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Familienwappen?

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ChristianHiss
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2005 21:33    Titel: Familienwappen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin am überlegen, ob ich meiner Familie ein Wappen geben/schenken soll. Kennt ihr vielleicht seriöse Heraldiker im Internet?

Grüße aus Berlin,

Christian Hiss
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greenspan
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2005 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Hiss,
schauen Sie sich bisschen mal bei google um, ansonsten kann Ich Ihnen die Seite hier nennen.

http://www.muenchner-wappenherold.de/
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2005 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also dieses hier fand ich ja köstlich.
Das Familienwappen derer zu Neandertal...



Im Ernst, kann man sich nicht einfach ein Wappen zeichnen (lassen) und
es benutzen, wie mal will, auf Briefköpfen etc.?

Muß sowas eingetragen werden? Was passiert, wenn nicht? Kann doch
dann höchstens jemand nachmachen, oder?
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ChristianHiss
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2005 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus meiner Arbeit für den Berliner Senat (Azubi) weiß ich, das Siegelbruch eine Straftat ist, aber ich glaube das gilt nur für Behördensiegel. Von daher denke ich, das es auch möglich ist ein "nicht-eingetragenes" Wappen zu führen - ich weiß es nicht... vielleicht jemand anderes.

Gruß,

Christian Hiss
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2005 0:13    Titel: Antworten mit Zitat

Herr Callies, ich bin mir sicher, Sie wissen dies. Lassen Sie sich das von einem Kant von der Wehrmacht gesagt sein. Alter Schlaumeier.

Herr Hiss, BGB § 12 gibt die Antwort, ansonsten § 12 BGB und Wappen bei google eingeben, oder auch recht solide: Wappenerstellung, Ahnenforschung und sich dort weiterhangeln.

Kant.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2005 0:16    Titel: Antworten mit Zitat

Autsch, jetzt bin ich auch reingefallen.

Wer fragt den schon beim ersten Versuch nach "Heraldikern"?

OK. Danke für die Antwort.

Kant.
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2005 9:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Herr Callies, ich bin mir sicher, Sie wissen dies.


Nein, weiß ich wirklich nicht.
Ist aber auch nicht so, dass ich mir morgen so ein Ding
auf mein Briefpapier pappen will...
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ChristianHiss
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 4.Dez 2005 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, Sie haben Recht, Familienwappen fallen unter das Namensrecht im BGB.


Gruß,


Christian Hiss
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jozzo
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.März 2006 5:46    Titel: Familienwappen Antworten mit Zitat

sehr geehrter Herr Hiss !

Ich weiß zwar natürlich nicht wie viel Sie über Ihre Familiengeschichte wissen.....aber es kann sein dass Ihre Familie schon längst ein Wappen führt.....Sie sich gar nicht dessen bewußt sind....es gibt die Buchreihe der bürgerlichen Geschlechter...eventuell finden Sie Ihre Famile darin....oder eine andere Variante sie schauen im Siebmacher nach ob der Name Hiss aufscheint und es sich dann auch mit ihrer Familie deckt....vielleicht werden Sie ja fündig.....All diese Bücher sollten Sie in den großen Bibliotheken und Archiven vorfinden es sind Standart-Nachschlagewerke.

Falls nicht herauskommt schlage ich auch den Münchner herold vor.

mfG
Joseph Ritter
(jozzo klammeraffe gmx.at)
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Riva Eisenfaust
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 104
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Werner Callies

Die Eintragung in eine Wappenrolle ist keine Pflicht bzw. Voraussetzung zur Führung eines Familienwappes.
Ein Wappen kann man sich auch selbst zeichnen (lassen) und anschließend führend (naqch den heraldischen Regel, falls Eintragung in Wappenrolle erwünscht).
Die Eintragung in eine Wappenrolle ist keine Pflicht, sondern soll dem Nachweis dienen, daß dieses Wappen Ihnen bzw. Ihrer Familie gehört, falls sich Dritte unrechtmäßig dieses Wappens bedienen.
Falls noch Fragen offen sind, hier ein interessanter Link:

http://www.herrndorff-heraldik.de/Wappenschwindel/body_wappenschwindel.html


Beste Grüße, Riva.
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