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Titelführung ( Dr. ) in Deutschland - legal möglich ?

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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 25.Jun 2005 1:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ MEgabot
Ist das wirklich Ihr Ernst? Sie sollten den gekauften "Titel" dann aber keinesfalls führen, wenn Sie auch Ihren bloßen (wertlosen) Paßeintrag bekommen sollten. Für diese äußerst fragwürdige Aktion würde ich an Ihrer Stelle aber kein Geld hinblättern...
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informix
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 12:57    Titel: Auslands-Doctor führen,Dr.h.c. Titel führen Antworten mit Zitat

Ich möchte das Thema der Dr.-Tielführung noch ein wenig ergänzen. Bislang wurde immer auf die Titelführung eines ausländischen EU und nicht EU-Dr.-Grades eingegangen. Was dabei noch unklar blieb ist für mich

a) wie darf z.B. der verliehene Dr.-Grad, im Original "Doctor of Arts in Further Education (Dr.art.) (XY-Uni)" als Beispiel, in Deutschland nach dem neuen Hochschulrecht in NRW geführt werden. Nur in der vollen ausgeschriebenen Form nach dem persönlichen Namen oder auch in abgekürzter Form Dr.art. (XY-Uni) und vor dem Namen? Gemeint ist natürlich ein Abschluß einer anerkannten Uni.

b) gibt es eine Möglichkeit einen Dr.h.c. (der auch als solcher vor dem Namen geführt werden darf evtl. mit Fachrichtung und Angabe der Uni) einfach zu erlangen. Die Hürden hinsichtlich der akademischen Voraussetungen sind hierfür ja nicht maßgeblich.

Es gibt hier ja einige sehr sachkundige Teilnehmer, gerne greife ich auf deren Wissen und Erfahrungen zurück.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 14:01    Titel: Bitte erst lesen, dann fragen. Antworten mit Zitat

@ informix

Lesen Sie bitte die entsprechenden Themen aufmerksam durch. Sie werden feststellen, dass Ihre Fragen bereits beantwortet wurden.

informix hat folgendes geschrieben::
a) wie darf z.B. der verliehene Dr.-Grad, im Original "Doctor of Arts in Further Education (Dr.art.) (XY-Uni)" als Beispiel, in Deutschland nach dem neuen Hochschulrecht in NRW geführt werden. Nur in der vollen ausgeschriebenen Form nach dem persönlichen Namen oder auch in abgekürzter Form Dr.art. (XY-Uni) und vor dem Namen? Gemeint ist natürlich ein Abschluß einer anerkannten Uni.

Der Grad muss in der verliehenen Form geführt werden. D. h. entweder voll ausgeschrieben oder die im Herkunftsland übliche Abkürzung bzw. die Abkürzung der verliehenen Form. Im Herkunftsland werden üblicherweise die akademischen Grade in englischer Form verliehen. Diese sind auf übliche Weise hinter dem Namen zu tragen.
Dies erfolgt auch zunehmend in Deutschland. Den "Dr." mit Fachbezeichnung vor dem Namen dürfen nur die Absolventen führen, deren Doktorgrad in lateinischer Form verliehen wurde. Doktorgrade, die innerhalb der EU erworben wurden, und durch bestimmte Sonderreglungen ermöglichte Regelungen mit anderen Ländern, dürfen als "Dr." ohne Fachbezeichnung und ohne Herkunftsbezeichnung vor dem Namen geführt werden. Alle anderen Abschlüsse sind immer so zu führen, wie sie verliehen wurden. Dies gilt ebenfalls für kirchliche Grade. Eine Transcribierung in eine lateinische Kurzform ist weder vorgesehen noch gestattet.
Das haben wir alles bereits eingehend erörtert.

informix hat folgendes geschrieben::
b) gibt es eine Möglichkeit einen Dr.h.c. (der auch als solcher vor dem Namen geführt werden darf evtl. mit Fachrichtung und Angabe der Uni) einfach zu erlangen. Die Hürden hinsichtlich der akademischen Voraussetungen sind hierfür ja nicht maßgeblich.

Sie wollen einen Dr. h. c. vor dem Namen? Dann müssten Sie es schon in Deutschland versuchen, oder in einem anderen Land, in denen die Abschlüsse auf lateinisch verliehen werden. Die Chancen hierfür stehen ziemlich schlecht, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Wissenschaft tatsächlich ernsthaft voranzutreiben oder extrem viel Geld zu spenden.

