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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jun 2005 1:32 Titel: Prinzentitel (durch Heirat) zu vergeben (anschl. Scheidung) |
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Im Auftrage eines Kunden, von dessen Seriösität wir uns auch überzeugt haben, bieten wir an:
Einen echten Prinzen-Titel (urdeutsch)
Es handelt sich hierbei um den Namen eines alten Adelsgeschlechtes. Den kompletten Namen nennen wir einem Interessenten gern gegen Kapitalnachweis.
Zum Ablauf: Wir vermitteln eine Heirat zwischen dem Prinzen und Ihnen. Dabei ist es nach der neuesten Gesetzgebung unerheblich, ob Sie selbst männlich oder weiblich sind. Mit der Heirat zusammen akzeptieren Sie auch einen Ehevertrag, die die Gütertrennung sowie die Erbfolge regelt.
Nach Zahlung des kompletten Kaufpreises auf ein Notaranderkonto unserer Notare in Deutschland wird das Aufgebot bestellt und der Termin vor einem deutschen Standesamt vereinbart. Nach der Heirat wird der Kaufpreis durch den Notar an den Prinzen ausgezahlt. Kommt eine Heirat aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, nicht zustande, erhalten Sie Ihre Zahlung abzüglich eines Schadenersatzes in Höhe von 25% wieder vom Notariat ausgezahlt.
Nach einem Jahr lassen Sie sich scheiden. Der Name und der Titel dürfen von Ihnen weiter geführt werden (steht auch noch einmal explizit im Ehevertrag).
Der Preis gesamt liegt bei 50.000,- €
Interessenten antworten bitten per PM. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 10.Jun 2005 6:05 Titel: ... ein Traum !!!!! |
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Seine Durchlaucht oder Seine königliche Hoheit,
besser
Seine kaiserliche Hoheit,
Prinz TROPICO (Prinzessin wäre ja auch etwas umständlich)
Ich werde sicherheitshalber noch einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren und mich mal mit dem Namensrecht befassen ....
Beste Grüße
tropico |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 8:25 Titel: |
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"Kommt eine Heirat aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, nicht zustande, erhalten Sie Ihre Zahlung abzüglich eines Schadenersatzes in Höhe von 25% wieder vom Notariat ausgezahlt."
Das klingt schon mal nach der Willkür ausgelieferter Vorkostenabzocke.
Und die Titelführung im Ehevertrag festzuhalten, dürfte diesen sittenwidrig und ggf damit nichtig machen. |
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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jun 2005 9:09 Titel: Vorkosten? Nein danke! |
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Vorkosten, lieber Daimlersix? Nein danke!
Es geht vor allem darum, und da werden Sie mir zustimmen, dass es immer wieder Personen gibt, denen dann kurz vor dem Standesamt (oder bei Maklern kurz vor dem Notar usw.) einfällt, dass sie eigentlich doch nicht wollen.
Da ich keinerlei Lust verspüre, wochenlang für Luft zu arbeiten und ggf. echte Interessenten verprelle (da der Prinz natürlich pro Jahr nur 1 x heiraten kann), ist diese Sicherheitsmassnahme nötig. Siehe dazu auch §1298 (1), BGB.
Sie sehen, dass die 50.000,- € auf ein Notaranderkonto eines deutschen Notars eingezahlt werden sollen. Wir reden hier nicht von irgendwelchen Timbuktu-Notaren, sondern von einer grossen und bekannten Kanzlei, die auch den Ehevertrag beurkunden wird. In diesem Zusammenhang wird der Betrag in Höhe von 50.000,- € an den Notar überwiesen.
Zur Weiterführung des Titels: Gem . § 1355, BGB (5) "behält der geschiedene Ehegatte den Ehenamen". Also ist der Eintrag in den Ehevertrag nur eine zusätzliche "Beruhigung", dass es sich hierbei nicht um Betrug oder ähnliches handelt.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Ihr Titelmacher |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:13 Titel: |
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Ich verstehe Sie ja.
Immerhin: in Stil und Inhalt unterscheiden Sie sich schonmal dankbar von den sonst hier postenden Hauptschülern. Lobenswert.
