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Kirchen Eröffnung,Titelhandel

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Wolverine
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 9:50    Titel: Re: 4micromax - Lairdtitel Antworten mit Zitat

Kurz zusammengefasst:

Es handelt sich bei den Angeboten um reine Bauernfängerei!


Gruß
Wolverine
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MartinAnders
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 10:34    Titel: Schlösser, die im Monde liegen .... Antworten mit Zitat

4micromax, der Name ist Programm:

"micro" was die Legitimierung des Handels angeht und
"max" im Hinblick auf die heisse Luft im Sortiment.

Und damit sich die micromaxe und mondlander nicht wieder als "Säubermänner" im modernen "Devotionalienhandel" aufplustern,anbei zwei sachkundige Einschätzungen dieses Geschäftszweiges:

Zitat:
"Alle Anbieter entpuppen sich keinesfalls als Händler, die ein Gut verkaufen, über das sie tatsächlich Verfügungsgewalt haben, sondern als reine Vertragsvermittler, die ihren Job korrekt erfüllt haben, wenn sie dass, was tatsächlich erworben wurde (ein bedrucktes Stück buntes Papier und eine Plastik-Ausweiskarte), ordnungsgemäß zugestellt haben. Im Zweifel haften sie nicht einmal dafür.
... Die "Urkunde", die die Erwerber des "Laird of Camster, Glencairn oder John O'Groats" erhalten, schließt dagegen ausdrücklich aus, dass es jemals im Zusammenhang mit dem fraglichen Grundstück zu einem im Sine des schottischen Boden- wie Steuerrechts nennenswerten Grundverkauf gekommen ist.
...
Zur Profitrate
Ein acre zu rund 4084 Quadratmetern "weitestgehend naturbelassenes (non arable/rough grazing) Land ohne absehbares Baurecht" kostet für das Gebiet, in dem das Grundstück der "Lairds of Camster" ausgewiesen wird, nach Angaben örtlicher Sachverständiger (Makler und Verwaltung) maximal irgendetwas um rund 250 Euro.
Auf 1 acre kommen 43.560 square feet gleich verkaufbare Plots. Die Anschaffungskosten pro Plot liegen also bei etwa 0,006 Euro (aufgerundet).
Verkauft werden die "Laird-of-Camster-Plots" im Internet zu Preisen zwischen rund 50,00 Euro und 499,00 US$, das waren im Dezember 2003 rund 400,00 Euro.
43.560 Plots zum mittleren Verkaufspreis von 225,00 Euro bringen also einen Verkaufserlös von 9.801.000,00 Euro. ...
In der Branche wird nicht mit "Scherzartikeln" und "netten kleinen Souvenirs" gekleckert, es wird geklotzt. Unter dem Deckmantel der Förderung des Umweltschutzes wird ein ganz beachtliches Privatvermögen in den Händen von zwei, drei Individuen generiert. "
http://www.schottlandportal.de/content/kultTouristikFakeTitles.asp


Zitat:
"Leider sind diese ganzen Urkunden nicht viel wert. In den notariellen Urkunden beurkunden sich die "Solicitors" nur gegenseitig Ihre Unterschrift und die Unterschrift des Verkäufers, nicht aber die Richtigkeit und Wahrheit des Vertragsgegenstandes, also des Verkaufs von Titel und Rechten."
http://www.heraldik-heraldry.org/Seite%205.htm


In zahlreichen Statements versichern die Händler gerne, dass die angebotenen Produkte etwa wie höherwertige Scherzartikel einzustufen seien. Wenn ich dann auf privaten Homepages sowas lese, kommen mir doch ernsthafte Zweifel:

"Seit Februar ist Melanie eine "Lady of Glencairn" und ich bin ein "Laird of Camster and Glencairn". "
http://www.domeier.de/fra_laird.htm

Nun könnte man diesen Jubelruf als humoristischen Ausrutscher bezeichnen, gäbe es nicht Webseiten wie diese, auf denen der Titel offiziel und in ernsthafter Absicht biedere deutsche Familienanmen "schmücken" soll:

http://home.main-rheiner.de/bernd.funke/Lairds.htm
http://www.domeier.de/fra_laird.htm
http://www.schueppelchen.de/impressum/hauptteil_impressum.html
http://www.volker-maak.de/
http://www.svenwaghals.de/gb.php?modus=anzeige&seite=8
http://www.ritter-ferdinand.de/4579.html
http://www.eichhorn.ws/html/body_awards.htm
http://www.clansman.de/CM_contact/body_cm_contact.html
http://www.tempelherren-orden.de/komturei/hessen/hessen.html

