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MartinAnders Specialist
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 55
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Verfasst am: 12.Jul 2005 12:35 Titel: Noch was Kuscheliges ... |
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@smudo
Im Genealogischen Handbuch der Gräflichen Häuser (besser unter Gotha Adelshandbuch bekannt) ist die gräfliche Familie "von Lahnstein" nicht erwähnt. Folglich ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Adelsbezeichnung um einen kompletten Fake handelt.
Zum Nachweis bitte in folgender Quelle nachsehen: http://www.his-data.de/objekt/1/5/7/2/geneal.,hdb,grf.htm
Zum besseren Verständis des Adelsthematik bietet sich ein WIKIPEDIA-Artikel an, den ich auszugsweise zitiere:
| Zitat: |
Aufhebung des Adelsstandes in Deutschland am 11. August 1919
Alle deutschen Staatsangehörige sind seit dem 11. August 1919 gleichberechtigte Bürger. Ein Adel existiert seitdem in Deutschland nicht mehr.
Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung, bestimmte durch den Artikel 1 mit dem Aufbau des Reichs, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Darüber hinaus bestimmte sie mit den Grundrechten und den Grundpflichten in Artikel 109 unter anderem die Aufhebung des Adelsstandes. Dies wurde später bestätigt mit Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. (...) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.
Frühere Adelsbezeichnungen gelten nur noch als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen. Akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
Einen deutschen "Adel" gibt es somit heute nur mehr als Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen, deren Vorfahren dem historischen Adel angehört haben oder die von der medialen Öffentlichkeit als adlig wahrgenommen werden (etwa Frederic Prinz von Anhalt). Die Zugehörigkeit zum "Adel" beinhaltet nicht mehr die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Körperschaft mit eigenem Standesrecht; die Adelsverbände sind privat-rechtliche Vereine, keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens; eine Führung ehemaliger Primogeniturtitel (also Titel, die nur dem jeweils erstgeborenen Sohn einer Familie zukamen) ist unzulässig (daher "Prinz von Bayern" und nicht "Herzog von Bayern", "Prinz von Baden" und nicht "Markgraf von Baden", "Prinz von Thurn und Taxis" und nicht "Fürst von Thurn und Taxis", "Graf von Bismarck" und nicht "Fürst von Bismarck" etc.).
http://de.wikipedia.org/wiki/Adel |
Damit dürfte alles Notwendige zum Thema "Adel" gesagt sein.
Ich teile die Einschätzung von Tropico, was in der ebay-Auktion abläuft, ist m.E. nicht nur einfacher sondern fortgesetzter Betrug, der unter einer höheren Strafandrohung steht. Für smudo eine kurze Systematik der Tatbestandsmerkmale:
Der Tatbestand des Betrugs verwirklicht, wer alle objektiven und subjektiven Tatbestandmerkmale erfüllt.
Objektiver Tatbestand:
Die Tathandlung ist die Täuschung, d.h. die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen.
Die Täuschungshandlung muss zu einem Irrtum (d.h. dem Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität) beim einem Dritten führen.
Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen.
Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind (wenn nicht, dann sog. Dreiecksbetrug).
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz bezüglich der Merkmale des objektiven Tatbestands (Eventualvorsatz genügt).
Bereicherungsabsicht. Dies wird bejaht, wenn Absicht bezüglich der Erzielung eines Vermögensvorteils vorliegt; dieser muss stoffgleich zum Vermögensschaden des Opfers sein; schließlich muss der angestrebte Vermögensvorteil rechtswidrig sein, er darf also keinem fälligen und einredefreien Anspruch gegen das Opfer entsprechen. |
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Fake vom US Corp. Service!! Newbie
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 12.Jul 2005 12:57 Titel: |
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Ich möchte ja nichts falsches sagen, aber was ist denn daran Betrug, dass man sich als Künstlername "Graf von Lahnstein" nennt?
