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Kirchen Eröffnung,Titelhandel

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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 4:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
um die Zeit nicht mit endlosen Diskussionen zu vergeuden ( siehe Mondland) bitte ich Sie sich mit der Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein
in Verbindung zu setzen.

Fördergemeinschft Graf von Lahnstein
Mönchwörthstrasse 45
68199 Mannheim
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smudo
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

4micromax hat folgendes geschrieben::
Hallo,
um die Zeit nicht mit endlosen Diskussionen zu vergeuden ( siehe Mondland) bitte ich Sie sich mit der Fördergemeinschaft Graf von Lahnstein
in Verbindung zu setzen.



Sie scheinen vergessen zu haben, dass es nicht nur um Ihre dubiosen Graf Auktionen geht, die durch die Fördergemeinschaft selbst bei eBay verkauft wurden, allerdings wurde dort im gegensatz zu Ihrem Auktionsinhalt nicht mit Aussagen wie:

* Graf von Lahnstein * Edeltitel aus Deutschland *
Noblesse oblige * Adel verpflichtet * neu bei 4micromax


Erwecken Sie mit Ihrem neuen Titel Anerkennung, Bewunderung und ein bisschen Neid

geworben um eine Irreführung der Kunden herbeizurufen sonder gleich in den ersten Zeilen KLAR und DEUTLICH auf einen symbolischen Namenszusatz hingewiesen.


Kant hat folgendes geschrieben::


Gerne lasse ich Ihnen noch ein paar Tage Zeit, ich bin gerade an einer anderen Sache. Zu Überprüfung des Sachverhaltes habe ich bereits das meines Erachtens zuständige Bundespräsidialamt (gemäß Ordensgesetz) angeschrieben und um eine Einschätzung des Sachverhaltes gebeten.

Wir werden sehen, wie groß das Interesse ist.

Insgesamt finde ich es eher traurig, man sollte sich vorher informieren, wenn man geschäftlich tätig wird und nicht nachher. Und glauben Sie mir, Ihr Anwalt hat sicherlich nicht die für ordensrechtliche Sachen erforderliche Sachkompetenz. Wieviel Fälle macht der denn davon pro Jahr?

Da sollten Sie mal so Leute wie Tropica befragen. Die dürfen Sie auch vertreten und sind mit dem Thema vertraut.

Kant.



Naja bald wird es sich von ganz alleine regeln !!



Ich kann es leider nicht nachvollziehen, dass bei einer so klaren Beweislage gegen Sie, Ihr Verstand noch nicht angesprugen ist und Ihnen sagt: "Hey Lieselotte, lass den scheiss, nimm die Auktionen raus und erfinde doch nen paar Geburtstagsurkunden, da bist du rechtlich abgesichert"





smudo
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade Antwort von der ARD erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserem Programm.

Leider können wir nicht beurteilen, ob dieses Angebot seriös ist oder nicht. Die ARD und unsere Serie "Verbotene Liebe" haben mit dieser Anzeige nichts zu tun. Es tut uns Leid, dass wir Ihnen nichts Genaueres sagen können.

Mit freundlichen Grüßen aus München

Elena Schoppa
ARD-Zuschauerredaktion
Erstes Deutsches Fernsehen
Tel: 089/5900-3344
Fax: 089/5900-4070
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
http://www.DasErste.de



Wer jetzt nicht weiß was kommt, kennt das erste Deutsche Fernsehen schlecht.
Wer nun wissen will wie es weitergehen könnte, der googelt mal nach Wolf-Dieter Roth der hatte sich mal seine Initialen WDR als domain sichern lassen.
Es gibt hier noch mehr Beispiele, wie gut die Jungs sich rechtlich vertreten lassen.

Wenn dann nach dem längeren Wochenende auch noch die Jungs Bundespräsidialamt sich zuständig fühlen...

Kant.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 13:19    Titel: 4micromax Antworten mit Zitat

Um nicht länger im Licht der Kritik zu stehen, haben wir die Auktion "Graf von Lahnstein" vorzeitig beendet.

Zum Thema Lord habe ich folgenden Auszug aus einem schweizer Wirtschftsbrief :

Personality-Tuning: Der Lord ab Stange

Wer hat nicht schon davon geträumt, Lord zu sein, ein imposantes Wappen auf der Businesscard zu führen, für seinen Titel an der Bar andächtig gemustert zu werden?

Zu aufwändig? Zu teuer? Zu langwierig? Nein – dank Internet für jeden und jede erschwinglich! Und (meistens) erst noch legal.

Schlaumeierei ersetzt den Adel erfolgreich

Vorbei die Zeiten, als man sich für teures Geld in eine finanziell abgehalfterte Adelsfamilie einkaufen musste, um dann nach einem riesigen Papierkrieg irgendeinmal adoptiert zu werden. Vorbei die Zeiten, als man einem halbseidenen Honorarkonsul sechsstellige Beträge überweisen musste, um sich dann „Zweiter Earl von Hinter-Unter-Gondwana-Land“ nennen zu dürfen.

Lords und Ladies werden heute schneller und vor allem billiger „gemacht“. Allerdings beruht der vermeintliche Titel in erster Linie meist auf einer sprachlichen Schlaumeierei. Denn der „Lord“ bezieht sich in diesen „schnell gebleichten“ Fällen nicht auf den Adelstitel, sondern auf die englische Übersetzung aus dem irisch- oder schottisch-gälischen Sprachgebrauch: Wer nämlich in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein Laird – ein Landbesitzer oder eben in der englischen Übersetzung ein Lord. Dasselbe gilt für Irland, wo der Landbesitzer „Tirana“ heisst und im Englischen ebenfalls zum Lord mutiert.

Das Zauberwort heisst „joint ownership“

Im angelsächsischen Recht gibt es eine einfache Möglichkeit, um ohne grossen Papierkrieg zu Land zu kommen: das Miteigentum oder Englisch die joint ownership. Ein Eigentümer kann mittels eines einfachen Vertrages weitere Personen an seinem Land teilhaben lassen. Sie sind dann Mitbesitzer, allerdings ohne Nutzen und Schaden. Das heisst, ein Mitbesitzer kann „sein“ Land weder bebauen, noch verkaufen oder vererben. Dafür kann auch der Fiskus nicht darauf zugreifen.

Seinen Ursprung hat diese Sonderheit in der mittelalterlichen Organisation der Clans. Das Land eines Clans gehörte in der Regel dem Clan-Oberhaupt. Bis auf wenige freie Landbesitzer waren die meisten Bewohner auf dem Land der Clan-Bosse geduldet um dieses zu bebauen und dem Clan dafür Abgaben zu entrichten. Um bestimmte Privilegien, welche nur den Landbesitzern vorbehalten waren – etwa das Tragen von Jagdwaffen – für andere Clanmitglieder zu ermöglichen, führten findige Clan-Lords die joint ownership ein. Sie machten ihre Gefolgsleute zu Mitbesitzern, indem sie ihnen ein kleines Stücken Land verkauften. Die Mitbesitzer galten dann auch als Laird oder Tirana und durften diesen Titel zusammen mit dem Wappen des Clan-Lords verwenden, dessen Farben sie ja ohnehin schon im Kilt trugen.

Eine Schnapsidee...

Die joint ownership als moderne „Titelschmiede“ wieder zu entdecken, war eine echte Schnapsidee. Der findige Manager einer kleinen aber feinen schottischen Whisky-Distillerie stiess bei der Suche nach einem Werbegag für sein Gebräu auf die joint ownership. Als kluger Kopf bastelte er etwas an der Idee herum und wandelte sie ein wenig ab. Er verwandelte den Mitbesitz in ein Land-Leasing. Freunde seiner Marke konnten sich als land owner (in joint ownership) eintragen lassen und erhielten einen square foot des genau aufgeteilten und kartographierten Distilleriegeländes. Jeder land owner kann „sein“ Stück Distillierie an Hand des detaillierten Claim-Planes einwandfrei finden. Der jährliche Leasingzins besteht in einem drum (einem Glas) Whisky. Er kann allerdings nur einmal im Jahr und nur direkt in der Distillierie eingezogen werden.