Und dieser Unsinn blüht bis hin in die Gästebücher privater Webseiten:

"Am Son 15 Jun 2003, 21:31:41 CEST Uhr schrieb
ivo holland,laird of camster
arbeitsamt_uh@web.de"

Webrecherchen bestätigen, dass sich die Lairds im Businessbereich ebenfalls munter vermehren:

http://www.al-waha.com.py/html/einwanderungs-service.html
"Joachim Sippel Laird of Camster
Gründer der Firma und von Anfang an dabei. War nach Studium als Journalist tätig und klärte u.a. die Starfighter-Affäre auf.
Joachim Sippel trägt denTitel eines schottischen Lords.
Nähere persönliche Angaben finden Sie im Who is Who. "
http://www.detektei-sippel.de/front_content.php?idcat=50
LAILIQUE First Fitness System, D-83714 Miesbach
Laird of Camster and John O´Groats, D-72488 Sigmaringen
http://search.e-business.iao.fraunhofer.de/data/a-z_l.htm
Robert Rudolf Kt
Senator der FNU/B.V.I.* Knight of The Ancient & Venerable Sovereign & Independent Order of Richard Lionheart of Jerusalem * The Honorable Highland Laird of Camster * The Honorable Highland Laird of Glencairn * The Honorable Highland Laird of John O'Groats * Monsignore der ULC * Im Januar 1994 wurde mir von der FNU/B.V.I. der akademische Grad eines Dr. rer. oec. verliehen.
http://www.senator.gmxhome.de/rudolf/hpage01.htm
www.saturm.de - Andr? Heerwagen Laird of Camster
Infos ?ber Computer, Software und Hilfe. Th?ringer Preisagentur. Dienstleistung. Windows, XP, NT, HTML, Preisagentur, Dienstleistung, EDV, Bildung, FAQ, Anleitung, Produktinfo Computer, Computerwissen, Tipps, Tricks, Downloads, Routenplaner, Privathomepage, Saalfeld
http://ameta.de/Computer/Software/Tipps___Tricks/more9.html
Ing.Wolfgang Schäfer GmbH, D-72488 Sigmaringen
Laird of Camster and John O´Groats, D-72488 Sigmaringen
http://search.e-business.iao.fraunhofer.de/data/plz_7.htm
Ackermann, Detlev, Köln auf http://213.68.214.20/marathon/a.htm
http://www.cylex-branchenbuch-albstadt.de/firma-home-albstadt/loucky-joerg-laird-of-camster-2750764.html
http://www.cylex-branchenbuch-albstadt.de/firma-home-albstadt/loucky-joerg-laird-of-camster-2750764.html
http://www.axel-h-reiser.de/

Wenn die Titelführung tatsächlich illegitim ist, haben diese Lairds von eigenen Gnaden einiges an Schwierigkeiten zu erwarten, weil sie den verharmlosenden Hinweisen der Verkäufer Glauben schenkten.

Zitat:
Der Hinweis von 4micromax,
"Ein Aktenzeichen für unsere Juristen: Laut Bundespräsidialamt (AZ OK/2/02) bedarf der Namenszusatz "Laird" keiner Genehmigung. "

ist aus meiner Sicht pure Augenwischerei. 4micromax hat deswegen nie mit dem Bundespräsidialamt korrespondiert. Seine Info entstammt dieser Quelle: http://www.status4sale.com/besser-nicht.html und auch hier ist der Inhalt des Schreibens nur erwähnt und nicht dokumentiert. Die Auskunft, wenn sie denn verifizierbar ist, stammt aus dem Jahre 2002. Ob das Bundespräsidialamt heute die gleiche Auffassung zum Thema vertritt ist ausgesprochen fraglich.

Deswegen bin ich sehr gespannt, welche Antwort Kant auf seine diesbezügliche Anfrage vom Bundespräsidialamt erhält.

Zum Stellenwert schottischer Laird-Offerten muß man keine großen Worte mehr verlieren, wenn man den Kontext betrachtet, in dem sie verhökert werden.

"Das Special-Paket
... Türöffnungs-und Spionwerkzeuge; Strategien zum Urintest; Presseausweise und Ihre Vorteile; so werden Sie Laird of Camster; Wie Sie in ...
reporte.money4all.ch/p147.html"
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

So nun will ich auch nochmal. In einem mittlerweile lange hergewesenen Posting in einem anderen Thread:

Zitat:
Zum Laird-Titel

Schon Gerhard Kurz aber auch der Große Wolffen haben hiermit geworben. Damals haben die Teile immerhin noch umgerechnet knappe 600 Euros gekostet.
Was man dafür bekam? Eine billig gemachte englischsprachige Urkunde mit einem eigeschweißten Plot-Visitenkärtchen. Und natürlich hatte man einen Mitbesitz an einem Grundstück in Schottland, ca. 30x30 cm groß.

