GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Prinzentitel für 250.000 abzugeben

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Doktor-, Adelstitel, Diplomatenpässe
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Castelloverde
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.03.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2004 19:29    Titel: Prinzentitel für 250.000 abzugeben Antworten mit Zitat

Prinzen und damit beinhalteter Herzog-Titel an solventen Kunden für 250.000€ durch Hochzeit o. Adoption abzugeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

dimi
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2003
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2004 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

kurze frage die mich interessiert, kann man bei einer adoption seinen eigenen nachnamen behalten???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
momentum
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.09.2003
Beiträge: 83
Wohnort: Home Sweet Home

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2004 8:13    Titel: Adoption Antworten mit Zitat

Soweit ich das Deutsche Recht kenne kann eine Adoption nicht "einfach so" durchgeführt werden. Der Altersunterschied muss schon 'erheblich' sein, sprich ein 50-jähriger kann keinen 48-jährigen adoptieren. Des weiteren dürfen keine leiblichen Eltern mehr vorhanden sein, bei dem der adoptiert wird. Und so ganz nebenbei muss auch noch ein 'triftiger Grund' für die Adoption vorliegen.

Oder hat sich da inzwischen was an der Gesetzgebung geändert ??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4926
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2004 8:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
II. Annahme Volljähriger

§ 1767 (Voraussetzungen für die Adoption Volljähriger)
(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
(2) Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

§ 1768 (Adoptionsanträge)
(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
(2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

§ 1769 (Hinderungsgründe)
Die Annahme eines Volljährigen darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen.

§ 1770 (Wirkungen der Adoption eines Volljährigen)
(1) Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden. Der Ehegatte des Annehmenden wird nicht mit dem Angenommenen, dessen Ehegatte wird nicht mit dem Annehmenden verschwägert.
(2) Die Rechte und Pflichten aus dem Verwandtschaftsverhältnis des Angenommenen und seiner Abkömmlinge zu ihren Verwandten werden durch die Annahme nicht berührt, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
(3) Der Annehmende ist dem Angenommenen und dessen Abkömmlingen vor den leiblichen Verwandten des Angenommenen zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet.

§ 1771 (Aufhebung der Adoption eines Volljährigen)
Das Vormundschaftsgericht kann das Annahmeverhältnis, das zu einem Volljährigen begründet worden ist, auf Antrag des Annehmenden und des Angenommenen aufheben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im übrigen kann das Annahmeverhältnis nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 1760 Abs. 1 bis 5 aufgehoben werden. An die Stelle der Einwilligung des Kindes tritt der Antrag des Anzunehmenden.
http://www.blja.bayern.de/Textoffice/Gesetze/TextOfficeBGB.htm


http://www.bundeszentralregister.de/adoption/adop_pdf/6adop.pdf

Zitat:
Volljährige können durch Adoption Deutsche werden
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Oktober 2003 deutlich gemacht, dass auch ein Volljähriger durch Adoption noch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann. Voraussetzung ist aber, dass der Adoptionsantrag vor seinem 18. Geburtstag gestellt worden ist. Die Leipziger Richter entschieden damit zugunsten einer Frau, die ursprünglich die Staatsangehörigkeit der Bahamas besaß. Ihr deutscher Stiefvater hatte noch vor ihrer Volljährigkeit die Adoption beantragt, das Verfahren war aber nicht weiter betrieben worden. Als die Frau volljährig war, stellte der Stiefvater einen erneuten Antrag. Nach Ansicht der Behörden war das zu spät. Das Bundesverwaltungsgericht befand jedoch, der erste Antrag sei weder abgelehnt, noch zurück genommen worden. Mit der nachfolgenden Adoption sei die Frau daher Deutsche geworden (Az: 1 C20.02).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
dimi
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2003
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2004 8:55    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Gesetzestexte, wie sieht es aber dann mit der Übertragung des Namens aus??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
nabou
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.05.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2004 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich kann man den titelnamen und den eigenen namen kombinieren,
ich weiß aber nicht wie weit man das treiben kann,

also irgendwie name von baron+name von grossmutter (weil es passt).


ich habe aber andere: frage, kann man den einen namen kürzen
wie Z.B. henrich-hopp auf hopp ändern
oder musterman auf muster?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
nabou
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.05.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2004 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
ich habe mit dem Namenkombination nachgedacht,


bei einer adaption: müsse es nicht möglich eine namenskombination als familienname einzuführen (guburtsname jedoch schon (?)).

erst bei einer "ehe", jedoch muss dann beide partner diesen Kombinationname führen (?).



es ist also nicht einfach.

vielleicht irre ich mich ja einfach.

ach zu namensänderung, das geht ja wirklich nicht so einfach ohne einen grund familienname zu ändern.

selbst bei einer adoption.


man bräuchte bestimmt einen anwalt der entsprechend für eine namenänderung erfolgreich plädiert.

möchte jedoch selber erfhren wie das gehen soll.

also meldet euch bitte, interessiert mich wrklich!!!!!!


ciao
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Doktor-, Adelstitel, Diplomatenpässe Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Urheberrechte für Software abzugeben HeHaag Geschäftsverbindungen 0 31.Jan 2007 18:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Versicherungsbestand abzugeben Klingebiel Geschäftsverbindungen 1 13.Sep 2006 11:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge UK Limited abzugeben bronco UK Limited 0 14.Jul 2006 9:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 50 % Beteiligung an einem Bordell in ... nuernberger Geschäftsverbindungen 8 18.Jun 2006 15:02 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge GmbH / Ltd abzugeben w.brösel Geschäftsverbindungen 8 14.März 2006 8:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge partnerschaft im bereich hotelmarketi... elwitz Geschäftsverbindungen 0 10.März 2006 12:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bestand aus Leasingvermittlungen abzu... leasingvermittler Geschäftsverbindungen 0 7.März 2006 21:11 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mehere Fahrzeuge abzugeben, S350L,645... gekagr Geschäftsverbindungen 2 26.Dez 2005 23:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Insider Tipp 1 Mio Aktien abzugeben. Tremer Aktien 1 1.Sep 2005 16:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Prinzentitel (durch Heirat) zu vergeb... Titelmacher Doktor-, Adelstitel, Diplomatenpässe 28 10.Jun 2005 1:32 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Beteiligung abzugeben an Filmproduktion mogli Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 1 15.März 2005 15:50 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bestehende Schweizer AG abzugeben Viventis Consulting AG Europaeische Unternehmensformen 1 5.Feb 2004 9:01 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen