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Ruhende Adelstitel annehmen - Was haltet ihr davon?

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Autor Nachricht
Jasinski
User gebannt


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2007 23:32    Titel: Report Nr. 2 von Dr. von Wangenheim Antworten mit Zitat

Hallo Atrox,

hast Du die Liste mit den Adelstiteln noch? War Dein Versuch der Registrierung Deines
gewählten Namens in Spanien erfolgreich?

Wenn ja, hast Du versucht, daß das Standesamt Dir Deinen Namen per Namensänderung
in den Reisepaß einträgt. Ist das erfolgreich gewesen, oder mit welcher Begründung
hat es das Standesamt abgelehnt?

Ich habe bisher viermal versucht den Report per Mail bei Dr. v. Wangenheim zu bestellen,
bisher stets vergeblich. Zuletzt probierte ich es über die E-Mail-Adresse vom Dr. v. Wangenheim aus Deinem E-Mail-Verkehr mit ihm. Aber auch hier bisweilen leider ohne Erfolg.

Gruß

Jasinski
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Jasinski
User gebannt


Anmeldungsdatum: 22.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2007 23:40    Titel: Antwort für Riva Eisenfaust Antworten mit Zitat

Hallo Riva,

der Administrator alias "Terminator" hätte mir beinahe meine ganze
Arbeit zerstört. Auch mit Rauswurf wurde mir schon gedroht.

Hoffentlich hast wenigstens Du noch meine E-Mail-Adresse. Meine
E-Mail-Adresse war ja leider der Anstoß für die Auseinander-
setzung mit seiner "Gottheit Administrator". Ich hatte wirklich
keinen "blassen Schimmer", daß man das nicht darf.

Ein netter Hinweis von dem hätte auch gereicht, aber mich
dermaßen banal anzumachen, hatte natürlich meinen Widerstands-
willen sehr gestärkt und auf den Mund gefallen bin ich auch nicht.
Daher habe ich dem entsprechend Contra gegeben. Aber lassen
wir das jetzt, denn "Big Brother is watching us" und ich will ihm
keine Blutdruckprobleme verschaffen.

Leider bin ich mit meiner Sache noch keinen Deut weitergekommen,
da sich niemand, der den Report hat, bei mir meldet. Diese Situation
ist echt "zum Kotzen". Ich würde so gerne in die Feldforschung
einsteigen, aber "ohne Karte kein Weg!"

Ich kann auch nicht verstehen, warum alle sich so zieren. Von den
Teilnehmern "Gottlieb", "danielgay1982" und "Tomcat F" kam zwar
je ein Beitrag, aber bei genauem Nachfragen sind alle plötzlich
spurlos verschwunden. Vor was haben die eventuell Angst? Ich
bin doch nicht so naiv, daß ich Daten, die mir via E-Mail bekannt
würden, hier in das Forum zu stellen , das versteht sich von
selbst. Die Übermittlung über verschiedene Medien ist bestimmt
nicht so kostenintensiv. Einscannen, faxen, faxen an das
Computerfax mit anschließendem Versand an meine E-Mail-Adresse
ist doch weder arg zeitaufwendig noch mit großen Kosten verbunden.

Wenn ich wirklich was erreichen will, kann ich das hier nur über
das Forum "anleiern", da mir ein anderer möglicher Weg an den
Report zu kommen einfach fehlt.

Hoffentlich wird dieser Beitrag von oben genannten Teilnehmern
gelesen und jemand fasst sich ein Herz und lässt mir den Report
zukommen.

Gruß

Jasinski
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2266

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 7:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch mit Rauswurf wurde mir schon gedroht.

Welcher nunmehr vollzogen wurde!
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 31.Jan 2007 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich kapier bis heute nicht, was der mit einer Liste von Adelsnachnamen, die vermutlich irgendein Realschüler aus dem Gotha abgetippt hat, will...
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Gottlieb
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2007 1:39    Titel: Antworten mit Zitat

GoMo&Pa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Auch mit Rauswurf wurde mir schon gedroht.

