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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 3.Jul 2005 16:08 Titel: Report: Legale Titelmühlen auch in Frankreich! |
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In der Vergangenheit habe ich mich sehr intensiv mit zahlreichen Titelmühlen und deren Praktiken beschäftigt. Aufgrund der EU-Zusammenschlüsse und Anerkennung von akademischen Graden von anerkannten Hochschulen innerhalb der Europäischen Union möchte ich an dieser Stelle Frankreich und einige seiner Titelmühlen vorstellen, um Missverständnisse und Unklarheiten vorzubeugen, und natürlich um zu vermeiden, dass jemand auf diese Institutionen hereinfällt.
Ja, auch in Frankreich gibt es Titelmühlen. Dort sind zwar auch Hochschulbezeichnungen geschützt. Als gewöhnliches Unternehmen wird es also schwierig, Hochschulbezeichnungen zu verwenden, wenn es auch nicht unmöglich ist. Man kann sich jedoch einfach als Hochschule registrieren lassen und ist dadurch zur Titelvergabe berechtigt. Natürlich sind diese Diplome dann weder in Frankreich, noch sonst wo in der Europäischen Union anerkannt, wenn diese auch gern versuchen, ihre Käufer zu verwirren.
http://www.kmk.org/hschule/themen.htm#grade :
| Zitat: |
| Die Kultusministerkonferenz hat sich im Jahr 2000 darauf verständigt, das frühere Einzelverfahren zur Gradführungsgenehmigung nicht in seiner bisherigen Form fortzuführen, sondern es durch eine gesetzliche Allgemeingenehmigung zu ersetzen. Mit Beschluss vom 14.04.2000 hat die Kultusministerkonferenz „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ beschlossen. Danach können Hochschulgrade und Ehrengrade unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form geführt werden, in der sie von der jeweiligen anerkannten ausländischen Hochschule oder - bei ausländischen Ehrengraden - auch von einer anderen zur Verleihung berechtigten Stelle vergeben wurden. |
Als Beispiel nehme ich hier die dubiose École supérieure (Universitaire) Robert de Sorbon, Coudray, 86290 La Trimouille, France, Tel 01 53 01 33 15, deren Englisch nicht gerade weltberühmt ist. Im Internet zu finden unter http://www.sorbonedu.com/sorbonengl.html (englische Sprache).
Diese bietet folgende Grade an: DEUG (Associate Degree), Maîtrise (Bachelor), DES/DEA (Master) und PhD (Doctor of Philosophy).
| Zitat: |
| Absolutely, it a Law been signed by the French "Premier Minister" Law of January 17, 2002. and applies to the all universities. The VAE allows to grant degrees on experience, exactly similar to the "classic ones". They bear the same name. The VAE procedure is regulated by Law. It is our experience that US and foreign universities recognized VAE based degrees. |
Die Grade werden durch den in Frankreich anerkannten VAE (Validation d´aquis de l´experience)-Prozess verliehen. Dies ist in der Tat ein gültiger Prozess, bei dem die relevante Berufserfahrung angerechnet wird. Aber natürlich ist Frankreich dahingehend kein Schlaraffenland. Das bedeutet dennoch, dass erhebliche und langwierige Prüfungen dazu abgelegt werden müssen, die auch wirklich belegen, dass bedeutendes Mindestwissen vorhanden ist. Diese Institution vergibt ihre Abschlüsse mit zweimonatiger Zeitverzögerung einfach gegen Geld (Beweis durch Selbsttest). Es wird vorgegaukelt, dass eine interne Prüfung durch die Délibération du Jury vorgenommen wird, was natürlich nicht stimmt. Darum ist es auch nicht relevant, ob es einen gültigen Prozess wie VAE gibt oder nicht, solange die Institution nicht anerkannt ist. Bei der Kontaktaufnahme antwortet jemand mit dem Namen Alain Michal, der allerdings fiktiv zu sein scheint, und dieser nimmt seine Aktivitäten offenbar aus Florida wahr.
| Zitat: |
We follow scrupulously the VAE procedure and provide you with:
- "Degree" in French , (By Law there is no mention of the work experience procedure)
-"Délibération du jury" in French, (instead of transcripts)
- Diploma Supplement in English. agreed by UNESCO and Conseil de l'Europe. |
Ein solches Diploma Supplement wird in der Tat von UNESCO und innerhalb der EU anerkannt. Das gilt allerdings nur für anerkannte Hochschulen.
