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Künstlername in den BPA bekommen. Wie?

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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2005 8:42    Titel: Künstlername in den BPA bekommen. Wie? Antworten mit Zitat

Ein oft gehegter Wunsch: Den Künstlername in den BPA bekommen. Wie mache ich das richtig?

Kürzlich erreichte mich eine Anfrage, wie man als Schriftsteller seinen Künstlernamen in den BPA (BundesPersonalAusweis) eintragen lassen kann.

Gibt es dazu eine Rechtsprechung? Wie ist der genaue Werdegang dafür, und...

... gilt man als "Autor" wirklich schon, wenn man beispielsweise eine Internetseite betreibt, dort selbstständig Artikel verfasst?

Fragen an die Profis unter Euch.
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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2005 8:46    Titel: Teilauszug aus der Mail Antworten mit Zitat

Hier noch ein Teilauszug aus der Mail. Die Person sendete mir folgende Beispiele mit:


http://letmentertainyou.de/autoren_gesucht.html
http://letmentertainyou.de/content_id-31-2.html
berechtigen auch solche CO-Veröffentlichungen zum Künstlernamen ? kann eine Person auch mehrere Künstlernamen haben ? wo finde ich die gültige Rechtsprechung ?


[/i]
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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2005 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Interessantes dazu HIER
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 23:09    Titel: Re: Künstlername in den BPA bekommen. Wie? Antworten mit Zitat

HoOps hat folgendes geschrieben::
Ein oft gehegter Wunsch: Den Künstlername in den BPA bekommen. Wie mache ich das richtig?


@ HoOps

Warum fragen Sie nicht dort nach, wo - wenn überhaupt - so etwas veranstaltet wird, nämlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt, dort befindet sich in der Regel auch die Passstelle. Je nach Art der ausgeübten "Kunst" sollte man sich das jedoch lieber verkneifen, ich sehe schon die gierigen Augen der BGS-Beamten, wenn diese "Lady Haumichblau" lesen....

Freundliche Grüße
Taeaen
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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 7:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Taeaen: HÄÄÄ? Bundesgrenzschutz? Muss ich nicht verstehen, oder?

Und nochmal: Dies ist ein INFO-Forum. Hier kann vorab einiges abgeklärt werden. Manchmal professionell, manchmal wird ein Threat von lustigen Usern zerrissen.

Natürlich könnte ich zum Einwohnermeldeamt fahren. Klar!

Ich könnte auch an Gott glauben... und hoffen der Allmächtige gibt mir Antworten auf Fragen des Lebens.

Nichts für Ungut. Bin hier wohl doch nicht im richtigen Forum.[/i]
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Typhoon
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß bedingt die Eintragung eines Künstlernamens in den Ausweis, dass Sie eine Haupteinkunft aus einem künsterlischen Beruf beziehen müssen.
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Wendehals
Insider


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2005 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Soweit ich weiß bedingt die Eintragung eines Künstlernamens in den Ausweis, dass Sie eine Haupteinkunft aus einem künsterlischen Beruf beziehen müssen.

Das hab ich auch so gehört.
Aufgrund der Postings in diesem Forum klappt es also nicht, wenn Sie HoOps als Künstlernamen eintragen wollen.

Welche Nachweise wollen die denn dafür auf dem Amt so alles sehen?
Das muss ja in irgendwelchen internen Verwaltungsvorschriften drin stehen.
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juanitolo
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1068

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 0:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft das weiter?

Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen (auf dem Beiblatt zur Anmeldung, vgl. Anlage 2 zur Meldescheinverordnung) angegeben werden, wenn die oder der Meldepflichtige glaubhaft macht, dass sie oder er unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie der Familienname.

Und:

Eintragung des Künstlernamens in den Pass

Wenn man seinen Künstlernamen offiziell im Pass eintragen lassen will, muss man bei der jeweiligen behördlichen Stelle zunächst entsprechende Nachweise vorlegen, dass man unter diesem Namen a) national oder zumindest überregional und b) und schon länger bekannt ist. Oft ist es hilfreich, wenn man einen Nachweis einer Künstleragentur oder eines Verbandes vorlegen kann, dass man dort unter dem Künstlernamen geführt wird. Auch die Bestätigung, dass man den jeweiligen Namen als Domain im Internet führt, kann von Vorteil sein.

