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Slowakischer PHDr als Dr. in Deutschland anerkannt?

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vooll
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Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2005 13:29    Titel: Slowakischer PHDr als Dr. in Deutschland anerkannt? Antworten mit Zitat

Hallo forum und insbesondere die doch gut informierten moderatoren

Kann ein slowakischer PHDr, der in der Regel durch eine zusätzliche Leistung nach dem MA oder Diplom erworben wird, in Deutschland als DR. anerkannt und als solcher getragen werden?

Vorrausstzung eines PHDr ist eine überarbeitung der Diplomarbeit, eine "verteidigung" derselben und die mündliche Prüfung in zwei weiteren Fächern. Lt. anabin.de handelt es sich nur um eine "kleine" Promotion die dem MA Magister Artium gleichgestellt wird.

Hat jemand erfahrungen damit? bzw. hat jemand ein PHDr in der Slowakei gemacht und diesen hier erfolgreich anerkennen können? sowohl bei der zuständigen wissenschaftsbehöhrde als auch beim meldeamt in die ausweisunterlagen eingetragen?

Vielen Dank vorab
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Typhoon
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2005 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vooll,


wenn Anabin sagt, der PHDr. werde mit Magister Artium gleichgesetzt, dann ist das auch so. Eine Anerkennung in Deutschland als Dr. ist demnach also nicht möglich und die Führung als Solchen strafbar.

Insbesondere gilt dies, da in Europa diverse Richtlinien zur Gradanerkennung innerhalb der EU gelten, die da besagen, dass ein innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der EU erworbener Abschluss ohne Herkunftsangabe in der im Lande üblichen Form geführt werden darf - bedeutet: ein PhD (dessen Nennung am Namensende erfolgt: Herr Mustermann PhD), kann wenn er bspw. in UK erlangt worden ist in Deutschland als Dr. Mustermann geführt werden.

Da es sich bei Ihrem Studium ja aber nicht um eine Promotion handelt, ist eine legale Führung in Deutschland nicht gangbar. Anders sähe dies vermutlich aus, wenn Sie einen solchen PHDr. im nichteuropäischen Ausland erlangen würden, die Richtlinien hierzu würden vorsehen, dass Sie den akademischen Titel in seiner ursprünglichen Form mit Angabe seiner Herkunft führen müssten.

BesteGrüße,
Typhoon
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2005 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://213.157.12.18/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=32

Zitat:
Weibl. Form: Abkürzung: PhDr.
Klasse: PGS
Andere Bezeichnung: Doctor in Philosophy
In Deutsch: Doktor der Philosophie
Kommentar: Berufsdoktorat, das in der Regel in engem Zusammenhang mit dem ersten Hochschuldiplom erworben wird.
Vorgeschrieben ist die Anfertigung einer (kürzeren) schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer "Rigorosen Prüfung".

Hochschuldoktorgrade wurden erstmals1966 in der ehemaligen CSSR eingeführt und konnten - teilweise nach Ablegen eines Rigorosums - in engem zeitlichen Zusammenhang zum ersten Hochschulabschluss erworben werden.
Mit dem Hochschulgesetz von 1980 war für Studenten mit ausgezeichneten Studienleistungen auch das Ablegen der "Rigorosen Prüfung" nicht mehr obligatorisch; in diesen Fällen wurde der Doktorgrad zugleich mit dem Hochschuldiplom zuerkannt. Die "kleinen Hochschuldoktorgrade" waren insofern als Kompensation für die seinerzeit fehlenden Grade beim ersten Hochschulabschluss anzusehen.

Das Hochschulgesetz von 1996 fordert das Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung, deren Bestandteil die Verteidigung einer "Rigorosen Arbeit" sein soll. Der Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1996 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung.

