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PhDr ist führbar als Dr !!!!!

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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2007 11:23    Titel: PhDr ist führbar als Dr !!!!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe die versch. Diskussionen über den PhDr (und Co.) hier im Net verfolgt.

Aufgrund der aktuellen Lage steht nun fest, dass dieser nun als Dr in Deutschland geführt werden darf (3500 Personen machen das bereits), dass es aber bald eine Änderung geben wird.

Grund für den großen Wirbel sind verschiedene Promotionsberater, die "zuviel" damit verdienen.

Alle die auch noch an die CU möchten, werde ich kurzfristig und sehr kostengünstig dazu verhelfen.
Und es klappt!
Weitere Infos dazu heute Abend.

Gruß DK
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Dr. M.
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2007 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehr geehrter Herr,

das Recht einen slowakischen Grad zu führen, ergibt sich insoweit unmittelbar aus Art. 68 Abs. 4 und Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz. Diese Regelungen sind die Rechtsgrundlagen. Es gibt allerdings keine Rechtsgrundlage, wonach durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine bestimmte Gradführung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens förmlich genehmigt oder in sonstiger Weise verbindlich festgestellt werden kann.

Die Thematik der Führung der so genannten "kleinen Hochschuldoktorgrade" aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist seit längerem wiederholt Gegenstand der Beratungen in den einschlägigen Gremien der Kultusministerkonferenz. Bayern hatte hierzu bislang (abweichend von der Mehrzahl der anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland) die Auffassung vertreten, den einschlägigen Beschluss der Kultusministerkonferenz so auszulegen, dass auch die so genannten "kleinen Hochschuldoktorgrade" abgekürzt als "Dr." (in Bayern) geführt werden konnten. Im Hinblick auf die fortschreitende Verwirklichung eines europäischen Hochschulraumes war innerhalb der Länder in der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Handhabung der Führung dieser Grade im Bundesgebiet anzustreben. Der zuständige Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz hat sich deshalb in seiner letzten Sitzung Anfang Juli darauf verständigt, Nr. 2 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 klarstellend dahin gehend zu ändern, dass Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind, nicht von der erweiterten Führungsmöglichkeit der Kurzform "Dr." erfasst sind, sondern dass es für diese bei der Führung der Original(abkürzungs)form bleibt. Da der slowakische "doktor filozofie (PhDr.)" nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation (=wissenschaftliche Promotionsebene) zugeordnet ist (vgl. Anerkennungsschema nach Art. 7 Abs. 1 des deutsch-slowakischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich vom 23. November 2001) ist dieser Grad in Bayern künftig abgekürzt in der Form "PhDr." und nicht mehr in der Form "Dr." führbar. Diese Änderung findet mit Wirksamwerden des betreffenden Beschlusses des Hochschulausschusses über Art. 68 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz in Bayern unmittelbar Anwendung. Dies gilt, soweit die Zulassung zum dortigen Promotionsverfahren noch nicht erfolgt ist. Für diejenigen, die das einschlägige Verfahren bereits begonnen haben oder denen der Grad verliehen worden ist und die diesen aufgrund der bisherigen Praxis führen, ändert sich nach unserer Auffassung nichts.

Das Recht, einen ausländischen Grad in einer bestimmten Form zu führen, ist mit keiner Wertigkeitsprüfung der zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen verbunden. Der qualitative Wert ist nach unserer Auffassung nach dem inhaltlichen Anforderungsprofil zu bemessen, nicht jedoch danach, ob der Grad abgekürzt als "PhDr." oder als "Dr." anzugeben ist; das Gradführungsrecht regelt dies nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Johann Radlinger
Regierungsrat
In Ref. X/3
Bayerisches Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
80327 München

Tel.: 0049 (0)89 2186 2347
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2007 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Obenstehend die Mail aus dem bay. Ministerium, die seit einigen Tagen durch das Internet geistert.
Diese ist echt!!!

Für alle Kurzentschlossenen gilt:
Anmelden solange es noch geht.

ACHTUNG:
Ich bin kein Promotionsberater, habe keine finanzielle Interessen.

Ich rate von den Promos ab, nicht weil die nichts taugen, nein, nur weil sie zu teuer sind.
Man braucht nur einen kurzen, einen direkten Kontakt und das war es.
Da braucht niemand plus/minus 25.000 Euro zu zahlen.

Gruß DK
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Huber
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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2007 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aufgrund der aktuellen Lage steht nun fest, dass dieser nun als Dr in Deutschland geführt werden darf (3500 Personen machen das bereits), dass es aber bald eine Änderung geben wird.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, nichts steht fest! Es einfach zu tun, heißt nicht, dass es erlaubt ist! Dichtung und Wahrheit klaffen hier weit auseinander. Viele Wissenschaftsministerien haben die Titelführung in der Form "Dr." deutlich untersagt (rechtswirksam)! Da kann man sich nichts aus den Fingern saugen, um sich was passend herbei zu dichten.

"Weiser Dr." M. Das gilt allenfalls für Bayern, sonst nirgends.
Mich würde interessieren, welche Interessen Sie verfolgen, wenn Sie hier so offensiv werben. Sicher dass Sie kein Promotionsberater sind, der hier auf die schnelle Kohle hofft?
Es gibt so viele Möglichkeiten, an anderen guten Unis zu promovieren als der Comenius Universität. Warum soll es denn unbedingt der PhDr sein und nicht der PhD, bei dem es solche Probleme erst gar nicht gibt? Es ist doch unsinnig, gerade für den kleinen Doktorgrad zu werben, wenn es ganz andere, bessere Möglichkeiten gibt.

Und vor allem geht das auch ganz ohne Sie - einfach direkt hier bewerben:
Univerzita Komenskeho v Bratislave
Safarikovo nam. 6
818 06 Bratislava
Bratislava / Preßburg
Slowakei
Für die Prüfung vorort kann ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Niemand, der promovieren will, braucht einen unbekannten Mittler.
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gaugraf
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2007 10:59    Titel: Re: PhDr ist führbar als Dr !!!!! Antworten mit Zitat

Hallo Dr. M,
ich wohne seit 2 jahren in der Slowakei. Wie kann ich den DR. Titel bekommen ? Muss ich eine Dr.-Arbeit schreiben ?
oder wie geht das.
gruß gaugraf
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gaugraf
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2007 11:00    Titel: dr. titel in der skowakei Antworten mit Zitat

hallo dr. m.
kannst du dich mal mit mir in verbindung setzen. wohne seit 2 jahren in der slowakei. e-mail: [E-Mail anzeigen]
danke
gruß gaugraf
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2007 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der PhDr ist als Dr führbar, wegen:

- Abkommen BRD und SL
- Bologna Akommen
- KMK Beschluß und sich darauf berufende Urteile 2001 - 2007

Zudem haben mehrere Gerichtsverfahren, spektakulär z. B. PhDr/Dr. Andreas Scheuer (bay. Minister), ergeben das sich dies mit den bundesdeutschen Gesetzten deckt.

Auch wenn das Einzelnen (und wenn das auch Beamte des mittleren Dienstes in Behörden sind) nicht passen mag...


Nice WE

D.
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Huber
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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2007 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. M. hat folgendes geschrieben::
Der PhDr ist als Dr führbar, wegen:
- Abkommen BRD und SL

Deswegen gerade nicht.
Darin steht, das der PhDr. als PhDr. zu führen ist.

Zitat:
- Bologna Akommen

Darin sind kleine Doktorgrade nicht erfasst. Daher können PhDr.-Grade nicht begünstigt werden.

Zitat:
- KMK Beschluß und sich darauf berufende Urteile

Im Heimatland ist der PhDr. ein PhDr., daher so zu führen. Der KMK-Beschluss erfasst kleine Doktorgrade nicht. Die Slowakei hat einen PhD., der unter diese Regelung fällt.

Zitat:
Zudem haben mehrere Gerichtsverfahren, spektakulär z. B. PhDr/Dr. Andreas Scheuer (bay. Minister), ergeben das sich dies mit den bundesdeutschen Gesetzten deckt.

Das stimmt nicht und war auch wenig spektakulär. Das war nur bundeslandbezogen (Bayern), niemals allgemeingültig.

Zitat:
Auch wenn das Einzelnen (und wenn das auch Beamte des mittleren Dienstes in Behörden sind) nicht passen mag

Es sind nicht die kleinen Beamten, die die Titelträger wegen falscher Titelführung verurteilen, sondern die großen.

Mit anderen Worten: Trotz der hetzerischen Aufmache, hat sich an der Sache absolut nichts geändert. Auch in Bayern geht es - wie zuvor in den anderen Bundesländern - bald nicht mehr. Damit hat das hoffentlich bald mal ein Ende.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2007 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht könnte man mal Links zu den entsprechenden Dokumenten und Entscheidungen posten, damit die Unklarheiten beseitigt werden...
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2007 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht daraum was in der Zukunft ist oder nicht, sondern um jetzt.

- Der PhDr ist ein Dr !!!

Er ist ein Doktorgrad, der in einem wissenschaftlichen Verfahren erworben wurde und deswegen nach EU Recht auch in der EU als Dr. geführt werden darf.