Findige Nachahmer für einen guten Zweck

Die Aktion war ein Riesenerfolg und hat nicht nur in Schottland für Aufsehen gesorgt. Da den Schotten ja schon immer nachgesagt wurde, sie hätten ein Näschen fürs Geld, fanden sich bald Nachahmer. Und so haben namhafte Landbesitzer Teile ihres Besitzes in Claims aufgeteilt und in joint ownership verkauft. Oft steckt allerdings nicht Geldgier, sondern ein guter Zweck hinter der Geschichte: Mit dem Erlös werden Naturschutzprojekte realisiert oder dringende infrastrukturelle Investitionen getätigt, welche sonst kaum finanzierbar wären. Dem Käufer winkt neben dem Gag des Landbesitzes noch ein Titel als Laird oder Tirana – ein Lord eben!

Juristisches

Was gilt es nun aber als frisch gebackener Lord oder eben eingekaufte Lady an juristischen Spitzfindigkeiten zu beachten, damit der Titel nicht zum Ärgernis wird? Eigentlich recht wenig, wobei man je nach Weltgegend, in der man sich herum treibt, mehr oder weniger dick auftragen darf.

In Ordnung ist der „Lord“ allemal, wenn er ausschliesslich als Übersetzung des schottischen oder irischen Originaltitels gebraucht wird. Über „Mister Max Musterbach, Laird of Scapa (Lord of Scapa)“ werden selbst eingefleischt royalistische Engländer höchstens schmunzeln. Trägt derselbe Herr aber den Schriftzug „Lord Max Musterbach“ auf der Visitenkarte, könnte dies sehr wohl wegen Hochstapelei zu einer Innenbesichtigung eines britischen Knasts führen.

Adlige Hoheiten sind kein rein britisches Phänomen

Ähnliches gilt auch für andere Länder. Es ist generell zu beachten, dass Länder mit aktiven Monarchien oder monarchischer Vergangenheit und Tradition hier meistens hellhöriger sind, als die guten alten Demokratien. Allerdings haben viele heutige Demokratien eben monarchistische Traditionen. Ist bei aktuellen Monarchien wie England, Schottland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Holland, Belgien, Luxemburg und Spanien noch klar, dass Vorsicht geboten ist, vergisst man sich andernorts leichter. Aber auch Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Griechenland haben ihre Könige und Kaiser noch nicht allzu lange durch Kanzler und Staatspräsidenten ersetzt. In fast allen diesen Ländern finden sich denn auch juristische Spuren zum Gebrauch von Adelstiteln, sei es durch Gesetze und Gesetzesartikel oder durch höchstrichterliche Urteile. Kritisch ist der Gebrauch eines solchen Titels in kommunistischen Ländern, da sehr verpönt. Für China, Nordkorea oder Vietnam also nicht zu empfehlen. In Russland und Bulgarien sind im Moment politische Bestrebungen im Gang, den enteigneten Adligen zwar nicht die materiellen Güter, aber wenigstens die Titel wieder zurück zu geben.
Vorsicht geboten ist auch in Asien und der Golf-Region: Japan, Thailand und Nepal, um nur einige zu nennen, haben sehr dominante und präsente Königshäuser. Ganz zu schweigen von den Fürstentümern am arabischen Golf. Und aufgepasst: Auch Länder wie Australien, Neuseeland, Südafrika und Kanada gehören noch immer in den Dunstkreis der britischen Monarchie...

Fazit

So lange der Verkäufer nachweisen kann, dass die verkauften Claims tatsächlich existieren, ist er auf der sicheren Seite und kann sich nicht vorwerfen lassen, er betreibe einen reinen Titelhandel. So lange der Käufer eines Titels nicht zu dick aufträgt und seinen Lord nur als Übersetzung des originalen Laird oder Tirana benutzt, ist auch er auf der sicheren Seite. Man sollte das neue Prunkstück des eigenen Persönlichkeits-Tunings also mit Köpfchen und massvoll einsetzen. Denn es gilt immer noch die alte Weisheit: „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!“

Wir, die Firma 4micromax sind im Besitz von 18 Grundstücken
in Irland, Schottland und England. Die Besitzunterlagen können von jedem Anwalt eingesehen werden.

Lieselotte Heitzer, Gräfin von Lahnstein
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wird wahrscheinlich ein bisserl spät sein. Und ich verstehe gar nicht, ihr Anwalt ist doch so firm in diesen Sachen. Ich nehme an, die Unterlassungserkläreung nebst Kostennote aus München wird trotzdem auf Sie zukommen. Den Rahmen habe ich ja oben bereits abgesteckt.

Und ob ein Schweizer Wirtschaftsbrief, der komischerweise die gleichen
unhaltbaren Behauptungen aufstellt, tatsächlich für Sie als Unternehmerin als Entlastungsmaterial gelten wird, wage ich zu bezweifeln.

Nur durch Wiederholen von unrichtigen Sachverhalten, können Sie das OrdensG nicht umgehen. Die empfohlene Lektüre sollten Sie unterstützend für Ihren firmen Rechtsanwalt besorgen und es kann nicht schaden, selbst auch ein wenig darin zu schmökern.

Und warum hier in Deutschland nun ein Schweizer Wirtschaftsbrief für Klarheit sorgen soll und warum darüberhinaus deren rechtliche Würdigung auch unser ORDENSGESETZ betrifft, erklärt sich mir nicht.

Ich denke, dass Sie schon weit über tausend Exemplare Ihrer Lordtitel verkauft haben, ist eine respektable Leistung. Doch alles im Leben hat irgendwann mal ein Ende....

Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2005 16:17    Titel: Re: 4micromax Antworten mit Zitat

4micromax hat folgendes geschrieben::
Um nicht länger im Licht der Kritik zu stehen, haben wir die Auktion "Graf von Lahnstein" vorzeitig beendet.

Das spricht doch schon für sich...
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mondland
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 102
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2005 4:08    Titel: Antworten mit Zitat

4micromax

erst reseller bei uns, dann selbst hergestellt.
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smudo
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2005 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

mondland hat folgendes geschrieben::
4micromax

erst reseller bei uns, dann selbst hergestellt.






Hat das Liselchen auch noch alles Kopiert !!
ne ne ne
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Peters Heim
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Langeneheim

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 15:46    Titel: Re: Strafbarkeit .... Antworten mit Zitat

Manchmal ist es interessant einen § Fan zu fragen

wie schaut es mit den Cleverlis aus die gleich drei der Kirchen
Dottores zulegen und sich dann Dr. mult. h.c. nennen ohne
aber die herkuft der einzelnen US Kirchen "Unis" zu nennen...

Mit Dr. Mult. h.c. schmücken sich ja zahlreiche habilitierte Lehrkörper..

Danke





tropico hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Herren,

da ich zur Fraktion der Gesetzbuchkuschler gehöre, kann ich ja auch einmal mein Lustobjekt aufschlagen und kurzerhand zu § 263 StGB gehen.

Hiernach macht sich derjenige des Betruges strafbar, der - im Falle des Titelhandels - durch Vorspiegelung falscher Tatsachen - ein echter Titel, der auch ordnungsgemnäß geführt, im Paß eingetragen oder ein ordnungsgemäßer akademischer Grad ist - bei dem Käufer eines solches Grades/ Titel den so erweckten Eindruck bewußt herbeiführt. Die Gegenleistung in Geld steht tatsächlich in keinerlei wirtschaftlichem Verhältnis zu dem Erworbenen, da dieses objektiv wertlos ist.

Es ist mir immer wieder ein Greuel, wenn Betrüger dieser Sorte in ihrer Dummdreistigkeit meinen, sie - die Betrüger - könnten ihr mieses Spiel dauerhaft und immer wieder umsetzen, ohne mit dem wachsamen Auge des Gesetzes konfrontiert werden zu müssen.
Ein eklatanter Trugschluß !



tropico
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

@ Armin K

Alles Schwachsinn, keinesfalls möglich. Die komischen Titel sind nur führbar in amerikanischer Originalform. Auch wenn manche meinen, sie hätten besondere Rechte, weil sie Titel für 50 Euro gekauft haben, glauben Sie nichts davon.
Wird der Titel in Abweichung der Originalform getragen, wirkt ganz klar § 132 a StGB. Da gibt es nichts zu diskutieren. Dies gilt auch schon für allerkleinste Abweichungen.
Zitat:
Mit Dr. Mult. h.c. schmücken sich ja zahlreiche habilitierte Lehrkörper..