Ist das Ihr erster Versuch mit der Materie? Oder haben Sie schon ein paar "Deals" gemacht? Wie schätzen Sie den Markt (und insbesondere) die Nachfrage ein? |
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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:26 Titel: |
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Ich fühle mich ob Ihres Lobes sehr geehrt
Ja, es ist unser erster "Versuch", wie Sie so schön schreiben. Ich habe das Angebot bekommen und zugeschlagen. Natürlich ist das nicht so einfach, da, wie auch überall anders, die Laberköpfe und Heissluftfanatiker die Arbeit blockieren. Der Prinz ist aber sauber.
Aber das Angebot ist recht gut. "Mein" Prinz hat ja schon seinen Grund, dass er den Titel statt für 200.000,- € (das kostet er bei der Konkurrenz) für ein Viertel anbietet.
Ich gehe davon aus, das Angebot recht fix realisieren zu können. Falls nicht, heirate ich eben selbst
Gruss,
Titelmacher |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:31 Titel: |
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Nun, ich suche selbst, ausschließlich "in eigener Sache" - und komme zu dem Schluss, dass es eh alles nicht so schnell geht. Ob "Heirat" oder Adoption - es ist wichtig, die Person ein wenig zu kennen um die Risiken einschätzen zu können.
Ich würde vermuten, dass der Preis zu hoch sein könnte. Wer ist denn Ihre "Konkurrenz"? |
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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:41 Titel: |
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Die "Konkurrenz" kommt aus Berlin und ist Marktführer. Insidern oder Personen, die sich ein wenig mit der Materie auskennen, dürfte der Name bekannt sein.
Ich bin gern bereit, Ihr Angebot an meinen Kunden weiterzuleiten. Nennen Sie es mir per PM. Ich nenne Ihnen dazu im Gegenzug den Namen per PM. Er wird Ihnen gefallen.
Gruss,
Titelmacher |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:53 Titel: |
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1. PM funktioniert bei mir nicht
2. Berlin? Doch hoffentlich nicht GvL? Ehrlich gesagt wusste ich überhaupt nicht, dass wir in D noch eine wirkliche "Szene" haben.
3. Ich kann es mir nicht leisten, den Adportierenden UND einen Vermittler zu bezahlen. Daher werte ich fleissig den Gotha und das Telefonbuch aus und versuche es über den direkten Kontakt. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 10.Jun 2005 10:57 Titel: |
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Prinz von Lehrte?  |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 10.Jun 2005 11:45 Titel: |
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Namensrechtlich betrachtet sollte eine solches Vorgehen rechtssicher sein; richtig ist auch, daß einem gesonderten "Ehevertrag" keine namensrechtliche Relevanz beizumessen sein sollte.
Zivilrechtlich, insbesondere "familienrechtlich" sind natürlich gewisse Bedenken angebracht, da es sich ja offenkundig um ein Scheinehe handeln dürfte (vgl. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), mit möglichen Folgen aus dem EheG.
Naja, ...
Beste Grüße
Eitel Friedrich Tropico Prinz von den Socken |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 12:09 Titel: |
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| In der Tat eine nicht uninteressante Anmerkung. Nichts ärgerlicher als eine im Nachhinein festgestellte Nichtigkeit der Ehe - die Zurückforderung des Honorars fällt wg Sittenwidrigkeit des Geschäfts regelmäßig flach. Daher auch immer der Wunsch nach Vorkasse bei solchen Deals. |
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 10.Jun 2005 12:16 Titel: |
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Eben drum .... !!!!!!
Die Rückforderung des "Ehe-Lohns" könnte nämlich dann an § 817 BGB scheitern.
Beste Grüße
Eitel Friedrich Tropico Prinz von den Socken |
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Titelmacher Newbie
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 10.Jun 2005 13:13 Titel: |
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Ihre Definition ist nicht von der Hand zu weisen. Ich habe ja geschrieben, dass ich mich auf diesem Gebiet ein wenig schlau gemacht habe. Es war, wie bereits geschrieben, ein Angebot meines Prinzen und daher dachte ich mir: "Wieso nicht?". Ich werde jetzt die genannte Anwaltskanzlei kontaktieren und mich dort schlau machen.