Unterschiede gibt es da keine, das geht aus dem Gesetz hervor und wurde in einigen Fällen gerichtlich bestätigt.

Schönen Sonntag.

Gruß M.
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2007 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch mal die Info der KMK, die ist die höchste Instand in der BRD, die für Dr.-Titel u. a. zuständig ist.

Bitte hier im Original nachsehen:
http://www.kmk.org/doc/beschl/grundaus.pdf

Hier im Auszug:
Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziffer 1 beschriebenen Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.4.2002 wahlweise die Abkürzung Dr. ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudium und -verfahren vergeben werden (sog. Berufsdoktorate). Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

- Der PhDr ist in einem wissenschaftlichen Verfahren erworben weil:
a.) anerkannte Hochschule
b.) Eingangshürde akademisches Studium
c.) Eingangsprüfung
c.) wissenschaftliche Dr.-Arbeit unter Anleitung eines Profs.
d.) Rigorosum (Dr.-Prüfung)
e.) Disssertation (Dr.-Verteidigung)
f.) veröffentlichung

- Die in SL übliche Abkürzung ist Dr. oder PhDr. (etc.)

- Diese können als Dr. (ohne weiteres wie Herkunft, etc.) geführt werden. !!!!

- Der PhDr ist kein Berufsdoktor.

Thats ist.

M.
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Huber
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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2007 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

1. Die KMK ist für eine bundesweite Anerkennung nicht zuständig, soetwas gibt es in Deutschland nicht. Die Anerkennung liegt immernoch in Länderhand, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen.
2. Gilt das Verfahren zum PhDr. nicht als wissenschaftliche Promotion.
3. Zwar ist der PhDr. kein Berufsdoktorat, aber eben nur ein kleiner PhDr., nicht mit dem PhD. vergleichbar (ordentliche wissenschaftliche Promotion)
4. Die Führbarkeit des PhDr. ohne Zusatz wurde nicht angezweifelt.
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27.Aug 2007 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die KMK ist in dieser Sache die "oberste Behörde", sie:

- setzt sich aus den Ländern zusammen
- ist Richtungsweisen
- in allen Ländergesetzten zu dem Thema (Hochschulgesetzen) steht das
Beschlüße der KMK sofort umgesetzt werden
- in keinem gerichtlichen Verfahren ( es gab aufgrund von Neidern ca. 5
Stück) hat es einen anderen Entscheid gegeben als PhDR = Dr.
- Einen kleinen Dr.-Grad gibt es nicht.
- Es besteht kein Unterschied zwischen einem deutschen Dr. und einem
PhDr.
- Wohl aber zwischen einem PhD. Dieser fordert ein zweijähriges Extra-
Studium, welches kein deutscher Dr. macht. Aber der PhD steht hier
außer Frage.

So long.

M.
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Huber
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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.Aug 2007 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. M. hat folgendes geschrieben::
in allen Ländergesetzten zu dem Thema (Hochschulgesetzen) steht das Beschlüße der KMK sofort umgesetzt werden

Ja, trotzdem gilt Landesrecht. Die KMK kann die Länder zu Veränderungen drängen, aber die Entscheidungsgewalt zur Titelführung liegt nur in Länderhand. Darum haben alle Länder eigene Hochschulgesetze. Abgesehen davon einigen sich die Länder nicht umsonst darauf, dass eine Titelführung als Dr. in Zukunft auch nicht mehr in Bayern geduldet werden soll.

Zitat:
in keinem gerichtlichen Verfahren ( es gab aufgrund von Neidern ca. 5 Stück) hat es einen anderen Entscheid gegeben als PhDR = Dr.

Von Neidern kann hier nicht die Rede sein. Einige Absolventen hatten sich als Versager entpuppt, was Zweifel aufkommen ließ. Wie erklären Sie sich dann die Verurteilungen der PhDr.-Träger? Selbst wenn es keine Verurteilungen gegeben hätte, kann man nicht daraus schließen, dass alles legal ist, nur weil man sich nicht erwischen lässt.

Zitat:
Einen kleinen Dr.-Grad gibt es nicht.

Warum sehen das alle deutschen Behörden anders, wenn man sie befragt?

Zitat:
Es besteht kein Unterschied zwischen einem deutschen Dr. und einem PhDr.

Passt Ihnen das gerade so am besten? Warum wird dann in Zukunft eine Gradführung in Form eines "Dr." endgültig untersagt?

Zitat:
Wohl aber zwischen einem PhD. Dieser fordert ein zweijähriges Extra-Studium, welches kein deutscher Dr. macht. Aber der PhD steht hier außer Frage.

