| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 28.Jan 2006 19:38 Titel: |
|
|
Sie sehen ja anhand der Beiträge von Slapek, dass ein Ehrenkirchendoktor noch lange kein Garant ist für lesbare (Interpunktion, Absätze) und verständliche (Argumentationsaufbau) Postings.
Die Geburtsurkundennummer ist lange überholt. |
|
| Nach oben |
|

|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 28.Jan 2006 22:17 Titel: |
|
|
Auch wenn ich als Forum-Neuling nicht den Unmut anderer Mitglieder erregen möchte, muß ich slapek zustimmen.
Nach den KMK beschlüssen können schließlich fast alle ausländischen Titel und Grade geführt werden. Um dabei die viel umstrittene ULC anzusprechen: Selbst diese Titel werden von einer Institution verliehen, die nach dem Recht des Herkunftlandes zur Vergabe berechtigt ist. Die Rechtmäßigkeit dieser Titel ist sogar nach Gerichtsurteil gegeben. Des Weiteren kann auch gespendet werden ohne Gegenleistung. Daher erwartet man bei einigen Gegenständen, etc. MINDESTSPENDEN. Ich kann also für einen D.D. 29$ geben oder auch 100,- und mehr.
Dabei muß gesagt werden, daß man die Spende in erster Linie für einen Kurs in einem religiösen Fachgebiet einreicht. Das Wissen, was im Selbststudium erworben wird berechtigt dann zum Tragen des dazugehörigen Titels. In tiefgreifenderen Themen wird daher auch ein Test verlangt. Ohne bestandenes Examen kein Titel. Da ich bisher noch an keinem Kurs der ULC teilgenommen habe, kann ich leider nicht sagen, wie tiefgreifend das vermittelte Wissen ist. Jedoch obliegt es der zu verleihenden Institution zu entscheiden, wie tief dieses Wissen zu sein hat.
Eine Havard Universität verlangt für Ihre Grade beispielsweise auch bestimmt mehr als eine Uni im amerikanischen Littlemichelsbuxtehude. Faktischg gesehen, ist der Dr. hierzulande ein übertrieben zur Schau gestelltes Relikt aus alten Zeiten.
Dabei möchte ich auch sagen, wer einen ULC-Titel trägt und den dafür nötigen Kurs im Selbststudium absolviert hat und die Inhalte kennt, brauch sich nicht schämen, sondern hat alles Nötige erlangt, was zur Titelführung berechtigt. Schämen sollen sich jedoch diejenigen, die diesen Kurs "erspenden", um dann nur den Titel zu führen und die Unterlagen ungelesen zur Seite räumen.
Was die Titelführung angeht: Laut KMK dürfen diese geführt werden, wie diese verliehen wurden sind und "ggf. transliteriert werden...Das Gleiche gilt auch für kirchliche Grade." Wird der DD also als "Dr. div." verliehen, so kann dieser auch so geführt werden. Dies geht eindeutig aus dem Beschluß hervor. Wer sich jedoch unsicher fühlt, sollte zumindest in die Hochschulgesetze seines jeweiligen Bundeslandes schauen, was dort steht. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel wurde der KMK-Beschluß wortwörtlich in den §19 übernommen - ohne jede Einschränkung.
Was ich jedoch nicht weiß und gern erfahren würde, ist Folgendes: Wenn ein Bürger aus Sachsen-Anhalt einen kirchlichen Titel verliehen bekommt. Von mir aus vom Papst, von einem Mullah oder von Rev. Hensley der ULC, ganz egal, spielt auch keine Rolle wer den verliehen hat, zumindest rechtmäßig ist er. Freudig trägt dieser seinen Dr. zur Schau, ordentlich als D.D. (ULC/USA) bzw. (Papst/Vatikan) das ganze schon viele Jahre lang. Irgendwann einmal, nach einigen Jahren, beschließt unser frommer Freund das schöne Sachsen-Anhalt zu verlassen und nach Rheinland-Pfalz zu gehen. (Wenn ich mich recht erinnere dürfen in Rh-Pf keine Kirchentitel getragen werden). Bisher hat der gute Mann immer seinen Titel vorgezeigt und das war legal. Jetzt in Düsseldorf angekommen möchte er dies auch. Darf er das immer noch oder macht er sich jetzt strafbar? Oder kommt es darauf an, ob er umzieht oder lediglich für einige Wochen seine kranke Tante besucht?