Die haben ja auch über Jahrzehnte studiert, an Universitäten gearbeitet und erhebliche wissenschaftliche Leistungen erbracht. Ist schon was anderes, als einen Fuffi aus dem Fenster zu werfen...
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2005 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Für die letzten Nachsitzer dieses leidigen Themas der Titelmühlen-Titelgradführung, das letzte mal ein Auszug des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 (immernoch gültig!):
...
Zitat:
2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden...

Da gibt es nichts dran zu rütteln! Das "kann geführt werden" bezieht sich nur darauf, dass man es nicht muss. Man darf ihn aber wenn, dann nur genau so führen, wie er verliehen wurde! Also nicht anders, nicht lateinisch oder sonstwie abweichend.
Das wird hier deutlich:

Zitat:
5. Eine von Ziffern 1 bis 3 abweichende Gradführung ist untersagt...

Also, haben es nun endlich alle begriffen?

Zitat:
zu 2. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades ... besitzt.

Gerade das würde ich vielleicht auch mal prüfen. "Titel" der Prixton-Schleuder dürfen nicht geführt werden, wie wir bereits klar festgestellt haben. Wie es scheint, gilt dasselbe für die Mondland-Klitsche.
Also immer schön vorsichtig sein.

Zitat:
5. ... Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden...

Genaugenommen gilt dies auch ausnahmslos für die schäbigen "Kirchen"-"Titel", denn Ausnahmen werden nicht aufgeführt, sind somit also weder vorgesehen, noch möglich. Weil es diese Mist-Dinger aber wie Sand am Meer gibt und auch die Titelherkunft genau erfasst werden muss, macht man sich nicht mehr die Mühe, jedes einzelne "Ding" zu überprüfen.

Trotzdem dürften auch diese theoretisch nicht geführt werden, wenn auch anderes behauptet wird. Nur ist der Nachweis des Titelkaufs bei solchen Schleudern meist schwierig und natürlich auch die Mühe nicht wert.

Außerdem argumentieren dann die dubiosen Institutionen, dass dieser jeweilige peinliche Titel ehrenhalber verliehen wurde, weil Sie Ihren Nachbarn regelmäßig zum Grillen und Saufen einladen, also so gesehen soziale Dienste leisten.
Ich habe mich doch sehr verständlich ausgedrückt.

Haben es nun endlich alle begriffen? In Zukunft verweise ich nur noch auf die anderen Themenkomplexe, in denen wir uns ausgiebig damit befasst haben. Das heißt, auch wenn jemand zu faul zum Lesen ist, wird er in Zukunft nicht mehr drum herumkommen.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 9:34    Titel: Mitglied bedroht unter dem Namen e-Bay-sicherheit Anbieter Antworten mit Zitat

Komisch, daß "Tropico" den selben Wortlaut benutzt wie der von der selbsternannten e-bay-sicherheit. Ist er wohl der Verfasser des Drohbriefes ?
Wenigstens haben wir und eBay nun einen Hinweis auf eine mögliche Identität.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

@4micromax

Wissen Sie, bereits an anderer Stelle wurde ich verdächtigt es gewesen zu sein - da war es user mondland der mir diese Fäkalsprache andichten wollte.
Ich habe seinerzeit zur Sache Stellung bezogen und auch zu den technischen Möglichkeiten um die Anonymität zu wahren.

Das nun User tropico, seines Zeichens ebenfalls Jurist, nun hier als zweiter Aspirant in diese Kerbe geschlagen haben soll, ist doch ebenso absurd. Auch sprachlich macht dies keinen Sinn, da ich keine Gemeinsamkeiten zwischen den tropico-Postings hier und Ihrem e-bay-sichertheits-Brief sehe.