Im Angebot steht doch:
| Zitat: |
| Der Eintrag in den Personalausweis ist normalerweise als Künstlername möglich. Da dies aber von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird, können wir keine Garantie übernehmen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach. |
dass es sich hier bei nur um einen Künstlernamen handelt. Dass der Anbieter auf Dummenfang geht, und nicht preisgibt, dass man sich mit seinem Papier und dem selbstgebastelten Wappen den Hinternwischen kann, ist eine andere Sache.
Ich kann mich doch auch Graf von Sunriser nennen und dieses sogar im Personalausweis als Künstlernamen eintragen lassenl. Das hat aber noch lange nichts damit zu tun, dass dies ein NAMENSBESTANDTEIL ist :p
Oder sehe Ich das falsch meine Experten? |
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MartinAnders Specialist
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 55
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Verfasst am: 12.Jul 2005 16:18 Titel: |
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@sunriser
| Zitat: |
"Noblesse oblige - Adel verpflichtet
Werden Sie durch uns zum
Graf von Lahnstein
Gräfin von Lahnstein
4micromax ist autorisierter Partner der Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein .
Vorbei die Zeiten, als man sich für teures Geld in eine Adelsfamilie einkaufen musste, um dann nach einem riesigen Papierkrieg irgendeinmal adoptiert zu werden.
Als Gewinner dieser Auktion sind Sie berechtigt den edlen Namenszusatz
Graf / Gräfin von Lahnstein
und deren Wappen
legal zu nutzen. ...
... Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem hier zu erstehenden Titel nicht im direkten Sinne um einen Adelstitel handelt, der durch Adoption, Heirat oder Geburt erlangt werden kann.
Mit dem Großteil der Einnahmen unterstützen Sie die Projekte der Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein." |
Heftiges Wortgeklingel, doch die einfache Wahrheit ist:
1) Es gibt keinen Adel mehr in Deutschland. Der frühere Adel existiert heute lediglich als soziale Gruppe von Bürgern, die den gleichen Familiennamen tragen. Um einen dieser Namen zu erhalten, muß man in diese Familien hineingeboren sein, einheiraten oder adoptiert werden.
2) Folglich kann es auch keine externen Neuzugänge zum deutschen Adel durch Titelverleihung geben.
3) Und eine "legale" Nutzung des Namenszusatzes Graf und Gräfin ist deswegen auch nicht möglich.
Wer einen echten Adelstitel will, sollte nach England umziehen, endlos viel Geld verdienen, es weiter akkumulieren, damit viele gute Taten vollbringen und darauf warten, dass er den Windsors auffällt, die ihn dann vielleicht zum Ritter schlagen.
Kommen wir zurück zum Thema:
"die Tathandlung ist die Täuschung, d.h. die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen"
Also "Graf Sunriser", ich wünsche dem individuellen Träger mit diesem edlen Künstlernamen viel Freude, sofern ihm der Eintrag in den Personalausweis gelingt. Komme nur nicht auf die Idee, diesen Titel massenhaft mit Urkunde zu verscherbeln und folgende Werbeaussage zu tätigen:
| Zitat: |
"Steigern Sie Ihr Ansehen und Prestige
Verwenden Sie Ihren neuen Edeltitel als Namenszusatz auf Ihrem Briefkopf und Visitenkarten oder beim Einchecken im Hotel." |
Hier verbinden sich die Bereicherungsabsicht des Verkäufers mit der Herbeiführung eines Irrtums, Das merkt der Käufer spätestens dann, wenn ihm klar wird, dass das Lächeln im Gesicht des Hotelportiers kein Ausdruck Freude ist, sondern eher ablehndenden Spott und Häme signalisiert.
Es geht bei dieser unseligen Geschichte im Kern auch nicht darum, was du mit dem Titel anstellst, im Vordergrund steht das Handeln des Titelverkäufers.
