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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 177 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 8.Mai 2005 16:48 Titel: Eintragung eines kirchlichen Doktortitel in den Personalausw |
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im netz gefunden; soll es angeblich hier geben, wer hat erfahrungen dazu ?
In dieser Broschüre erfahren Sie einige Möglichkeiten, wie Sie Ihren kirchlichen Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen können
http://www.prixton.org/onlineshop/
Genügend Ratschläge gab es ja schon vom blinden BUndesland bis hin zu
Kopien von einer Uni beglaubigt. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 24.Mai 2005 8:14 Titel: |
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Wollen wir nicht mal zusammenlegen, die Broschüre bestellen und sie hier im Forum veröffentlichen?
Ich frage mich sowieso, was eigentlich so toll daran sein soll, einen Billig"titel" im Pass stehen zu haben? |
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MartinAnders Specialist
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 55
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Verfasst am: 24.Mai 2005 16:47 Titel: |
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@daimlersix
ich glaube, das Geld können wir uns sparen. Unser Forenmitglied Kant machte an anderer Stelle auf ein ebook aufmerksam, das zum kostenlosen Download bereitsteht:
http://www.brethauer.com/html/download.html
Dieses ebook publizierte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und macht aufmerksam auf abschreckende Beispiele. Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Links sind fast alle platt, vermutlich weil viele Leute genauer hingeguckt haben. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 25.Mai 2005 8:39 Titel: |
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| Das ist der erste wirklich konstruktive Beitrag in diesem Forum! Danke! |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 2.Jun 2005 0:06 Titel: |
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Dann will ich auch einmal etwas zur Erhellung dieses Sachverhaltes beitragen.
Die Prixton Church, respektive ihre deutsche Niederlassung, verkaufen kirchliche Titel. Dies geschah http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6166532401&ssPageName=STRK:MEWA:IT auch auf Ebay.
Dort wurden innerhalb weniger Tage /Ende März - Anfang April/ 25 "echte kirchliche Doktotitel" verkauft.
Obschon dieses Angebot ausgesprochen erfolgreich war ( http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=6166532401 ) wurde es nicht wiederholt.
Warum wohl? Es wurden 25 Titel á 150 Euronen, also unterm Strich ca. 3000 Euro vor Steuer gemacht. Keine Wiederholung des Angebotes - Sind die doof? Nein, hier drängen sich juristische Schritte auf die ein weiteres Angebot nahezu unmöglich machen würden.
Nun zur Lüge Nummer 2:
Eintrag in den Personalausweis möglich: Habe ich noch nie gesehen und ich beackere dieses Metier nun schon seit mehr als 6 Jahren.
Jeder mit kirchlichem Titel im Personalausweis möge sich bei mir melden. Ich zahle sofort 1000 Euro auf die Hand, wenn ich dieses in meinen Büchern verwerten kann.
Die 29 Euro für das Buch sind karikativ besser aufgehoben, trotz Verwaltungsversandung nicht uneheblicher Spendenanteile.
Grüße,
Kant |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 2.Jun 2005 8:28 Titel: |
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1. Wie jetzt genau mit den juristischen Schritten? Was spekulieren Sie sich da zusammen?
2. Freudscher Versprecher? Karitativ...oder karikativ? |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 2.Jun 2005 16:49 Titel: |
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@ daimlersix
1. Reine Spekulation. Aber wer in nur 3 Tagen Auktionsdauer mehr als 4000 Euro vor Steuern mit - bescheiden gesagt - einem Stück Papier auch noch aus deutscher Prouktion macht ( www.sigel.de ) und dieses nicht mehr wiederholt, da liegt es doch irgendwie ein Fitzelchen nahe, daß da ein wenig Problemchen aufgetreten sind. Oder würden sie auf knappe 100000 Euro mehr im Monat verzichten?
Ich gestehe ganz ehrlich, ich nähme das Geld und würde weiter Urkunden drucken.
2. Es sollte natürlich "karitativ" geschrieben werden, wobei karikativ in diesem Zusammenhang auch nicht schlecht wäre.
Grüße,
Kant. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 2.Jun 2005 17:40 Titel: |
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Jetzt habe ich auch noch eine Rechenschwäche.... Bei 4000 Euro in 3 Tagen macht es bei einem Monat von 30 Tagen natürlich lediglich 40000 Euro vor Steuern.
