachweisbaren "Täuschungsabsicht" fehlt ein wichtiges Merkmal, um solche Geschäfte als betrügerisches Handeln zu werten. Vereinfacht gesagt, wer drauf reinfällt ist selber schuld, er hätte nur lesen müssen:
-----------------------------------------------------
Auszug aus Webangeboten:

"Seated Titels" bekommen Sie als Eigentümer eines Grundstückes (auch wenn dies nicht einmal 1m2 gross ist...) dessen Inhaber einen Titel führen darf. Der Kauf dieses Grundstücks ist im Preis inbegriffen.

http://www.portal111.ch/elitetitles.php


"Ihr persönlicher Lordtitel.
Es wartet eine echte Grundstücks-Parzelle in der Grafschaft Cork (Irland) auf Sie und als besonderer Leckerbissen werden Sie auf der Urkunde auch noch als "Lord of Cork" bezeichnet.
Erwerben Sie jetzt den Mitbesitz unserer Grundstücks-Parzelle und seien Sie willkommen in der Gemeinschaft der irischen Lords."
...
"Standard-Paket
Mitbesitz an einer Grundstücks-Parzelle in Irland (Grafschaft Cork).
Lieferumfang:
- Dekorative Urkunde (DIN A4) mit den Daten des Grundstücks, dem Titel und dem gewünschten Namen des Besitzers
Zusätzlich:
- Info-Heft mit vielen Hintergrundinformationen und der deutschen Übersetzung der Urkunde
- Ein Farbfoto des Grundstücks

29,95 Euro "

"Die Größe der Parzelle ist auf der Urkunde mit "1 square foot" angegeben. Dies entspricht etwa 30 x30 cm. Auf der Urkunde ist neben den Daten des Grundstücks und dem Titel auch der Name des Besitzers angegeben."

"Der Titel ist kein Adelstitel. Adelstitel kann man nicht kaufen, sondern man müsste z.B. von einer adligen Familie adoptiert werden. "Lord" bedeutet grob übersetzt "Landbesitzer". Für die Damen wird selbstverständlich der Titel "Lady of Cork" auf den Urkunden eingetragen."

http://www.irischer-lord.de/

----------------------------------------------------

Sie können sich sicher vorstellen, wieviele irische Lords in Kürze respektheischend in Erscheinung treten und sich dem Spott informierter Zeitgenossen aussetzen werden.

Kurz einige Infos zu dem Potenial an Adelstiteln:

Die niedere britische Adel (Gentry) und der Hochadel (Peerage) umfaßt einen überschaubaren Personenkreis und diese Menschen kennen sich excellent aus, sodaß die Führung eines dubiosen Titels relativ schnell zur Lachnummer gerät.
Zum erblichen Hochadel, den Dukes (Herzog), mit Sitz im House of Lords gehören ca. 27 Familien. Weiterhin existieren etwa 30 Markisate (Marquis;Marquess), die als Ehrentitel gelten. Die nächstniedere Stufe der Earls (Graf) erfaßt einen Personenkreis von ca, 150 Menschen. Eine Stufe darunter rangiert die Ebene der Viscounts (Vizegraf) mit 40 Personen. Die älteste Adelswürde, die des Barons, ist zwischen zeitlich nicht mehr nur erblich und so inflationär verbreitet, sodaß mir genauere Informationen zu zur Verleihungspraxis fehlen.

Wie man Träger eines adeligen Namens werden kann, hat daimlersix knapp und zutreffend erklärt.

Wer unbedingt eine Verdelung seines Namens anstrebt ist mit der Orientierung auf Polen nicht schlecht beraten. Nimmt man den Kleinadel dazu, umfaßt das polnische Potential ca. 23.0000 bis 25.000 Geschlechter. Darunter befinden sich grob geschätzt 16 Fürstenfamilien, 178 Grafengeschlechter und 72 Familien die von "Freiherren" abstammen.