Der Haken?
Nun, auch in Schottland gibt es ein offizielles Grundbuch. Ohne Eintrag erwirbt man auch dort keinen rechtmäßigen Besitz. Ein Eintrag Kostet so nach meinen Kontakten zischen 150-300 GBP.

Der nächste Haken?
Ein Grundstück dieser Größe kann nicht eingetragen werden. Hierzu wären umfangreiche Vermessungen und anderes nötig, um jedes der Minigrundstücke genau zu parzellieren und bestimmen zu können.

Die Lüge?
Sie erhalten das Recht, das Land zu betreten. Da dieses Land nicht eingezäunt ist, hat jeder das Recht das Land zu betreten.


Laird bedeutet ausweislich des aktuellsten und größten Langenscheidt Deutsch-Englisch und umgekehrt Scot. Gutsherr.
Eine weibliche Form gibt es nicht.

Viele Anbieter verkaufen dies als schottischen Adelstitel - dies ist klarer Betrug. Es ist nichts weiter als die Bezeichnung Gutsherr. Ob man sich jedoch mit einem derart kleinen Landstück bereits Gutsherr nennen darf, sei einfach mal dahingestellt.

Kommen wir zur Strafbarkeit:
Nach meiner persönlichen Einschätzung tangiert die Lairdführung keine strafrechtlichen §§, da sich grundsätzlich jedermann wahrheitswidrig bezeichnen darf, solange die Bezeichnung nicht unter einem speziellen Schutz steht.

Unter speziellem Schutz stehen z.B. Professor, Doktor, Rechtsanwalt, Notar usw.

Unter keinem Schutz stehen beispielsweise Bezeichnungen wie
Sachverständiger, Manager, Detektiv....

Jeder darf sich straffrei so nennen.

Daher ist die oft diskutierte Strafbarkeit nach § 132a StGB ausgeschlossen, da hier explizit nur geschützte Bezeichnungen umfaßt werden.
Sogleich könnte § 5 des Gesetztes über Titel, Orden und Ehrenabzeichen greifen, da Lord ein geschützter Begriff ist (ich meine den von der Queen) und Laird diesem zum Verwechseln ähnlich ist.
Diese oft geführte Herleitung vermag ich jedoch nicht zu sehen. Laird ist nun einmal die englische, respektive schottische Bezeichnung für Gutsherr, sie ist in allen einschlägigen Wörterbüchern zu finden. Begriffe wie lout = Flegel oder loon = Blödmann, aber auch Seetaucher sind dem Laird und dem Lord meiner Ansicht genauso nahe und zum Verwechseln ähnlich.

Nennen Sie sich "Loon Peter Müller" oder "Peter Müller, Loon of Camster" oder aber "Lout Peter Müller" alternativ und gleich eine Nummer größer "Peter Müller, Lout of Scotland".
Lout of Scotland gefällt mir persönlich sehr gut, da es phonetisch schon sehr britisch klingt und irgend etwas Wichtiges in sich trägt. Dabei ist man lediglich Flegel Schottlands.


Wer ganz sicher gehen will, sollte diesbezüglich beim Bundespräsidalamt nachfragen. Nicht wegen der Flegel!!!...Ach versucht es einfach mal.
www.bundespraesident.de
Dieser ist für die Genehmigung nach dem Ordensgesetz zuständig. Meine Anfrage diesbezüglich ist nach wie vor unbeantwortet.

Zeitgleich soll vor dem Verwaltungsgericht Köln 1991 unter Az. 6 K 3840/91 festgesetellt worden sein, das die Bezeichnung Laird of Camster in der BRD nicht straffrei führbar ist.

Auch auf die Durchschrift dieses Urteils warte ich seit Monaten. Ob dieses Urteil allerdings heute noch Bestand hat vermag ich nicht zu sagen.

Die Tatsache mit welcher diese Titel jedoch den deutschen Markt in den letzten Jahren überschwemmt haben - einfach mal googeln nach Laird - zeigt eigentlich, das dieser straffrei geführt werden muß.

Sollte da diesbezüglich dem Gutsherrn mal was ins Haus flattern einfach auf die vielen anderen Lairds verweisen und im Sinne einer gerechten Strafverfolgung bitte auch Verfahren gegen die anderen eröffnen. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat.

Spätesten hier hat kein Staatanwalt mehr Lust sich mit diesem Pipifax abzugeben.

