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Eintragung Dr Titel beim Einwohnermeldeamt

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Bobby1
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 8:02    Titel: Eintragung Dr Titel beim Einwohnermeldeamt Antworten mit Zitat

kurze Frage: wer weiss mehr details ueber den ablauf bei der eintragung des dr titels im einwohnermeldeamt? vorgehensweise? ist das standesamt zustaendig? meldeamt? wer fragt wo bei wem nach?
ueberpruefungsmodus?

hintergrund ist der dass hier ein titel erworben wurde, ( bin mir aber nicht sicher , bzw denke dass es nicht "legal" zugegangen sein kann;- aufgrund der kurzen dauer... der jetzt im einwohnermeldeamt eingetragen werden sollte. ( inklusive der eintragung in ausweisen)
waer super wenn jemand hier naehere details hat.
beste gruesse aus bavaria
Bobby
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Riva Eisenfaust
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 104
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ Bobby 1

Zuständig für die Eintragung ist das Einwohnermeldeamt. die Richtlinien für eine Eintragung sind nicht klar definiert, das handhabt jedes Amt anders. Bei uns reicht die Vorlage der Urkunde, wenn im Ausland erworben mit beglaubigter Übersetzung. Da die Eintragung weder Pflicht, noch vorgeschrieben ist, werden Eintragungen seltener gemacht. Da der Dr. kein Bestandteil des Namens ist. Im übrigen sollte die Eintragung bereits gänzlich abgeschafft werden. (Lt. Aussage bereits seit Ende letzten Jahres). Am besten, Sie fragen bei Ihrem zuständigen Amt direkt nach.

Beste Grüße, Riva.
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Bobby1
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Riva

besten dank fuer die info; werde diesbezueglich im einwohnermeldeamt nachfragen. lt letztem stand kann( kann bestimmung) der titel in die papiere eingetragen werden, muss aber nicht.

besten dank
gruss
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Aria Menem
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 4.Mai 2006 18:12    Titel: Kirchentitel eintragen im Passs ode Ausweis. Antworten mit Zitat

Hallo Freunde,

eine Eintragung im Pass oder der Identitäskarte gibt es generell im deutschsprachigen Raume nicht.
Sämtliche Ehrentitel und Akademischen Grade sind Bezeichnungen die in einem Ausweise nichts zu suchen haben.

Diese Titel ob Akdamisch oder Kirchlich sind also nur rein Symbolische Angaben.

Das Tragen der akademischen Titel ist klar geregelt:
z.B.

Dr. med. Anton Mustergatte

Glöckliweg. 55

9988 Hüpfhausen


Kirchliche Titel sog. illegale Titel können zum Namen geführt werden,
( auch in Deutschland ) wenn man die gesetzlichen Umwege kennt.
Dieser Weg ist ganz einfach:
Dieses Gesetz ist auch in der Schweiz zulässig:


Sie Tragen Ihren Kirchentitel folgendermasen zu ihrem Namen
.
Hans Mustermann
Dr. of Metaphysic
der Universal Life Church

Herzblümchenweg.69
9977 Freudentaumeldorf


Mit dieser Titelführung kann ihnen niemand einen Dorn in den Hintern treiben.
So ist auch gewährt, dass es keine Irreführung gibt.
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RalphO.
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.04.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 13:18    Titel: Vorsicht!! FALSCHE AUSSAGEN!! Antworten mit Zitat

Die Aussage, einen kirchl. Ehrendr. in Deutschland "ohne Weiteres" führen zu können ist schlichtweg falsch; das sagt Ihnen jedes Kultusministerium. Übrigens wird das Führen dieser Titel in einer verwechslbaren Form strafrechtlich verfolgt. Man kann das wörtlich nachlesen auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft von Schleswig.-H.

Man sollte daher seinen Dr.-Titel ehrlich und rechtssicher erwerben.

In dieser Sache kann ich, sofern Interesse an einer externen Promotion besteht, weiterhelfen.

Mfg
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collector
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2006 14:52    Titel: Re: Kirchentitel eintragen im Passs ode Ausweis. Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Aria Menem,
kurze Korrektur, akademische Grade einer anerkannten Universität, Fachhochschule (aber nur solche aus Europa ) und Standesbezeichnungen sind gemäß Universtitätsgesetz 2002, Personenstandsverordnung und Ingenieurgesetz in allen öffentlichen Urkunden (Päße, Ausweise etc.) in Österreich eintragbar. Ein Führen ohne hierzu berechtigt zu sein ist eine Verwaltungsübertretung bzw. wenn nicht der Tatbestand des Betruges gegeben ist nach dem Strafgesetzbuch zu bestrafen.

Das Führen, insbesondere die Eintragung in Urkunden, des Ehrentitels der ULC oder sonstiger Kirchen ist in Österreich nicht möglich und kann zu groben Problemen beim falschen Führen führen. Ebenso die Eintragung von Lairdtitel etc. ist maximal als Künstlername möglich.


Aria Menem hat folgendes geschrieben::
Hallo Freunde,

eine Eintragung im Pass oder der Identitäskarte gibt es generell im deutschsprachigen Raume nicht.
Sämtliche Ehrentitel und Akademischen Grade sind Bezeichnungen die in einem Ausweise nichts zu suchen haben.

Diese Titel ob Akdamisch oder Kirchlich sind also nur rein Symbolische Angaben.

Das Tragen der akademischen Titel ist klar geregelt:
z.B.

Dr. med. Anton Mustergatte

Glöckliweg. 55

9988 Hüpfhausen


Kirchliche Titel sog. illegale Titel können zum Namen geführt werden,
( auch in Deutschland ) wenn man die gesetzlichen Umwege kennt.
Dieser Weg ist ganz einfach:
Dieses Gesetz ist auch in der Schweiz zulässig:


Sie Tragen Ihren Kirchentitel folgendermasen zu ihrem Namen
.
Hans Mustermann
Dr. of Metaphysic
der Universal Life Church

Herzblümchenweg.69
9977 Freudentaumeldorf


Mit dieser Titelführung kann ihnen niemand einen Dorn in den Hintern treiben.
So ist auch gewährt, dass es keine Irreführung gibt.
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