Jetzt müßte aber alles stimmen.
Trotzdem eine gute Summe welche sich im Jahr auf 520000 Euro hochsummiert. Ein Betrag den ich gerne hätte, sowohl zusätzlich als auch anstatt. |
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Megawuff Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2002 Beiträge: 11 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 5.Jun 2005 15:01 Titel: |
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also, ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben
man kann nicht einfach behaupten, "hab ich noch nie gesehen"
Ich selbst habe solch einen "Titel" 1992 als Geschenk erhalten.
Bin damit zum Meldeamt und der Titel wurde eingetragen.
2002. Perso war abgelaufen, Leiter der Meldebehörde in Rente...
Der Nachfolger sagte mir, ICH trage diesen Titel nicht ein, sie können
gerne Klagen....
Meine "Recherche" ergab, dass es nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, ob der Titel eingetragen wird, sondern vo
Amtsleiter zu Amtsleiter.
Man könnte sich hier sein Teil denken.
Aber einfach feststellen, "hab ich noch nie gesehen" ist eine eher
schwache Aussage, mit der ich feststellen will, was ich noch nie gesehen habe, das gibt es auch nicht.....
Ich möchte hier feststellen, dass ich keinem zu nahe treten will. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 5.Jun 2005 15:34 Titel: |
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@ Megawuff
Die Mär vom Eintrag eines kirchlichen Titels oder schottischen Lairdtitels in den Personalausweis hält sich wahrlich hartnäckig.
Die Meldegestze geben den Eintrag schlichtweg nicht her.
Mir als Autor mehrerer Bücher zum Thema ist noch nicht ein belegbarer Fall bekannt geworden, indem dies gelang.
Ich denke, 1992 waren die Möglichkeiten noch gegeben. Aber heute 13 Jahre später hat sich diese Lage massiv geändert. Mit Aufkommen des Internets - welches auch Beamte benutzen - vergeht sicherlich kein halbes Jahr und man hat neben diversen Making-Love-all-night-Emails auch eine get-your-diploma-within-48-hours-Mails.
Solche Mails bekommen auch Beamte in den Meldeämtern, zusätzlich gibt es für diesen Eintrag Durchführungsverordnungen die bei jedem Meldeamt liegen und ähnlich sind.
Hierin sind obige Dos and Don´ts aufgeführt.
Daher keine Spekulation und auch wenn die Formulierungen von Bundesland zu Bundesland in den Durchführungsverordnung verschieden sein können - inhaltlich steht in Bezug auf Eintragungen in den Perso von solchen Dingern immer das Gleiche drin: WIRD NICHT EINGETRAGEN.
Dies dürfen Sie mir glauben - ich bin weit davon entfernt zu spekulieren. Ich verlasse mich hierzu auf für meine Recheche auf bis zu 100 getätigte Anrufe bei verschiedenen Meldeämtern.
Ich denke, dies ist weit mehr als "Habe ich noch nicht gesehen, gibt es auch nicht".
Ich nenne dies realitätsbezogenes Wissen und ich würde mir wenigstens ein belegbares Beispiel in all den Jahren Recherche wüschen. Dazu zählen nicht: Der Bruder meines Onkels hat ne Tante, deren Freundin Gatten kennt jemanden der hat es im Perso stehen.´
Auch Ihre 13 Jahre alten Erfahrungen zählen dazu. Vor 13 Jahren war es generell wesentlich leichter mit einem gefakten Titel einer Degree Mill auch einen gut bezahlten Job zu bekommen. Auch der Eintrag ging trotz verschärfter Prüfung flüssiger.
Grüße,
Kant |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 6.Jun 2005 13:10 Titel: |
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Kant hat vollkommen recht.
Genauso sieht es in Deutschland zur Zeit aus. Da für die Ämter ohnehin keine Pflicht besteht, Doktortitel einzutragen, werden die sich hüten, gerade kirchliche Titel einzutragen. Das weiß doch wirklich jedes Kind (und inzwischen jeder Beamter), dass diese fürn Appel undn Ei käuflich zu erwerben sind.