Welcher nunmehr vollzogen wurde!

Endlich - vielen Dank! Dann können wir ja jetzt wieder zu realistischen Dingen kommen.

Der zum Glück gesperrte Jasinski hat folgendes geschrieben::
Von den Teilnehmern "Gottlieb", "danielgay1982" und "Tomcat F" kam zwar je ein Beitrag, aber bei genauem Nachfragen sind alle plötzlich spurlos verschwunden. Vor was haben die eventuell Angst?

Ich habe höchstens "Angst" (), dass hier manche an Größenwahn zugrunde gehen, wenn sie die Liste bekommen.
Auch ich weiß absolut nicht, was man damit anfangen soll, weil das wirklich nichts bringt - das Ganze ist ein Witz.
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Landedelmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2007 16:20    Titel: Adelserkennung Antworten mit Zitat

jozzo hat folgendes geschrieben::
Lieber Artrox !

In Deutschland gibt es generell keinen Adel mehr seit 1921 mit der Weimarer Verfassung.

die Titel wie "von", "Freiherr (Baron)", "Graf", " Prinz, Fürst, Herzog "...
sind nun Namensbestandteil geworden. Der Adel ist praktisch nicht mehr adelig aber dennoch an seinem Namen zu erkennen.


<a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=17975" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>


Der deutsche Adel ist gerade nicht mehr an seinem Namen zu erkennen, da das deutsche Namensrecht und das - keine öffentlich-rechtliche Geltung mehr habende - deutsche Adelssrecht in der Weitergabe des Namens nicht mehr deckungsgleich sind.

Alle Männer, die sich durch Heirat mit adeligen Damen oder Adoption diese Namen zulegen, erreichen keineswegs die Zugehörigkeit zum historischen Adel an, es sei denn sie stimmen dies mit dem Adelsrechtsauschuss (ARA) ab, was in wenigen Einzelfällen möglich ist, zB wenn ansonsten das Aussterben der adeligen Familie droht.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2007 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt und sollte auch hier langsam mal bekannt sein.
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Landedelmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2007 14:34    Titel: Adelsname- u. Sitz Antworten mit Zitat

Wobei in der international (etwa in Spanien) die Sprüche des ARA öffentlich-rechtlich noch Relevanz haben können, bei der Frage deutsche Adelige, die dort hinziehen dort dem Adel zugerechnet.

In Deutschland hat das Adelrecht und der ARA nur Einfluss auf die soziale Akzeptanz und das Verhalten der Adeligen untereinander.

Frauen werden übrigens durch Heirat mit einem adeligen Mann adelig, verlieren den Adel aber bei Scheidung.

Der ARA kann Nichtbeanstandungen der Namensführung aussprechen, besonders wenn der Mann seinen bürgerlichen Namen mit Bindestrich voranstellt, sich der Pflege eines Adelssitzes und adeliger Traditionen widmet, wenn dort sonst der Adelsname der Familie der Frau zu erlöschen droht.

Auf jeden Fall erhöht die Pflege eines Schlossbesitzes die soziale Akzeptanz des Namensträgers unter Adeligen auch ohne Adelsrechtsausschuss und die Glaubwürdigkeit der Zugehörigkeit zum Adel in der Öffentlichkeit enorm.

Eine solche Kombination von Adelsnamen und historisch dazu gehörigem Adelssitz bin ich in der Lage zu vermitteln.
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Landedelmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2007 16:01    Titel: Ergänzung Antworten mit Zitat

Der erste Satz soll heißen:

Wobei international (etwa in Spanien) die Sprüche des ARA öffentlich-rechtlich noch Relevanz haben können, bei der Frage, ob deutsche Adelige, die in diese Monarchien ziehen, dort dem Adel zugerechnet werden.