Wie immer stellt obige Ausführung keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine unbestimmte persönliche Meinungsäußerung welche durch das Grundgesetz gedeckt sein dürfte.
Euer Kant


Aus diesem Grund geht es mir auch nicht um die Lairdtitel. Diese bedeuten schlicht Gutsherr und jeder Depp kann sich mit und hne Grundstück so nennen.

Allerdings nicht nennen darf sich jeder Depp, Lord von Großebuxe oder aber Graf vom Schlanken Fuß, da hier die Genehmigung des Bundespräsidialamtes notwendig ist. Das lasse ich gerade prüfen, wie ich bereits schrieb.

Bevor diese Titel von Leselotte und Maxe inflationär auf Ebay vertrieben wurden, war der Lairdtitel nicht unter €50,-- zu haben. Mittlerweile tobt hier ein enormer Preiskampf, zwischen salztante, mondland, 4microliz alias Leselotte und im gleichen Keller gewerkelt, 4micromax alias Maximilian und weiteren Anbietern. Für den Dreck muß man jetzt allerdings keine €50 mehr ausgeben (mit Ausnahme der gut gelaufenen Lahnsteinsache, stimmts?), sondern die Popourkunden gibt es nun für €15. Dafür gibt es manchmal sogar zwei Urkunden, natürlich auch wieder der Lord, welcher mutmaßlich betrügerisch angeboten wird.

Genau auf den Lord bezog sich meine Anfrage bei BPA und den beiden Botschaften. Sollte sich hier ergeben, was allseits schon die Spatzen von den Dächern pfeifen, könnte sich der Betrugsverdacht erhärten und dann werde ich auch den nötigen Druck durch die Staatsanwaltschaften gegen die Anbieter durch Pressemitteilungen verstärken.

Mal sehen,
Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2005 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Ergebnisse bin ich auch schon sehr gespannt. Damit würden dann nicht nur bei eBay einige kräftig auf die Nase fallen. Muss ja auch nicht sein, dass solche Anbieter Lügen verbreiten, die Kunden veräppeln und diese teilweise dann sogar bereits sind, recht hohe Preise für diesen Mist zu zahlen.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 9:37    Titel: 4micromax -Lairdtitel Antworten mit Zitat

Hallo Herr Kant,
sollten Sie vielleicht nicht unsere Artikelbeschreibungen gelesen haben? Wo steht, daß wir ein Lairds Retreat, Umweltschutz, Adelstitel anbieten ?
Wir bieten dem Kunden neben dem Erwerb eines Edeltitel einen Mitbesitz an unseren real existierenden Grundstücken in Schottland oder Irland an, welches wir belegbar besitzen.
Wir haben weder mit Mondland, noch mit Awenga, SAS und SHS und deren Produkte in keinster Weise etwas zu tun.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um keine Adelstitel handelt. Auch räumen wir ein uneingeschränktes Widerrufsrecht von 4 Wochen ein.
Daß sich jeder Forenteilnehmer immer wieder auf die "Machenschaften" der bekannten SAS und deren Kollegen beruft ist für mich unerklärlich.
Seien Sie so fair und differenzieren Sie, so wie Sie es ja auch bei den Grafentiteln versucht haben.

Lieselotte Heitzer
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

@4micromax
Sie scheinen nur lesen zu wollen, was gerade bei Ihnen nicht vorliegt.

Ich konstatiere:
Sie werben nicht mit Umweltschutz und bieten kein Lairds Retreat.

Jedoch war Ihre Werbung sehr täuschend aufgebaut, mittlerweile ist auch auf Ebay eine gewisse Sachlichkeit eingekehrt.

Es gibt keine Unterschriften mehr wie: Echter Adelstitel für Sie, etc. Bravo, Leselotte. Und da man für das Top-Angebot in Kategorie und Suche auch so um die 30 Euronen als Anbieter auf den Tisch legt, dürfte der Gewinn mittlerweile auch für den Popo sein.

Und Leselotte, ja ich habe Ihre Artikelbeschreibungen gelesen und ich kann Ihnen gerne hier einige Links (aus Ihren alten Bewertungen) nennen, wo es gerade nicht so deutlich wurde. All dies wird mit Sicherheit noch genau geklärt werden, so dass auch Sie es verstehen.

Kant.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

@4micromax
Schön das Ihr Erinnerungdvermögen so eingeschränkt ist. Hier alle zu beanstandenden Angebote aus der Vergangenheit. Da wird es doch eng, oder?