Der PhD ist die einzig vernünftige Alternative. Wenn der PhDr. irgendwann wegfällt - und das wird er - dann wird es nur noch den PhD geben. Warum sehen die Behörden eine Vergleichbarkeit mit dem PhD?

Den PhDr. ausdrücklich anderen Abschlüssen in der Welt vorzuziehen und besonders zu empfehlen, wie hier geschehen, ist eine Farce. Da gibt es weitaus besseres.
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nosaxon
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Anmeldungsdatum: 02.08.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 28.Aug 2007 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

In meinen Augen ist das ein Dialog auf Flachzangen-Niveau. Allein die Auseinandersetzung um die "Anerkennung" zeigt, dass die Diskutanten die Thematik nicht hinreichend verstanden haben.

Dass Dr. M. hier für einen schnellen Euro auf den Möchtegern-Promotionsberater-Zug aufspringen möchte, passt hervorragend zur seichten Klientel dieses Forums.

"Huber" klingt irgendwie gar nicht norddeutsch. Nun ja, Pseudonyme sind ja geduldig. Wobei der Einfallsreichtum in der Namenwahl die Qualität der Argumente deutlich übersteigt. Zwar zeigt die Bezugnahme auf "alle deutschen Behörden" die langjährige, unermüdliche Vorarbeit des Verfassers, wenn "Huber" dann aber auf "die Verurteilungen der PhDr.-Träger" (die es - noch - nicht gibt) zeigt, erkennt man die Grundlage seiner/ihrer Argumentation: Grütze (sorry, aber das ist der positivste Begriff, der mir dabei in den Sinn kam).

Zum Glück gibt es Internetforen, auf denen sich auch inhaltlich verständig mit dem Thema auseinandergesetzt wird.
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.Aug 2007 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hier geht es ja wieder sehr kontrovers zu.

Zitat:
Dass Dr. M. hier für einen schnellen Euro auf den Möchtegern-Promotionsberater-Zug aufspringen möchte, passt hervorragend zur seichten Klientel dieses Forums.
Ich empfinde das zudem auch als Beleidigung der Leser (jeder Leser) und bitte sich doch da etwas gewählter auszudrücken, gerade wenn man selber den "Moral-Apostel-Maximus" spielen will/möchte/oder muss.

Ich habe alle Sandtpunkte hier geschrieben, warum der PhDr gleiwertig zum Dr. ist.

Das:

a.) ein PhD höherwertig ist, allerdings auch im direkten Vergleich zum deutschen Dr., ist klar und stand nicht zur Disskussion

b.) das es da in Zukunft Änderungen geben könnte, da einige Beamte ebenso hysterisch sind wie andere im Internet..., ist bekannt. Deswegen hatte ich ja geraten sich zu beeilen.

c.) ich bin kein prof. Berater und will es auch nicht sein. Ich habe auch keinen finanziellen Background. Ich möchte Tipps geben, für die jenigen, die sich für die Thematik wirklichinteressieren, diebereit sind für gute Leistung einen Dr.-Titel zu bekommen.

d.) in einigen Tagen habe ich auch die neuesten Infos zum Thema PhD

Grüße aus dem sommerlichen Aachen.

Dr. M
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Anmeldungsdatum: 02.08.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 30.Aug 2007 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dr. M.:

Offensichtlich können Sie weder zwischen Klientel und Lesern noch zwischen rechtlicher Situation und Moral differenzieren. Meine Ausdrucksweise ist bewusst gewählt, dass Sie sie inhaltlich nicht verstehen, ist ein anderes Problem.

Dadurch erklärt sich natürlich auch, dass die rechtlich richtige Einordnung der Doktorgrade und deren Führung für Sie unverständlich bleibt. Die von Ihnen angeführte Gleichwertigkeit ist jedenfalls kein taugliches Argument.

Mir stellt sich nur eine Frage: Warum will jemand, der selbst nicht durchblickt, anderen helfen? Dass Sie Kontakte herstellen wollen, ist, ohne Ansehen und Beurteilung, ob Sie das überhaupt können, schön und gut. Die reißerische "Verpackung", die Sie hier verwenden, gibt Ihrem Anliegen aber einen unseriösen Anstrich.
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2007 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann das sehr wohl unterscheiden, allerdings wohl nicht die Neider.

Gruß Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 02.08.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2007 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dr. M.:

Das ist kein Neid, das ist Mitleid.
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Dr. M.
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Anmeldungsdatum: 10.08.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2007 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mitleid?

Senden Sie mir doch mal eine PN, wann mit wir uns mal persönlich treffen können. Ich bin viel unterwegs, komme gerne zu Ihnen.
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