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collector Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 11.Dez 2005 21:04 Titel: Titel in Österreich und wie man sie bekommt |
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Bekanntlich sind die Österreicher einer der titelgeilsten Länder der Welt, es ist gut möglich das dies ein Überbleibsle der Monarchie ist und der Abschaffung der Adelstitel 1919/20.
Im Prinzip gibt es folgende "Titel" in Österreich :
akademische Grade :
Bakk. xxxxxx
Dipl.Ing.
Mag.
Dr.
PhD
BSc. (an Privatunis)
MSc. (an Privatunis und an der Donauuni Krems)
MA.(an Privatunis und an der Donauuni Krems)
Bakk(FH)
Dipl.Ing.(FH)
Mag.(FH)
Diese Titel werden nach erfolgreichem Studium an einer Universität oder Fachhochschule verliehen, wobei folgende Regelung gilt :
das Bakkalaureat wird nach kummulierten 180 ECTS Punkten verliehen egal ob auf einer FH oder an einer Uni.
der Master :
Dipl.Ing. nach kummulierten 300 ECTS Punkten
der Magister nach kummulierten 240 ECTS Punkten
der Mag.(FH) nach kummulierten 240 ECTS Punkten
der Dipl.Ing(FH) nach kummulierten 270 ECTS Punkten
der Dr.med. nach 360 ECTS Punkten (ist eine Sonderform und gilt als Diplomstudium)
der Doktor :
anschließend an ein Masterstudium mit mindestens 120 ECTS Punkten
der Phd :
anschließend an ein Masterstudium mit mindestens 240 ECTS Punkten, was sich hier allerdings der Gesetzgeber dachte, zwei Doktoratsstufen zu schaffen ist mir nicht nachvollziehbar
Standesbezeichnungen :
Ing.
Dipl.HTL.Ing.
Dipl.HFL.Ing.
Österreich ist wie gesagt ein Land der Titel und dementsprechend gibt es auch solche für Absolventen höherer technischer Lehranstalten sogenannten HTLs. Diese HTLs sind berufsbildende höhere Schulen mit 5 jähriger Ausbildungsdauer ab dem 14 Lebensjahr, die mit Diplom und Reifeprüfung (Abitur) enden, wobei diese Ausbildung im Niveau 2 der EU-Richtlinie 92/51 Anhang D als postsekundäre Ausbildung (>=1 Jahr aber weniger als 3 Jahre) genannt ist. Absolventen von HTL haben umfangreiche Gewerbeberechtigungen und können nach 3 Jahren facheinschlägiger Praxis die Standesbezeichnung Ingenieur beim Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten www.bmwa.gv.at beantragen. Weiters ist HTL Absolventen nach Absolvierung einer zusätzlichen Prüfung gestattet das Gewerbe eines technischen Büros auszuüben. Weiters ist es möglich mindestens 1 Jahr (60 ECTS) an facheinschlägigen Fachhochschulen und mittlerweilen an Universitäten angerechnet zu bekommen, obendrein wird einem das vorgeschriebene Praxissemester bei Führung des Ingenieurs an FHs angerechnet. Dadurch ist es möglich das an der deutschen FH Mittweida HTL Ingenieure 2 Jahre angerechnet bekommen. Bei der englischen Open university läuft derzeit ein solches credit transfer Verfahren, wenn ich genaueres weis werde ich darüber berichten. Außerdem ist es möglich die Standesbezeichnung "Ingenieur" auch ohne HTL Abschluß zu bekommen, hier ist eine 8 jährige facheinschlägige Praxis notwendig, über dieses Verfahren weis ich aber nichts genaueres (www.bmwa.gv.at => dort bei Ingenieure nachsehen), wäre vielleicht für einige Deutschen Kollegen interessant.
Da Österreich beim EU Beitritt vergessen hat, die HTL Ingenieure irgendwie nachzuqualifzieren (wie in D mit ostdeutschen Kollegen passiert) wurde die Krücke Dipl.HTL.Ing., Dipl.HFL.Ing (für Land und Forstwirtschaft) geschaffen, um diese Standesbezeichnung zu claimen ist eine HTL Ausbildung notwendig, 6 Jahre facheinschlägige Praxis, eine Diplomarbeit und eine Diplomprüfung notwendig. Diese Regelung läuft aber 2006 aus. Wichtig diese Ingenieurbezeichnungen sind "Standesbezeichnungen" und keine akademischen Grade, dürfen aber aufgrund der EU-Richtlinien in ganz Europa geführt werden.