Wer nach Höherem strebt und anders heißen will, dem wünsche ich viel Erfolg auf der Suche nach "spendern". Ich selbst bon hochzufrieden mit meinem Namen und kann gut auf das "von Gestern" verzichten
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 24.Mai 2005 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den umfassenden Beitrag. Das mit dem "Ehrentitel" haben Sie leider noch etwas falsch dargestellt. Der älteste Sohn eines Earls führt oftmals den nächstrangigen Titel seines Vaters als "Courtesy Title". Die jüngeren Geschwister gehen leer aus - anders als bei uns, wo die Weitergabe des AdelsNAMENS (Titel gibt es nicht mehr) in keinster Weise restriktiviert wird...
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Laird1
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 31
Wohnort: Malsburg-Marzell

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 9:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo habe gelesen das Sie Adelstitel suchen Ich kann Ihnen da eventuell Helfen.
Und wenn Sie Interesse haben fragen Sie mal nach unter dieser Anschrift da können Sie noch ganz legal Adelstitel bekommen. Im Kleinsten Königreich Romkerhall Tel.05329823
oder 0532140875 oder FAx 05329233 oder 053296909099.
Ich hoffe Ich konnte Ihnen Helfen. Gruß Laird1
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das ist bekannt. Erina von Sachsen unterliegt natürlich unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung und kann nur in dem Umfang Adelstitel verleihen wie zB ich selbst es auch kann - nämlich garnicht. Baron von Romkerhall kann ich mich auch so nennen. Aber: ein netter Kuriosum.
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BlackLord
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nette Diskussion.

Wir hatten für einen Geburtstag einem Freund, der sehr Schottlandverbunden ist, einen "Laird"-Titel geschenkt. Natürlich nur als Gag. Es war symbolisch, und er läuft auch nicht rum und besteht auf diesen Namen. Also: Für den Spaß, die Freude und als nette Aufmerksamkeit finde ich die Laird / Lord / Whatever Titel sehr lustig. Wie hier alle schon sagen, wer damit auftritt und angibt, entlarvt sich schnell als "Luftnummer".

Aber es gibt da etwas anderes: In Bad Kreuznach gibt es eine Burg, die Kauzenburg, in dem es ein Special gibt. Es ist bestimmt 6 Jahre her, da waren wir mit einem großen Kreis in dem Rittersaal essen, und das 80-jährige Geburtstagskind hat einen Ritterschlag bekommen. Wie hieß der noch... ich glaube "<NAME> Ritter von der Kauzenburg zu Bad Kreuznach". Geschlagen hat der Burgherr, der selber einen echten Titel führt. Darf ein Adeliger einen anderen zum Ritter machen? Ich weiß auch leider nicht mehr, ob es was gekostet hat, und ob der Titel rechtmäßig ist. Inzwischen ist der entfernt Bekannte verstorben, und ich stehe der Familie nicht so nahe, als dass ich mal eben nach der Urkunde fragen könnte.

Also, wer kennt sich aus? Könnte so ein Ritterschlag echt sein?
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, sofern der Empfänger des Rittertitels sich das ganze beglaubigen lässt und in den Personalausweis eintragen lässt.

Das Ritterernennungsmonopol wurde übrigens zusammen mit dem Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben.
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BlackLord
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vieln Dank.

Demnach müsste man sich ja nicht unbedingt adoptieren lassen, sondern einfach nur (nun ja, was heißt hier einfach...) von einem netten Adeligen zum Ritter schlagen lassen, und schon hat man seinen (vererbbaren?) Titel.

Prima, stelle mich mal vor diverse Paläste, und gucke ganz lieb, vielleicht hat ja einer Mitleid und macht mich zum Ritter!

Nee, Spaß beiseite. Aber damit hat der TE ja seine Antwort auf die Frage: Ja, es gibt legale Adelstitel, die man nicht mal kaufen muss. Richtig?
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daimlersix
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Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

(holt tief Luft)

NEIN GIBT ES NICHT!!!!! WIE OFT NOCH!!!!

In Deutschland gibt es in Ermangelung eines Adels auch KEINE ADELSTITEL. Wohl aber in England etc.
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BlackLord
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt überraschen Sie mich.

Natürlich gibt es in Deutschland noch Adelige, Fürsten, Barone, etc. Richtig? Man kann leicht nach zahlreichen "von" und "zu" Trägern suchen, und fündig werden. Das ist doch "Adel", oder irre ich mich?

Bei dem Ritterschlag schrieben Sie, wenn man es sich beglaubigen ließe, wäre er gültig. Ritter sind doch adelige, oder? Somit bekäme man doch auch blaues Blut. Ferner schrieben Sie, dass der Ritterschlag liberalisiert wurde.

Und jetzt passt es doch nicht...
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2005 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, für alle Realschüler: Hausaufgaben bis zum nächsten Mal - was ist nach dem 1. Weltkrieg passiert? Hat man den Adel 1. ausgerottet 2. vertrieben 3. abgeschafft?

Aber ich bin sicher, Sie haben mich verstanden...
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sherlock holmes
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Amsterdam

BeitragVerfasst am: 26.Mai 2005 15:38    Titel: feedback... Antworten mit Zitat

Zunächst möchte ich mich bei allen Forums Teilnehmern für die Beantwortung und die zahlreichen Beiträge recht herzlich bedanken.

Bedauerlicherweise führen wir aktuell eine wissenschaftliche Abhandlung zum Thema Heraldik, was sicherlich für den einen oder anderen äußerst interessant sein mag, jedoch "dem Suchenden" nicht wirklich weiterhilft...

Ich erlaube mir deshalb höflich, noch einmal hier die konkrete Frage zu stellen, ob es eine legale Möglichkeiten gibt, einen europäischen Adelstitel zu einem erschwinglichen Preis in irgendeiner Form zu erwerben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen...
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daimlersix
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Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gibt es nicht. Heirat oder Adoption, und das bestimmt nicht zum Billigtarif (plus Anwaltskosten). ABER DAS HABEN WIR DOCH NUN LANGSAM GENUG AUSDISKUTIERT....
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maf
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 14:00    Titel: Re: feedback... Antworten mit Zitat

sherlock holmes hat folgendes geschrieben::

Ich erlaube mir deshalb höflich, noch einmal hier die konkrete Frage zu stellen, ob es eine legale Möglichkeiten gibt, einen europäischen Adelstitel zu einem erschwinglichen Preis in irgendeiner Form zu erwerben.

Ich versuch's nochmal grundsätzlich:

Für deutsche Staatsangehörige nur auf dem Wege einer Namensänderung, denn im deutschen Recht sind seit 1919 frühere Adelstitel nunmehr Bestandteile des Namens. Das ist in anderen Rechtsordnungen anders (z.B. in UK), was aber so lange keine Rolle spielt, wie der betreffende Namensträger deutschem Namensrecht unterliegt. Es ist dann vollkommen nutzlos, sich eine ausländische Jurisdiktion zu suchen, nach deren Recht man irgendeinen Adelstitel erwerben und dort führen könnte.
Da hätten wir dann die genannten Möglichkeiten der Namensänderung nach deutschem Recht, also:
1. Eheschließung,
2. Adoption,
3. Namensänderung durch Verwaltungsakt.
Nr. 1 hat häufig unübersehbare Folgen, Nr.2 ist ein üblicher Weg, aber i.d.R. nicht kostenlos, Nr.3 ist ausgesprochen schwierig.

Wer also wirksam einen ausländischen Adelstitel erwerben will, muß die dazu passende Staatsangehörigkeit erwerben und die deutsche aufgeben. Wer z.B. den Weg über Großbritannien gehen möchte, muß sich dort einbürgern lassen. Das geht nach fünf Jahren Aufenthalts dort, die deutsche Staatsangehörigkeit geht dann automatisch verloren. Damit hat man allerdings noch keinen Adelstitel, denn die wie Ramsch verkauften "Lord of the manor"-Titel sind eine Lachnummer. Möglich ist z.B. die notariell beurkundete Namensänderungserklärung (man sollte dabei aber nicht den Namen einer tatsächlich existierenden Adelsfamilie wählen, denn die könnte einen Unterlassungsanspruch haben). Eine so geänderter Name (inkl. Titel) würde dann auch in einen britischen Reisepaß eingetragen. Die Luxuslösung wäre die Verleihung eines (tatsächlichen) Adelstitels durch die Krone oder die Vergabe eines titelhaltigen Namens und Wappens durch das Royal College of Arms. Das ist aber alles ohne erhebliche Verdienste oder Vermögen nicht zu machen.

Also nochmal kurz: Wenn man Deutscher bleiben möchte, ist das Unsinn.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, danke, danke.

Darf ich Ihr Posting als Textbaustein und Grundsatzwissen jedem unbedarften Nachfrager hier im Forum verpassen?
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