Wenn du künftig fleissig ins Sonnenstudio gehts, den Anzug mit einer Djellabah vertauschst und gesellschaftlich als Abdul Hassan Ullu, Kalif von Hammadistan in Erscheinung trittst, ist die Rechtslage allerdings wieder eine andere. *fg* |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 12.Jul 2005 16:19 Titel: |
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Es ist das gleiche Problem, wie es seinerzeit mondland hatte. Hier wird gerade nicht richtig deutlich gemacht, dass es ein Titel zum A---h ist - bin ich heute wieder vulgär.
Beispiel gefällig?
| Zitat: |
Noblesse oblige - Adel verpflichtet
Werden Sie durch uns zum
Graf von Lahnstein
Gräfin von Lahnstein
4micromax ist autorisierter Partner der Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein .
Vorbei die Zeiten, als man sich für teures Geld in eine Adelsfamilie einkaufen musste, um dann nach einem riesigen Papierkrieg irgendeinmal adoptiert zu werden.
Als Gewinner dieser Auktion sind Sie berechtigt den edlen Namenszusatz
Graf / Gräfin von Lahnstein
und deren Wappen
legal zu nutzen. |
Vorbei die Zeiten in denen man noch rechtmäßig auf Ebay agierte. Die dünne Argumentation unsere Adelstitel sind natürlich keine richtigen Adelstitel ist natürlich dämlich. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Lordtiteln - auch diese werden nicht rechtmäßig verliehen.
Da könnte man auch sagen: Unsere Rolex ist natürlich keine richtige Rolex, die heißt nur so. Keine Frage, hier gäbe es sowohl straf- als aber viel teurer auch zivilrechtlich heiße Ohren.
All dies erfüllt den Tatbestand des Betruges wie MartinAnders richtig sagte.
Kant. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 12.Jul 2005 16:46 Titel: |
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Habe etwas vergessen. Zu einer wünschenswerten Streitkultur gehört selbstverständlich auch dass man sein Gegenüber in Kenntnis setzt.
Gerade eben habe ich über Ebay den Veräußerer mit folgendem Schriftstück eingeladen:
| Zitat: |
Ich lade Sie hier herzlich ein, in diesem Forum mitzudiskutieren.
Hier geht es um die von Ihnen angebotenen Titel und es wäre sicherlich eine Bereicherung auch die Angebotsseite zu hören.
Man gewinnt den Eindruck, das Ihre Titel nicht ganz legal sein können, verfolgt man diese Diskussion.
http://www.gomopa.net/foren/ptopic/97121/kirchen-eroeffnungtitelhandel.htm#97121
Gerade Sie als Anbieter haben sicherlich Ihr Angebot angemessen rechtlich prüfen lassen um uns hier die richtige Sichtweise der Dinge zu schildern.
Sollte Ihrerseits keine Stellungnahme erfolgen, so werde ich nach angemessener Zeit sowohl Ebay, als auch die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis setzen.
Der von Ihnen verusachte volkswirtschaftlich Schaden ist enorm. Sie sind nicht berechtigt Adelstitel - weder deutsche noch englische zu verkaufen. |
Ich hoffe auf eine baldige Antwort.
Kant. |
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4micromax Newbie
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Schweinfurt
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Verfasst am: 13.Jul 2005 5:09 Titel: Stellungsnahme zum "Garf von Lahnstein" von 4micro |
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Hallo,
hiermit möchte ich als Anbieter bei eBay des Titels "Graf von Lahnstein" folgende Stellungsnahme abgeben:
Wir haben mit keinem Wort in unserer Auktionsbeschreibung behauptet, daß es sich bei diesem Titel um einen ADELSTITEL handelt. Das Gegenteil ist der Fall. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß dieser Titel der Fördergemeinschaft "Graf von Lahnstein" kein Adelstitel ist und nur als "edler Namenszusatz" zu führen ist. Der Tatbestand des versuchten Betruges ist nicht gegeben, da die Fördergemeinschaft die Rechte über den "Graf von Lahnstein" besitzt . Wir treten als Vermittler und nicht als Aussteller der Urkunden auf.
Wir haben vorerst unser Auktion bei eBay beendet und werden Diese noch einmal anwaltlich prüfen lassen.
Für weiter Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße aus Schweinfurt
Lieselotte Heitzer, Gräfin von Lahnstein |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 13.Jul 2005 5:45 Titel: Re: Stellungsnahme zum "Garf von Lahnstein" von 4m |
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| 4micromax hat folgendes geschrieben:: |
Wir haben vorerst unser Auktion bei eBay beendet und werden Diese noch einmal anwaltlich prüfen lassen.
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Respekt, meine Herren, saubere Leistung !
Hoffentlich ist der Anwaltskollege so clever und verschafft sich das nötige Wissen zur Klärung dieser Rechtsfrage bei GOMOPA !!!!
Andernfalls wird´s finster für den ...
Beste Grüße
tropico |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 13.Jul 2005 9:26 Titel: |
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Ich finde es schon sehr nett, dass 4micromax, also der Anbieter selbst hierzu Stellung bezieht.
| Zitat: |
| Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß dieser Titel der Fördergemeinschaft "Graf von Lahnstein" kein Adelstitel ist und nur als "edler Namenszusatz" zu führen ist. |
Ich bin mir sicher, dass die Anbieter sich rechtlich abgesichert haben, wenn das zur Zeit auch äußerst fragwürdig erscheint. Eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht. Gern zitiere ich folgendes:
| MartinAnders hat folgendes geschrieben:: |
| Es gibt keinen Adel mehr in Deutschland. Der frühere Adel existiert heute lediglich als soziale Gruppe von Bürgern, die den gleichen Familiennamen tragen. Um einen dieser Namen zu erhalten, muß man in diese Familien hineingeboren sein, einheiraten oder adoptiert werden. |
Hier wird also natürlich kein Adelstitel "erworben". Das sollte jedem Leser wirklich klar sein. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 13.Jul 2005 11:55 Titel: |
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Also zuerst einmal habe ich ihn hierzu aufgefordert. Ansonsten hätte ich Ebay zu diesem Schritt veranlaßt.
Der übliche Spruch ich bin doch nur Vermittler ist absoluter Nonsense. Warum? Der gute alte zivilrechtliche Grundsatz "Dort wo Du Deine Ansprüche gelassen hast, dort magst Du sie auch suchen." gilt hier einmal mehr.
Was bedeutet dies? Ich kaufe vom Verkäufer einen solchen edlen Namenszusatz, den Grafen von Lahnstein. Da es jedoch keine zwei Arten von Grafen gibt, also die von MartinAnders beschriebenen richtigen und eben die von micromax - aufgrund einer sprachlichen Schlaumeierei - erzeugten, sondern eben nur die alten Adelsprädikate, hat sich 4micromaxx an einem mutmaßlichen Betrug beteiligt, da er nicht berechtigt war unechte Adelstitel zu verkaufen. Echte darf man übrigens auch nicht verkaufen, wenn´s auffliegt ist der Vertrag durch Sittenwidrigkeit nachträglich unwirksam.
Ähnlich verhält es sich mit den verkauften Lordtiteln. Auch von den echten Lords - neben dem hier in Deutschland nicht führbaren Lord of the Manor - gibt es nur eine Version. Auch sehe ich keinerlei Berechtigung zum Verkauf dieser Urkunden.
Weiter erscheint mir bei jedem der verkauften Titel die Genehmigung durch das Bundespräsidialamt zu fehlen. Nachfolgend relevant für das Handeln 4micromax sind die §§1 und 5
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
(Ordensgesetz)
vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844)
Zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Vertrages vom 31. August 1990 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889, 910).
Erster Abschnitt - Grundsätze für die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen
§ 1
(1) Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland können Titel, Orden und Ehrenzeichen des Bundes nach Maßgabe dieses Gesetzes verliehen werden.
(2) Die Befugnisse der Länder, Titel, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 2
(1) Titel werden durch den Bundespräsidenten verliehen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bezeichnung der Titel und die Voraussetzungen ihrer Verleihung werden durch Gesetz festgelegt.