Obendrein wurde von der Feani www.feani.org (europäische Ingenieursvereinigung) in Brüssel der Europaingenieur geschaffen, der versucht alle europäischen Ingenieure unter einem Hut zu bringen. Österreichische Träger der Bezeichnung Dipl.Ing, Dipl.Ing(FH), Dipl.HTL.Ing. und auch Ing. können diese Bezeichnung (wenn auch mit unterschiedlichen Auflagen) bekommen. Für die DI, gilt mindestens 3 Jahre akademische Ausbildung und 4 Jahre Praxis (bzw. 5+2 für DI der TU, und 4,5 +2,5 der FHs), also in Summe 7 Jahre Ausbildung und PRaxis.
Für HTL Ingenieure ist eine Praxis von 15 Jahren und ein Mindestalter von 35 Jahren vorgeschrieben, diese könne dann als Sonderfall diese Bezeichnung erlangen.
Der Vorteil ist, es ist gemäß EU möglich in ganz Europa und darüber hinaus als Ingenieur zu arbeiten ohne Anpassungsprüfungen oder sonstige Anpassungsmodalitäten.
Akademischen Grade und Standesbezeichungen können in Österreich in alle Dokumente zwinged eingetragen werden, alles andere folgende nicht.
Amtstitel (der Reihe nach mit dem niedrigsten beginnend)
Amtswart, Oberamtswart, Offizial, Oberoffizial, Kontrollor, Oberkontrollor, Fachinspektor, Fachoberinspektor, Amtsrat, Amtsdirektor, Oberrat, Hofrat. Ministerialrat, Sektioncchef, sowie die Dienstgrade des Bundesheers, die Distinktionen der Polizei, der Zollwache und der Justizwache.
Die Titel der Universitätslehrenden : Universitätsassistent, Assistenz Professor, a.o.Univ.Prof., Univ.Prof.
sowie die Titel der Lehrer :
Fachlehrer, Fachoberlehrer, Professor,
die Amtstitel sind eigentlich Ersessene Titel und werden nach einer gewissen Zeit bei einem Amt als Beamter vergeben. Sie sind nur abhängig von der Einstufung z.B. ein Beamter mit Matura kann bei Erreichen der Gehaltsstufe 10 (20 Dienstjahre) und der Einstufung A2/3 den Amtstitel Amtsdirektor führen
Berufstitel :
Regierungsrat, Hofrat, Kommerzialrat, Technischer Rat, Medizinalrat, Studienrat etc. Diese werden entweder von Kammern (Wirtschaftskammer etc.) und/oder den Bundespräsidenten vergeben.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist mit Sicherheit zu ergänzen, alles was ich noch an Informationen bekomme werde ich in diesen Thread posten.
MfG
Christopher |
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collector Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 31
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Verfasst am: 11.Dez 2005 21:38 Titel: Strafbestimmungen |
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Mir fallen noch die Strafbestimmungen ein, die in Österreich bei unzulässiger Titelführung vorhanden sind.
Im Prinzip gibt es bei mißbräuchlicher Verwendung von Titeln nur Verwaltungsstrafen und solange es zun keinen Täuschungen kommt keine Strafen gem. Strafgesetzbuch. Die Verwaltungsstrafen sind aber auch nicht ohne :
bei unbefugter Führung der Standesbezeichnung Ing. € 1400,-- oder dementsprechende Ersatzfreiheitsstrafe
bei unbefugter Führung der Standesbezeichnung Dip.HTL.Ing oder Dipl.HFL.Ing. 7260 Euro oder dementsprechender Ersatzfreiheitsstrafe
bei unbefugter Führung eines inländischen oder ausländischen akademischen Grades (nur die Grade innerhalb der EU und der Schweiz, Vatikan sind führbar) eine Verwaltungsstrafe von Euro 14000,-- oder dementsprechender Ersatzfreihheitsstrafe.
Wenn es zu Täuschungen kommt, kann die Staatsanwaltschaft ermitteln und z.B. wegen Betrug anzeigen. |
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