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Erwerb eines Adelstitels

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Tomcat F
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 0:35    Titel: Erwerb eines Adelstitels Antworten mit Zitat

Hallo

Auch mich interessiert, rein hypothetisch, wie ein Adelstitel erworben werden kann. Vorab möchte ich noch festhalten, dass ich nicht in Deutschland lebe.

Jeder der in den vielen Beiträgen etwas herumstöbert weiss, dass in Deutschland ein Adelstitel nur durch Heirat oder Adoption erworben werden kann. Eine weitere Variante bieten sich für einen "Ausländer" durch Kauf einer Landparzelle in England oder Irland die einen nichtadeligen Lord bzw. Baronentitel mit sich bringen würde.

Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um einen Titel zu erwerben? Sind z.B. die italienischen Feudaltitel der Firma GVS (http://www.prestigious-titles.com/feudald.html) legitim? Wie sieht z.B. die polnische, tschechische oder slowakische Gesetzgebung aus?
Ist u.U. eine Neuadelung von ehemaligen Adelshäusern möglich?

Wer von den Euch Spezialisten kann mir Antworten auf meine Fragen geben.

Besten Dank
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist u.U. eine Neuadelung von ehemaligen Adelshäusern möglich?

Nur in Ländern mit gültiger Monarchie.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Und dann? "Nennen" können Sie sich eh, wie Sie wollen. Namensrechtlich im Sinne des BGB ist nur Adoption/Heirat relevant.
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Und man kann auch sagen, dass GVS insgesamt nichts für den 'kleinen Geldbeutel' ist. Diese 'italienischen' Feudaltitel liegen da glaube ich sogar bei mehr als 40.000 Euro. Ich meine, solche Preise mal aufgeschnappt zu haben, Angaben also ohne Garantie.

Um Ihnen nähere Auskünfte geben zu kennen, müssten Sie Ihre genaueren Planungen und Vorhaben schon konkretisieren. Ihre Ausführungen sind zu allgemein gehalten.

MfG Andy
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moneym
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2005 11:58    Titel: Adlestitel durch umbenennung / Gerichtlich einstreiten Antworten mit Zitat

Es wäre folgendes zu überlegen,

da Adelstitel in Deutschland abgeschaft sind und die ehemals adleigen aber noch das Recht behalten haben das "von" im Namen zu führen, sollte jeder Bürger -. swoeit ihm ein hinreichender grund vorliegt - dazu berechtogt sein den Zusatz "von" ebenfalls im Namen zu führen
(Gleichbehandlungssatz).

Ein wichtiger Grund zu Namensumbennung könte schon deshalb vorliegen um der Gleichbehandlung gerecht zu werden.

Dieses könnte ein entsprechender Fachanwalt überprüfen!

Rel. Gesetz wäre das Namensänderungsgesetzt (1938)....
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.Dez 2005 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal müsste uns Tomcat F schildern, was er eigentlich will. Nach meiner Ansicht stellt er die Anfrage keinesfalls 'rein hypotetisch'. Zwar ist das nicht schlimm, aber helfen können wir ihm so nicht.

MfG Andy
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Tomcat F
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Geschätzte Forumsteilnehmer

Konkrete interessiert mich, ob es möglich ist, meinem Sohn einen adeligen Titel zu "beschaffen" ohne dass ich ihn zur Adoption freigebe oder einer Adeligen zur Heirat anbiete. Diese beiden Varianten kommen natürlich nicht in Frage.

Da weder die Queen, der König von Spanien noch ein anderer amtierender Monarch meinen Sohn ohne Grund adeln wird, fragt es sich, ob eine andere, legale Möglichkeit besteht, einen Adelstitel zu erwerben.

Interessant zu wissen wäre auch, ob das Recht der Nobilitierung in den Adelsstand in den Verfassungen niedergeschrieben ist oder ob dies ein Recht eines Monarchen ist. Könnte z.B. Otto von Habsburg eine Person die im Grossherzogtum Luxemburg wohnt, adeln.

Grüsse
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Geadelt werden kann im Grunde nur durch eine Monarchie oder wenn dies im Gesetz festgeschrieben ist. Z. B. kann der Vatikan und San Marino Feudaltitel vergeben (meist als 'italienische' Feudaltitel beschrieben). Die sind aber ziemlich teuer. Ob das dann wirklich den Zweck erfüllt, kann ich nicht beurteilen.

MfG Andy
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es Ihnen denn um eine tatsächliche Nobilitierung oder reicht Ihnen da ein Titel?

MfG Andy
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Tomcat F
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sollte der Titel in die Ausweispapiere eingetragen werden können. Es fragt sich, ob ein Grafen- oder Herzogtitel erworben werden kann, ohne geadelt zu werden.
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Wendehals
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Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Au, da sehe ich schon die ersten Probleme:
Grundsätzlich werden ausländische Adelstitel nicht in die Personalpapiere eingetragen.

Tomcat F hat folgendes geschrieben::
Es fragt sich, ob ein Grafen- oder Herzogtitel erworben werden kann, ohne geadelt zu werden.

Klar, aber dann wiederum nur durch Heirat oder Adoption (In Deutschland nicht anders möglich, da ursprüngliche Adelstitel zum Namensbestandteil, vielmehr zum bürgerlichen Namen wurden).
Werden Ihnen deutsche bzw. deutschsprachige Titel einfach gegen Geld angeboten, sollten Sie sehr vorsichtig sein. In der Regel werden solche Titel gern von frei erfundenen Ländern verkauft, die natürlich ungültig und wertlos sind.