Schenken wir nun den weiteren Argumentation Beachtung:
| Zitat: |
| “Registered French Institution of Higher Education #0862003720” |
Dies ist korrekt. Die École supérieure Robert de Sorbon ist offiziell als Hochschule in Frankreich eingetragen. Allerdings ist dies offenbar nicht allzu schwer. Es werden keinerlei Studiengänge angeboten, und ebenso wenig steht obligatorisches Lehrpersonal zur Verfügung. Des weiteren ist an der angegebenen Adresse nicht einmal ein offizielles Büro anzutreffen. Es handelt sich also um eine typische Briefkastenuni.
| Zitat: |
| „Publication Journal Officiel de la République Française #20040039-1669" |
Auch dies ist richtig. Sie ist auch dort als Hochschule eingetragen. Allerdings hat dies nicht sonderlich viel Aussagewert, da ja die bloße Registrierung als Hochschule ausreicht, um sich dort listen zu lassen.
| Zitat: |
| “Authorized to bestow degrees L731-14” |
Auch das stimmt. Weil sie als Hochschule eingetragen ist, darf sie rechtlich ihre Grade auch vergeben.
| Zitat: |
“Member* of the European Association for International Education (EAIE)
*Through its president” |
Hier wird es für den Laien schon verwirrender. Die EAIE (European Association for International Education) ist in der Tat eine legitime Einrichtung, die sich mit der Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb der Europäischen Union befasst. Jedoch ist nur der Präsident der „Hochschule“ dort Mitglied. Diese Aussage hat somit nicht den geringsten Wert.
In den USA ist es üblich, ausländische Bildungsabschlüsse von anerkannten Gutachtern überprüfen zu lassen. Was dies angeht, ist die USA recht eigen, wohl aber nicht ohne Grund. Dort werden zunächst alle ausländischen Bildungsabschlüsse pauschal nicht anerkannt, durch Gutachten aber als inländisches Äquivalent bewertet, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Nun bleibt es aber letztlich jeder Universität dort selbst überlassen, ob sie die ausländischen Bildungsabschlüsse für z. B. Aufbaustudien, Promotion usw. akzeptiert.
Die Anerkennung ist durch Mitgliedschaften zu legitimen Institutionen geregelt. Ist ein Gutachter kein Mitglied solcher Institutionen, dann kann davon ausgegangen werden, dass seine Gutachten meist nicht akzeptiert werden.
Die École Supérieure Robert de Sorbon gibt nun folgendes an:
| Zitat: |
| “Credential Evaluators: AUAP (member of: American Council of Education, AACRAO. NAFSA & NAGAP), Credential Evaluation.org, Foreign Credential Evaluation & Reasearch Foundation, Academic Assessment Credential Corporation Member of: AACRAO & NAFSA) Global Education Group (Member of: AACRAO & NAFSA), CCI (Member of: AACRAO, NAFSA & EAIE), ECE International & a large Asian evaluation firm.” |
Diese Gutachter sollen angeblich deren Diplome als Äquivalent evaluieren. Die AACRAO (American Association of Collegiate Registrars and Admissions) ist durchaus eine legitime Institution, was z. B. bei Einwanderung usw. relevant sein kann. Jedoch besteht keine Pflicht, diese Gutachten grundsätzlich zu akzeptieren. Natürlich dürfen allein aufgrund solcher Gutachten keine Grade geführt werden, wenn die verleihende (verkaufende) Institution nicht im Heimatland anerkannt ist, wie dies hier der Fall ist.