Absolventen eines Hochschulstudiums, denen aufgrund der Regelungen des Hochschulgesetzes Nr.172/1990 ein Magistergrad verliehen worden war, können durch Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung in dem Fachgebiet des Hochschulstudiums den entsprechenden Hochschuldoktorgrad erwerben.

Die sog. Berufsdoktorate dürfen in Deutschland nicht geführt werden.

Siehe dazu auch:
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001

Zitat:
Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" verständigten sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den Ziffer 1 - 3 des o. a. Beschlusses getroffenen Regelungen:
1 Hochschulgrade der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstitutes Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
2 Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziffer 1 beschriebenen Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.4.2000 wahlweise die Abkürzung Dr. ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudium und -verfahren vergeben werden (sog. Berufsdoktorate). Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.
3 Inhaber von folgenden Doktorgraden:

3.1 Australien: "Doctor of....." mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung
3.2 Israel: "Doctor of....." mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung
3.3 Kanada: "Doctor of Philosophie" - Abk.: "Ph.D."
3.4 Russland:

kandidat biologiceskich nauk
kandidat chimiceskich nauk
kandidat farmacevticeskich nauk
kandidat filologiceskich nauk
kandidat fiziko-matematiceskich nauk
kandidat geograficeskich nauk
kandidat geologo-mineralogiceskich nauk
kandidat iskusstvovedenija
kandidat medicinskich nauk
kandidat nauk (architektura)
kandidat psichologiceskich nauk
kandidat selskochozjajstvennych nauk
kandidat techniceskich nauk
kandidat veterinarnych nauk
3.5 USA "Doctor of Philosophy" - Abk.: "Ph.D." von Universitäten der sog. Carnegie-Liste

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Herkunftsbezeichnung führen.
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vooll
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 16:12    Titel: promotionsberater dr. paul jenssen + phdr aus der slowakei Antworten mit Zitat

hallo und vorab vielen dank für euer posting...

grund meiner frage war, dass ich von einem promtionsberater aus hh - iaad dr. paul jenssen - anfang des jahres ein angebot erhalten hatte für ein promtionsverfahren an einer slowakischen uni.

ich war vor kurzem in der slowakei und habe mir die unis angesehen und bei anabin und in verschiedenen foren nach antworten gesucht.

mehrfach bin ich dabei darauf gestoßen, dass absolventen schreiben, dass sie den phdr in deutschland als dr. führen können. besagter berater hat dies ebenfalls im gespräch zugesichert.

was stimmt und wie haben die anderen dies gemacht, wenn ihr ebenfalls schreibt, dass dies eigentlich nicht möglich ist?

ist dr. paul jenssen seriös?

wenn nicht warum findet man keine kritik über ihn im web?

bei anderen promtionsberatern dr. grätz gibt es wohl schon einen geschädigteninitiative ;-(

kann sich ggf. jemand äußern der erfahrungen mit herrn dr. jenssen hat und ggf. auch ein promtionsverfahren in der slowakei absolviert hat.

danke

vooll
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 17:02    Titel: Zulässige Führung slowakischer Doktorgrade Antworten mit Zitat

Zu Ihrem Problem nun eine konkretere Antwort, die ich den Ausführungen des Wissenschaftsministeriums Schleswig-Holstein entnehme:

Stand 07.05.2005

Frage:
Darf ich jetzt, nach dem die Slowakei der Europäischen Union beigetreten ist, meinen slowakischen Doktorgrad (PhDr., MUDr., JUDr., RNDR. usw.) als "Dr." führen?

Hier muss zunächst zwischen Berufsdoktoraten, "kleinen Doktorgraden" (Hochschuldoktorgraden) sowie Promotionen unterschieden werden. Bei Berufsdoktoraten handelt es sich um einen Titel, die alle Absolventen bestimmter Studiengänge ohne gesonderte Promotionsleistungen zuerkannt werden. Hierzu zählen die Titel "MuDr." und "MVDr.".
Die "kleinen Doktorgrade" (Hochschuldoktorgrade) enthalten eine "rigorose Prüfung", deren Bestandteil auch die Verteidigung einer "rigorosen Arbeit" ist. Bei den "kleinen Doktorgraden" handelt es sich um Grade, die zwar nach ausländischem Recht aufgrund von Promotionsstudien und eines Promotionsverfahrens verliehen werden, sie sind jedoch hinsichtlich der wissenschaftlichen Anforderungen einer deutschen Promotion nicht gleichwertig. Zu diesen Graden zählen der "PharmDr.", "PhDr.", "PaedDr.", "JUDr.", "RNDr." sowie "ThDr.".
Bei den Promotionen handelt es sich um Grade, die deutschen Promotionen hinsichtlich der wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu zählen für die Slowakei der "Dr.", "PhD.", "ArtD." und "CSc.", für Tschechien der "Ph.D.", "Th.D." und "CSc.".

Sowohl die slowakischen und tschechischen Berufsdoktorate als auch die o. g. "kleinen Doktorgrade" dürfen nicht in der Form "Dr." geführt werden. Entgegen dem Äquivalenzabkommen mit der Slowakei kann jedoch die Angabe des Herkunftszusatzes - wie auch bei tschechischen Graden - entfallen, da beide Länder der Europäischen Union angehören. Eine Führung des akademischen Grades in der Form "Dr." ist nur bei den regulären Promotionen möglich.


Fassen wir also zusammen:
Demnach darf der Grad "PhDr." nicht als "Dr.", wohl aber als "PhDr." geführt werden, weil so eine Verwechslung mit einem anerkannten "Dr."-Grad der EU nach ordentlicher Promotion ausgeschlossen werden kann.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 11.Sep 2005 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe übrigens Hinweise bzw. Erfahrungen diesbezüglich in einem anderen Forum aufgegriffen:

Zitat:
im November 2004 habe ich an der Comenius Universität in Bratislava meine Promotion abgeschlossen und den Doktorgrad PhDr. erhalten.
Nun stellen sich die deutschen Behörden quer was die Eintragung als "dr." in den Ausweis betrifft und die Führung als "Dr."
Die Behörden verweisen auf www.anabin.de und dort steht, dass der slowakische PhDr. ein Magistergrad sei und ein s.g. Berufsdoktorat.
Dieser Begriff "Berufsdoktorat" trifft nur auf die medizinischen slowakischen Doktorgrade MuDr. und MvDr. zu, die ohne Promotionsleistung mit dem Abschluß verliehen werden. Alle anderen Doktorgrade wie der PhDr. , JUDr. , RHDr. erfordern einen Magisterabschluß, die Anfertigung einer Dissertation und deren öffentlichen Verteidigung und Prüfung in zwei weiteren Fächer. Dies ist auch dem slowakischen Hochschulgesetz zu entnehmen. Es gibt aber noch den PHD, der in der Slowakei einen größeren Studienaufwand erfordert als in Deutschland eine Promotion, da die Lehrbefähigung an Universitäten damit verbunden ist.
Nun gibt es ein Deutsch-Slowakischen Abkommen, das leider in der Vergleichtabelle - im Gegensatz zum Österreichische-Slowakischen Abkommen - ungenau und unvollständig ist.
Leider bekomme ich auf meine Anfragen und Bitten um Klarstellung durch das slowakische Schulministerium bzw. ENIC-Stelle keine Antwort und die deutschen Behörden sehen keine Veranlassung eine Klärung herbei zu führen.
Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht oder hilfreiche Informationen oder funktionierende Kontakte zu offiziellen Stellen in der Slowakei ?
Für jede Unterstützung bin ich dankbar.

Siehe klare Ausführungen des Wissenschaftsministeriums Schleswig-Holstein.
Für die Titelführung in Deutschland gibt es dazu wohl nichts weiter zu klären.

Zitat:
Also Du haettes Dich vorher informieren müssen

Es werden nur Doktor-Titel aus osteuropa anerkannt, die
von der HRK anerkannt werden.

Schau mal auf deren Hochschulseite !


Zitat:
Das hört sich so an, als seinen Sie auf Dr. Jensen und den IAAD reingefallen!

Der behauptet, der Titel dürfe hier als Dr. ohne zusatz geführt werden!

Das können Sie vergessen, sie machen sich nur lächerlich. Der Typ macht nur das schnelle und große Geld mit Ihnen. Er nutzt ein Relikt der sozialistischen Korruption aus.

Eingetragen in Passdokumente kann nur Dr werden, der PhDr ist aber ein Dr mit zusatz, nämlich PhDr, also vergessen sie es.

Ins Melderegister kann der Phdr zwar eingetragen werden, das kann aber jedes Diplom und ist damit uninteressant.

Bin auf Ihre Antwort gespannt!
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und nie vergessen: nur weil etwas im Pass steht, wird es nicht "echter" oder "wahrer"...
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Amanita Phalloides
Specialist


Anmeldungsdatum: 07.10.2002
Beiträge: 123
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

aber glaubhafter ..
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, auch das nicht. Es kann dadurch ein Straftatbestand sich manifestieren und die Folgen können schwerwiegend sein.

Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hätte damit kein Problem, den Abschluss als "PhDr." zu führen.
Wirkt doch irgendwie außergewöhnlich.
Und an sich bleibts ja trotzdem ein Doktorgrad, wenn er auch nicht als "Dr." geführt werden kann.
In anderen Ländern macht man sich sowieso nicht soviel daraus, den "Dr." vor dem Namen zu führen.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber gast-luk,
es ist ja auch außergewöhnlich mit einer getragenen Babywindel auf dem Kopf herumzulaufen. Das erregt Aufmerksamkeit.

Doch die PhDr.-Kunden von Jensen und Co. wollen sicherlich nicht diese Art von Aufsehen. Jenen geht es um einen astreinen Doktortitel. Das ist der slowakische Müll mit Sicherheit nicht. Übrigens aus eigener Erfahrung weiß ich, daß ein solcher Titel oft nicht unerhebliche Folgekosten mit sich bringt.

Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 13.Sep 2005 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der gebrauchten Babywindel ist in der Tat sehr außergewöhnlich und echt nicht zur Nachahmung empfohlen. Könnte im Winter für jemandem mit verstopfter Nase jedoch als Wärmedämmung dienen (ähnlich wie die Dämmung in einem Fachwerkhaus).

Allerdings ist nicht alles akademische aus dem Ausland, was auf manch Deutschen negativ wirkt, immer so schlecht. Immerhin ist die Variante anerkannt, wenn auch in der EU nicht gerade angesehen. In diesem Fall wirkt es in der Tat sehr unvorteilhaft. Das ist halt eine Sache des Egos, den Titel führen zu wollen, aber besonders auch was man damit vor hat. Mit einem PhDr. dürfte es sich z. B. sicherlich als schwierig gestalten, einen Arbeitsplatz in einer anerkannten Europäischen Hochschule zu bekommen.
Wer soetwas oder ähnliches vorhat, sollte auf jeden Fall besser einen PhD. machen.
Der PhDr. ist und bleibt eben kein echter "Dr.".
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slapek
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 8:44    Titel: Antworten mit Zitat

deutsches recht ist kein weltrecht !

in tschechien und der slowakei ist der PHDR. oder JUDR. der
gewöhnliche doktor und auch nur den kann man als
DR. erwerben. das ist dort nunmal so und es ist schwachsinn
diesen trägern vorzuwerfen, es wäre ein leichter doktor
bzw. minderwertiger im vgl. zum deutschen, also wer so
einen mist verbreitet leidet an chronischer selbstüberschätzung.