Sollten deutschsprachige Titel Ihr Anliegen sein, werden Sie wohl oder übel mit einer Adoption oder Heirat liebäugeln müssen.
Verschenken lässt sich ein solcher Titel leider nicht.

MfG Andy
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Tomcat F
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2005 0:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andy

Besten Dank für Deinen Beitrag. Informativ möchte ich, wie bereits am 19.12. geschrieben, mitteilen, dass ich nicht in Deutschland wohne.

Grüsse
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Wendehals
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Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2005 1:10    Titel: Antworten mit Zitat

Glaub ich Ihnen gern. Jetzt aber mal ehrlich, warum Geld zum Fenster rauswerfen?
daimlersix hat folgendes geschrieben::
"Nennen" können Sie sich eh, wie Sie wollen.
Da hat er Recht. Wo wohnen Sie denn nun?
Ich befürchte, dass ich Ihnen ohne Nennung genauerer Umstände nicht helfen kann. Gut, in Deutschland wohnen Sie nicht. Zum Abwägen aller Umstände wäre es nicht verkehrt, wenn Sie zumindest das Land nennen würden, indem Sie residieren. Ansonsten kann ich das allen Ernstes einfach nicht abschätzen.

MfG Andy
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Tomcat F
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.Dez 2005 0:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist berechtigt: Warum Geld zu Fenster rauswerfen. Es gibt wohl keinen....

Nennen kann ich mich sicher wie ich will. Massgebend ist allerdings, was in meinen Ausweispapieren steht.

Zu meiner Heimat; Ich bin einer von gut 34'000 Einwohnern des Fürstentums Liechtenstein.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 26.Dez 2005 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.

GENERELL: Werden außerhalb Deutschland Adelstitel ("echte" Titel, keine Namensbestandteile) denn in den Ausweis eingetragen??? Mir nicht bekannt.
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fellkugel
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

@ Tomcat F

In Liechtenstein ist es doch ganz "einfach", da es sich bei hier ja um einen souveränen Fürsten handelt kann man dort noch richtig nobilitiert / geadelt werden.

Dies wird auch auf den offiziellen Seiten so verlautbart:

Fürstentum: http://www.liechtenstein.li/eliechtenstein_main_sites/portal_fuerstentum_liechtenstein/fl-fueh-fuerstenhaus/fl-fueh-ehrenzeichen.htm
Fürstenhaus: http://www.fuerstenhaus.li/fhl/de/fuerstenhaus/titel_orden/

Schönes Wochenende
fellkugel
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haagen2000
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Adel als Stand in Deutschland seit 1918 abgeschafft ist, gibt es hier keine Möglichkeit mehr, neu geadelt zu werden. Richtigerweise bleibt dann in Deutschland lediglich die Möglichkeit zu einem VON zu kommen durch Heirat oder Adoption. Aber selbst das adelt noch nicht. Der Deutsche Adelsverband unterscheidet in seinen Geneologischen Gothaer Taschenbüchern zwischen Adligen und Nichtadligen Namensträgern... Das hört sich dann etwa so an:... Graf Dackelbrand, Karl- Heinz, * 4.5.1955, nichtadliger Namensträger, früher Schröder... Superpeinlich!
Wer glaubt, durch den Namen anderer besser zu werden, ist eigentlich ne arme Wurst...
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 691

BeitragVerfasst am: 14.Jan 2006 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, über die von Ihnen im letzten Satz gemachte Aussage wollen wir hier nicht (schon wieder) philosophieren. Bei einem Blick in ihr Profil (es ist anscheinend Ihr erster Beitrag hier - bitte nutzen Sie unbedingt die Suchfunktion des Forums) sah ich, dass Sie "Banker" in Frankfurt sind. Daher sollten Sie doch eigentlich damit vertraut sein, was Menschen sich so alles zulegen, ohne es zu "brauchen". Der Porsche, der Zweitporsche, der Rennporsche, die blondierte Ehefrau, die ebenfalls blondierte, aber jüngere Geliebte - etc. Jeder möge das tun, was ihm gefällt - und eine Namensänderung schadet nun wirklich keinem Dritten.

Ihre Aussage, es könne durch Heirat oder Adoption nicht "geadelt" werden, ja, die stimmt - im Prinzip. Denn zumindest in Deutschland kann überhaupt nicht mehr geadelt werden, da der Adel abgeschafft ist. Richtig ist Ihr Hinweis auf die Sicht der Adelsverbände. Dem historischen Adel zugehörig (nach salischem Recht) ist man nur durch Geburt oder Heirat (aber NUR, wenn eine Bürgerliche einen Adeligen heiratet).

Andere Länder lassen eine Nobilitierung zu - hat man jedoch den Wunsch, seinen NAMEN klangvoller zu machen, nützt ein ausländischer Adelstitel nicht viel, da dieser grundsätzlich nicht in die deutschen Personenstandspapiere eingetragen wird. Daher auch mein Hinweis weiter oben: "nennen" kann man sich eh wie man will.

Sofern Sie das Thema grundsätzlich interessiert, so freue ich mich auf weitere Beiträge von Ihnen, vielleicht etwas weniger aggressiv im Ton. Sollte es sich bei Ihnen eher um ein troll-artiges Unterfangen handeln, so bitte ich höflichst, von weiteren Besuchen und Wortmeldungen abzusehen.

Grüße aus der Hansestadt
DD6
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