(2) Akademische Grade sowie Amts- und Berufsbezeichnungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§ 3
(1) Orden und Ehrenzeichen können nur vom Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden. Der Stiftungserlaß sowie die Genehmigung sind im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
(2) Auszeichnungen für sportliche Leistungen können durch den Bundespräsidenten als Ehrenzeichen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden.
(3) Die mit einer öffentlichen Dienststellung oder akademischer Würde verbundenen äußeren Abzeichen werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Das gleiche gilt für Abzeichen, die lediglich die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die Teilnahme an einer Versammlung oder sonstigen Veranstaltung kennzeichnen oder als Anerkennung für eine Leistung oder für eine Geldspende bestimmt sind, sofern sie nicht nach ihrer äußeren Form oder Trageweise den nach Absatz 1 gestifteten oder nach Absatz 2 und § 6 anerkannten Orden und Ehrenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind.
§ 4
(1) Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Titels oder der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte den Titel oder die Auszeichnung entziehen und die Einziehung der Verleihungsurkunde anordnen. Für Klagen gegen die Entziehung eines Titels oder einer Auszeichnung und die Einziehung der Verleihungsurkunde ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Soweit Anordnungen des Bundespräsidenten angefochten werden, ist die Klage gegen den Bundesminister des Innern zu richten.
(2) Erkennt ein Gericht
1. auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens,
2. auf eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, oder
3. auf Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
und ergibt sich aus dem Strafurteil, daß der Verurteilte Inhaber von Titeln, Orden oder Ehrenzeichen ist, die nach dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind, so teilt die Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörde die Verurteilung mit, sobald sie rechtskräftig ist.
(3) Die Mitteilung ist zu richten
1. bei Titeln, Orden oder Ehrenzeichen, die von einer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verliehen worden sind, an den Verleihungsberechtigten,
2. bei Titeln, Orden oder Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt, einer ausländischen Regierung oder einer anderen Stelle außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verliehen worden sind, an das Bundespräsidialamt.
Die Mitteilung umfaßt den Urteilstenor sowie den verliehenen Titel oder die verliehene Auszeichnung. Der Empfänger der Mitteilung kann auch die Mitteilung der Urteilsgründe verlangen, soweit die Mitteilung des Urteilstenors für seine Entscheidung nicht ausreicht.
§ 5
(1) Ein Deutscher darf Titel, Orden und Ehrenzeichen von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen. Dieser Genehmigung bedarf auch, wer nach dem 8. Mai 1945 einen ausländischen Titel, einen ausländischen Orden oder ein ausländisches Ehrenzeichen erhalten hat und den Titel zu führen oder die Auszeichnung zu tragen beabsichtigt. Die Genehmigung kann widerrufen werden; § 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Das gleiche gilt für die Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen, die von anderen Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verliehen werden.
Da aber bislang noch nichts von Geld erwähnt wurde und man nur so solche Leute wie 4micromaxx kriegen kann. Hier relevant §15 Abs.2 Satz 1 und 2, die ausdrückliche Verwechslungsgefahr in Abs.3 (wir verkaufen natürlich keine echten Titel, tja, sehen aber genauso aus), Abs.4 geht aber jetzt wirklich an den Geldbeutel und zwar an den von Käufer und den von Verkäufer. Keine Sorge, ihr müßt nicht in DM bezahlen:
§ 15
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. unbefugt inländische oder ausländische Orden oder Ehrenzeichen, auch in verkleinerter Form, oder dazugehörige Bänder trägt oder
2. eine Auszeichnung, die in § 6 nicht aufgeführt ist, oder ein dazugehöriges Band öffentlich trägt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 14 Abs. 1 Orden, Ehrenzeichen oder dazugehörige Bänder einer Privatperson überläßt,
2. eine Auszeichnung, die in § 6 nicht aufgeführt ist, oder ein dazugehöriges Band herstellt oder in Verkehr bringt oder
3. Abzeichen mit nationalsozialistischen Emblemen herstellt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Auszeichnungen oder Bändern stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
(5) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und Gegenstände, die zur Herstellung der in Absatz 2 Nr. 2 oder 3 genannten Auszeichnungen, Bänder oder Abzeichen gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können eingezogen werden.