Welche Nachweise genau verlangt werden, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Ich kenne Kolleginnen, die mit einem einzigen Nachweis sofort die Eintragung genehmigt bekommen haben und andere, die Unmengen von Material vorlegen mussten, um ihre Tätigkeit entsprechend zu beweisen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, das gesammelte Material (Bescheinigungen, Zeitungsartikel, Werbeankündigungen, Programmhefte, Nachweis über Domaininhaber usw.) geordnet und entsprechend übersichtlich aufbereitet bei der Behörde vorzulegen. Meist prüft dann der zuständige Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter das Material - und wenn alles in Ordnung ist, wird die Eintragung genehmigt und der Pass/Personalausweis geändert oder neu ausgestellt (für die anfallenden Gebühren muss man selbstverständlich selbst aufkommen).
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HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Juanitolo - Danke dafür
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FlyingFalcon
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.Jan 2006 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Mir stellt sich die Frage, ob man unter seinem Künstlernamen eine Homepage betreiben kann. Bekanntlich besteht ja eine Impressumpflicht und im Impressum ist der vollständige Name anzugeben.

Würde hier auch ein Künstlername benutzt werden dürfen? Und wäre dann die Voraussetzung, dass dieser Künstlername in der Meldestelle "registriert" ist?
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FlyingFalcon
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 5.Feb 2006 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es mit dem Briefkasten aus und dem Klingelschild? Müssen da beide Namen stehen? (Hoffentlich denkt dann keiner, ich bin homo...)
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danielgay1982
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 7.Apr 2006 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi.....

Nun ob da beide Namen stehen müssen oder nicht bleid Ihnen überlassen.

Es gab ja auch mal einen Streit weil die Unterschrift im Perso nicht ausgeschrieben wurde z.B. Max Mustermann und unterschrieben mit Mustermann M. Es gibt sogar Länder da dürfen Sie nicht ohne ausgeschrieber Unterschrift einreisen, tja verrücktes System!

Wenn Ihr Künstlername im Perso drin steht, dürfen sie beruhigt an die Tür, an der Klingel öffentlich zeigen. Denn sie können es ja beweisen durch den Perso....
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 7.Apr 2006 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte sich vielleicht erst mal einen Ausweis genau ansehen.
Wer denkt, der Künstlername steht vorne unter "Name", der hat sich
leicht vertan, dafür gibts auf der Rückseite eine separate Sparte
"Ordens- oder Künstlername", wo dann beispielsweise "Bruder Jakob"
oder "Heino" eingetragen wird.

Und was an der Klingel steht, wen soll das interessieren?
Ist ein Klingelschild ein Dokument? Da schreibe ich morgen, wenn ich
unbedingt möchte, "Prof. Dr. Dr. W. Callies" dran, wen soll das jucken?
Ebenso kann ich auch an meinen Briefkasten "Heino" schreiben.
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danielgay1982
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 7.Apr 2006 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

[/quote]Und was an der Klingel steht, wen soll das interessieren?
Ist ein Klingelschild ein Dokument? Da schreibe ich morgen, wenn ich
unbedingt möchte, "Prof. Dr. Dr. W. Callies" dran, wen soll das jucken?
Ebenso kann ich auch an meinen Briefkasten "Heino" schreiben.
Zitat:



Sagte ich doch @ Mister Callies


Interessiert kein Mensch
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2006 8:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sagst Du eben nicht, Mr. Daniel!

Zitat:
Wenn Ihr Künstlername im Perso drin steht, dürfen sie beruhigt an die Tür, an der Klingel öffentlich zeigen. Denn sie können es ja beweisen durch den Perso....
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craimer
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2006 9:16    Titel: Antworten mit Zitat

mit dem künstlernemen geht es auch so: Man tritt in die schauspieler-gewerkschaft ein, läßt sich von denen einen gewählten Künstlernamen bestätigen, mit der Bestätigung dann zum Amt und eintragen lassen.
den KN darf man tragen wie den orginal-namen, nur gegenüber folgenden institutionen muß man seinen orginal-namen preisgeben:
Polizei, Militär, Justizbehörden.
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GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3686

BeitragVerfasst am: 14.Jul 2008 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ordens- und Künstlernamen bald wieder in Pässen
Die Bundesregierung will die Streichung der Ordens- und Künstlernamen aus den Pässen und Personalausweisen zurücknehmen. Nach Protesten von Betroffenen solle noch in dieser Wahlperiode eine Gesetzesänderung vorgelegt werden, hieß es in einer am 10.07.2008 bekannt gewordenen Antwort der Regierung (BT-Drs.16/9725) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/9505). Seit dem 01.11.2007 sind Ordens- und Künstlernamen in Pässen nicht mehr zulässig.

[size=(]Quelle: Auszug - Beck-aktuell[/size]
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