es mag sein, dass man in den kommunistischen zeiten
nach dem jura studium leichter einen JUDR. machen konnte
und den gab es weder durch die vorlage des parteibuches,
sondern man musste durchaus eine dissertation anfertigen,
noch hat jeder in tschechien einen DR. grad.

man schließt dort mit einem mgr. ab, einem magister grad
oder einem ing. für ingenieur. im deutschland ist dies der
dipl.-ing..

andere länder - andere sitten, in österreich gibt´s auch keinen
diplom-kaufmann mehr, sondern nur einen mag. oec.

manchmal erheben kant´s und dmaluks statements den anspruch,
als ob es gefährlich wäre einen PHDR. zu führen, selbst deutsche
anwälte gibt es mit einem JUDR..

als ob tschechische doktorengrade alle erschummelt, gzeogen
und geraubt wären ..... !?

zum thema überarbeitung der diplomarbeit -

auch in deutschland ist es möglich seine dipl. oder mag. arbeit
als grundlage einer dissertation zu verwenden und sogar sinnvoll,
also ist es keineswegs so, dass man in tschechien 5 zeilen dranhängt
und sich den doktor an der mensatheke abholen kann.

auch dort muss man den doktor erarbeiten.

und zur führung, ein tschechischer PHDR. ist durchaus berechtigt
an einer deutschen universität eine volle professorenstelle
zu besetzen, so ein unsinn.

gerade in der philologie arbeiten wissenschaftler aus dem osten
mit den dortig erworbenen doktorgraden.

wie im einzelfall die promotionsordnung aussieht ist "feintuning".

übt euch einfach mal in tollerenz.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Gutmensch,
darumgeht es doch nicht. Wenn ein PhDr als in Deutschland als "Dr" führbarer Grad (nicht: Titel) verkauft wird, ist es Täuschung etc pp.
Meinen MBA kann ich auch nicht als "Dipl.-Kaufmann" führen -
Grüße
Daimler Double Six 5.3
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slapek
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 8:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Der PhDr. ist und bleibt eben kein echter "Dr

umkehrschluss,

NUR der deutsche DR. ist ein echter, alle anderen sind müll.......

der PHDR. ist in tschechien und der slowakei der absolut normale
doktor, der PHD. eher ein exot und von partnerhochschulen
über kooperationen mit tsch. uni´s angeboten, aber im alltag
gibt es nur der PHDR. oder JUDR. bzw. MUDR.

es ist für tschechien ein vollwertiger doktor und wenn deutschland
meint bzw. anabin, dass die tschechen keine sauberen doktorate
verleihen würden, dann sollten wir deutsches recht zum recht aller
rechte erklären.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 12:23    Titel: Bitte lesen! Antworten mit Zitat

Werter Slapek

Ihre Gedanken in allen Ehren, aber gewisse Gegebenheiten, wie Sie in der Realität nunmal vorzufinden sind, zu verwässern, gerade das ist eben nicht unser Ziel.
Wir gehen da eher den Fakten auf den Grund, auch wenn es Ihnen manchmal schwerfällt, das zu akzeptieren.

Sie behaupten:
slapek hat folgendes geschrieben::
in tschechien und der slowakei ist der PHDR. oder JUDR. der gewöhnliche doktor und auch nur den kann man als DR. erwerben.

Das ist absoluter Schwachsinn und das wissen Sie selbst! Den mit EU-Verhältnissen vergleichbaren PhD. gibt es ja nicht umsonst. Oder meinen Sie vielleicht, die haben sich den nur so als Spaß ausgedacht.

slapek hat folgendes geschrieben::
manchmal erheben kant´s und dmaluks statements den anspruch, als ob es gefährlich wäre einen PHDR. zu führen, selbst deutsche anwälte gibt es mit einem JUDR.