Lesen Sie sich bitte zunächst sämtliche relevante Themen in diesem Bereich durch.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2005 18:10    Titel: GoMoPa-Suchfunktion Antworten mit Zitat

Fragen zur Führung ausländischer Grade dürften eigentlich nicht mehr auftreten.
In den relevanten KMK-Beschlüssen
http://www.kmk.org/doc/publ/pub.htm
Zitat:
-Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14.04.2000
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001)
-Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)

ist die Führung ausländischer Grade und Titel eindeutig definiert.
Wer allein die genannten Beschlüsse bereits gelesen hat, dürfte eigentlich keine Fragen mehr zur Grad- und Titelführung haben.
Es handelt sich nicht um lasche Regelungen, wobei die Grade "in etwa so geführt werden sollen" oder bei denen die Kultusministerien "darum bitten", dass diese Regelungen denn "möglichst eingehalten werden sollten". Die Regelungen sind diesbezüglich umfassend formuliert, da gibt es nichts "umzudeuten" oder gar passend "auszulegen". Es sind auch keine Lücken vorhanden, die Spekulationen ermöglichen.
Nein, diese dort beschriebene Gradführung ist verbindlich und strikt einzuhalten. Das ist Vorschrift. Alle Abweichungen davon bedeuten ein Verstoß gegen § 132 StGB.

Ich weiß, dass neue User gern so schnell wie möglich ihre Fragen beantwortet haben wollen. Das kann ich auch nachvollziehen. Allerdings ist es eher weniger sinnvoll, in jedem zweiten Thread die Führung ausländischer Grade zu diskutieren, allein schon wegen der Übersicht und der evt. unpassenden Thematik.
Aber gerade wenn solche Fragen noch unklar sind, empfiehlt es sich besonders, zunächst die anderen Themen zu lesen. Das hat nämlich den Vorteil, dass man dabei gleichzeitig wichtige Informationen erlangt, die man zuvor gar nicht berücksichtigt hatte. Dadurch bekommt man also ein anständiges Grundwissen und fühlt sich insgesamt sicherer in der Materie. Gleichzeitig erübrigen sich viele andere Fragen, die bereits beantwortet wurden.

Darum bitte ich alle neuen User, sich erstmal in diesem Bereich in Ruhe umzusehen.
Bitte benutzen Sie auch die GoMoPa-Suchfunktion (oben links).
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informix
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2005 10:43    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Vielen Dank an gast-luk für die Informationen zum Thema!

Ich werde auch noch die Suchmaschine benutzen, weil viele Informationen doch unter diversen Themen aufgeführt werden und somit etwas unübersichtlich geordnet sind. Man muß sich erst einmal zurecht finden.

Bezüglich KMK-Beschluss. Die KMK-Beschlüsse sind ja gewissermaßen "nur Empfehlungen" an die einzeln Bundesländer, sie haben keine rechtsverbindlichen Chrarakter. Es Bedarf immer erst der Umsetzung in Landesrecht, damit diese verbindlich sind. Dies geschieht meistens mit erheblicher Verzögerung und doch sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern.

In NRW wurden zum 01.01.05 die KMK-Beschlüsse umgesetzt, allerdings in etwas anderer Form als von der KMK-Konferenz beschlossen. Somit ergeben sich manchmal Irritationen.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 4.Aug 2005 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

informix hat folgendes geschrieben::
Ich werde auch noch die Suchmaschine benutzen, weil viele Informationen doch unter diversen Themen aufgeführt werden und somit etwas unübersichtlich geordnet sind. Man muß sich erst einmal zurecht finden.

Das will ich nicht abstreiten. Aber die besten Informationen entwickeln sich in kontroversen Diskussionen. Und diese sind schwer vorhersehbar und kaum zu lenken. Daher kann es natürlich geschehen, dass etwas ausgeschweift wird oder gewisse Umstände geklärt werden, die nicht so ganz zum Thema zu passen scheinen. Nichtsdestotrotz ist dadurch eine recht hohe Essenz in diesem Bereich entstanden, die nahezu alle üblichen Fragestellungen beantworten kann.

informatix hat folgendes geschrieben::
In NRW wurden zum 01.01.05 die KMK-Beschlüsse umgesetzt, allerdings in etwas anderer Form als von der KMK-Konferenz beschlossen. Somit ergeben sich manchmal Irritationen.

Das ist richtig. Die Abweichungen sind insgesamt aber eher gering, wenn die Inhalte in manchen Ländern auch teilweise äußerst unterschiedlich ausformuliert wurden. Unterschiede gibt es z. B. noch beim Professor. In manchen Bundesländern wird er klar als Titel eingestuft, in anderen wiederum als Hochschultätigkeitsbezeichnung.

informatix hat folgendes geschrieben::
Bezüglich KMK-Beschluss. Die KMK-Beschlüsse sind ja gewissermaßen "nur Empfehlungen" an die einzeln Bundesländer, sie haben keine rechtsverbindlichen Chrarakter. Es Bedarf immer erst der Umsetzung in Landesrecht, damit diese verbindlich sind.