Was macht die Lahnsteinsache mittlerweile? Schon irgendeinen Zwischenstand?

Grüße,
Kant.
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Wolverine
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Laird "Titel" habe ich übrigens einen schönen Artikel gefunden:

http://www.schottlandportal.de/content/kultTouristikFakeTitles.asp


Gruß
Wolverine
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2005 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Wolverine

fantastischer Link, hatte diesen bereits aus den Augen verloren. Viel wichtiger um den mutmaßlichen Betrug durch 4micromax und mondland besser beweisbar machen wird, ist folgendes Statement der Botschaft der U.K. in den USA:

Zitat:
Weiterführende Informationen
Die Warnung der Botschaft des Vereinigten Königreiches in den USA lautet in der Kurzfassung wie folgt:
"The sale of British titles is prohibited by the Honours (Prevention of Abuses) Act, 1925. However, misleading advertisements for lordships of manors sometimes appear in the media and on the internet. A manorial lordship is not an aristocratic title, but a semi-extinct form of landed property. Lordship in this sense is a synonym for ownership. According to John Martin Robinson, Maltravers Herald Extraordinary and co-author of The Oxford Guide to Heraldry, "Lordship of this or that manor is no more a title than Landlord of the Dog and Duck." It cannot be stated on a passport, and does not entitle the owner to a coat of arms. Beware also of websites selling completely bogus British titles."

Ausführliche Informationen in englischer Sprache finden sich auf der Seite:
http://www.faketitles.com/html/warning.html des Earl of Bradford.
Auf dieser Seite finden sich auch Hinweise. wo und unter welchen Bedingungen man tatsächlich Grund und Boden in Schottland erwerben kann, der mit einem schottischen Titel verknüpft ist. Frei veräußerbar sind nämlich bestimmte Formen des "Baron", wenn der gesamte zugehörige Besitz (estate) erworben wird. Dabei handelt es sich dann aber um Transaktionen von mindestens 100.000 GBP, i.d.R. von 1 Mio GBP und deutlich mehr, wie zuletzt beim geplanten Verkauf eines entsprechenden Grundbesitzes auf der Insel Skye.

Sehr ausführliche Informationen bietet zudem der Sonderartikel "Are you being conned" der 'The Baronage Press', der als PDF-Dokument abgerufen werden kann unter:


Zu den Grundstücksverkäufen mondlands und 4micromax´s hinsichtlich der Grundstücke in den UK´s und in Irland zum Tirana, welche irgendwie dann doch zu Lord werden und genau so geführt werden dürfen, bat ich die Botschaft Irlands und UK hier in Deutschland ebenfalls um eine Stellungnahme. Beide haben bereits den Eingang meiner Schreiben bestätigt, wegen der Ferienzeit sind die diplomatischen Endantworten noch nicht ´raus.


Freunde, es wird enger und enger mit Euren Bauchläden.

Kant.
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4micromax
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 4:19    Titel: 4micromax Antworten mit Zitat

Bestandteil des von Ihnen erwähnten Artikels ist die SAS von Herrn Henderson. Unsere Eigentumsrechte an Grundstücksparzellen wurden von den jeweiligen Grundstücksinhabern in Irland und Schottland erworben. Selbstverständlich können die jeweiligen Kaufbestätigungen anwaltlich eingesehen werden. Diese Parzellen wurden im heimischen Grundbuchamt eingetragen. Von jedem Grundstückchen liegt ein Lageplan mit Plotnummer vor.
Wir, die Fa. 4micromax verkaufen, wie in jeder Artikelbeschreibung veröffentlicht einen reinen Mitbesitz und die dazu gehörige, aufwendig gestaltete Schmuckurkunde
Wörtlich:Im angelsächsischen und europäischem Recht gibt es eine einfache Möglichkeit, um ohne grossen Papierkrieg zu Land zu kommen: das Miteigentum oder Englisch die "joint ownership". Ein Eigentümer kann vertragslos weitere Personen an seinem Land teilhaben lassen. Sie sind dann Mitbesitzer, allerdings ohne Nutzen und Schaden.
Auch wird bei uns mit keinem Wort der Umweltschutz erwähnt.
Ich verstehe nicht, daß Sie sich nur auf Mondland und 4micromax fixieren, da es eine Anzahl von Anbietern gibt, welche keine Eigentumsrechte nachweisen können .
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Wolverine
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 8:22    Titel: Antworten mit Zitat