Für (ernste) Antworten wäre ich dankbar, da ich hierzu noch nichts gefunden habe. |
|
| Nach oben |
|
|
kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 0:28 Titel: |
|
|
In keinem deutschen Bundesland kann ein Pseudograd der ULC als, z.B., "Dr. div." geführt werden. Sie machen sich §132a StGB strafbar.
@Riva Eisenfaust
Aus Ihren postings und der Tatsache, dass Sie den höchsten akademischen Grad als "...zur Schau gestelltes Relikt aus alten Zeiten...." ansehen, erklärt sich wohl auch Ihr Wissensdurst und Ihre gesammelten Fehlinformationen zum strafbaren Führen eines Pseudogrades.
P.S. D´dorf liegt nicht in Rheinland Pfalz. |
|
| Nach oben |
|
|
suljio Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2004 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 10:37 Titel: |
|
|
Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade
im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch
einheitliche gesetzliche Bestimmungen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)
1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes
anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung
abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen
wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene
Form ggf. transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich
allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern
hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet
mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht
statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade.
2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur
Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach
Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form
unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung
sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden
Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.
3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und
Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen
Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von
den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher
Umsetzung vor.
5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch
Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf
Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen. |
|
| Nach oben |
|
|
suljio Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2004 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 10:50 Titel: |
|
|
Strafgesetzbuch (StGB) » Besonderer Teil » Erster Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates » Vierter Titel. Gemeinsame Vorschriften
§ 132a.
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger rührt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 11:29 Titel: |
|
|
@kocher
Entschuldigung für die Verlagerung Düsseldorfs aus Nordrhein-Westfalen nach Rheinland-Pfalz. Mein Fehler.
Ich habe nie gesagt, daß der DD der ULC als Dr. div. geführt werden darf. Wie ich geschrieben habe, ist die "Form in der er verliehen wurde" maßgeblich für das Führen. Bezogen auf jedwede Universität, Kirche oder sonstige Einrichtung, die nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigt ist. Mal angenommen: würde Yale einen Doctor als "Dr. div." verleihen, so macht man sich nicht strafbar.
Ich gebe hier lediglich meine persönliche Meinung bekannt und meine Ansicht zum deutschen Doktor heißt nicht, daß ich die harte Arbeit der Promovierenden missachte oder in sonstiger Weise anklage. Man muß sich jedoch im Klaren sein, daß man unterscheiden muß. Der deutsche Doktorgrad ist ja schon fast sakrosankt. Häufig wird auch vergessen zu erwähnen, daß der eigentliche Titel des Doktors von der Kirche schon vor vielen hundert Jahren verliehen wurde (vgl. Doctor Angelicus), soviel zum Pseudograd. Ferner sollte nicht vergessen werden, zu welchen Zeiten die Hochschulgesetze erlassen wurden und aus welchem Grund. Vorher tummelten sich auch in unserem schönen Land viele Dottores. Man kann also von keinen Fehlinformationen sprechen. Ich interessiere mich nämlich nicht nur für das Jetzt, sondern auch für historische Fakten. Deutschland ist nicht der Nabel der Welt, aber natürlich muß es sich mal wieder von hundert anderen Staaten abgrenzen.
Bitte glauben Sie nicht, werter kocher, daß ich den akademischen Grad missachte oder schlecht machen will. Ich zolle Respekt gegenüber diesen Menschen.
Ich möchte ebenso anmerken, daß ich der Meinung bin, daß man mit harter Arbeit mehr erreichen kann als mit einem Titel vor dem Namen.
Für mich zählt der Mensch und nicht der Grad und ich behandele meine Mitarbeiter und Kollegen gleich, zumindest versuche ich es.
@ suljio
Vielen Dank für die Auflistung der Gesetztesmäßigkeiten.
Jedoch möchte ich nicht versuchen den 132a zu intepretieren. Jura ist nicht mein Fachgebiet. Meiner Meinung nach ist vieles darin Auslegungssache. Kommt auch immer auf den Amtsrichter an, wie der etwas sieht. |
|
| Nach oben |
|
|
kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 12:46 Titel: |
|
|
@Riva Eisenfaust
Ich kann den Diskussionsbedarf, Führbarkeit von Pseudograden der ULC, nicht nachvollziehen.
Die ULC verleiht keine akademischen Grade. ("...These degrees are not academic,..." Quelle: ULC homepage v. 29.01.06), deshalb können Sie sich nicht auf den KMK-Beschluss vom 14.04.2000 berufen, da sich der Beschluss, u.a., auf kirchliche Hochschulgrade bezieht.
Die ULC ist keine Hochschule, sondern eine, aufgrung des exotischen us-amerikanischen "Kirchenrechts", gegründete Gesellschaft.
Führen Sie einen ULC Pseudograd als Dr. so machen Sie sich §132a (2) StGB strafbar. |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 13:03 Titel: |
|
|
@ kocher
Ich glaube, diesbezüglich reden wir aneinander vorbei. Ich hatte eigentlich gar nicht vor, über die ULC zu diskutieren, schließlich kennen wir alle hier den Regen Handel mit deren Titeln. Es ging mir lediglich darum, diese Themen mal aus einen anderen Gesichtspunkt zu sehen.
Es wird viel diskutiert, jedoch werden ja fast immer die gleichen Gesichts- & Standpunkte angesprochen.
Lassen wir die ULC mal beiseite:
Es gibt schließlich US-Kirchen, die auch ein Studium in einem religiösen Themenbereich anbieten. Dafür haben diese eigene "Schulen" (School of...). Nachdem dort Fachwissen vermittelt wurde und eine abschließende eingereichte Arbeit oder/und Examen bestanden wurde, wird ein entsprechender "degree" zugestanden.
Sind solche Grade dann eigentlich legal führbar oder unterscheidet hier unser Gesetzgeber auch? |
|
| Nach oben |
|
|
kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 13:14 Titel: |
|
|
Die meisten Bundesländer haben die Einzelfallprüfung abgeschafft und gestatten die Führung kraft Gesetz.
Ausländische akademische Grad, die auf Grund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden sind, können, in der verliehen Form, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden, wobei akademische Grade, die in Mitgliedstaaten EU verliehen wurden, in der verliehenen Form ohne Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.
Also, ohne staatliche Anerkennung als Hochschule geht gar nichts. |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.Jan 2006 13:18 Titel: |
|
|
Danke für den Hinweis. War mir darüber bisher noch im unklaren  |
|
| Nach oben |
|
|
Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 0:10 Titel: |
|
|
| Code: |
| Wer soll mit solchen Titulierungen eigentlich beeindruckt werden, die Nachbarn und Kegelfreunde? Selbst die können vom örtlichen Pfarramt erfahren was die ULC ist: Die kommerzielle Perversion einer Kirche! |
Alle weltreligiösen "Gottesdiener" sind pervers. Allein schon das unterdrückende, geldgierige und versklavende Christentum oder die noch viel schlimmeren Moslems die absolute gehorsam einer Pseudofigur verlangen "und wenn die ungläubigen kommen, dann herrunter mit dem Haupt"- so stehts wortwörtlich im Koran. Jeder der gegen Allah ist wird meist geköpft, aber moderne Methoden wie das erschiessen mit Kopfschuss oder das "zerbomben" (dort werden Gotteslästige Menschen, meist aus der westlichen welt, in einen Art "Sandzelle" gesetzt und mit ein Granatwerfer wird auf die Menschen geschossen und die Christen waren (und sind) genau solche schweine. Über Jahrhunnderte erreichten sie ihre "MAcht" die sie hatten ebenfalls mit Blutvergießen und Folter (Inqusition etc.) Von daher sind alle Kirchen, Tempel und weiß weiß ich was noch all es die perverstesten un größten Sekten auf Erden.
| Code: |
| Bitte glauben Sie nicht, werter kocher, daß ich den akademischen Grad missachte oder schlecht machen will. Ich zolle Respekt gegenüber diesen Menschen. |
Warum? Nur weil sie das "Dr." oder "Prof." oder sogar "Prof.Dr." oder n sehr seltenen fällen das "Prof.Dr.Dr.Dr.Dr." (letzteres gibs wirklich) vor den namen haben, vieleicht ne Uniform tragen und so tun als wenn sie was besseres sind? Allein schon die Bullen - die sehen so bescheuert aus in ihren Uniformen das man sich bepissen kann vor lachen wenn die einen 2,50€ wegen einer defekten Fahradlampe abnehmen. Die dunkelblauen uniformen sehen auch nicht besser aus. Ich find das macht sie noch lächerlicher, denn sie haben die US-Police-Uniformen kopiert...aber weniger in respekteinflösenden Formen.
Aber mal Back to Tpoic:
Vor einigen Tagen war ich hier bei uns bei der Gemeindeverwaltung und fragte nach wie das führen bestimmter Ausländischer Titel gestattet ist. Sie sagte mir, das sie so, wie verliehen geführt werden dürfen . Und als ich fragte ob die Herkunft mit aufgeführt werden muss verneinte sie es. Wer sich also ein D.D. oder den Ph.D. einer US-Kirche zulegt, darf ihn zumindest in Schleswig-Holstein auch so führen...das beste ist...der Ph.D. gibs auch schon an deutschen Unis als akademischen Grad...ist doch ne gute möglichkeit sich doch noch ein "Blender" zu "ergaunern"
Ich glaube, die Ämter wissen alle sowieso nicht was Sache ist...von daher sollte man sich direkt beim Gesetzgeber erkundigen oder einfach nach Lust und Laune den Titel führen. |
|
| Nach oben |
|
|
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 10:51 Titel: |
|
|
Seit Herr Eisenfaust und Atrox hier - anstatt zu fragen und zunächst erst einmal zu akzeptieren, zu lernen - ihre Statements verbreiten, ist das Niveau leider deutlich gesunken.
Warum ist es eigentlich so schwierig, die Aussage "Das geht nicht" zu akzeptieren? Nein: "obwohl, wenn, ich finde aber...". So geht das hier die ganze Zeit. |
|
| Nach oben |
|
|
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 11:12 Titel: |
|
|
| Riva Eisenfaust hat folgendes geschrieben:: |
@ kocher
Lassen wir die ULC mal beiseite:
Es gibt schließlich US-Kirchen, die auch ein Studium in einem religiösen Themenbereich anbieten. Dafür haben diese eigene "Schulen" (School of...). Nachdem dort Fachwissen vermittelt wurde und eine abschließende eingereichte Arbeit oder/und Examen bestanden wurde, wird ein entsprechender "degree" zugestanden.
Sind solche Grade dann eigentlich legal führbar oder unterscheidet hier unser Gesetzgeber auch? |
Bevor WIR uns jetzt IHREN Kopf zerbrechen - welche Kirche und welchen Studiegang meinen Sie genau? |
|
| Nach oben |
|
|
kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 11:18 Titel: |
|
|
@daimlersix
Ich stimme Ihnen voll zu. Die Vehemenz, der von Ihnen angesprochenen usern, in Bezug auf die Führbarkeit kirchlicher Pseudograde, ist mir auch äußerst unverständlich und hebt nicht grade das Niveau.
Zum letzten Mal:
US-amerikanische Pseudograde von kirchlichen Kapitalgesellschaften sind in Deutschland, natürlich auch in Schleswig-Holstein, user Atrox, nicht als Dr./ Ph.D. führbar. |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 11:44 Titel: |
|
|
@ daimlersix
Bittte entschuldigen Sie, daß Sie sich MEINEN Kopf zerbrechen sollen. Bisher war ich der Ansicht, daß man "...anstatt zu fragen und zunächst erst einmal zu akzeptieren, zu lernen..." auch seine eigene Meinung kundtun darf und darüber wird dann (vernünftig) diskutiert.