@ daimlersix: Doch, habe mich bei GvL erkundigt. Dort kostet dieser Titel knapp 250.000,- €
@ KM:
Wenn ich mehr weiss, dann melde ich mich zu diesem Thema wieder.
Titelmacher |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 14:02 Titel: |
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GvL meint Herrn J GvL, Berlin/Potsdam etc. Nee, nee - lassen Sie das mal. Wo hat der denn einen Prinzen aufgegabelt? Der ist selbst nur Graf und die Adoptionen kommen nach Vorkosten nie zustande.
Das ganze klappt eh nur, wenn der "Übeltäter", der Adoptierende/Heiratwillige "unbeleckt" ist und einen sachkundigen Berater hat.
Aber die 250k - möchte mal wissen, wer (höchstens aus Unkenntnis) das heute noch zahlt.
Verhandele gerade mit einer Dame, auf Leibrentenbasis... |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 14:05 Titel: |
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bz.berlin1.de/pdf/archiv/030519_pdf/8.pdf
Und immer schön Zeitung lesen. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 10.Jun 2005 14:10 Titel: |
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Und nur zur Sicherheit:
Nicht-adelige Träger des Namens "Fürst von Sayn-Wittgenstein"
Seit einigen Jahren wird der Name "Fürst von Sayn-Wittgenstein" (statt "Fürst zu Sayn-Wittgenstein") durch sog. Titelhändler oder direkt in Zeitungsinserate angeboten. Es werden verdeckt Preise bis zu DM 900.000 genannt! Die Weitergabe des Namens per Heirat oder Adoption wird durch das heute gültige Namens- und Adoptionsrecht ermöglicht. Von Hochstapelei kann daher im juristischen Sinne nicht mehr gesprochen werden.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Fürstin Elisabeth Gertrude aus Passau sämtliche heute in der Öffentlichkeit auftretenden Fürsten und Fürstinnen von Sayn-Wittgenstein diesen Namen nicht seit ihrer Geburt tragen. Sie gehören nicht dem Adel an und sind auch mit den Mitgliedern der adeligen Häuser der Fürsten und Prinzen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein oder zu Sayn-Wittgenstein-Sayn nicht verwandt. |
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MartinAnders Specialist
Anmeldungsdatum: 13.01.2004 Beiträge: 55
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Verfasst am: 11.Jun 2005 10:58 Titel: |
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@daimlersix
da öffnen sich ja richtige Abgründe, sie empfehlen allen Ernstes die regelmäßige Lektüre der Berliner "Boulevardpresse"
Trotzdem Danke und nix für ungut, mir haben die "Sahneschnitten" im Artikel besser gefallen als die drögen adeligen Konterfeis ...
Muss Adel immer so alt, bieder und sauertöpfisch sein ??? |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 12.Jun 2005 9:46 Titel: |
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Eigentlich sollte man sich darauf einlassen.
Warum? Nach der Scheidung darf der Ursprungs-Prinz nämlich fleißig
Unterhalt zahlen, wenn der/die Ex-Gatte/-in zum Sozialfall wird.
Seit (ich glaube) 1999 oder 2000 gibt es ein Gesetz, dass jegliche
Unterhalts-Verzichts-Abmachungen, notariell beglaubigt oder nicht,
nichtig sind, Ehevertrag hin oder her.
Früher konnte man schreiben "wird gegenseitig auf Unterhalt verzichtet,
auch in der größten Not...", heute heißt's kurz umrissen, dass der Staat
nicht für verarmte Ex-Ehegatten aufkommen wird.
So ein Anwalt mit Eherecht vertraut ist, wird er mir dies bestätigen können.
Gruß Werner Callies |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 12.Jun 2005 10:00 Titel: |
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@ titelmacher
Wenn Sie mal eine Gräfin, Fürstin, Prinzessin, Herzogin oder sowas in der Richtung im Angebot haben - bitte ich um kurze Nachricht per PN.
(Optimal wäre russischer oder kasachischer Adel)
An alle ein schönes Wochenende. |
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