@4micromax

"Joint Ownership" ist doch nur Augenwischerei.
Geben Sie mir doch bitte den konkreten Gesetztestext, der dieses Regelung besagt!
Ist es nicht eher so, dass ein Grundstückskauf nur Gültigkeit besitzt, wenn er noteriell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen wird?

Ihre Kaufverträge haben also keine Auswirkung auf die Eigentumsverhältnisse, d.h. sie sind ungültig.

Folge: Der Laird "Titel" kann nicht vergeben werden, da der angebliche Käufer das Grundstück nicht offiziell erwirbt.

Warum spielen Sie nicht mit offenen Karten und verhalten sich so fair, wie ein "Kollege" von Ihnen:

Den meisten Kunden geht es eigentlich sowieso nicht darum, ein angeblich echtes Grundstück zu erwerben, sondern es geht vielmehr um den symbolischen Wert und darum, einer anderen Person eine Freude mit dieser außergewöhnlichen Geschenkidee zu machen.

Auch wir finden die Idee fantastisch. Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns ein symbolisches Grundstück in den schottischen Highlands und natürlich auch den symbolischen Titel (nicht Adelstitel) "Laird of...".

Quelle: http://www.awenga.de/hintergrund.htm

Gruß
Wolverine
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 9:20    Titel: 4micromax - Lairdtitel Antworten mit Zitat

Auch wir haben wie die Kollegen von Awenga mit dem Hinweis geworben:
Nicht das Grundstück selbst ist Ziel dieser Auktion, sondern der Erwerb des Titels. Da aber eBay einen Verkauf von Grundstücken und grundstücksähnliche Dienste in Ihren AGBs verbietet (außer im Immobilienteil) wurden diese Auktionen von eBay vorzeitig beendet.
Oder sollen wir die Miniparzellen als irische Immobilie verkaufen?
Deswegen steht auch nichts in unseren Auktionen über Grundstückseigentum.

Ein Aktenzeichen für unsere Juristen: Laut Bundespräsidialamt (AZ OK/2/02)
bedarf der Namenszusatz "Laird" keiner Genehmigung.

Dies ist nun das letzte Statement, welches ich in diesem Forum abgebe.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 9:28    Titel: Re: 4micromax - Lairdtitel Antworten mit Zitat

4micromax hat folgendes geschrieben::
Ein Aktenzeichen für unsere Juristen: Laut Bundespräsidialamt (AZ OK/2/02)
bedarf der Namenszusatz "Laird" keiner Genehmigung.


Können Sie das für die User konkretisieren?
http://www.bundespraesident.de/-,11054/Das-Bundespraesidialamt.htm
Auf dieser Seite findet sich kein entsprechender Hinweis.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 9:30    Titel: Re: 4micromax - Lairdtitel Antworten mit Zitat

4micromax hat folgendes geschrieben::

Ein Aktenzeichen für unsere Juristen: Laut Bundespräsidialamt (AZ OK/2/02)
bedarf der Namenszusatz "Laird" keiner Genehmigung.


http://www.status4sale.com/besser-nicht.html

Zitat:
Zwar ist es KORREKT, dass dieser Titel in der Bundesrepublik Deutschland problemlos fuehrbar ist. Dies haben wir fuer Sie beim Bundespraesidialamt herausgefunden. Das Amt (AZ OK/2/02) hat uns mitgeteilt, dass dieser Titel keiner Genehmigung bedarf. Sie koennen diesen Titel Ihrem Namen hinzufuegen. Aber damit machen Sie sich eher laecherlich. Die Geschichte hat sich mittlerweile herumgesprochen, wir raten dringend davon ab, Sie schaden sich eher selbst mit diesem angeblichen "Adelstitel".
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