Was das Niveau angeht:
Bisher habe ich mich offen geäußert und bin der Ansicht, daß ich dabei weder unhöflich noch vehement war. Natürlich hat man seinen Standpunkt, jedoch versuche ich lediglich zur Disskusion anzuregen, aber sobald man entgegen den Ansichten "Alteingesessener" redet wird man natürlich sofort als Aufrührer denunziert.
Nur weil ich Fragen gestellt und Ansichten dargestellt habe, heißt das noch lange nicht, daß ich unbedingt die Kirchentitel verteidige oder selbst unbedingt einen tragen will, o.ä.
Ich stelle Fragen, gebe Meinungen ab über die diskutiert werden soll und sofort wird man dafür diskreditiert. Die Frage ist doch wohl eher, wer dabei das Niveau sinken lässt, meine Herren. |
|
| Nach oben |
|
|
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 13:10 Titel: |
|
|
| Welche kirchlichen Studiengänge Sie jetzt GENAU, anhand eines echten Beispiels, meinen, das wissen wir noch immer nicht. |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 13:24 Titel: |
|
|
Stimmt, hatte ich ganz vergessen:
Z.B. olgende Kurse der Universal Ministries (BA, MA,D) :
Sacred Biblical Studies Sacred Religious Philosophy
Sacred Church Philosophy Sacred Religious Preaching
Sacred Religious Counseling Sacred Religious Theology
Sacred Religious Healing Sacred Theological Divinity
oder Doctorates in Ministry, Biblical Studies, Theology - Kurse der St. Luke Evangelical School of Biblical Studies. |
|
| Nach oben |
|
|
ministerialdirigent Newbie
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 14:09 Titel: Doktor für 20 Dollar |
|
|
| Das Angebot halte ich nicht nur für Quatsch, sondern ebenfalls für strafbar. Besser nicht darüber nachdenken! |
|
| Nach oben |
|
|
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 17:15 Titel: |
|
|
Eisenfaust,
googeln Sie doch erstmal selber:
"St. Luke Evangelical School Of Biblical Studies is the educational outreach ministry of The First International Church Of The Web and is not an accredited school, and has no plans to seek such accreditation. The credits earned by completing these lessons are non-academic and are not transferable to any other school, college, or university. Any certificates granted upon the completion of these lessons will be officially recognized by this school, The First International Church Of The Web, its membership, and its chartered churches.
Specifically, this school will not claim accreditation from The International Accrediting Council, Transworld Accrediting Commission, Eastern Accrediting Association of Colleges, Universities, and Seminaries, the Accrediting Commission International, or any other organization known and recognized to be "accreditation mills" which are not officially recognized and whose sole purpose is to imply official accreditation which does not exist. St. Luke Evangelical School Of Biblical Studies will not now or at any time engage in such deceptive practices.
St. Luke Evangelical School Of Biblical Studies exists for the personal and religious edification of members of and visitors to The First International Church Of The Web. Unless otherwise noted, Certificates and Degrees are awarded in meritorious recognition of the completion of a prescribed course of studies on the religious beliefs and practices of The First International Church Of The Web. The lessons and courses offered by this school are strictly for the personal and religious edification of those studying the lessons and are not intended to represent any sort of formal or recognized instruction or training in any field. " |
|
| Nach oben |
|
|
Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 30.Jan 2006 17:36 Titel: |
|
|
@daimlersix,
schön, daß Sie mir die Startseite von St. Luke zeigen. Die kenne ich schon. Wie ich schon erwähnte, ist diese Schule Teil einer Kirche. Die Grade sind nicht akademisch, da kirchlich. Daß St. Luke nicht akkreditiert ist bzw. dies möchte, hat auch nicht viel zu bedeuten. Akkreditierung ist keine Pflicht. Wenn diese Kirche betrügerische Absichten in dieser Hinsicht hätte, könnte Sie sich an eine von den hundert "accredition mills" wenden oder eine eigene aufmachen. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|