Schade, dass man hier seine Beiträge nicht bearbeiten kann.
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rkconsult
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Zwebrücken

BeitragVerfasst am: 6.Aug 2007 5:59    Titel: HIER DIE ANTWORT Antworten mit Zitat

Ruhende Adelstitel, ausgestorbene Adelstitel, deutsche, polnische und ungarische Adelstitel, spanische Adelstitel, Künstlernamen


Ruhende Adelstitel – der große Unsinn


Immer wieder tauchen Diskussionen auf, in denen Interessenten sogenannte ruhende Adelstitel annehmen wollen. Es wird immer ein großes Geheimnis daraus gemacht und sog. Insider "vermitteln" solcherlei Titel.
Nun muss man sich natürlich fragen, was das Ganze genau auf sich hat. Das Ganze ist bei weitem nicht so kompliziert, wie es in der Regel dargestellt wird. Ich werde einzelne Punkte nacheinander ansprechen – Sie werden sehen, warum das mit den sog. ruhenden Adelstiteln Unsinn ist.

Besonders Deutsche scheinen hinter solchen Titeln her zu sein – und diese lassen sich von selbst ernannten Insidern leider nicht selten schnell einlullen.
Aufgrund der Nachfrage sind Reporte aus dem Boden geschossen, die im Grunde nur aus Listen bestehen, die Titel ausgestorbener Familien beinhalten.

Der neueste "Trick" soll es sein, solche ausgestorbenen Titel beim Adelsnamensverwalter in Spanien "registrieren" zu lassen. Dieser Verwalter nimmt folgendes vor:
- Registrierung des Adelsnamens in einem Archiv,
- Erstellung einer Urkunde,
- Zusendung eines Familienwappens.

Das lustigste daran ist, dass hier keinesfalls echte spanische Adelstitel eingetragen oder vergeben werden – Spanien hat ja durchaus noch Adelstitel – sondern ausgestorbene deutsche, polnische und ungarische Adelsnamen. Allein hier müsste sich auch der Laie fragen, warum solche Adelsnamen irgendwo in Spanien eingetragen werden. Das ist natürlich absoluter Blödsinn.
Was bringt das alles nun wirklich?
Eine bloße Registrierung, im Grunde egal wo, macht weder adlig, noch ändert es den Namen.
Ein Eindeutschen von ausländischen Titeln und Adelsnamen ist ebenso unmöglich.


Was Sie bei "ruhenden Adelstiteln" nicht bekommen:
- Sie werden nicht adlig,
- Sie bekommen keine Vorrechte,
- Sie treten keine Erbschaft an,
- Sie treten der Familienlinie nicht bei,
- Sie ändern Ihren Namen nicht,
- Sie können den Namen nicht in den Personalausweis eintragen lassen,
- Sie bekommen keinen Zugang zu internen adligen Clubs.

Dass ein Eintrag in die Personalpapiere ausscheidet, wird im § 1 Abs. 2 PersAuswG (PersAuswG - Personalausweisgesetz - Gesetz über Personalausweise) – Personalausweisgesetz gültig seit 01.11.1984 deutlich:


Zitat:
§ 1
Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG - das Grundgesetz Deutschland, deutsches Grundgesetz), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
1. Familienname und ggf. Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Ordensname/Künstlername,
5. Tag und Ort der Geburt,
6. Größe,
7. Farbe der Augen
8. gegenwärtige Anschrift,
9. Staatsangehörigkeit.

Wie man sieht, besteht kein Feld für Adelstitel jeglicher Art. Daher können Adelstitel auch nicht in den Personalausweis eingetragen werden.