Wer meine obigen Ausführung verfolgt, wird feststellen, dass ein mutmaßliche Betrug hier vorliegen könnte, dass 4micromaxx durch sein gewerbsmäßiges Handeln eine Vielzahl von Dokumenten ausgestellt oder vermittelt hat, zu deren Ausstellung/Vermittlung er nicht berechtigt gewesen ist.
Kant. |
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Fake vom US Corp. Service!! Newbie
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 13.Jul 2005 12:39 Titel: |
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Ok.. das ist ja alles schön und gut... nur ich verstehe das Problem nicht.
Das es seit 1918 kein Adel gibt, ist jedem ja klar.
Und dass Ich diesen Wisch bei Ebay auch nicht brauche, nur um mich Graf von Lahnstein oder Graf von sonstwo zu nennen, ist auch klar.
Aber wer verbietet mir, mich als Graf von Sonstwo als meinen Künstlernamen in meinem Personalausweis eintragen zu lassen? Wenn Ich dem Beamten klarmachen kann, dass Ich als Graf von Sonstwo bekannt bin, ist es ja kein Problem.
Ich rede hier vom Künstlernamen..nicht von einem Adelstitel!?! |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 13.Jul 2005 12:56 Titel: |
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@sunriser,
man muß kein Jurist sein, um die Frage zuerst aufzuwerfen, WANN bin ich ein Künstler, der DANN einen Künstlernamen hat, DER in der Folgezeit die Eintragung im Ausweis gestattet.
Frag´ mal Heinz Kramm oder Horst Köhler wie das geht (Gerd Höllerich und Herbert Frahm sind ja schon tot)
Beste Grüße
tropcio
P.S.: Ich rede nicht ich von "(Über-) Lebenskünstlern" |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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smudo Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.Jul 2005 13:08 Titel: Re: Stellungsnahme zum "Garf von Lahnstein" von 4m |
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| 4micromax hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
hiermit möchte ich als Anbieter bei eBay des Titels "Graf von Lahnstein" folgende Stellungsnahme abgeben:
Wir haben mit keinem Wort in unserer Auktionsbeschreibung behauptet, daß es sich bei diesem Titel um einen ADELSTITEL handelt. Das Gegenteil ist der Fall. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß dieser Titel der Fördergemeinschaft "Graf von Lahnstein" kein Adelstitel ist und nur als "edler Namenszusatz" zu führen ist. Der Tatbestand des versuchten Betruges ist nicht gegeben, da die Fördergemeinschaft die Rechte über den "Graf von Lahnstein" besitzt . Wir treten als Vermittler und nicht als Aussteller der Urkunden auf.
Wir haben vorerst unser Auktion bei eBay beendet und werden Diese noch einmal anwaltlich prüfen lassen.
Für weiter Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße aus Schweinfurt
Lieselotte Heitzer, Gräfin von Lahnstein |
Sehr geehrte Lieselotte Heitzer, Gräfin von Lahnstein,
ich hoffe die Anrede ist richtig...Lach
von einer beendigung Ihrer Auktionen kann wohl nicht die rede sein.
eBay Acount 4micromax:
http://search.ebay.de/_W0QQsassZ4micromax
eBay Acount 4microliz
http://search.ebay.de/_W0QQsassZ4microliz
Sie betrügen nicht nur Ihre eBaykundschaft sonder versuchen auch noch das Gomopa Forum ein zu verkaspern. |
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smudo Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.Jul 2005 13:21 Titel: |
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Sehr interessant ist auch der folgende Copyright Hinweis von 4micromax/4microliz alias Lieselotte Heitzer, Gräfin von Lahnstein.
© 4micromax bekannt für Vermittlung von Lord-Laird und Adelstitel
Ich lese immer nur Lord-Laird und Adelstitel, müstte da nicht stehen:
bekannt für die betrügerische Vermittlung von wertlosen gefaketen Titeln aller Art !?