Des weiteren akzeptieren die US-Hochschulen üblicherweise nur Gutachten von Gutachtern, die Mitglied von NACES (National Association of Credential Evaluation Services) sind. Diese prüfen die Anerkennung von ausländischen Universitäten genauer. Bisher ließ sich natürlich noch kein NACES-Mitglied finden, das die Diplome der École Supérieure Robert de Sorbon akzeptiert und als Äquivalent zu regional akkreditierten US-Hochschulen evaluiert hat. Und dies hat natürlich weitere Aussagekraft.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass AUAP in der Vergangenheit dieselbe Bankadresse hatte wie die École Supérieure Robert de Sorbon. Gut geschmiert, läuft es doch eben besser...
Ich habe mich wegen dem Anerkennungsstatus auch u. a. an das Konsulat in Frankreich gewandt, und habe Mails erhalten, die zwar die Legalität bestätigen, jedoch auch belegen, dass die Diplome nicht anerkannt sind.
| Zitat: |
Datum: Tue, 14 Jun 2005 15:12:22 -0400
Von: "Nicolas.TEISSIER" <Nicolas.TEISSIER@diplomatie.gouv.fr>
An: "XXXXXMaluk" <XXXXXmaluk@XXXXX.XXX>
Betreff: Re: Ecole supérieure Robert de Sorbon, France
Dear Sir,
The Ecole Superieure Robert de Sorbon is indeed legally authorized and
allowed
to operate in France, and is also legally allowed to award
certificates and degrees in France and is
also recognized by many college and institutions in the United States.
Nevertheless, its diplomas are not recognized as states diplomas by the
french minister of education.
I hope you have all the informations you need.
Sincerely Yours
Nicolas TEISSIER |
Hingegen behauptet die École Supérieure Robert de Sorbon, dass sie durch das Bildungsministerium kontrolliert wird, speziell durch die Académie de Poitiers, als Organ des Bildungsministeriums:
| Zitat: |
| „Like all French Institutions of Higher Education, we are under the supervision and control of the French Ministère de l' Education Nationale through its Académie de Poitiers (click here)” |
Dies entspricht leider der Unwahrheit, um es mal äußerst zurückhaltend zu formulieren. Das „belegende“ Dokument, dass als PDF-Datei heruntergeladen werden kann, ist einfach nur irgendein Anschreiben an die Académie de Poitiers und hat natürlich keinerlei Aussagekraft. Bewerben um irgendwas kann sich jeder.
Dass diese Vermutungen stimmen, belegt folgende Antwort:
| Zitat: |
Date: Wed, 22 Jun 2005 15:16:12 -0400
From: "Scule.WASHINGTON-AMBA" <Scule.WASHINGTON-AMBA@diplomatie.gouv.fr> Add to Address Book
To: "XXXXX" <XXXXX@XXXXX.XX>
Subject: Re: Sorbon
To whom it may concern,
The Ecole Superieure Robert de Sorbon is legally authorized and allowed
to operate in France as an association, loi 1901.
Nevertheless, its diplomas cannot be considered as national diplomas by the french Minister of Education. The Ecole Superieure Robert de Sorbon is neither a public school awarding state diplomas nor a private school under contract with the french minister of Education.
Its legal status is : Association loi 1901. Even if this association offers equivalencies of french diplomas using the rules of the Validation des acquis de l’expérience, this process is not guaranted by the french Minister of Education…
Regards,
Studies office |
Die École Supérieure Robert de Sorbon ist also in der Tat legal und zahlt ihre Steuern auch ordnungsgemäß in Frankreich:
| Zitat: |
| Non-profit French organization (1901) according to the articles L731-1 to 17 of the code de l'éducation per the ordonance 2000-916 Art 3 from the French Official journal (JO) dated September 22, 2000, enforced January 1, 2002. Registered # 0862003720 as a an "établissement d'enseignement supérieur", authorized to grant degrees under L 731-14, Publication in the Journal Officiel de la République Française 20040039-1669. SIREN # 478 817 059. TVA exemption article 44-2 CGI as French Institution of Higher education. |
Ihren Ursprung in den USA hat sie aber dennoch mit ihrem alten Namen beibehalten:
| Zitat: |
About Université Francophone Robert de Sorbon.
Non-profit corporation chartered in the State of Maine covered by Rule #05-071, CMR 150 (2A) |
Besonders lustig wird es hier:
http://www.sorbonedu.com/mill.html.
Die Titelmühle wirbt darum, Titelmühlen zu vermeiden und zeigt wenige Hinweise auf Titelmühlen auf. Dabei vergisst sie natürlich, dass ihr eigener Name absichtlich zur Verwirrung ähnlich klingt, wie die Université Sorbonne in Paris, die natürlich anerkannt ist.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die genannten „honorigen“ Persönlichkeiten, die angeblich die Entscheidung über die Zuerkennung des Grades treffen, von dieser Aktion wissen, sofern sie nicht teilweise sogar fiktiv sind: http://www.sorbonedu.com/enseignants.html
Der Grund, warum manche geringwertige Gutachter, eine Äquivalenz zu US-Universitäten erstellen, liegt vermutlich an dieser angeblichen Anerkennung:
| Zitat: |
Elle est également accréditée par l'académie d'Anjouan Union des Comores...
Our institution is also accredited by other sovereign nations (click here). |
Das Dokument, das an dieser Stelle als PDF-Datei heruntergeladen werden kann ist absolut schlecht. Nicht nur, dass die Unterschrift mittels Computer unter dieses sonderbare Dokument gesetzt wurde; nein, es wurde auch noch der Name des angeblich anerkennenden Ministers falsch geschrieben.
Diese so genannte Anerkennung ist jedoch ungültig, wie seinerzeit jene Titelmühlen in Liberia, die mit $ 50.000 den Bildungsminister geschmiert haben, damit dieser eine Anerkennung unterzeichnete. Die gleichzeitig erforderliche Kommission für höheres Bildungswesen wusste damals natürlich nichts von dieser Aktion, wodurch das entsprechende Konsulat in den USA offiziell erklärte, dass diese "Anerkennungen" ungültig und damit wertlos waren. Das bedeutet natürlich, dass die Grade solcher Titelmühlen nicht geführt werden durften und auch nicht geführt werden dürfen. Da sollte man gerade in Deutschland schon etwas vorsichtig sein. Hier liegt bei Titelführung das Fehlverhalten dann ganz klar beim Titelträger. Zudem ist das Bildungsministerium von Anjouan nicht dazu autorisiert, diese Titelmühle anzuerkennen.
Auf ähnliche Ideen sind natürlich auch andere Titelmühlen gekommen, wie z. B.:
http://www.trinityinternationalcu.com/index1.htm
Trinity International College & University
http://www.adamsmith.edu/ecolesuperieure.html
École Supérieure Adam Smith, eigentlich Adam Smith University
Auch die Adam Smith University gibt vor, in Liberia anerkannt zu sein. Diese Anerkennung ist ungültig. Das arme und stark durch den Bürgerkrieg zerstörte Liberia arbeitet derzeit an einem funktionsfähigen Anerkennungssystem, das verhindern soll, dass solche ungültigen „Anerkennungen“ durch Schmiergeldaffären ausgesprochen werden.
Somit kann wieder einmal festgehalten werden:
Werden die Titel der bisher genannten Institutionen in Deutschland geführt, besteht zweifelsfrei Straftatbestand gem. § 132a StGB. Das einzige, was hier sichergestellt ist, ist dass die genannten Institutionen nicht illegal operieren, mehr aber eben nicht... |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 3.Jul 2005 23:27 Titel: Handel mit Briefkästen - rosige Zukunft? |
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In mehreren Anschreiben hat weder das französische Bildungsministerium noch ihre Académie de Poitiers bisher Stellung dazu bezogen. Ich gehe mal schwer davon aus, dass denen die jetzige Situation recht peinlich ist.
Es ist zu erwarten, dass in nächster Zukunft eine größere Zahl von Titelmühlen auf diese Weise Legalisierung anstreben wird und Frankreich überschwemmt, wenn die Gesetze Frankreichs sich diesbezüglich nicht zeitnah ändern. Wer arbeitslos ist, sollte sich daher vielleicht folgendes überlegen: Vielleicht würde es sich lohnen, in den Briefkastenhandel in Frankreich einzusteigen. Dahingehend drüfte mit steigender Konjunktur zu rechnen sein... |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 8.Jul 2005 20:16 Titel: |
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Es gibt inzwischen auch andere Titelmühlen, die sich dem französischen VAE-Gesetz (Validation d´Aquis de l´Experience) bedienen. Da kann man ja fast schon vergessen, dass diese eigentlich aus der Dominikanischen Republik kommt, mit der Titelmühlenniederlassung in den USA. Nur leider hat das keinerlei Relevanz. Das VAE-Verfahren ist zwar ein anerkanntes Verfahren, wird selbstverständlich aber nur dann akzeptiert, wenn eine dazu berechtigte französische anerkannte Hochschule dies Verfahren nach Vorschrift mit Prüfung durchzieht.
Das ist hier- wie in den anderen abschreckenden Beispielen - natürlich keinesfalls gegeben.
Gern wird hier so völlig richtig argumentiert:
| Zitat: |
| Recognition of degrees: Countries implementing the Lisbon Convention on Recognition of Degrees (promoted by the UNESCO and the Council of Europe) apply the same regime of recognition whatever the origin of the degree (whether from a signatory country or not). This applies, for example, to all members of the European Union and the European Economic Area, Canada, the USA, etc. |
Wenn sie auch vergessen haben, zu erwähnen, dass dies nur für anerkannte Hochschulen gilt.
Hier wird dann auch gleich auf die UNESCO-Seite verwiesen:
| Zitat: |
| Epictetus College awards degrees according to a European scale, implying higher academic standards than Northern American degrees, according to UNESCO. |
Obendrein haben die noch diesen Link hinzugefügt:
http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/recognition/in_en.html
Natürlich sagt dies absolut nichts aus, weil die Titelmühle weder in der Dominikanischen Republik noch sonst wo anerkannt ist.
Betrieben wird dieses Ding von der Université Multiculturelle Internationale, Dominikanische Republik.
http://www.umi.edu/
Wie man sieht, wird auch hier wieder argumentiert, dass z. B. internationale Abschlüsse in Europa anerkannt sind:
| Zitat: |
| Conçu par l'UNESCO, le Conseil de l'Europe et la Commission Européenne pour faciliter la reconnaissance internationale des diplômes, ce document sera progressivement adopté partout. |
Natürlich findet man dazu Hinweise auf der UNESCO-Seite, jedoch fällt diese nicht anerkannte "Hochschule" nicht in diesen Bereich.
Per bloßem Lebenslauf werden die Grade gegen folgende Konditionen vergeben:
| Zitat: |
# Diplôme supérieur ou diplôme d'université : 1150 euros
# Licence : 1500 euros
# Ingénieur, master ou maîtrise : 1850 euros
# Doctorat : 2400 euros (honoraire 2100 euros) |
Ganz schön teuer für so einen wertlosen Mist!
Wie man hier sehen kann, operieren sie aus verschiedenen Ländern:
| Zitat: |
| Le numéro de téléphone/télécopie en France est 01.53.01.06.95 (Paris), depuis l'étranger c'est 1.707.924.2695 (Etats-Unis). L'activité extérieure (validation des acquis) est administrée depuis Córdoba, X5153BDA (Argentine), l'activité in situ s'effectue au siège, 19 Castle Street, Roseau (la Dominique). |
Fazit:
Es ist schon echt peinlich. Wo es doch so einfach scheint, sich legal in Frankreich als Hochschule registrieren zu lassen, so halten diese hier das nicht einmal für nötig.
Generell rate ich dazu, von solchen angeblichen Hochschulen mit dem VAE-Gesetz die Finger zu lassen. Mit den Dingern können Sie nirgends etwas anfangen, selbst wenn mal vorgegaukelt wird, dass Prüfungen stattfinden. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 21.Aug 2005 17:20 Titel: Universite Multiculturelle Internationale |
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Hier noch als Ergänzung:
http://www.SamSpade.org/
UMI:
| Zitat: |
Server Used: [ whois.educause.net ]
www.umi.edu = [ 80.247.224.231 ]
Domain Name: UMI.EDU
Registrant:
Universite Multiculturelle Internationale
26 rue Emile Zola
Orange 84100
FRANCE
Contacts:
Administrative Contact:
Thierry Berthet
UMI
26 rue Emile Zola
Orange Principaut ' 84100
FRANCE
(33)490342384
[E-Mail anzeigen]
Technical Contact:
Same as above
Name Servers:
NS1.DISCOUNT-HOSTING.COM
NS2.DISCOUNT-HOSTING.COM
NS3.SLCONSEIL.COM
Domain record activated: 17-Dec-1999
Domain record last updated: 26-Jun-2004 |
Epictetus:
| Zitat: |
Server Used: [ whois.gandi.net ]
www.epictetus-college.org = [ 80.247.224.231 ]
domain: epictetus-college.org
owner-address: Universit Multiculturelle Internationale
owner-address: 19 Castle Street
owner-address: 1000
owner-address: Roseau
owner-address: Dominica
admin-c: TB50-GANDI
tech-c: TB50-GANDI
bill-c: TB50-GANDI
nserver: NS1.DISCOUNT-HOSTING.COM 216.167.108.246
nserver: ns2.discount-hosting.com 80.247.224.131
nserver: ns3.slconseil.com 64.23.82.52
reg_created: 2001-10-05 18: 57: 25
expires: 2006-10-05 22: 57: 25
created: 2001-10-06 00: 57: 25
changed: 2003-05-04 16: 34: 46
person: Thierry Berthet
nic-hdl: TB50-GANDI
address: Universit Multiculturelle Internationale
address: 19 Castle Street
address: 1000
address: Roseau
address: Dominica
phone: 44.4485338
[E-Mail anzeigen] |
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Typhoon Newbie
Anmeldungsdatum: 11.08.2005 Beiträge: 26
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Verfasst am: 26.Aug 2005 15:01 Titel: |
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Hallo gast-luk,
hatte jetzt nicht die Zeit alles zu lesen, eines ist mir allerdings aufgefallen:
| Zitat: |
Zitat:
“Member* of the European Association for International Education (EAIE)
*Through its president”
Hier wird es für den Laien schon verwirrender. Die EAIE (European Association for International Education) ist in der Tat eine legitime Einrichtung, die sich mit der Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb der Europäischen Union befasst. Jedoch ist nur der Präsident der „Hochschule“ dort Mitglied. Diese Aussage hat somit nicht den geringsten Wert. |
Dazu schreibt die EAIE:
| Zitat: |
Who can join the EAIE?
Any individual interested in the aims of the EAIE may apply for membership. We accept applications for membership from individuals and from institutions or organisations on behalf of specific individuals.
Sinngemäß also: Institutionen können in Vertretung von Personen Mitgliedschaft erlangen, so wie dort eben geschehen... |
und
| Zitat: |
Can I apply for institutional membership of the EAIE?
No, institutions and organisations cannot become members of the EAIE. Membership is individual and personal. |
Inwiefern das jetzt diese Schule rechtfertigt, weiß ich nicht. Allerdings scheint mir doch, dass es sich um eine anerkannte Schule handelt. Sie beschreiben ja selbst, dass sie staatlich anerkannt ist und die Vergabe von Titeln über Erfahrungswissen in Frankreich legitim ist...
Soweit ich allerdings weiß, ist eine Anerkennung (und somit die Führbarkeit) solcher Erfahrungsdegrees in Deutschland sowieso nicht möglich, da Deutschland ein nach deutschen Maßstäben ordnungsgemäßes Studium voraussetzt (vgl. auch sogenannte "Berufsdoktorate" aus England).
Beste Grüße,
Typhoon |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 26.Aug 2005 18:32 Titel: RSU = Titelschleuder! |
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@ Typhoon
| Typhoon hat folgendes geschrieben:: |
| Allerdings scheint mir doch, dass es sich um eine anerkannte Schule handelt. |
Nein, auf gar keinen Fall! (siehe weiter oben)
Sie arbeiten nur nicht illegal. Deren verkaufte Dokumente sind nirgends anerkannt.
Lassen Sie sich von den Sprüchen der Titelmühlen nicht verwirren.
Um den Status einer anerkannten Schule zu bekommen, muss selbstverständlich eine offizielle Niederlassung vorhanden sein (nicht bloß ein Briefkasten), geeignetes Personal vorhanden sein (ist hier auch nicht der Fall) und es müssen Bildungsprogramme vorhanden sein (gibt es hier nicht; hier werden nur Dokumente bedruckt und gegen Geld verkauft).
| Zitat: |
| Sie beschreiben ja selbst, dass sie staatlich anerkannt ist... |
Nur weil eine dubiose Institution ohne jegliche wirkliche Niederlassung als "Hochschuleinrichtung" bloß registriert ist, ist sie längst nicht anerkannt. Das ist ein gewaltiger Unterschied! In manchen Ländern kann sich jeder ohne Probleme einfach als Hochschule eintragen lassen. Das an sich allein hat keinerlei wirklichen Wert.
Zudem ist es immer egal, was die "Hochschulen" selbst schreiben, die spinnen sich gern mal was zusammen, um Käufer anzulocken.
Die Dokumente dieser Titelschleuder sind definitiv wertlos.
Das VAE-Gesetz allein ist staatlich anerkannt, wird hier jedoch keinesfalls in irgendeiner Form praktiziert.
| Zitat: |
| ...und die Vergabe von Titeln über Erfahrungswissen in Frankreich legitim ist |
Nein ist es nicht, zumindest nicht ohne jegliche Prüfung, wie es hier nachweislich praktiziert wird!
Hier werden die Dokumente schlichtweg verkauft! Nach dem VAE-Gesetz muss man der französischen Sprache mächtig sein, um an dieser Prozedur über bis zu 1,5 Jahre hinweg teilnehmen und durch intensive und langwierige Prüfungen den "Grad" erreichen zu können. Das VAE-Gesetz ist staatlich anerkannt, wird hier aber weder eingehalten, noch ist die selbsternannte Hochschule anerkannt. Bisher wurde die Prozedur nur von staatlichen Universitäten durchgeführt.
Naja, und dann fanden Titelmühlenbetreiber heraus, dass es in Frankreich Gesetzeslücken gibt... |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 29.Aug 2005 1:05 Titel: |
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Reaktionen vom Bildungsministerium Frankreich zu dieser Institution:
| Zitat: |
Paris le 12 Juil. 2005
Monsieur,
Vous avez bien voulu appeler mon attention sur les statuts de l’Ecole supérieure Robert de Sorbon qui est un établissement d’enseignement supérieur privé délivrant des diplômes francais par la voie de la validation des acquis de l’expérience.
J’ai demandé au recteur de l’académie de Poitiers, dans la ressort duquel cet établissement a son siège, de vérifier que cet établissement s’est acquitté de toutes les obligations déclaratives prescrites par le code de l’éducation (dépôt des statuts, noms et professions des administrateurs notamment).
L’enregistrement de cette école ne lui permettrait toutefois pas de délivrer des diplômes reconnus par le ministre chargé de l’enseignement supérieur.
En effet, je vous précise qu’un établissement d’einseignement supérieur privé ne peut que proposer une formation aux étudiants et passer, conformément au code de l’éducation, une convention avec une université, pour permettre à ses étudiants de subir les contrôles nécessaires à l’obtention d’un diplôme national (une licence, un master,…).
Or, outre la dénomination de l’établissement qui renvoie à la Sorbonne, siège de plusieurs universités publiques parisiennes, le site internet de l’école laisse à penser qu’elle délivrerait un diplôme national par la voie de la validation des acquis de l’expérience, ce qui est faux.
J’ai donc informé le recteur de l’académie de Poitiers de l’illégalité de cette publicité (fausse dénomination d’université, absence de mention du caractère privé, ambiguité sur la nature des diplômes délivrés) en lui demandant d’enjoindre aux responsables de cet établissement de procéder aux corrections nécessaires.
Je vous prie d’agréer, Monsieur, l’assurance de ma considération.
L’adjoint au Directeur
De l’Enseignement Supérieur
Eric BERNET |
Um jetzt nicht wörtlich zu übersetzen, nur das Wesentliche:
Der Unterzeichner lässt also prüfen, ob die Einrichtung überhaupt allen vorgeschriebenen Anforderungen nachkommt. Da diese jedoch für eine bloße Registrierung alles andere als hoch sind, bin ich mir sicher, dass so gesehen formell alles korrekt ist.
Aus der Registrierung der École supérieure Robert de Sorbon geht nach der aktuellen Gesetzgebung (es gibt zahlreiche unterschiedliche Paragraphen in Frankreich, nach denen man sich registrieren lassen kann) zweifelsfrei hervor, dass die genannte Institution keine anerkannten Diplome verleihen darf, selbst wenn diese ordnungsgemäß vom zuständigen Bildungsminister unterzeichnet wären.
Außerdem geht diese dubiose Institution bei ihrer „Gradvergabe“ nach der Regelung des jeweiligen Ausbildungsstandards, nach der sie registriert ist, völlig anders als anerkannte Universitäten vor, um entsprechende übliche und erforderliche Prozesse und Kontrollen zu umgehen. Solche „Abschlüsse“ sind selbstverständlich ungültig, natürlich auch in Frankreich und in jedem anderen Land der Erde.
Die absichtliche Namensähnlichkeit mit den staatlichen Sorbonne- Universitäten in Paris und die Auflistung angeblich vorhandenen Fachpersonals soll natürlich gezielt vorgaukeln, dass dort anerkannte Grade vergeben werden, was jedoch keinesfalls stimmt. Diese Vorgehensweise ist üblich bei solchen Titelmühlen, um den Profit zu erhöhen.
Die „École supérieure“ Robert de Sorbon darf sich offenbar auch nicht „École supérieure“ (also Hochschule) nennen. Außerdem muss eine solche Institution ganz deutlich darauf hinweisen, dass es sich um eine private Institution und es sich bei ihren verliehenen Graden keinesfalls um staatlich anerkannte handelt.
Gleichzeitig muss auch auf übliche Voraussetzungen, Kontrollen und Prüfungen für die Erlangung von staatlich anerkannten Hochschulabschlüssen hingewiesen werden.
Stattdessen werben sie auf extremste Weise damit, dass ihre Abschlüsse als Äquivalent zu regional akkreditierten (staatlich anerkannten) Hochschulen evaluiert werden.
Dass die Gutachter nicht wirklich anerkannt und offenbar auch gut geschmiert sind, kann man ja schon mal vergessen...
Jedenfalls wurde die zuständige Académie de Poitiers über die Gesetzwidrigkeit dieser Art von Werbung entsprechend informiert, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Fazit:
Die reine Titelmühle wird auch weiterhin legal Dokumente verkaufen dürfen; anerkannt sind die dortigen „Abschlüsse“ jedoch nirgends. Sie dürfen auch nirgends geführt werden.
In Deutschland dürfen Grade nach dem gültigen VAE-Gesetz mit entsprechenden Prüfungen auch von anerkannten Hochschulen nicht geführt werden, da für die Titel- bzw. Gradführung ausländischer Grade ein ordentliches Studium vorausgesetzt wird; siehe dazu Nr. 1 des gültigen KMK-Beschlusses vom 14.04.2000. Bei der Variante nach dem VAE-Gesetz findet keinerlei Studium statt. |
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