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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 18.Jan 2006 10:20 Titel: MBA-Programme der GSBA, Zürich |
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Die "Graduate School of Business Administration", GSBA hat in Kooperation mit der "State University of New York", Albany SUNY dual-degree MBA-Programme angeboten.
Das dual-degree Programm, mit einer akkreditierten Hochschule, muss angeboten werden, da die GSBA selbst nicht als Hochschule anerkannt ist, also keine, führbaren, akademischen Grade vergeben kann.
Der MBA-Studiengang der SUNY ist durch die AACSB akkreditiert, wobei dad dual-degree Programm erst in der Reakkreditierungsphase geprüft wird. Vor der Reakkreditierungsphase wurde diese Zusammenarbeit aufgekündigt.
Neuer Kooperationspartner ist nun die "University of Maryland - Robert H. Smith School of Business", Washington auch AACSB akkreditiert.
Gibt es Absolventen, Studenten oder Insider, die, über Studienbetreuung, Studienniveau etc., berichten können? |
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ZergBoy Newbie
Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 9
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 18.Jan 2006 20:02 Titel: |
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Um meine Anfrage nocheinmal zu verdeutlichen.
Ich suche nicht nach "ergoogelbaren" internetlinks, sondern nach Realerfahrungen, "Hören-Sagen" oder Spezialwissen. |
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ZergBoy Newbie
Anmeldungsdatum: 23.12.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.Jan 2006 23:08 Titel: |
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Nun:
Mein Bekannter (ein echter Dr. rer. nat.) hat sich das MBA-Angebot der GSBA persönlich angehört und dann dankend abgelehnt. Das muss so 1993-1994 gewesen sein. Der MBA kostete damals rund 40.000 DM.
Ansonsten habe ich persönlich noch keinen einzigen MBA/GSBA getroffen (wohl aber MBA-Absolventen anderer anerkannter Business Schools).
Aber jeder kann natürlich 40.000 Euro (oder mehr) für einen solchen "Top"-MBA investieren und sich dann ggf. hinterher ärgern  |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 19.Jan 2006 23:23 Titel: |
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Ein sehr interressantes Thema!
Natürlich kann ich nicht alle Programme selbst ausprobieren.
Was mich aber verwundert ist, dass bereits seit Anfang der 90'er Vermittlungen stattgefunden haben, mit diversen abwechselnden Einrichtungen, um zu einem Abschluss zu gelangen.
Dementsprechend habe ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache. |
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ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 20.Jan 2006 2:37 Titel: dr. stählis' diplomklitsche |
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kann mich an einen etwas obskuren tv-beitrag im schweizer fernsehen erinnern - ca. 1 jahr her - in dem sich der herr dr. stähli nach knallharten vorwürfen bezüglich der qualität seiner angebote mit dem reporter von seinem tollen chefbüro aus über die wunderbare sicht auf die entfernt sichtbare alpenkette ausliess...
... war dann der "philosophische" schluss des vernichtenden beitrages... sarkasmus pur... aber für leute, die zwischen den zeilen zu lesen verstehen, absolut heilsam
mein tipp: finger weg!
ffbkdavid |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 20.Jan 2006 9:02 Titel: Hallo? Hö? |
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| Wie ich schon einmal erwähnte, was aber vom "Moderator" gelöscht wurde: |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 17:24 Titel: |
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@daimlersix
Also Titelmühle und Briefkastenuni ist de facto falsch.
Das MBA-Studiengang, welcher mit der SUNY durchgeführt wurde, war FIBAA akkreditiert. Zusammenfassende Bewertung durch die Agentur:
"...Der Studiengang Master of Business Administration der
GRADUATE SCHOOL OF BUSINESS ADMINISTRATION
ZÜRICH erfüllt die FIBAA-Qualitätsstandards für MBA-Programme
und ist von der FIBAA akkreditiert worden. Alle
von einem MBA-Programm zu fordernden Qualitätselemente
wurden im Akkreditierungsverfahren nachgewiesen. Dies
schließt die Erfüllung der Anforderungen, die in den
"European MBA Guidelines" gestellt werden, ein." |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 17:31 Titel: |
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@ffbkdavid
Den Fernsehbericht kenne ich als Inhaltsangabe.
Was allerdings zu erwähnen ist, der Beitrag landete vor der schweizer "Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen", die am 25. 08. 2005 mit 9:0 Stimmen entschied, das der Beitrag die schweizer Programmbestimmungen verletzt. |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 19:44 Titel: |
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@ daimlersix
| daimlersix hat folgendes geschrieben:: |
| Wie ich schon einmal erwähnte, was aber vom "Moderator" gelöscht wurde: |
Wie bitte? Habe ich das richtig gelesen? Nichts dergleichen ist passiert! Ich halte Sie echt für einen guten Mann hier in diesem Bereich und freue mich über Ihre teils sehr fundierten Beiträge. Aber bitte fangen Sie nicht das Flunkern an.
Wir löschen hier nichts ohne Mitteilung. Nur weil sich die Sperrung des einen Threads mit Ihrem Posting überschnitten hat, sollte das natürlich keinen Anlass zu der Annahme geben, dass das immer passiert. Sie wurden darüber in Kenntnis gesetzt. Wie Sie wissen habe ich da trotzdem nichts entfernt, sondern Ihren Link in dem passenden Thread eingefügt.
Wenn wir sogar diesen (Ihren) Thread hier stehen lassen,
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Doktor-Adelstitel-Diplomatenpaesse/Es-ist-so-ruhig-hier.html
dann entfernen wir sicher keine Beiträge, die wirklich Sinn machen.
Es wird hier nichts ohne Grund gelöscht!
Ihren vorangegangenen Beitrag in diesem Thread habe ich übrigens nicht absichtlich gekürzt, was Sie zum Zeitpunkt Ihres Beitrags noch nicht wissen konnten. Das wird ein technisches Problem sein, dass ich gegenwärtig noch klären werde.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 20:02 Titel: |
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Was ich selbst sehr verdächtig finde, ist dass seit so langer Zeit schon Kooperationspartner gesucht und gefunden wurden, jedoch selbst nie versucht wurde, einen eigenen Hochschulstatus zu erlangen.
Dementsprechend kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass dort tatsächlich eine Ausbildung auf Hochschulniveau praktiziert wird. |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 21:09 Titel: |
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Andreas_Müller, genau das ist es, was auch mich stutzig macht und die Motivation meiner Anfrage ist.
Man bietet Studiengänge an, kann jedoch keine akademischen Grade vergeben, da man keinen Hochschulstatus hat. Man ist seit Jahren am Markt vertreten, versucht keinen Hochschulstatus zu erlangen, sondern sucht Kooperationen zu anderen Hochschulen mit Akkreditierungen bzw. staatlicher Legitimation, MBA über USA, MSc über Grossbritanien, Promotion über die Niederlande.
Was anzumerken ist, die angebotenen Studiengänge, die zu Diplomgraden und Bachelorgraden der GSBA führen, sind in Deutschland nicht führbar, da sie ohne Kooperation vergeben werden.
"Das Wissenschaftsministerium empfiehlt deshalb nicht, einen von dieser Einrichtung verliehenen Hochschulgrad zu führen. Zu Ihrem Schutz weisen wir darauf hin, dass ein widerrechtliches Führen akademischer Grade, Titel oder Würden nach §132a StGB strafbar ist."
Quelle: Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg 07.2005 |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 21:25 Titel: |
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| kocher hat folgendes geschrieben:: |
| Was anzumerken ist, die angebotenen Studiengänge, die zu Diplomgraden und Bachelorgraden der GSBA führen, sind in Deutschland nicht führbar, da sie ohne Kooperation vergeben werden. |
Ja werter User kocher, da sprechen Sie wirklich wichtiges an!
Es gibt viele Insititutionen, die angeblich als sogenannte 'Kooperationspartner' tätig sind. Mal werden völlig dreist eigene Diplome vergeben, mal kommen sie von den anerkannten Einrichtung selbst. Sie sprechen hier aber die Führbarkeit an, und gerade das ist ausschlaggebend. Auch wenn die Abschlüsse von irgendwelchen ausländischen Einrichtungen kommen, dürfen die Grade eigentlich sowieso nicht geführt werden. Das gilt natürlich besonders dann, wenn kein solider Fernstudiengang vorliegt (also z. B keine ZfU-Anerkennung). Und Sie haben absolut recht! Die so erworbenen Grade dürfen nicht geführt werden. Oftmals wird so Fernstudium angeboten, das nichteinmal eine einfache ZfU-Zulassung hat. Auf der Basis kann man natürlich nichts legales aufbauen. |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 21:49 Titel: |
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| Zitat: |
| Auch wenn die Abschlüsse von irgendwelchen ausländischen Einrichtungen kommen, dürfen die Grade eigentlich sowieso nicht geführt werden. |
Das ist falch. Akkreditierte akademische Grade, die in Form von sog. dual-degrees vergeben werden, dürfen sehr wohl geführt werden, was für die MBA-Grade, die in der Vergangenheit von der GSBA mit der SUNY vergeben worden sind gilt, da eine amerikanische AACSB-Akkreditierung bestand, zusätzlich noch die deutsche FIBAA-Akkreditierung.
