| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
|
Verfasst am: 3.Apr 2006 16:11 Titel: Randerscheinungen unter auslaendischen "Bildungsanbiete |
|
|
Eine Leitfrage dieses Forums lautet ja "Was ist legal?"...
Ich glaube, dass dieser Aspekt im Hinblick auf die Aenderungen des Rechts zur Fuehrung auslaendischer Grade ein bisschen an Brisanz zugenommen hat.
Zu Zeiten des "alten" Rechts haben es viele Arbeitgeber meines Wissens so gehalten, dass sie von Bewerbern mit auslaendischem Abschluss die Durchfuehrung des Fuehrungsgenehmigungsverfahrens verlangt haben, um deren Abschluesse als berufsqualifizierend anzuerkennen.
Dies war gewissermassen deren "Qualitaetskontrolle", die ja nunmehr weggefallen ist - und die Auswirkungen sind erheblich.
Jetzt liegt es in der Verantwortung des betroffenen Individuums, im Zweifelsfall seine Berechtigung zur Gradfuehrung "urkundlich" nachzuweisen.
Diese "Beweislastumkehr" kann ernste Folgen haben:
Womoeglich fuehrt sie zur Entlassung eines vormals eingestellten Kollegen, wenn sich spaeter herausstellt, dass seine Dokumente nicht wasserdicht sind.
Anfangs hat es aber so sein koennen, dass der genannte Kollege seinen (legalen) auslaendischen Abschluss in gutem Glauben erworben hat...
Ich meine damit NICHT diejenigen Faelle, in denen sich herausstellt, dass der Kollege Betruegern a la "St. Regis" zum Opfer gefallen ist.
Diese Faelle sind tragisch, aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand von vornherein meist vermeidbar.
1. Was ist z.B. mit dem Inhaber eines US amerikanischen Abschlusses einer state-approved university?
Legal ist das sicherlich; es fehlt aber halt an der erforderlichen Akkreditierung des Abschlusses, welche im alten und auch jetzt um neuen Recht erforderlich ist.
Der Absolvent ist als Nicht-Jurist vielleicht etwas legal-naiv und deutet state-approved als anerkannt im Sinne deutschen Rechts.
Nur jetzt gibt es das Genehmigungs-Verfahren nicht mehr, der Arbeitgeber weiss das (und verlangt es daher auch nicht mehr) und stellt den Bewerber ein.
Der Kollege bewaehrt sich, wird aber irgendwann "angeschossen".
Und es stellt sich heraus, dass er keinen im deutschen Sinn anerkannten Abschluss hat.
Was passiert?
2. U.a. im "...Seborga..." thread sind ein paar dubiose Institutionen aufgetaucht, deren Status nicht wirklich geklaert ist (wir gehen mal davon aus, dass sie zumindest legal operieren und irgendetwas an Leistung abverlangen, also keine Scheck-in-Diplom-Umwandlungsinstitutionen sind).
Ein Kollege hat von einer derartigen Institution ein degree, wird eingestellt und spaeter "angeschossen".
Er legt seine (legalen) Urkunden und ein paar weitere Nachweise vor, die die Anerkennung in einem Staat anzeigen.
(Diese weiteren Nachweise sollen nicht nur plumpe Faelschungen sein, aber schwierig zu verifizieren).
Nun tritt meiner Meinung nach eine weitere Beweislastumkehr ein: Die Kultusbehoerde muss nun nachweisen, dass die vorgelegten Dokumente NICHT echt sind (alles andere waere m.E. fuer den Verbraucher unzumutbar).
Nach altem Recht waere eine Gradfuehrungsgenehmigung mit grosser Sicherheit nicht erteilt worden, da die Kultusbehoerde nicht mit grosser Sicherheit haette feststellen koennen, dass die Institution anerkannt ist (da z.B. nicht im UNESCO Uni-Verzeichnis gelistet).
Im aktuellen Fall haette sie aber m.E. den schwarzen Peter und muesste dem Kollegen die gesetzlich erteilte Allgemeingenehmigung absprechen, was aber im Zweifel fuer den Angeklagten nur dann geht, wenn sie die Dokumente als falsch entlarven kann.
Was passiert?
3. Eine Kollege hat einen normalen deutschen Abschluss (aufgrund dessen er eingestellt wurde) und einen weiteren a la 2. Er wird wegen 2. angeschossen.
Was passiert?
---> Haben Abschluesse derartiger "universitaerer Randerscheinungen" in Deutschland ueberhaupt eine Daseinsberechtigung?
Hier in USA ist es - stark vereinfacht - so:
Jeder ist seines Glueckes Schmied und waehlt, was er/sie fuer geeignet haelt.
Natuerlich muss man seine Abschluesse richtig anzeigen und nicht als "regionally accredited" etc. verkaufen (und ggf. je nach US Bundesstaat sogar explizit darauf hinweisen).
Ansonsten bleibt es aber dem Adressaten (z.B. Unternehmen) ueberlassen, ob er derartige Bewerber einstellen will und was er von deren Abschluessen haelt.
Zumindest werden derartige Abschluesse nicht als "illegal" abgestempelt und haben einen GEWISSEN Wert (wenn auch manchmal keinen grossen).
Kleben wir Deutschen vielleicht manchmal an bisschen zu sehr an unseren traditionellen Wertvorstellungen?
Wuerde ein deutscher Kollege, der sich als Trager eines "Master of Science, University of Applied Sciences/Ghana" (fiktiv! angenommen, diese falle unter 1. oder 2.) vorstellt, schaden (hat er nicht ehrlich angegeben, woher er seinen legalen Abschluss hat?)?
Ich bin gespannt auf ein paar Gedanken...  |
|
| Nach oben |
|

|
sdre Newbie
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 3.Apr 2006 21:19 Titel: |
|
|
generell: das kultusministerium spielt bei alldem keine rolle, es kommt drauf an, wie das jeweilige unternehmen die angelegenheit handhabt.
zu 1. ein ähnlicher Fall ist mir bekannt, jm.d wurde eingestellt auf Basis eines "CA-approved degree", welches dieser nicht als nicht-akkreditiert auswies. (anders wäre er wohl auch nicht eingestellt worden) Dem Betroffenen wurde daraufhin fristlos gekündigt. M.E. zu Recht: Es stellen sich die Fragen: Warum studiert derjenige überhaupt im Ausland, Stichwort "Studienflucht"? Wenn er dsich für ein (grundsätzlich kostspieliges) Auslandsstudium entscheidet, aber angeblich nicht einmal den Wert seines Abschlusses im Heimatland zu kennen behauptet, kann man wohl zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgehen.
zu 2. das kultusministerium hat hiermit nichts zu tun. Das Unternehmen entscheidet nach Belieben. Die Beweislast gegenüber des Unternehmens liegt weiterhin beim Degreeholder.
zu 3. auch hier hängt das vom Adressaten, also dem Unternehmen ab. In der regel kann sollte dies als Zusatzqualifikation durchgehen, solange es halt nicht der Abschluß ist, der als Einstellungskriterium gilt. Wobei dies sicher auch varriiert: Ein Universitätsmitarbeiter in Deutschland wird es sich auch als "Zusatzqualifikation" nicht leisten können, ein "Adam Smith University" Abschluß zu führen. |
|
| Nach oben |
|
|
seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
|
Verfasst am: 3.Apr 2006 22:13 Titel: |
|
|
Danke fuer die Infos / Gedanken!
(Mal sehen, ob sich unser "persoenliches Gespraech" teilnehmermaessig im Lauf der Zeit ein bisschen erweitert )
Koennte es sich der Universitaetsmitarbeiter "leisten", ein Excelsior-degree zu fuehren? Was ist gut genug?
Mit "angeschossen" wollte ich einschliessen, dass der degreeholder auch bzgl. der Gradfuehrung angegangen wird, daher habe ich das "Kultusministerium" ins Spiel gebracht. Selbstverstaendlich soll und muss es Sache der Unternehmen sein zu entscheiden, wen sie einstellen wollen...
Heisst das jetzt, dass legale auslaendische, insbesondere non-traditional, degrees vielleicht einen Lebenslauf bereichern koennen, falls bereits ein deutscher Abschluss vorhanden ist?
Sind sie umgekehrt ohne zugrundeliegenden deutschen Abschluss ueberhaupt nichts wert?
Eigentlich ist es doch heutzutage ueberhaupt kein Problem mehr fuer einen Arbeitgeber (oder anderweitig Interessierten), sich innerhalb von ein paar Minuten per Internet einen recht fundierten Eindruck ueber den auslaendischen Abschluss eines Bewerbers zu verschaffen...
Die Voraussetzungen zum Erwerb von Abschluessen / Lizenzen etc. sind auf der ganzen Welt verschieden (ich hab' das auch selbst am eigenen Leib erfahren ) und koennen nicht gleichgemacht werden...
Ein "Doctor of .... / Univ. XYZ" ist vielleicht nicht vergleichbar mit einem entsprechendem deutschen Grad; ein US public notary ist nicht vergleichbar mit einem deutschen Notar.
Vielleicht sollten wir, wie in USA bereits weit verbreitet, aufhoeren, etwas "Besonderes" in akademische Grade hineinzuinterpretieren und sie schlicht als "Lizenzen" / Eintrittskarten betrachten. Im Privatleben ist hier jeder Mr. oder Mrs. (Ms.). Und es gibt halt gute und schlechte Plaetze. Je wertvoller die Eintrittskarte, desto weiter vorne kann man platznehmen...
Brauchen wir ein Gesetz, das die Fuehrung von auslaendischen Graden regelt, aber nicht die Fuehrung von (anderen) auslaendischen Berufsqualifizierungen? Wo ist da ueberhaupt der wesentliche Unterschied? Was ist so besonders am "Fuehren" von Graden vs. Berufsqualifizierungen?
Ich bin auch dafuer, Substanz zu schuetzen und vor Entwertung zu bewahren...
Aber uebertreiben wir manchmal nicht ein bisschen mit der deutschen Regelungswut und dem "Urvertrauen" in den (deutschen) akademischen Grad etc.? |
|
| Nach oben |
|
|
commander2006 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 4.Apr 2006 0:02 Titel: |
|
|
Besonders zum letzten Punkt. Auch ich lebe in den USA und habe mit angesehen, wie MBAs von den prestigetraechtigeren Unis eingestellt werden; d.h. Eintrittskarte - ja, danach entscheidet schlicht und einfach die Leistung und eine gute Schule schuetzt nicht besonders.
Was die deutsche Regelungswut betrifft - die spinnen die Deutschen (zum Teil zumindest). Ich habe damals auf der Suche nach einer Promotionsmoeglichkeit die ein oder andere Erfahrung mit Vermittlern gemacht, welche mir deutsche Promotionsurkunden unter die Nase gehalten haben. Immatrikulationen waeren rueckdatiert worden und weiss der Himmel was noch alles - mit dem Zeugnis der Uni Hamburg. Ich hatte damals mal kurz mit einem Prof dort Kontakt, weil sein Name unter der Urkunde erschienen waere. Was draus geworden ist, weiss ich nicht. Wir Deutschen bilden uns etwas auf unsere Hochschulen ein und ich verstehe nicht warum. Besonders im Bereich der WiWi sind wir nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ich darf dies sagen, da ich momentan hier einen Studiengang besuche und es liegen Welten dazwischen. In Deutschland klammert man sich an Buecher waehrend der Prof seinen eigenen Beitrag in den Himmel hebt. In den USA bedient man sich den Case-Studies, welche aus dem wirklichen Leben entstanden sind. Praxisnaehe sowohl beim Studium als auch den Profs selber. Sprechstunde? Gelaechter! Hier werden emails innerhalb von allerhoechstens 24h beantwortet - ausfuehrlichst und noch mit einer Entschuldigung, weils eben mal einen Tag gedauert hat un der Prof eben nicht um 22h abends am Rechner AS, als du die email abgeschickt hast. Pisa und der Rest belegen die Schwaeche... |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|