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Silke01 Newbie
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12.Mai 2006 13:48 Titel: B.Sc. / M.Sc. / MBA geschützte Begriffe? |
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Hallo,
sind B.Sc., M.Sc., MBA überhaupt geschützte Begriffe so
wie "Rechtsanwalt" etc.?
Anders gefragt: Angenommen ich habe einen MBA von einer
Universität, die von "Silke's MBA Accredition" akkreditiert ist.
Darf ich dann diesen MBA auf meiner Korrespondenz /
Visitenkarte führen in der Form: "Silke Nachname, MBA" ?
Gruß
Silke |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.Mai 2006 21:31 Titel: |
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@ silke01
Hallo Silke,
Akkreditierung ist keine Voraussetzung zur Führung eines Grades. Die Akkreditierung ist freiwillig und soll eine Art Gütesiegelin Bezug auf das Schulniveau sein. Da Grade wie der MBA auch in D via Studium erlangt werden können, sind diese auch geschützt, da akad. Grad. Jedoch verstehe ich nicht, weshalb Sie Postnominals verwenden möchten, die Sie scheinbar nicht haben.
Wenn Sie einen MBA von einer Universität haben, die nach Recht des Herkunftlandes zur Gradvergabe berechtigt ist, können Sie den auch führen. Egal ob mit oder ohne Akkreditierung. Nur gekauft darf er lt. Beschluß nicht sein. Das heißt, entweder vernünftig studieren oder nicht erwischen lassen:-)
Beste Grüße, Riva. |
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Aria Menem Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 13.Mai 2006 10:41 Titel: B.Sc. / M.Sc. / MBA geschüzte Begriffe. |
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Hallo,
Es wundert mich, dass in D die Begriffe MBA geschützt sind.
Es wird behauptet, dass MBA an Unis gelehrt werden, das ist mir neu.
Bei uns CH bietet jede Privatschule ja fast jede Wohnzimmeruni sollche Titel an.
MBA Titel sind also reine Geschäftsmacherei, sehen vieleicht gut aus diese Diplome, abe nützen tun die Dinger absolut nichts.
Also reiner PFUPF wie wir Schweizer zu sagen pflegen.
Reich ist mit sollchem MBA - Mist noch keiner geworden.
Diese Fantasietitel kosten ein Schweinegeld, und sind nichts wert.
Reich sind nur Diejenigen die sollchen Schwindel verkaufen.
Tut mir leid keinen besseren Bescheid schreiben zu können  |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.Mai 2006 11:45 Titel: |
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@ aria menem
Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, daß Sie Fehlinfomationen verbreiten.Sicher ist, daß man mit einem MBA einfach so nicht reich wird, genauso wenig, wie mit einem Adelstitel (Ausnahme:Rentiers-Gesellschaft). Es kommt allerdings darauf an, was man mit so einer Ausbildung macht.
Warum werden denn MBA von Möchtegern-Unis verkauft? Weil sich diese Abschlüsse international etabliert haben. Genauso wie Dr.-Titel. Die werden bekanntlich auch gehandelt wie auch einem Wochenmarkt, weil viele Menschen danach lüsten sich so etwas ohne Arbeit o.ä. anzueignen.
Beste Grüße, Riva. |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.Mai 2006 12:11 Titel: |
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@ Aria Menem
Hallo Aria,
hatte ganz vergessen auf die Sache mit dem Schutz einzugehen.
Der MBA ist ein rein akad. Grad der auch in D studiert werden kann. Daher greift hier der allgemeine Schutz für akademische Grade u.ä. (der oft zitierte 132a StGB, den manche anführen, wenn sie nicht weiter wissen).
Beste Grüße, Riva.  |
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collector Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 13.Mai 2006 21:53 Titel: |
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| Riva Eisenfaust hat folgendes geschrieben:: |
@ Aria Menem
Hallo Aria,
hatte ganz vergessen auf die Sache mit dem Schutz einzugehen.
Der MBA ist ein rein akad. Grad der auch in D studiert werden kann. Daher greift hier der allgemeine Schutz für akademische Grade u.ä. (der oft zitierte 132a StGB, den manche anführen, wenn sie nicht weiter wissen).
Beste Grüße, Riva.  |
Alle Universitätsgrade also Mag., MSc., Bakk, BSc., Dr. etc, sowie die Standesbezeichnungen Ing., Dipl.HTL.Ing, oder auch zusammengesetzte Worte wie Ingenieurbüro, Ingenieurverein geniesen in Österreich und meines Wissens nach auch in Deutschland einen besonderen Schutz gemäß Universitätsgesetz 2002, Ingenieurgesetz etc. wobei hier von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Strafe bis zu 14000 Euro verhängt werden kann. Wenn akademische Grade oder Standesbezeichnungen mißbräuchlich verwendet werden z.B. jemand gibt sich als Ziviltechniker oder Anwalt aus und betreibt ein Büro ist das Strafgesetzbuch mit den Betrugsparagraphen anzuwenden.
Im übrigen nicht schon wieder die Hetze gegen einen MBA ein MBA ist wenn er von der richtigen Hochschule verliehen wird (z.B. Wirtschaftsuniversität Wien oder der OU) ein anerkannter akademischer Grad und ist in Österreich zwischen dem Magister und dem Doktor auf der sog.Spezialistenebene anzusiedeln. |
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mintaka Newbie
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 19.Mai 2006 0:47 Titel: |
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| collector hat folgendes geschrieben:: |
....
Im übrigen nicht schon wieder die Hetze gegen einen MBA ein MBA ist wenn er von der richtigen Hochschule verliehen wird (z.B. Wirtschaftsuniversität Wien oder der OU) ein anerkannter akademischer Grad und ist in Österreich zwischen dem Magister und dem Doktor auf der sog. Spezialistenebene anzusiedeln. |
Also, auch wenn das wieder mal etwas Off-Topic ist, das verstehe ich nicht! Das heisst also dass in Österreich der MBA als (minimal) höherwertiger Grad angesehen wird als der Magister?? Die neuen Bologna-Abschlüsse, die in Deutschland Master genannt werden, heissen in Österreich doch auch Magister, oder? Und der "alte" und der "neue " Magister sollen doch niveaugleich sein. Warum ist der MBA dann zwischen dem Magister und dem Doktor? Oder braucht man einem Magister um zu einem österreichischen MBA-Studiengang zugelassen zu werden?
In Deutschland ist es so, dass konsekuntive und nicht-konsekuntive Master-Studiengänge als niveaugleich angesehen werden. Zu letzerer Grupe gehört unter anderem auch der MBA. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Mir ist natürlich schon klar, dass ein MBA und (z.B.) ein M.A. in BWL inhaltlich nicht wirklich vergleichbar sind, aber es geht hier ja nur um's Niveau der Abschlüsse. Das ein MBA höherwertig sein soll, habe ich wirklich noch nie gehört...
mintaka |
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collector Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 19.Mai 2006 10:34 Titel: |
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Ja der Master wird solange er postgraduate verliehen wird gemäß NARIC Austria auf einer Zwischenebene sog. Ebene 2/3 eingereiht. Also ist ein österreichischer postgradualer Master (z.B. verliehen durch die Donauunikrems) zwischen dem Magister und dem Doktor einzureihen. Wie jetzt der neue Master, welcher nach dem Bachelor gemacht wird, einzureihen ist, ist mir derzeit nicht klar, würde ihn aber auf Ebene 2 einreihen.
| mintaka hat folgendes geschrieben:: |
| collector hat folgendes geschrieben:: |
....
Im übrigen nicht schon wieder die Hetze gegen einen MBA ein MBA ist wenn er von der richtigen Hochschule verliehen wird (z.B. Wirtschaftsuniversität Wien oder der OU) ein anerkannter akademischer Grad und ist in Österreich zwischen dem Magister und dem Doktor auf der sog. Spezialistenebene anzusiedeln. |
Also, auch wenn das wieder mal etwas Off-Topic ist, das verstehe ich nicht! Das heisst also dass in Österreich der MBA als (minimal) höherwertiger Grad angesehen wird als der Magister?? Die neuen Bologna-Abschlüsse, die in Deutschland Master genannt werden, heissen in Österreich doch auch Magister, oder? Und der "alte" und der "neue " Magister sollen doch niveaugleich sein. Warum ist der MBA dann zwischen dem Magister und dem Doktor? Oder braucht man einem Magister um zu einem österreichischen MBA-Studiengang zugelassen zu werden?
In Deutschland ist es so, dass konsekuntive und nicht-konsekuntive Master-Studiengänge als niveaugleich angesehen werden. Zu letzerer Grupe gehört unter anderem auch der MBA. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Mir ist natürlich schon klar, dass ein MBA und (z.B.) ein M.A. in BWL inhaltlich nicht wirklich vergleichbar sind, aber es geht hier ja nur um's Niveau der Abschlüsse. Das ein MBA höherwertig sein soll, habe ich wirklich noch nie gehört...
mintaka |
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