Ich nehme an, dass die Dr.-Titel in Kürze schon generell nicht mehr eingetragen werden, auch nicht die von deutschen Unis. Dies ist in anderen europäischen Ländern schon so üblich. Auf diese Weise können die Kommunen eine Menge Geld sparen, was denen auch langsam mal klar werden dürfte. |
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Megawuff Newbie
Anmeldungsdatum: 09.06.2002 Beiträge: 11 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 6.Jun 2005 16:04 Titel: |
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Ich habe es ja verstanden. Wie gesagt, wollte nur
halt meine Erfahrung dazu sagen.
Einfach und, wie bereits schon gesagt, ohne irgendjemandem
in irgendeiner Form nahe treten zu wollen. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 6.Jun 2005 17:24 Titel: |
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@ Megawuff
Kein Problem. Danke für Ihre Erfahrungen.
Ein paar Jahre hats ja wenigstens geklappt. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 177 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 12.Jun 2005 11:06 Titel: sehr clever |
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ich finde den dreh ganz clever, 100 anrufe bei den meldebehörden ....
das ist ne echt starke vorgehensweise um ans licht im dunkeln
zu kommen, da kann ich gleich 100 banken anrufen und formell
fragen, ich habe hier "geld, vondem ich keinen herkunftsnachweis
habe und weiß nicht ob sie die 250.000 eur annehmen, .,,,,,"
da kann man weder eine meldebehörde fragen noch in die bank
rennen, das ist doch schwachsinn. da muss man mut zur lücke haben,
bereitet seine unterlagen vor, geht auf die meldebehörde, und
hofft auf ein blindes huhn am schalter.
nächste frage;
man lege einem ganz normalen wiesen und wald anwalt die urkunde
vor und frage ihn zur titelführung und den richtlinien, die hat kein
anwalt im kopf ohne weiteres, der muss erst alles nachlesen.
genauso bei den meldebeamten, die haben vielleicht je nach eigeninteresse mal kenntnis, mehr oder weniger, aber mit ein bisschen
glück und wenn wie bei der prixton church auch university im namen
steht, dann merken es noch weniger als bei einer ULC oder ASC !
man suche mal nach echten universities, mit church & university,
und siehe da, es gibt einige legale theologische kirchen als university
in den USA, ganz so dämlich scheint eine prixton nicht zu sein,
mit einem ULC oder ASC wird man gewiss keinen erfolg ernten,
weil die jeder kennt. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 177 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 12.Jun 2005 11:10 Titel: |
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nach auskunft der prixton war diese selbst nicht der anbieter,
sondern ein verlag, der auch mondgrundstücke anbietet,
hier aber gibt es streitigkeiten wegen unerlaubtem anbieten
und weiterverkauf, deswegen keine erneute einstellung bei ebay,
denn die prixton sieht sich weder als titelmühle und hat selbst keine
ambitionen auf ebay in erscheinung zu treten, auch gibt es
bei der prixton ein verbot diese titel zu handeln, teuerer weiterzuverkaufen
oder sonstwie mit dem namen prixton geschäfte in die eigene tasche
zu machen.
der anbieter siehe v.g. link hat keine erlaubnis diese titel anzubieten,
alle rechte liegen lt. prixton nur bei prixton USA, deshalb keine
weitere ebay-einstellung. |
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mondland Specialist
Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 102 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 14.Jun 2005 15:59 Titel: Prixton |
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Hallo,
sorry... wir sind die Anbieter bei ebay und wir haben sowohl eine Vollmacht zur Verwendung der Daten der Prixton als auch einen gültigen Vertrag mit diesen.
Daß das Angebot bei ebay nicht nochmals eingestellt wurde lag daran, daß ebay der Meinung war es handele sich um behördliche Dokumente deren Handel bei ebay ausgeschlossen ist und zum anderen darum, daß die Prixton Church unseren Recherchen nach gar nicht existent ist !!!
Es laufen bereits von uns angestrengte Ermittlungen seitens diverser Behörden einschliesslich der Staatsanwaltschaft.
Wir informieren auf Anfrage gerne per email: [E-Mail anzeigen]
Gruß,
Waldmann |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 14.Jun 2005 23:42 Titel: |
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@ mondland
Also entweder sind Sie Anbieter auf Ebay aufgrund eines gültigen Vertrags mit der Prixton. Einen gültigen Vertrag hat man grundsätzlich nur, wenn der Vertragspartner existent ist.
