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Seriöse Promotionsberater

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PetraTi
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 8:37    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen ging es mir in keinem Fall um eine kostenlose Rechtsberatung sondern ich suche nach Menschen, die meine Situation verstehen-weil sie eventuell ähnliche Probleme hatten oder haben und ich gerne wissen würde wie sie damit umgegangen sind oder umgehen.

Umso schöner dann direkt so angegangen zu werden. Vielen Dank!
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ PetraTi

Wenn es sich so zugetragen hat, wie Sie es beschreiben, ist das wirklich alles andere als erfreulich. Nur würde eine Empfehlung einer weiteren Vorgehensweise gegen diese Menschen schon eine individuelle kostenlose Rechtsberatung darstellen, die wir nicht geben dürfen. Wenn sich hingegen jemand finden sollte, der sich in einer ähnlichen Situation befand und mitteilt, wie er selbst vorgegangen ist, ist das natürlich OK. Also warten wir dahingehend mal ab.

Wo haben Sie bisher promoviert? Und was hat man Ihnen denn mitgeteilt, wielange Sie noch unentgeltlich arbeiten müssten, bis dass Sie Ihren Doktortitel endlich erlangen können?
Falls dies nicht mehr allzulange dauert, wäre es vielleicht besser, wenn Sie zunächst in den sauren Apfel beißen, um Ihr Ziel möglichst doch noch zu erreichen. Dann lassen Sie sich das aber besser schriftlich geben.
Das Problem ist nun, dass wenn Sie sich jetzt noch auf einen Promotionsberater einlassen, es dann für Sie richtig teuer wird. Da wird Ihnen nämlich nichts geschenkt, da diese die "Hilflosigkeit" der potentiellen Kunden gern schamlos ausnutzen.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Umso schöner dann direkt so angegangen zu werden. Vielen Dank!


Ich kann noch viel direkter. Die Art und Weise innerhalb weniger Minuten drei Postings gleichen Inhalts in zwei unterschiedliche Threads einzuschütten ist an Ungewöhnlichkeit nicht zu überbieten.

Zitat:
Gibt es für Doktoranden in BW irgendeine Möglichkeit sich zu wehren? Gibt es keine Rechtsgrundlagen?


Nun, schwerlich wird hier eine Antwort möglich sein, die nicht auf eine kostenlose Rechtsberatung hinausläuft.

Zitat:
Wem gehören rechtlich die Daten? Bin ich verpflichtet diese meinem Dr.vater auszuhändigen?


Auch hier zwängt sich obiges Problem auf. Rechtsberatung kostenlos, auch bei drei gleichen Postings, wird nicht erlaubter durch Ihre erneute Frage.

Zitat:
Ich bin total verzweifelt......


Ich auch, in Gegenwart solcher Uneinsichtigkeit und einer Ansammlung der absoluten Unvernunft.

Zitat:
Das Angebot von Herrn Oestringer über 20.000 Euro für die Vermittlung habe ich ebenfalls schon erhalten....


Zu teuer? Oder aber zu unsinnig? Was wollen Sie sagen? Bis auf Ihre lieben Grüße aus Stuttgart, war für einen Akademiker wirklich nicht viel Werthaltiges dabei.


Das Sie verzweifelt sind ist zwingend, ob obigen Fehlverhaltens zusätzlich bezeichnend.

Kant.
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PetraTi
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das es sich bei mir nicht um einen Juristen sondern um eine Naturwissenschaftlerin handelt war mir die stark zu einer Rechtsberatung neigende Bitte um Mithile nicht klar. Diesbezüglich haben Sie mich ja nun ausführlich unterrichtet.

Desweiteren war es nicht meine Absicht mein Anliegen mehrmals einzubringen zumindest nicht in einem Forum sondern ausschließlich ein Versehen....

Ich denke nicht, dass ich mich nach 2 sehr erfolgreich abgeschlossenen akademischen Studiengängen über meine Qualifikationen mit Ihnen unterhalten muss...

In Zukunft bitte ich Sie doch Ihren persönlichen Frust o.Ä. nicht weiter an mir auszulassen und dass Sie weder gewillt noch in der Lage sind mir irgendwie behilflich zu sein habe ja nun alle mitbekommen- ich auch.

Der Ton mit dem Sie mich hier von Anfang an angegangen haben spricht denke ich auch für sich und Bedarf keiner weiterer Erläuertungen meinerseits....
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PetraTi
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo gast-luk,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Schön, dass es in diesem Forum doch auch noch anders geht...

Sie haben mit Sicherheit recht und am Besten wäre eine Einigung mit meinem Dr.vater....ein gerichtlicher Weg ist auch nicht mein Ziel....

Ich habe jetzt 3,5 Jahre viel Energie und Herzblut in diese Forschungsarbeit gesteckt und es wäre eine Schande wenn all dies umsonst gewesen wäre.

Ich habe kommende Woche ein Treffen mit dem Chef meines Dr.vaters ausgemacht und vielleicht kann der ja vermitteln....

Ansonsten warte ich ab ob vielleicht doch jemand in diesem Forum ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wäre dann diesbezüglich für einen Erfahrungsbericht sehr dankbar....

Liebe Grüße,

Petra
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dann will ich Ihnen ebenfalls behilflich sein.

Der für Sie mögliche Weg geht nur über das persönliche Gespräch mit Ihrem Doktorvater. Mit Chef, meinen sie sicherlich den Dekan der Universität? Diesen mit ins Boot zu nehmen halte ich für sinnvoll.

Der Trend deutscher Professoren eine Art Leibeigenschaft im akademischen Bereich bei Promovierenden einzuführen ist ungebrochen. Da werden für den Prof. Bücher verfaßt, etc. Diesen Trend werden Sie leider nicht aufhalten können. Eine Verwaltungsklage wird die Fronten sicherlich verhärten, so daß eigentlich nur der Weg des persönlichen Gespräches bleibt und dies sollten Sie sehr diplomatisch angehen, da Ihr Prof. oder Doktorvater sie ja gerade nicht gehen lassen will, sondern in Ihnen vielmehr nun ein unentgeldliches Arbeitstier sieht.

Kant.
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vooll
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo petra,

wende dich doch mal an www.thesis.de ein doktorantenverband der sich sicher deines problems annehmen wird und wo dein fall nicht neu sein dürfte.

viel glück

vooll
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ vooll
Sehr guter Link hier nochmals anklickbar http://www.thesis.de/ das klappt manchmal nicht. An Thesis hatte ich noch gar nicht gedacht.

Ich denke, dass Petra hier weitere Ansätze für Ihr Gespräch finden wird.

Kant.
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snoooopy
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.März 2006 18:14    Titel: Vorsicht vor osteuropäischem PhDr. Titel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

der IAAD vermittelt ausschließlich PhDr. Titel einer Uni in der Slowakei. Ich habe mich selbst mit der Sache beschäftigt und habe jetzt eine klärende Stellungnahme vom Bildungsministerium der Slowakei erhalten. Demnach ist der vermittelte PhDr. Grad soviel wert wie ein Magisterstudium. Der deutsche Doktor entspricht einem PhD.
Leider ist dieser Titel bei Herrn Dr. Jensen nicht zu bekommen. Hier gibt es für schlappe 22tsd. EUR einen Magisterabschluss;)

hier das offizielle Schreiben:


In reply to your request concerning the use of academic degree of "PhDr." I
would like to answer as follows:



1) In the Slovak Republic the academic degree of "doktor filozofie"
(abbr. "PhDr.") is awarded in the field of the humanities and art according
to Section 53 of the Law No. 131/2002 on Higher Education and on the Change
and Supplement to Some Laws, as amended, to graduates of the Magister study
programme who had completed the examina rigorosa a part of which is also the
defence of a thesis. Upon completing the above examination the education
achieved corresponds to the second level of higher education.

2) The academic-scientific degree of "doctor" (abbr. "Dr.") is a
degree that had been granted to the graduates at the beginning of the 90s in
the light of the Higher Education Act No. 172/1992 after having completed
the postgraduate study. Today it corresponds to the academic degree of
"doctor" ("philosophiae doctor", abbr. "PhD.") awarded to graduates of the
PhD. study and, consequently, it corresponds to the higher education of the
third level.

3) Hence the academic degree of "PhDr." cannot be abbreviated to "Dr."
according to the rules of the Slovak Republic. The same applies to the
other academic degrees, e.g., "RNDr.", "JUDr.", "PharmDr.", "JUDr.",
"PaedDr." and "ThDr.".









Sincerely yours,



Gabriela Jancarova

Centre of Equivalence of Diplomas

Ministry of Education
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Gottlieb
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.März 2006 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hier gibt es für schlappe 22tsd. EUR einen Magisterabschluss

Nein, das ist mehr als ein M.A.

Der Rest ist aber richtig, ein PhDr ist kein Dr.
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Dr. Paul Jensen
GoMo&Pa Werbepartner


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.Jun 2006 6:05    Titel: PHDr. bzw. JUDr. Titelführung ist als "Dr." legal Antworten mit Zitat

wenn SNOOOPY schreibt, der xxxx vermittelt nur den "kleinen Doktortitel", irrt dieser. Selbstverständlich bieten wir auch das drei- bis fünfjährige PHD-Programm an.

Wenn das alles so einfach wäre mit dem JUDr. bzw. PHDr., warum läuft dann nicht jeder slowakische oder tschechische Hochschulabsolvent mit dem Dr.-Titel herum? Der "kleine Doktortitel" ist ein eigenständiger Abschluß und kein Magistertitel. Die in der Slowakei gesetzliche geregelte Abkürzungsform für den kleinen Doktortitel ist "JUDr.", "PHDr." usw.. insoweit ist die Aussage des SK-Erziehungsministerium richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Neben der gesetzlich geregelten Titelführung gibt es ein Gewohnheitsrecht und schon zu tschechoslowakischen Zeiten ist es üblich gewesen, den kleinen Doktortitel als "Dr." zu führen. Das hat sich bis heute nicht geändert und kann von jedem beliebigen Anwalt in SK oder CZ bestätigt werden. Ebenfalls von der SK-Botschaft in Berlin.

Das Strafverfahren gegen MDB Dr. Andreas Scheuer ist bekanntlich ohne Weisungen und Auflagen in Passau/BAYERN eingestellt worden. Seinen PHDr. darf er als "Dr." führen. Ebenfalls sagt die Senatsverwaltung Berlin noch am 25.04.2006, daß der KMK-Beschluß vom 21.9.2001 allen anderen Regelungen vorgeht und somit der kleine Doktortitel als "Dr." geführt werden darf.

Wer unsere Dienstleistung in Anspruch nimmt, zahlt ein Honorar von ca. € 12.000,--. Weitere Gebühren sind an die Universiät zu zahlen von knapp € 10.000,-- (kleiner Doktortitel), knapp € 24.000,-- (PHD). Da beide Titel als "Dr." geführt werden dürfen, entscheiden sich 95% für den kleinen.

Wenn wir in den vergangenen 10 Jahren 500 Promotionen in SK durchgeführt haben und wir haben sicherlich mehr gemacht, müßte es doch eigentlich auch Urteile geben. Gibt es aber nicht. Nach wie vor gibt es nur Rechtsauffassungen und unsere scheint doch begründet zu sein, sonst wären doch von den 500 Promovierten schon mal ein paar "strafrechtlich" verurteilt worden.

Dr. Paul Jensen
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abusalam
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2006 19:58    Titel: Meine Meinung Antworten mit Zitat

Von angeblich seriöse Promotionsberater, die man im Bahnhofscafé statt in den Geschäftsräumen trifft, sollte man die Hände lassen!
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nosaxon
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.08.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

@Dr. Paul Jensen:

Ihr Verweis auf die Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Scheuer scheint m.E. ebensowenig geeignet zu sein, die absolute Richtigkeit Ihrer Auffassung zu begründen wie Ihr Hinweis auf die vielen Promovierten, welche (die Richtigkeit unterstellt!) nicht verurteilt worden sein sollen.

1. Das Verfahren gegen Herrn Scheuer ist eingestellt worden. Der Mitteilungswortlaut legt m.E. eine Einstellung wegen geringer Schuld nahe. Das bedeutet, dass Herr Scheuer sich zwar strafbar gemacht hat, die Staatsanwaltschaft aber eine Ahndung für nicht erforderlich erachtet hat. Für diese Auffassung spricht, dass Herr Scheuer seinen Titel derzeit noch als PhDr. führt.

2. Wer sagt, dass alle Promovierten auch die abweichende Form des "Dr." - und nicht die Originalform - geführt haben bzw. führen? Wer sagt, dass die jeweiligen Ministerien bzw. die Ermittlungsbehörden von einer Führung in abweichender Form auch Kenntnis erlangt haben?

Letztlich sind auch Ihre Darlegungen nichts anderes als eine Rechtsauffassung.
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Dr. Paul Jensen
GoMo&Pa Werbepartner


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.Apr 2007 9:25    Titel: PHDr./JUDr. Titelführung Antworten mit Zitat

Nach OECD ist der "Kleine Doktortitel" der Dritten Bildungsstufe zugeordnet worden. Im Bolognaprozess hat die Slowakei es versäumt, eine Zuordnung vorzunehmen. Dieses soll jetzt nachgeholt werden, bedarf aber noch eines parlamentarischen Beschlusses. Am 15.5.2007 wird im Slowakischen Parlament eine Gesetzesvorlage beraten, die die Diskussion um die Einordnung beenden soll. Über den weiteren Fortgang werde ich berichten.
Dr. Paul Jensen
_________________
IAAD
Abteistr. 49
20149 Hamburg

Telefon: +49-40-42107700
Telefax: +49-40-42107771

E-Mail: info@iaad.de
Web: http://www.iaad.de
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Zayas
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2007 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Über Herrn Dr. Jensen werden immer so häßliche Dinge berichtet! Einer meiner Freunde hat sich in Hamburg mit Erfolg beraten lassen. Negative Dinge konnte er nicht offenbaren. Offensichtlich begreifen die meisten Kandidaten die rechtlichen Zusammenhänge nicht!

Ich habe das Institut für akademische Zusammenarbeit in Duisburg kontaktiert. Auch hier kann ich nichts negatives berichten. Mein Ziel werde ich in Kürze erreichen. Dieses habe ich anderer Stelle bereits schon einmal ins Netz gegeben.

Also Freunde: Ihr braucht nur den richtigen Promotor!

Herzliche Grüße!

H.
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