Oder sehe ich das Falsch ? |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 13.Jul 2005 13:22 Titel: |
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aus einer anderen 4micromax auktion
| Zitat: |
| Wer nämlich in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein Laird – ein Landbesitzer oder eben in der englischen Übersetzung ein Lord. Dasselbe gilt für Irland, wo der Landbesitzer „Tirana" heisst und im Englischen ebenfalls zum Lord mutiert. Egal wie groß das Grundstück ist. |
Bis auf den Laird, der richtigerweise mit Gutsherr übersetzt werden muß und schon gar nicht im englischen zum Lord "mutiert", findet keine Suchmaschine Ihren irischen Tirana der dann ebenfalls zu Lord "mutieren" soll.
So wird ein Bentley auch nicht in Deutschland zur S-Klasse.
Lediglich Tirana gibt es, nämlich als Hauptstadt Albaniens, was nach der großen Landrechtsreform nach dem schrecklichen Bananenkrieg, indem ich noch als Schäler eingesetzt war, nun nicht mehr zu Albany in England gehört.
Weiter empfehle ich dringend die rechtliche Überprüfung Ihres Angebotes.
Kant. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 13.Jul 2005 13:43 Titel: |
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Entschuldigung, die angesprochene Landrechtsreform war natürlich nicht nach dem großen Bananenkrieg sondern nach dem 2. Kartoffelkrieg und hier war ich bereits vom Schäler zum Werfer aufgestiegen. Eine meiner damaligen Schälerinnen, die adlige Leselotte vom Stillen Örtchen wurde während der Schlacht von einer schlimmen Darmkrankheit, von welcher sie sich nie wieder richtig erholen sollte, nahezu dahingerafft.
Jaja, die Leselotte, was ist wohl aus ihr geworden? Ich weiß nur, dass sie mittlerweile im süddeutschen Raum irgendwelche wertlosen Schriftstücke unter nun geändertem Namen verkauft.
Jetzt müßte aber alles stimmen.
Kant. |
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smudo Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.Jul 2005 14:16 Titel: |
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So langsam macht mir der Herr Kant richtig Spass !
Herr Kant, was genau sind eigentlich die Folgen nach einer Verurteilung in diesem Betrugsfall von der Gräfin zum lahmen Stein.
Sehr schlau scheint man ja nicht zu werden nach einer Ernennung zur wertlosen Gräfin, sonst würde man falsche oder fake Auktionen ja mal ganz schnell aus dem Netz nehmen.
Wirklich "legal" ist meiner Meinung nach keine der Auktionen.
smudo |
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4micromax Newbie
Anmeldungsdatum: 13.07.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Schweinfurt
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Verfasst am: 13.Jul 2005 14:27 Titel: |
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Hallo, ich möchte mich nocheinmal zu der wirklich umfangreichen Diskusion äußern.
Noch einmal: Die Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein wurde als rein finanziell unterstützende Initiative von Studenten angeregt und schließlich Anfang 2004 gegründet. Der Name soll die geschichtliche Aufgabe des Adels, sich für die Gesellschaft einzusetzen, getreu der Tradition „Noblesse oblige - Adel verpflichtet“ verdeutlichen. Die Rechte an dem Namen „Graf von Lahnstein“ wurde der Initiative zur Verleihung an alle Förderer übertragen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem hier zu erstehenden Titel nicht im direkten Sinne um einen Adelstitel handelt, der durch Adoption, Heirat oder Geburt erlangt werden kann. (Auszug aus unserer Artikelbeschreibung)
Jeder "Kunde" wird nach erfolgter Auktion ein eingetragener Förderer dem der Titel "Graf von Lahnstein" vom Titelinhaber übertragen wird.
Diese Textpassagen befinden sich alle in unserer Artikelbeschreibung. Ich denke doch, daß eBay-Mitglieder lesen und selbst entscheiden können.