Nein, Slapek. Bitte lesen Sie nochmal alles durch. Es ist nicht gefährlich den "PhDr." in Deutschland zu führen, wohl aber den "PhDr." als "Dr" in Deutschland zu führen. Hieraus resultiert ein Verstoß gegen § 132 a STGB. Das, werter Slapek, sollten auch Sie nicht ständig verharmlosen.
Angeblich möchten Sie "Toleranz". Diese versuchen Sie sich jedoch zu erzwingen bzw. neigen Sie dazu, anderen Ihre Meinung auf penetrante Weise aufzuzwingen. Gerade das ist wohl alles andere als Toleranz. Hinzu kommt, dass weder Kant noch ich solcherlei "Ansprüche" gestellt haben. Gerade ich habe mehrfach erwähnt, dass der PhDr. ein anerkannter Abschluss ist und daher in Deutschland in der verliehenen Form geführt werden kann. Aber ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Kant und ich in Zukunft irgendwelche Ansprüche stellen, dann lassen wir es Sie zuerst wissen.
Ihren Aufruf gebe ich daher an Sie zurück, wenn ich mich auch anders artikulieren würde:
slapek hat folgendes geschrieben::
übt euch einfach mal in tollerenz.


slapek hat folgendes geschrieben::
als ob tschechische doktorengrade alle erschummelt, gzeogen und geraubt wären ..... !?

Es geht hier übrigens ums slowakische, und zwar lediglich um den PhDr. Dieser ist nun einmal weniger wert als der PhD., natürlich auch im Heimatland. Daran können wir nun einmal nichts ändern. Ihre mehr als fragwürdige Behauptung hat hier niemand auch nur annähernd aufgestellt.

slapek hat folgendes geschrieben::
und zur führung, ein tschechischer PHDR. ist durchaus berechtigt an einer deutschen universität eine volle professorenstelle zu besetzen

Halten Sie sich doch bitte an die Fakten! Niemand hat das angezweifelt, dass ein solcher berechtigt ist. Nur hat ein jener doch weitaus schlechtere Chancen, als wenn er einen PhD. erlangt hat, der nunmal einfach mehr wissenschaftliche Leistungen abverlangt. Das sind die Fakten, bitte akzeptieren Sie das doch.

gast-luk hat folgendes geschrieben::
Der PhDr. ist und bleibt eben kein echter "Dr"

Das ist nunmal so. Der PhDr. ist ein echter Doktorgrad, jedoch kein echter voller "Dr.".
Denken Sie nochmal drüber nach und reflektieren Sie endlich die Fakten.

slapek hat folgendes geschrieben::
NUR der deutsche DR. ist ein echter, alle anderen sind müll.

Schön, dass Sie solange gewartet haben, bis dass ich den PhDr. und ausländische Grade mehr oder weniger relativiert habe. Jedoch war das kein Zeichen von Schwäche meines Wissens, sondern meine persönliche Meinung dazu. In dieses Horn zu blasen, bringt Ihnen also gar nichts.
So eine Behauptung hat hier niemand aufgestellt.

Werter Slapek,
Sie haben bereits in der Vergangenheit regelmäßig fragwürdige Thesen aufgestellt, um anderen Ihre persönliche Meinung aufzuzwingen. An sich ist das auch nicht schlimm. Schlimmer jedoch ist, dass Sie dadurch wirklich interessierte User verwirren und von den echten Fakten, die nun einmal berücksichtigt werden müssen, ablenken. Das ist sicher nicht Sinn der Sache. In der Vergangenheit haben Sie beispielsweise die illegale Titelführung verharmlost, was im schlimmsten Fall manche dazu bewegt, das so zu betreiben, wie Sie geschildert haben. Ich kenne Ihre Intentionen nicht, muss jedoch Ihre letzten beiden Postings mehr oder weniger als Gewäsch einstufen.
Persönliche Meinungen sind durchaus erwünscht, aber unsachliche Behauptungen aufzustellen, die nunmal nicht den Tatsachen entsprechen, hingegen nicht.

Des weiteren neigen Sie gern dazu, die User gezielt zu manipulieren. Sie stellen gern dubiose Thesen auf und unterstellen diese konkret anderen Menschen. Wer jedoch Ihre Beiträge und den Thread komplett liest, der kommt recht schnell dahinter. Ich weiß nicht, warum Sie dazu neigen, regelmäßig für Aufruhr zu sorgen, der im Grunde niemandem etwas bringt. Auch weiß ich nicht, wo Ihre eigentlichen Konflikte liegen, die Sie dazu bewegen. Dennoch wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Rahmenbedingungen dieses Staates nicht ständig verleugnen und verharmlosen würden. Auch mir gefällt in diesem Land vieles nicht. Eine solche Rebellion jedoch in diese Threads zu verlagern, verspricht auch keine Besserung. Gehen Sie doch einfach in die Politik. Da können Sie vielleicht etwas bewegen.
Ich appeliere daher an Ihre Vernunft, da ich weiß, dass Sie weit mehr zu bieten haben, als solcherlei emotionale Auswüchse.

Kommen wir zurück zum Thema des Threads:
Es geht um die Führbarkeit des slowakischen PhDr. in Deutschland als "Dr.".
Halten wir folgendes fest:
Anhand der Fakten, die nun einmal vorliegen, ist das leider nicht möglich. Da können Sie sich auf den Kopf stellen und für den PhDr. werben, wie Sie wollen. Das ändert trotzdem nichts daran und macht die Sache auch nicht besser.
Der PhDr. kann dem PhD., wie er auch in anderen EU-Ländern zu finden ist, nunmal nicht das Wasser reichen. Dabei ist es völlig wumpe, wie toll Sie persönlich diesen Abschluss finden.
Die Leute in diesem Forum möchten wissen, ob dieser Grad als "Dr." führbar ist. Die Antwort lautet schlicht: "Nein".
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slapek
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

der PHDR. ist für tschechien oder die slowakei ein echter, vollwertiger
doktor, weil es keine "halben" gibt.
sie müssen es ja wissen, haben ja schließlich auch in tschechien studiert
bzw. ausreichend landeserfahrung. es gibt dort keinen DR. mit 2 buchstaben, sondern stets die jeweiligen genannten kombinationen.
ich lese wiedermal ihren ehrgeiz den deutschen doktor in den olymp
zu erheben und abzugrenzen. besuchen sie einfach mal einen lehrstuhl
an einer deutschen uni und dort die slawistik, dort lesen sie stets
DR. obwohl der lehrberechtige professor einen PHDR. hat.

sie führen einen kampf um details, die in der praxis niemand interessiert.

selbstverständlich dürfen ausländische PHDR. absolventen und träger
an einer deutschen hochschule unterrichten, mein professor war
ein solcher.

aber vielleicht sind diese ja auch alle kriminell und machen sich nach §132 STGB strafbar, man sollte sie alle warnen.........
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Slapek

Ich weiß einfach nicht, wo Ihr eigentliches Problem liegt.
Zitat:
der PHDR. ist für tschechien oder die slowakei ein echter, vollwertiger doktor

Das sage ich doch auch die ganze Zeit!
Wir sind da einer Meinung.

Zitat:
es gibt dort keinen DR. mit 2 buchstaben, sondern stets die jeweiligen genannten kombinationen.

Auch hier sind wir uns einig. In anderen Ländern wird der Doktorgrad ohnehin anders geführt, z. B. PhD. nach dem Namen. Warum die Deutschen den Doktorgrad gern als "Dr." führen möchten, weiß ich auch nicht.