Ebenso wird das auch im Passgesetz (PassG, Passgesetz, PaßG, Paßgesetz, Paßvorschriften, Passvorschriften) (PassG) vom 19. April 1986, BGBl. I S. 537, zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 21.08.2002, BGBl. I, S. 3322; Artikel 13 des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) deutlich:


Zitat:
§ 4 Paßmuster
(1) Der Paß und der vorläufige Paß sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Paß enthält neben dem Lichtbild des Paßinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
Familienname und ggf. Geburtsname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Ordensname/Künstlername,
Tag und Ort der Geburt,
Geschlecht,
Größe,
Farbe der Augen,
Wohnort,
Staatsangehörigkeit.

Ein Eintrag von Adelstiteln – auch echten ausländischen – in jegliche Personalpapiere ist nicht möglich.


1919 wurde durch die Weimarer Verfassung der Adel in Deutschland komplett abgeschafft. Schon allein deswegen werden Deutsche ausschließlich als Bürger betrachtet.
Aus Art. 3 Grundgesetz geht hervor, dass alle Deutschen Bürger sind:

Zitat:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das hat natürlich bestimmte Folgen:

Wichtig:
Deutsche können Adelsnamen und andere bürgerliche Namen ausschließlich nur durch Geburt, Adoption oder Heirat annehmen. Daran gibt es nichts, was man auslegen könnte.
Die Rechtslage dazu ist eindeutig.




Lüftung des Geheimnisses

Diese ganzen Feststellungen lassen doch klare Parallelen zu einem anderen Thema erkennen – und zwar zu Künstlernamen nämlich.
Alle rechtlichen Aspekte, sowie gleichbleibender Status und Eintragungsmöglichkeiten sind identisch.

Das bedeutet nichts anderes, als dass die sog. "ruhenden Adelstitel" nur deswegen "angenommen", besser geführt, werden dürfen, weil oder nur so lange sie nicht gegen § 12 BGB (Das komplette Bürgerliche Gesetzbuch - BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) verstoßen:


Zitat:
1 Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, daß ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2 Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Das ist das ganze Geheimnis. Man nimmt keine "ruhenden Adelstitel" an!
Die Adelsnamen sind ausgestorben, sie sind weg!
Man kann die Namen nur deswegen benutzen, sozusagen als Künstlername, weil sie niemand anders benutzt, der auf Unterlassung klagen könnte.

Das bedeutet also nichts anderes, als dass Sie sich sowieso nennen können wie Sie wollen, solange Sie dies nicht in betrügerischer Absicht tun. Die Registrierung hat keinerlei Wert. Wenn jemand anderes als Künstler in der selben Branche mit dem selben Namen arbeitet wie Sie, gilt hier deutsches Recht. Die spanische Registrierungsurkunde wird vor Gericht keine Aussagekraft haben.
Nach deutschem Recht wird der Recht bekommen, der sich den Künstlernamen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München hat registrieren lassen hat.

Der Vorteil beim völlig kostenlosen Künstlernamen ist, dass dieser wenn tatsächlich künstlerische Tätigkeit vorliegt, dieser dann auch in den Personalausweis eingetragen werden kann.
Die Voraussetzungen gehen aus der Durchführung des Meldegesetzes, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 19. Februar 1999 (315/19 502-01); aufgrund des § 40 des Meldegesetzes (MG) vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. März 1996 (GVBl. S. 147. BS 210-20) hervor, zu 1.1.3 zu Nummer 5 - Ordens- und Künstlernamen:


Zitat:
Ordens- und Künstlernamen können neben dem Familiennamen angegeben werden, wenn die meldepflichtige Person glaubhaft macht, dass sie unter diesem Namen in bestimmten Lebensbereichen auftritt und dass dem angenommenen Namen in diesen Bereichen eine ähnliche Funktion zukommt wie ihrem nach öffentlichem Recht zu führenden Namen.

Ein Recht auf Eintragung in die Personalpapiere besteht aber nicht.


Lassen Sie sich also nicht von irgendwelchen Händlern veräppeln und prüfen Sie immer genau, was man Ihnen anbietet.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 6.Aug 2007 7:30    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank!
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