Zitat:
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Kant.
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MartinAnders
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 13:00    Titel: Titel aus fairem Handel und echten Anbaugebieten Antworten mit Zitat

Hochverehrte gnädige Frau Heitzer,

sie baten um eine differenzierende Betrachtungsweise ihre Produkte und ihres Vertriebs. In diesem Zusammenhang schrieben sie:

Zitat:
"Wir bieten dem Kunden neben dem Erwerb eines Edeltitel einen Mitbesitz an unseren real existierenden Grundstücken in Schottland oder Irland an, welches wir belegbar besitzen."

Damit wir nicht weiter Äpfel mit Birnen vergleichen müssen,beantworten sei bitte die folgenden Fragen:

1) Was ist an dem angebotenen Titel "edel"? Worin ist der Nutzen des Produktes zu sehen?

2) Können sie den Besitz an den "real existierenden Grundstücken in Schottland und Irland" dokumentieren? Wenn ja, warum haben sie das nicht längst getan? Ich frage dies nur, um sie nicht dem Vorwurf auszusetzen, Besitz und Grundstücke seien ein real existierender Schwindel.

3) Was ist unter Mitbesitz zu verstehen? Teilen sie Flächen auf und verkaufen kartografierte Plots? Welche Gewähr bieten sie, dass ein und derselbe Plot nicht 1,2,3, viele, viele Male verkauft wird?

4) Was passiert, wenn ein Gläubiger eben diesen Streubesitz pfändet? (Oder sind die Grundstücke am Ende so wenig wert dass die als Pfand nicht taugen?)

5) Wie ist der aufgeteilte Grundbesitz gegen die Insolvenz und einen anderweitigen Untergang ihres Unternehmens gesichert?

6) Wie wird der Mitbesitz juristisch gesichert?

7) Warum werden die Grundstückanteile ohne Zutun eines Rechtsanwaltes oder eines Notars vertrieben?
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.Jul 2005 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wette, Leselotte beantwortet wenn überhaupt wieder nur Frage 1 und betrachtet damit die wesentlichen Fragen 2 bis 7 als ebenfalls beantwortet.

Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 23.Jul 2005 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kant hat es gut dargestellt. Egal was jetzt verändert wurde, in der Vergangenheit wurden gezielt nicht existente "Titel" verkauft, die bewusst als "Adelstitel" bezeichnet wurden. Hieraus lässt sich durchaus ein vorsätzlicher Betrug bzw. Täuschung ableiten. Hierzu wurden Beweise vorgelegt.

Ich muss doch schmunzeln, wenn so "argumentiert wird:
4micromax hat folgendes geschrieben::
Daß sich jeder Forenteilnehmer immer wieder auf die "Machenschaften" der bekannten SAS und deren Kollegen beruft ist für mich unerklärlich.

Tja, das zu beantworten ist doch nun wirklich nicht schwer. Sicher mögen zwar unterschiedliche Personen dahinterstehen, die dubiosen Machenschaften sind aber im Endeffekt wohl dennoch dieselben.
Es gibt hier keine halbe Täuschung oder halben Betrug. Hier wurde ganz klar Mist gebaut; und das eben nicht nur ein klitzekleines bisschen. Und dies soll zu recht belangt werden.

@ 4micromax
Sie scheinen weiterhin die Forenmitglieder täuschen zu wollen, indem Sie hier angebliche "Rechtmäßigkeiten" und veränderte eBay-Angebote vorgaukeln. Entsprechende Beweise der "Rechtmäßigkeiten" konnten Sie bisher aber nicht vorlegen. Sie versuchen sich dennoch krampfhaft an imaginären Strohhalmen festzukrallen. Schein und sein ist aber eben nicht dasselbe.
Sie haben Mist gebaut, sehen Sie das besser schon jetzt ein.
Beantworten Sie besser zunächst die Fragen von MartinAnders, wenn Sie sich zumindest eine gewisse Glaubwürdigkeit verdienen wollen.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 6:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor Sie uns beschuldigen, zeigen Sie uns eine Passage in unseren Artikelbeschreibungen wo die Rede ist, daß es sich bei unseren Titeln um einen Adelstitel handelt.

Alle unsere Titel sind ein Ergebnis einer Übersetzung aus dem schottischen Sprachgebrauch. Landbesitzer ist Laird, Herr ist Lord. Nachzulesen bei http://www.dict.cc/?s=Lord
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 6:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst beantworten Sie Frage 1 bis 7 des MartinAnders. Nicht immer nur Gegenfragen stellen. Dann werde ich Ihnen die Ihrige Frage beantworten und dies detailliert.