Zitat:
ich lese wiedermal ihren ehrgeiz den deutschen doktor in den olymp zu erheben und abzugrenzen

Ich habe überhaupt keinen Drang danach, den deutschen Doktor als das beste darzustellen, was es gibt. Lesen Sie meine letzten Postings in diesem Thread. Sie werden eine solche Grundhaltung von mir niirgends finden. Auch hier versuchen Sie wieder durch Manipulationen Ihre Aussagen durchzusetzen. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch ich eher zum Auslandsstudium stehe. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Zitat:
besuchen sie einfach mal einen lehrstuhl an einer deutschen uni und dort die slawistik, dort lesen sie stets DR. obwohl der lehrberechtige professor einen PHDR. hat.

Auch hier mal wieder eine unsachliche Verallgemeinerung. Soll ich jetzt vielleicht an jede Uni gehen und nach den Abschlüssen der Hochschulmitarbeiter fragen? Sie haben ja vielleicht Vorstellungen.
Auch in Deutschland wird der PhDr. von jenen selbst als PhDr. geführt. Wie die jeweiligen Hochschulen ihre Mitarbeiter präsentieren, das ist deren Sache.
Diese Bemerkung ist somit überflüssig:
Zitat:
aber vielleicht sind diese ja auch alle kriminell und machen sich nach §132 STGB strafbar, man sollte sie alle warnen


Zitat:
sie führen einen kampf um details, die in der praxis niemand interessiert.

Kommen Sie mal klar und lesen Sie das Thema des Threads. Genau das ist die Frage!
Wenn Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie diesen klar deklarierten Thread nicht zu lesen.

Zitat:
selbstverständlich dürfen ausländische PHDR. absolventen und träger an einer deutschen hochschule unterrichten, mein professor war ein solcher.

Das sag ich doch die ganze Zeit! Klar dürfen die das. Die Chancen stehen dennoch für einen PhDr. schlechter als für jemandem mit einem PhD.


Ich verstehe einfach nicht, warum Sie so dermaßen emotional entgleisen. Im Grunde sind wir doch einer Meinung, wenn man sich die reinen Inhalte unserer Postings ansieht.
Warum drehen Sie dennoch am Rad und unterstellen mir Dinge, die ich weder geesagt habe, noch sonst irgendwie vertrete.
Bei uns beiden gibt es einen Unterschied: Ich beachte besonders auch die rechtliche Seite, wie sie gegeben ist und beantworte die Fragen, die in diesem Thread konkret gestellt wurden.
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slapek
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ gast-luk

sie färben aber auch etwas

"Die Chancen stehen dennoch für einen PhDr. schlechter als für jemandem mit einem PhD."

"Mit einem PhDr. dürfte es sich z. B. sicherlich als schwierig gestalten, einen Arbeitsplatz in einer anerkannten Europäischen Hochschule zu bekommen."

weshalb ??

kennt eine uni selbst den unterschied zwischen Dr., PHD und PHDR. ?

aber gut, war ein nettes thema.
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daimlersix
Insider


Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 688

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Behörden verweisen auf www.anabin.de und dort steht, dass der slowakische PhDr. ein Magistergrad sei und ein s.g. Berufsdoktorat.
Dieser Begriff "Berufsdoktorat" trifft nur auf die medizinischen slowakischen Doktorgrade MuDr. und MvDr. zu, die ohne Promotionsleistung mit dem Abschluß verliehen werden. Alle anderen Doktorgrade wie der PhDr. , JUDr. , RHDr. erfordern einen Magisterabschluß, die Anfertigung einer Dissertation und deren öffentlichen Verteidigung und Prüfung in zwei weiteren Fächer. Dies ist auch dem slowakischen Hochschulgesetz zu entnehmen. Es gibt aber noch den PHD, der in der Slowakei einen größeren Studienaufwand erfordert als in Deutschland eine Promotion, da die Lehrbefähigung an Universitäten damit verbunden ist. "

Wer dies liest, sollte keinen Grund mehr zum Motzen haben.

Übrigens: der "normale" Hochschulabschluss in Italien nennt sich "Dottore". Ein deutscher Doktor wird daraus noch lange nicht...
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