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maro Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 19.Mai 2006 7:17 Titel: Ist der PhD der Northcentral Univ. in Deutschland legal? |
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Hallo zusammen,
Ich hoffe hier im Forum gibt es jemanden, der mir die Frage beantworten kann, ob der PhD in Business Administration der Northcentral University ( http://ncu.edu/ ) in Deutschland legal geführt werden kann. Der entsprechende Studiengang ist auf dieser Seite zu finden: http://www.ncu.edu/info.asp?i=28
Welche Vorraussetzungen muss so ein PhD überhaupt erfüllen um in Deutschland anerkannt zu werden? Reicht eine sogenannte "regionale Akkreditierung" dafür aus? Was genau bedeutet das "regional" überhaupt und, für den Fall daß der Grad führbar ist, wie genau ist die Form in der er dann geführt werden muß? (Als Dr. vor dem Namen oder als PhD dahinter?)
Dank im Vorraus! |
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collector Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 19.Mai 2006 10:35 Titel: Re: Ist der PhD der Northcentral Univ. in Deutschland legal? |
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Kurz bei www.anabin.de vorbeischauen, dort nach Institutionen die Universität suchen und nachschauen was empfohlen wird.
| maro hat folgendes geschrieben:: |
Hallo zusammen,
Ich hoffe hier im Forum gibt es jemanden, der mir die Frage beantworten kann, ob der PhD in Business Administration der Northcentral University ( http://ncu.edu/ ) in Deutschland legal geführt werden kann. Der entsprechende Studiengang ist auf dieser Seite zu finden: http://www.ncu.edu/info.asp?i=28
Welche Vorraussetzungen muss so ein PhD überhaupt erfüllen um in Deutschland anerkannt zu werden? Reicht eine sogenannte "regionale Akkreditierung" dafür aus? Was genau bedeutet das "regional" überhaupt und, für den Fall daß der Grad führbar ist, wie genau ist die Form in der er dann geführt werden muß? (Als Dr. vor dem Namen oder als PhD dahinter?)
Dank im Vorraus! |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.Mai 2006 13:22 Titel: |
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@ maro
Wenn die Universität rechtmäßig nach den Gesetzen des entsprechenden Landes existiert und Sie den Abschluß nicht kaufen, dann können Sie den PHD auch rechtmäßig führen, egal ob Akkreditierung vorhanden ist oder nicht (vgl. KMK-Beschlüsse, einfach googlen oder über Suchfunktion) . Wie der werte collector schon angibt, ist anabin recht hilfreich bei der Suche nach einer anerkannten Hochschule, jedoch ist anabin nicht vollständig und auch keine Richtlinie.
Zur Führung: Der PHD wird postnominal geführt. Dr. nur dann, wenn so auch auf dem Diplom verliehen, was garantiert nicht passiert. Jedoch wird für den PHD gewöhnlich die Anrede "Dr." verwendet. Ich DENKE, wenn Sie sich als "Dr. Maro" vorstellen würden hier in D, ist dies auch legitim.
Beste Grüße, Riva. |
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seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
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Verfasst am: 19.Mai 2006 15:09 Titel: |
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@Riva
Was meinen Sie denn genau mit "Wenn die Universität rechtmäßig nach den Gesetzen des entsprechenden Landes existiert und Sie den Abschluß nicht kaufen, dann können Sie den PHD auch rechtmäßig führen, egal ob Akkreditierung vorhanden ist oder nicht (vgl. KMK-Beschlüsse, einfach googlen oder über Suchfunktion)"?
Diese Aussage ueberrascht mich schon ein bisschen, da ich davon ausgehe, dass die rechtmaessige Niederlassung der Uni im Herkunftsland NICHT genuegt. "Anerkannt" beeinhaltet mehr, in USA eben z.B. eine regionale Akkreditierung plus ggf. fachspezifische Akkreditierung...
Sonst waere ja auch z.B. eine state-approved US degree in Deutschland fuehrbar (was aber meiner meinung nach nicht zutrifft)...
Ich halte die deutsche Regelungswut auch fuer Unsinn: alles, was rechtmaessig erworben (und nicht gekauft) wurde, sollte benutzbar sein; mit dem Herkunftszusatz sollte man leben koennen.
Ich freue mich auf Ihren Kommentar  |
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mintaka Newbie
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 19.Mai 2006 15:49 Titel: |
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Riva Eisenfaust hat im Prinzip Recht, der PhD wird nach dem Namen geführt, aber in Deutschland muss bei einem "Nicht-EU PhD" genau genommen auch immer der Name der verleihenden Hochschule mit angegeben werden. Also z.B. John Doe, Phd (Northcentral University, USA).
Für PhD-Grade aus einigen Ländern, unter anderem auch aus den USA, gibt es aber eine Ausnahmeregelung der KMK. PhD-Grade aus den USA, die von Universitäten verliehen wurden die auf der Klassifikationsliste der Carnegie Foundation als Doctoral/Research Universities geführt werden, dürfen in Deutschland alternativ als Dr. vor dem Namen unter Angabe des Herkunftslandes geführt werden. Diese Liste ist unter http://www.carnegiefoundation.org/classifications/ zu finden und die Northcentral University wird dort mit genau dieser Klassifizierung geführt.