Aber punktuell möchte ich Ihnen nochmals Ihre Graf von Lahnstein-Geschichte in Ihren vergesslichen Blickwinkel rufen. Da mutiert wirklich nichts. Und der Laird mutiert auch nicht zum Lord, auch nicht in dem von Ihnen angegebenen Link. Mittlerweile Leselotte, sind an Ihrer Sache schon die höheren Mächte dran und ich möchte, bescheiden wie ich bin, nicht vorgreifen.

Ich hoffe Ihre Milchmädchenargumentation wird Ihnen dort genauso helfen, wie in diesem Forum.

Kant.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 7:04    Titel: Antworten mit Zitat

Antworten im Kurzstil:

1. Edeltitel ist eine Wortschöpfung wie Edelmarzipan, Edeltuning usw. Sollen wir nach Ihrer Meinung wohl "Adelstitel" schreiben? Der Nutzen unserer Titel kann von jedem unserer Kunden erläutert werden.

2. Um den Wettbewerb nicht über unsere Bezugsquellen zu informieren werden wir in diesem Forum keine Einzelheiten preisgeben. Gerne stellen wir aber bei einer anwaltlichen Prüfung diese zur Verfügung.
Bitte glauben Sie uns, daß wir nach den massiven Angriffen aus Ihren Reihen die Auktionen weiter durchführen, ohne deren Inhalt geändert zu haben, wenn wir uns nicht 100prozentig sicher wären. Jeder einzelne Plot kann als Eigentum belegt werden.

3. Unter dem Begriff "Mitbesitz" erhalten Sie bei Google die gewünschte Antwort. Sie haben uns auf eine blendende Idee gebracht: Theoretisch könnten wir jeden bestehenden Plot tausendfach verkaufen.

4. siehe Mitbesitz

5. siehe Mitbesitz

6. siehe Mitbesitz

Bitte beachten Sie, daß unser angebotener Mitbesitz und die dazugehörige Urkunde mit Infos zum Titel und dem Landstrich ab € 13,95 zu erwerben sind. Jeder Kunde erhält nach Auktionsbeschreibung auf Wunsch den Eigentumsnachweis mit dem dazugehörigen Lageplan und Originalbilder des Grundstücks. Auch ein persönliches Wappen ist Teil des Lieferumfangs.
Ein Diskussionsteilnehmer hat unter www.prestige4sale.de bis vor Kurzem selbst die Lairdtitel für €79,00 verkauft, bis er wegen dem herrschenden Preiskampf selbst die Lust an diesem Produkt verlor.

Mir ist bewußt, daß auf diese Stellungsnahme wieder nach der berühmten Nadel im Heuhaufen gesucht wird.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 7:22    Titel: Antworten mit Zitat

Leselotte,

weder Nadel noch Heuhaufen werden in diesem meinem von Sonnenstrahlen durchflutenden Sommerloft am Sonntag gesucht und gefunden.

Den Misthaufen den Sie als Heuhaufen zu verhökern versuchen, den kann ich nicht besser gewichten und bewerten als mir dies bislang möglich war. Sie sind auf wesentliche Fragen MartinAnders wahrscheinlich begründet nicht eingegegangen.

Hier nun mein Marketingtipp: Stellen Sie die Grunderwerbsurkunde Ihren Kunden und potentiellen Kunden zur Verfügung. Verweisen Sie in einem Link darauf.

Warum sollten nur Anwälte Zugriff auf diese Daten haben? Ich denke, jeder (potenzielle) Kunde wäre sicher froh diese Daten schon vorab zu haben.

Fast hätte ich es vergessen: Genießen Sie Ihre kleine Marge und bereiten sich auf Größeres vor.

Kant.
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4micromax
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihren Marketingtip, Herr Kant. Aber dieser wird schon seit 2 Jahren von uns parktiziert. Leider muß ich mich schon wieder wiederholen.:
Jeder Kunde erhält nach Auktionsende auf Wunsch sein persönliches Wappen, einen Lageplan, einen Eigentumsnachweis und Originalfotos seines Mitbesitzes.
Auf alle Fälle sind wir nun schon so weit, dass Sie einräumen wir verkaufen keine Adelstitel, kein Laird Retreat, keinen Naturschutz. Der Lairdtitel ist in Deutschland führbar.

Ich verstehe Ihre Gier nach Recht, aber können auch Sie einmal klein beigeben.
Wir werden in Zukunft aller unserer neuen Artikelbeschreibungen den Link zu Ihrem Forum einfügen, daß sich jeder Endverbraucher ausgiebig vor seinem Kauf informieren kann.
Sie sollten sich einmal um die TVshopping Angebote kümmern. Da fehlt Ihnen aber sicher der Mut, sich mit den Großen der Branche zu messen.

