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R'zeller Newbie
Anmeldungsdatum: 10.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 10.Sep 2005 13:10 Titel: Dr als Namenskürzel erlaubt? |
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Hallo,
kann man seinen Vornamen wenn er mit "D" beginnt und dann noch ein "r" vorkommt zum "Dr" kürzen?
z.B. in der Firmenbezeichnung?
Wer kann mir da eine Auskunft geben ggf. mit Urteil? |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 10.Sep 2005 15:03 Titel: |
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| Davon rate ich ab. Es würde eine "Verwechslungsgefahr" (diese ist von Ihnen ja sogar erwünscht) mit einem echten Dr.-Grad bestehen, wodurch § 132 StGB greift. Die Abkürzung "Dr" vor dem Namen ist ein anerkannter akademischer Grad, den Sie dann unbefugt führen würden, wenn Sie denn keinen solchen erlangt haben. |
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