Ich finde Ihre Reaktionen auf die eBay-Anzeige wirklich "ehrenwert"
Wir haben nachdem wir die Auktion bei eBay vorzeitig beendet haben, diese nach anwaltlicher Prüfung wieder neu eingestellt. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 13.Jul 2005 14:50 Titel: |
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@smudo
Nun, also diese University of Honda und Kawasaki sind eher merkenrechtlich relevant, hier würde es darauf ankommen, ob bsp. Honda Deutschland seine eingetragene Wortmarke hier verletzt sieht. Streitwert nicht unter 100000, Patentanwalt dabei, Kosten für die reine Abmahnung rund 3300. Die einstweilige Verfügung dann nochmals 1000, das Hauptsachverfahren rund 6000 mit Anwälten. Dies sind nur die Kosten der Gegenseite.
Der eigene Anwalt liegt dann so bei 4000, wobei bei solchen Verfahren Stundensätze üblich sind.
@4micromax
Dann sollten Sie Ihren Anwalt auf das Ordensgesetz hinweisen. Hierzu sollten Sie sich den Kommentar dazu besorgen. http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/detail/offer-listing/-/3452181693/all/ref=ufu_lmi_/028-5423423-8322134
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3452232107/qid=1121262075/sr=1-1/ref=sr_1_10_1/028-5423423-8322134
Sie müssen nicht wie ich die 5. aktuellste Auflage Ihr eigen nennen. Insbesondere die im Ordensgesetz normierte Verwechslungsgefahr ist bei Ihren Grafen und Lordtiteln gegeben. Diese Scheuklappenergumentation würde dann ja auch bei Doktortiteln klappen - oder? Werden Sie Doktor med. - Durch unsere Kooperation mit dem Förderverein Doktor med..... Neenee, so nicht. Schon wieder die Iowa-Bauernmasche.
Gerne lasse ich Ihnen noch ein paar Tage Zeit, ich bin gerade an einer anderen Sache. Zu Überprüfung des Sachverhaltes habe ich bereits das meines Erachtens zuständige Bundespräsidialamt (gemäß Ordensgesetz) angeschrieben und um eine Einschätzung des Sachverhaltes gebeten.
Wir werden sehen, wie groß das Interesse ist.
Insgesamt finde ich es eher traurig, man sollte sich vorher informieren, wenn man geschäftlich tätig wird und nicht nachher. Und glauben Sie mir, Ihr Anwalt hat sicherlich nicht die für ordensrechtliche Sachen erforderliche Sachkompetenz. Wieviel Fälle macht der denn davon pro Jahr?
Da sollten Sie mal so Leute wie Tropica befragen. Die dürfen Sie auch vertreten und sind mit dem Thema vertraut.
Kant. |
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smudo Newbie
Anmeldungsdatum: 10.07.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.Jul 2005 15:03 Titel: |
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Danke Kant !
| 4micromax hat folgendes geschrieben:: |
| Wir haben nachdem wir die Auktion bei eBay vorzeitig beendet haben, diese nach anwaltlicher Prüfung wieder neu eingestellt. |
Eine der beiden Graf Auktionen wurde Heute Nacht beendet und die andere lief weiter.
Heute Morgen um 07:00:29 MESZ wurde wieder eine 2te Graf Auktion eingestellt.
Bitte ehrenswerte Frau Gräfin, welcher Anwalt hat den Inhalt rechtlich überprüft ?
Es ist doch sehr wahrscheinlich das Sie uns wieder verkaspert wollen, meineserachtens würd Ihnen kein Anwalt in der Zeit von cirka 2 bis 7:00 Uhr eine Rechtsauskunft geben.
smudo
Sollten Sie allerdings als Gräfin und guter Kunde des Anwalts diese Auskunft in dieser recht fragwürdigen Zeit bekommen haben, frage ich mich wiederum warum Sie Ihr Anwalt so schlecht berät, obwohl er doch wissen müsste das er Sie dadurch als Kunde verliert, wenn Sie verknackt werden. |
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