Die Zuständigkeit der ZfU bezieht sich übrigens nur auf Fernlehrgänge, nicht auf Ferstudiengänge, die zu akademischen Grade führen. |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 22:30 Titel: |
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Ja, da wird es aber heikel.
Wenn die eigentliche Basis fehlt, um überhaupt Fernlehrgänge jeglicher Art anzubieten, kann darauf rechtlich kein anerkannter Abschluss aufbauen (siehe WISO-Repetitorium).
Rechtlich gesehen ist die ZfU für jegliche Fernausbildungen in Deutschland zuständig; ob akademisch oder nicht. |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 22:42 Titel: |
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| Zitat: |
| Rechtlich gesehen ist die ZfU für jegliche Fernausbildungen in Deutschland zuständig; ob akademisch oder nicht. |
Das ist falsch.
Fernstudiengänge, die gemäß Lehrauftrag durchgeführt und gemäß Gebührenordnung, u.U., abgerechnet werden unterliegen nicht dem FernUSG.
Fernunterricht ist Fernunterricht unterhalb des akademischem Niveaus (Lehrgänge zur Erreichung schulischer und beruflicher Abschlüsse wie "Hauptschulabschluss", "Abitur", "Meister", "Techniker", "Segelschein", "Englisch", "Hobbymalerei"....), was Zuständigkeit der ZfU ist.
Gilt natürlich nur für in Deutschland angebotene Lehrgänge. |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 23:11 Titel: |
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Ich denke, dass das eine verbindliche rechtliche Entscheidung erfordert.
Denken Sie an das WISO-Repetitorium. Das hat von vorne bis hinten keinen TÜV! |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 20.Jan 2006 23:29 Titel: |
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Eine rechtsverbindliche Entscheidung ist nicht erforderlich, da sich die Zuständigkeit und der Befugnissrahmen der ZfU aus dem FernUSG ergibt.
Der Fernunterrricht, hier exemplarisch "BWL für Ärzte", der Aliasfirmen des heute firmierenden Kölner WiSo-Repetitorium wurde inhaltlich durch die ZfU geprüft und legitimiert. Allerdings war die Diplomierung illegal, da die ZfU nur die inhaltliche "Fernabwicklung" prüft.
Nochmal deutlich: die ZfU ist Kraft des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nur für Fernunterricht, nicht für Fernstudiengänge zuständig.
Es gibt keine Fernstudiengänge, die zu einem akademischen Grad führen mit Zfu-Nummer. |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 20.Jan 2006 23:50 Titel: |
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Ich gebe mich geschlagen. Ich schätze Ihre Fachkenntnis. Ich kann natürlich nicht alles wissen.
Die 'Schlupflöcher' werden aber offensichtlich gern genutzt.
| Zitat: |
| Kölner WiSo-Repetitorium wurde inhaltlich durch die ZfU geprüft und legitimiert. |
Im Grunde ursprünglich richtig. Dem kann ich aber so nicht zustimmen. Leider versuchte man, diese Zulassung finanziell in die Schweiz zu veräußern, wodurch die 'Zulassung' natürlich verfiel.
Ich versuche mal, den WiSo-Thread hierhin zu holen. Ich denke, das macht Sinn.
MfG Andy |
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kocher Specialist
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 21.Jan 2006 0:03 Titel: |
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Man ist nicht omnipotent, deshalb schätze ich die gegenseitige Ergänzung in diesem Spezialgebiet hier.
Ich halte es auch für ausserordentlich sinnvoll den "WiSo-thread" in den offenen Forenbereich zu verschieben; ich gehe davon aus, dass in Sachen "Prof. Dr." Braunschweig noch einiges hochinteressantes auffliegt. |
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