So, jetzt müssen wir wieder Geld verdienen,
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird aus einem Laird einfach ein Lord gemacht:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18667&item=6169202568
Zitat:
Werden Sie oder Ihre Lieben zum LORD of LOCH BORRALAN Lady of Borralan

Zitat:
Der Vertrag wurde am 12 Dezember 2004 zwischen dem Eigentümer, Laird of Loch Borralan und 4micromax geschlossen und unter der Referenznummer 2003355 eingetragen und registriert.


Hier gehts auf dieselbe Tour noch weiter:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3968129287
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6167875763
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=93149&item=6169466679
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18667&item=6168352272
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3961618565
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=93149&item=6166402692
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=3967494409
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3966375525
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3969271730
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6174104110
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6174994431
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6175001071
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3972343031
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6176574053
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=6177078721
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=60052&item=3972610559
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6177077989
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6174842608
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6177582261
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=93149&item=6178111991
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6180439883
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18669&item=6160140472
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6180656194
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18667&item=3974290419
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6175935787
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6179067319
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3960338302
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=93149&item=6165735184
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6182237675
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6182515233
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=3960338153
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=30710&item=6163470370
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6184621819
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6185482980
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18669&item=6186128249
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186883629
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6185648060
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=18669&item=6187854288
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6184623656
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186622191
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6187654372
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186336313
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6190436335
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6187654458
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6190169190
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=1414&item=7700149311
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6190430789
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186320104
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6189426845
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=93151&item=6188048481
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=22350&item=6191054539
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6187383385
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6188807827
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6191648925
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6194072219
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6194070828
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6187654458&rd=1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6187383385&rd=1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6194081377&rd=1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186336313&rd=1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6186320104&rd=1
(Um nur die neueren Artikel zu nennen, ohne Doppelnennung)

Argumentiert wird so:
Zitat:
Wer nämlich in Schottland ein Stück Land besitzt, ist ein Laird – ein Landbesitzer oder eben in der englischen Übersetzung ein Lord. Dasselbe gilt für Irland, wo der Landbesitzer „Tirana“ heisst und im Englischen ebenfalls zum Lord mutiert.

Zitat:
Vorbei die Zeiten, als man sich für teures Geld in eine Adelsfamilie einkaufen musste, um dann nach einem riesigen Papierkrieg irgendeinmal adoptiert zu werden.

Also wenn das die einzige "Rechtsgrundlage" sein soll, dann gute Nacht.

Hier wird sogar ausdrücklich geworben: "Wir machen Sie zum echten Lord:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6191455193
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6193280981
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6190433600
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=40840&item=6190433600&rd=1

Jetzt sage ich mal, was ein echter Lord ist:
Zitat:
Lord (englisch, aus altengl. hlaford : "Brot-Herr") bezeichnet
1. eine Anrede des britischen Hochadels (peerage), geführt von allen Marquesses, Earls, Viscounts und Barons und ihren ältesten Söhnen (als Höflichkeitstitel in Verbindung mit dem zweiten, nachgeordneten Adelstitel ihres Vaters, falls vorhanden). "House of Lords": Oberhaus des Parlaments. Siehe Lord (Adel)
2. bis 1707 einen Adelstitel für Angehörige der niedrigsten Rangstufe des höheren schottischen Adels, siehe Lord of Parliament
3. eine Höflichkeitsanrede mit dem Vornamen für die jüngeren Söhne eines Duke (Herzog) oder Marquess (Markgraf)
4. einen Titelbestand in den Dienstbezeichnungen hoher britischer Staatsbeamter (z.B. Erster Lord der Admiralität, Lordkanzler u.a.) und Erster Bürgermeister großer Städte (z.B. Lord Mayor) sowie für die Anrede oberster Richter (z.B. Lord Chief Justice of England) oder der Bischöfe (The Lord Archbishop of London).
5. in der englischen Kirchensprache den Begriff für Gott: The Lord oder Our Lord: Gott, der Herr

http://de.wikipedia.org/wiki/Lord

Alle genannten Voraussetzungen liegen nicht vor. Diese Definition kann als allgemein üblich verstanden werden. Damit ist eine klare Täuschung beabsichtigt. Dazu muss man nicht noch gesondert darauf hinweisen.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Insgesamt freue ich mich schon auf Kants Ergebnisse. Auch meiner Meinung nach macht man es sich hier zu einfach. Warten wir einfach ab, bis dass Kant etwas vorlegen kann.
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MartinAnders
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Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

@4micromax

Sie schaffen es immer wieder zu verblüffen und einen interessierten Leser vor die Frage zu stellen, was sie so umtreibt? Ist es pure Bauerschläue, Dummheit, Dreistigkeit oder gar Gerissenheit?