In dem Zusammenhang ist die regionale Akkreditierung wichtig, denn nur Unis mit dieser Akkreditierung bekommen diese Klassifizierung von der Carnegie Foundation. Was das "regional" bedeutet ist übrigens schnell erklärt! es gibt in den USA fünf Akkreditierungsagenturen, die Hochschulen als ganzes akkreditieren. Das ist nicht so ganz mit der Akkreditierung von Studiengängen in Europa zu vergleichen, sondern ist das US-Gegenstück zur staatl. Anerkennung einer Hochschule in Deutschland. (Die Akkreditierung von Studiengängen gibt es in den USA natürlich auch. Die nennt sich dort aber professionelle Akkreditierung.) Diese fünf Akkreditierungsagenturen haben sich die USA nun in fünf Regionen aufgeteilt und jede Agentur ist nur für eine der Regionen zuständig, deshalb nennt sich das halt "regionale" Akkreditierung.
@ Riva Eisenfaust:
Ich muss mich mich seek4advice anschliessen, die regionale Akkreditierung ist Vorraussetzung für die Führbarkeit in Deutschland. Das trifft besonders für PhD-Grade zu, denn ich weiss zumindest von den Behörden in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, dass die regionalen Akkreditierungsbehörden von diesen zwei deutschen Behörden gleichzeitig auch als die zuständige professionelle Akreditierungsagentur für PhD-Studiengänge angesehen werden! Begründet wird das mit einem Anwortschreiben des US-amerikanischen Council for Higher Education Accreditation, auf eine Anfrage des Hessischen Kultusministeriums hin zu genau diesem Thema. (In Hessen sollte es also genauso sein.) In diesem Schreiben wird nämlich genau diese Sichtweise vertreten.
mintaka |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.Mai 2006 9:39 Titel: |
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@ seek4advice
Was die Regelungswut angeht, da schließe ich mich Ihnen an. Aber das trifft ja auf nahezu jeden Bereich zu. Anbei noch einmal die KMK-Beschlüsse zur Führung ausländischer Grade. Ich hoffe, das erklärt einiges bzw. das was ich zu wenig übergangen habe
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)
1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form ggf. transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade.
2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.
3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geltend entsprechend für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher Umsetzung vor.
5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen.
@ mintaka
Danke für Ihre interessante Exkursion. Da habe ich meine Hausaufgaben nicht ordentlich genug gemacht. Wie wir wieder einmal sehen, sind selbst einfache Dinge mal wieder kompliziert geworden
Beste Grüße, Riva. |
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maro Newbie
Anmeldungsdatum: 12.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 21.Mai 2006 8:07 Titel: |
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Erst mal Danke an alle, die mir geantwortet haben. Dieses Forum ist echt super, so genaue Infos bekommt man schließlich nicht überall!
@ Riva Eisenfaust:
Also Ihr letztes Posting ist ja ganz interessant, aber in dem KMK-Beschluss steht ja nur daß ein im Herkunftsland anerkannter Hochschulabschluß geführt werden darf, aber wann ist denn z.B. in den USA ein Hochschulabschluß anerkannt? Ich dachte das wäre dort lange nicht so exakt wie bei uns geregelt. |
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mintaka Newbie
Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 21.Mai 2006 9:31 Titel: |
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| Riva Eisenfaust hat folgendes geschrieben:: |
@ mintaka
Danke für Ihre interessante Exkursion. Da habe ich meine Hausaufgaben nicht ordentlich genug gemacht. Wie wir wieder einmal sehen, sind selbst einfache Dinge mal wieder kompliziert geworden
Beste Grüße, Riva. |
Ich hatte vor kurzem in genau diesem Zusammenhang mit den zuständigen Behörden in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu tun, sonst wüste ich das alles auch nicht!
Was allerdings ihr letztes Posting angeht, da hat maro recht, die Frage wann ein Hochschulabschluss anerkannt ist, beantworten Sie damit überhaupt nicht! Durch meine Erfahrungen speziell mit den Berliner Behörden weiss ich, dass zumindest in diesem Bundesland ein US-Abschluss sehr wohl von einer regional akkreditierten Uni kommen muss, um geführt werden zu dürfen. Begründet wird das so: Ein ausländischer Hochschulabschluss gilt dann als im Herkunftsland anerkannter Hochschulabschluss, wenn ein Absolvent dieses Abschlusses sein Studium im Prinzip an so gut wie jeder anderen Hochschule dieses Landes fortsetzen kann. Es gibt nämlich in Berlin eine "Durchführungsverordnung" zum Berliner Hochschulgesetz (in dem dieser Beschluss der KMK fast wörtlich umgesetzt ist) in der genau das so festgelegt ist. (Eine echte Stilblüte der deutschen Regulierungswut: Eine Regel, die regelt, wie eine andere Regel angewendet zu werden hat!) Jetzt haben aber die meisten US-Hochschulen eine regionale Akkreditierung und dummerweise lassen nur sehr wenige dieser Unis Absolventen von anderen, nicht regional akkreditierten, US-Hochschulen zum Studium zu! Deshalb ist man in Berlin halt der Meinung, dass auch nur Abschlüsse von regional akkreditierten US-Hochschulen als in den USA anerkannte Abschlüsse zu gelten haben. Viele US-Amerikaner dürften das wahrscheinlich anders sehen, aber die sitzen nunmal nicht in dieser Behörde...
mintaka |
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