Da dies nach Ihren eigenen Recherchen nicht der Fall ist, fällt auch der gültige Vertrag weg.
Das von Ihnen eingenommene Geld muß daher zwingend zurückerstattet werden. Haben Sie das getan?
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann doch vermutlich auch gegen Sie, denn nur Sie haben absolut ungültige Urkunden verkauft, welche augenscheinlich nicht mal in den USA gedruckt wurden, da es dort das Format DIN A 4 und das Urkundendesign der Firma Sigel www.sigel.de nicht gibt.
Also sind die Urkunden durch sie unrechtmässig ausgestellt und vertrieben worden. Auf all Ihren Ebayangeboten verzichten Sie als gewerblicher Anbieter auf diverse Informationspflichten wie z.B. Rückgaberecht, Impressum etc. Dies muß zwingend auf der Angebotsseite stehen.
Schon mal was von www.wettbewerbszentrale.de gehört.
Grüße,
Kant |
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mondland Specialist
Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 102 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 15.Jun 2005 3:13 Titel: |
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@ Kant
ja sicher auf Grund eines Vertrages. Nach Quereleien mit der Prixton ca. 6 Wochen nach Vertragsschluss haben wir erst angefangen Nachforschungen anzustellen, da uns viele Aussagen ziemlich suspekt vorkamen. Der Vertragspartner war die natürliche Person Jürgen Kühn als Beauftragter der Prixton. Wir haben mittlerweile die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt und Arbeitsamt um Hilfe bei unseren Nachforschungen gebeten.
Bei Vertragsabschluß und zur Zeit der ersten Einstellungen der Dr.h.c. Titel bei ebay wussten wir noch nichts von der Fragwürdigkeit.
""Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann doch vermutlich auch gegen Sie, denn nur Sie haben absolut ungültige Urkunden verkauft, welche augenscheinlich nicht mal in den USA gedruckt wurden, da es dort das Format DIN A 4 und das Urkundendesign der Firma Sigel www.sigel.de nicht gibt. ""
Wir haben seitens der prixton, namentlich Herrn Kühn, die Vollmacht erhalten die Grafiken und Texte zu verwenden und dies gegen eine Vollmacht zur Vermarktung eines unserer Projekte "getauscht"
""Das von Ihnen eingenommene Geld muß daher zwingend zurückerstattet werden. Haben Sie das getan? ""
In so fern die Prixton tatsächlich nicht existiert werden wir natürlich alle Kunden anschreiben, die Gelder rückerstatten und Sammelklage gegen Kühn einleiten. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 15.Jun 2005 3:44 Titel: |
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@ mondland
1. Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland - Ein verbreiteter Irrtum.
2. Impressum und Rückgabe sind nach wie vor nicht Bestandteil Ihres Ebayangebots.
3. Sie haben ungültige Titel verkauft und müssen umgehend zurückerstatten. Das Ihr Vertrag mit Herrn Kühn nicht ganz sauber war, unterstreicht dies.
Trotz dieser Unwägbarkeiten verkaufen Sie auf Ihrer Website www.mondland.de nach wie vor Ehrendoktorwürden einer Kirche. Das Frau Steinhaus hier voll haftet dürfte wohl klar sein.
Übrigens der irische Lord ist ebenfalls nicht existent. Tirana ist eben nicht gleich Lord. Auch in Ireland werden Lords nur noch geboren und schon gar nicht durch Grundstücksverkäufe "mutiert".
Ganz interssant hierbei: Google findet nicht einen "Tirana"; im Langenscheidt ebensowenig. Schon komisch, wenn man so wichtige Bezeichnungen nicht findet.
Kant. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 15.Jun 2005 13:00 Titel: |
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| slapek hat folgendes geschrieben:: |
| ...denn die prixton sieht sich weder als titelmühle... |
Dann möchte ich ja mal ernsthaft wissen, was die unter Titelmühlen verstehen!!! Die sind ja witzig. Ich habe selten eine solche Reinform als Titelmühle gesehen.
Die machen doch nix anderes als Titel gegen Geld zu verkaufen.
Also wirklich... |
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