1) Auf diese Frage mit einer Analogie zu reagieren und die mutmaßlich betrogenen Kunden aufzufordern selbst zu erklären, warum Gräfin von Lahnstein sie an der Nase herumgeführt hat, das ist schon an Unverfrorenheit schwer zu toppen. Sowohl Kant wie auch ich konnten nachweisen, dass viele Kunden Titel wie die ihren nutzen um einen hochwohlgeborenen Anschein zu erwecken. Sie selbst fordern in ihren ebay-FAQ sogar dazu auf.

Zitat:
Daher können Sie schon mit einem ganz kleinem Grundstück zum Lord / Laird / Lady werden. Macht sich natürlich sehr gut auf dem Briefbogen oder der Visitenkarte (es muss ja keiner wissen, wie groß Ihr Land wirklich ist) ...

Viele unserer Kunden führen diesen Titel als Namenszusatz z.B. in Ihren Briefköpfen, auf Visitenkarten oder beim Einchecken in Hotels. Wir persönlich benutzen diesen Namen zum Beispiel auch sehr gerne bei Restaurantreservierungen. ...

Der Titel beruht in erster Linie meist auf einer sprachlichen Schlaumeierei. Denn der "Lord" bezieht sich in diesen Fällen nicht auf den Adelstitel, sondern auf die englische Übersetzung aus dem irisch- oder schottisch-gälischen Sprachgebrauch:


Nach dieser kurzen Blütenlese, bestehen eigentlich keine Zweifel mehr daran, daß sie sich durch Täuschungshandlungen Vermögensnachteile zu Lasten Dritter verschaffen. Dass sie dieses Marketingkonzept erfolgreich umsetzen, zeigt die unbefangene (wenngleich auch unfreiwillig komische) Nutzung des Lairdtitel durch Private und Gewerbetreibende im Internet.

Nachdem sie mich so nett zum "googlen" schickten, will ich mich mit einer ebenso ergiebigen Fundstelle revanchieren: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Zitat:
"Jeder einzelne Plot kann als Eigentum belegt werden."

2) Warum geben sie ihn dann, im Rahmen eines "join ownerships" nur als zugesicherten Mitbesitz und nicht als verbrieftes Eigentum weiter? Sie müssten doch wissen, dass der Immobilienerwerb in den Staaten, wo ihre "Landgüter" liegen, wesentlich unkomplizierter abläuft als hierzulande. Haben sie sich vielleicht für den Fall, dass die Preise weiter sinken doch vorgenommen die square-foot-Lairds auf plotweise zu stapeln?

3) Ich habe nicht nach der Theorie sondern nach der Praxis gefragt! Und hochverehrte Frau Gräfin, kommen sie, ich hab sie doch nicht auf eine Idee gebracht, die nicht selbst schon lange mit sich rumtrugen.

4-6) Sinnerfassendes Lesen ist nicht ihre Stärke, oder? Hier wurde nicht nach einer Defintion des Mitbesitzes gefragt, sondern nach Sicherung dieses Rechtes gegen Pfändung, Insolvenz, Firmenverlust, Geschäftsaufgabe etc.
Ihre Hinweise auf "google" verdeutlichen einmal mehr den juristischen Heimwerkercharakter ihrer Papiergroßhandlung. Unnötig zu erwähnen, dass da nationale Rechtssysteme und unterschiedliche Legaldefintionen kunterbunt durcheinander gemischt werden. So grosse Nadeln sind im Heuhaufen wirklich schwer zu verstecken.

Jeder Hundehalter im Park wird strenger überwacht, als "sprachliche Schlaumeier" ihres Zuschnittes im Auktionshandel. Aber das muß ja so nicht so bleiben ....
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MartinAnders
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.Jul 2005 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Korektur:

Nach dieser kurzen Blütenlese, bestehen eigentlich keine Zweifel mehr daran, daß sie sich durch Täuschungshandlungen Vermögensvorteile zu Lasten Dritter verschaffen.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2005 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6197764114&ssPageName=ADME:B:WN:DE:1

Wenigstens bei Ebay konnte ich klären, dass ein Produkt wie Graf von Lahnstein nicht legal gehandelt werden kann.

Der Artikel startete gestern abend irgendwas um Sonntag den 31.07.2005 und lief nur einen Tag (Warum wohl?). Ebay hat den Artikel bereits gelöscht. Das ist für das Auktionshaus der Papstschnitzel und Vaginatrauben schon recht flott.

Mal sehen, was noch vom Präsidialamt kommt. Da scheinen alle mit den Neuwahlen beschäftigt zu sein und der Rest ist in Urlaub.

Kant.
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