Die Umsetzung ist inzwischen in allen Bundesländern schon weitgehend erfolgt, so dass die KMK-Beschlüsse bereits Anwendung finden. Manche bereits entsprechend geänderte Gesetze des Landesrechts der verschiedenen Länder definieren gewisse Umstände bisher kaum; auch hier werden die KMK-Beschlüsse bereits voll angewendet, um ggf. auch Lücken zu schließen, auf die sich schon rechtlich berufen werden kann. Spätestens bis Ende dieses Jahres müssen alle Bundesländer die Allgemeingenehmigungen zwingend umgesetzt haben, rechtsverbindlich.
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Minervius
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2005 16:40    Titel: Re: Titelführung ( Dr. ) in Deutschland - legal möglich ? Antworten mit Zitat

sherlock holmes hat folgendes geschrieben::


sherlock holmes bitte kontaktieren Sie mich unter [E-Mail anzeigen]

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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2005 18:12    Titel: Lesen lernen bringts... Antworten mit Zitat

Also so langsam gehört dieser Thread schon bald in den Bereich Satire.
Trotz der recht umfänglichen Aufklärung in diesem Bereich fallen scheinbar immernoch einige Neuuser auf die ominösen Vorschläge des Users sherlock holmes herein, deren Anwendung klar gegen § 132 StGB verstößt.


@ alle an sherlock holmes ernsthaft anfragenden Neuuser

Benötigen Sie wirklich Hilfe dazu und möchten Sie noch unnötig Geld dafür bezahlen, einen Titel einfach illegal zu führen?
Etwas anderes würden Sie nämlich nicht tun (Verstoß gg. § 132 StGB), wenn Sie die Vorschläge des Users sherlock holmes in die Tat umsetzen. Nur möchte dieser offenbar für seine "grandiosen Ideen" noch zusätzlich Geld damit verdienen.
Ich wiederhole nochmals für die Neuen: ein Passeintrag berechtigt in keinster Weise (!) zur Titelführung.
Der Passeintrag wird nur noch selten vorgenommen und wird voraussichtlich in wenigen Monaten gänzlich abgeschafft, wie es bereits in den anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgt ist. Der Passeintrag besitzt somit keinen wirklichen Nutzen.
Wenn Sie bloß jemanden imponieren wollen, kaufen Sie sich doch eine billige Dr.-Urkunde und hängen Sie sich die in den Partykeller.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 9.Aug 2005 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das einzige was bei User sherlock locked ist, ist seine Einsichtigkeit. Da sollten wir uns in diesem Forum nicht immer wieder auf Nebenkriegsschauplätzen tummeln oder gar durch Antwort auf derart unsachgemäße, bewußt irreführende Beiträge á la "ich weiß, wie es geht, aber mein name ist ...." auch noch eingehen.

Lassen wir ihn dumm sterben, es würden auch keine Gesetze oder Beschlüsse ihn überzeugen, würde man sie in den Körper unseres Forenrumpelstilzchens einbrennen.

Alle anderen dürfen direkt oben links die Suchfunktion benutzen. Ich habe es einmal versucht, es tut nicht weh und kostet nicht mehr Mühe als eine bereits beantwortete Frage nochmals beantworten zu lassen. Dies ist meine Erfahrung mit dieser Technik.

Kant.
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CPC
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.08.2003
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.Aug 2005 23:43    Titel: Re: Lesen lernen bringts... Antworten mit Zitat

gast-luk hat folgendes geschrieben::
Also so langsam gehört dieser Thread schon bald in den Bereich Satire.
Trotz der recht umfänglichen Aufklärung in diesem Bereich fallen scheinbar immernoch einige Neuuser auf die ominösen Vorschläge des Users sherlock holmes herein...


...die fallen sicherlich "anscheinend" darauf herein; denn täten sie dieses "scheinbar" so würden sie ja eine Absicht damit verbinden )...

Mit frdl. Grüßen CPC

(will hier beileibe nicht den Oberlehrer spielen aber die fälschliche Verwendung des Begriffs "scheinbar" sieht man einfach zu oft)
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ CPC

Mal davon abgesehen, dass Ihr Posting nichts mit diesem Thema zu tun hat, hier somit nicht das geringste verloren und eine Löschung verdient hat, habe ich den Begriff scheinbar bewusst benutzt. Ich kenne die wahren Intentionen der Neuuser nicht, die sich hier auf das dubiose Angebot melden. Es scheint mir aber so, dass diese naiv auf das Angebot hereinfallen würden, sofern sich der Threadersteller bei ihnen tatsächlich meldet.

Bitte äußern Sie sich in Zukunft konkret zu der Thematik des jeweiligen Threads und unterlassen Sie Anmerkungen Ihrer rein subjektiven Neigungen der Wortwahl, sofern sie nichts mit der Thematik zu tun haben.
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CPC
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.08.2003
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

@ gast-luk

Sie dürfen mein Posting gerne löschen wenn es Ihr Ego zu hart trifft. Verstanden haben Sie den Unterschied der beiden Begriffe allerdings immer noch nicht. Denken Sie nochmals kurz darüber nach, informieren sich evtl. auch andernorts und dann "back to topic".

Mit frld. Grüßen CPC
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ CPC
Neuester Duden und damit für mich das maßgebliche Nachschlagewerk.

Zitat:
scheinbar (nur dem Scheine nach); er hörte scheinbar aufmerksam zu (in Wirklichkeit aber nicht), aber er hörte anscheinend (= augenscheinlich, offenbar) aufmerksam zu


Lieber CPC, augenscheinlich, anscheinend und auch ganz offenbar liegt bei Ihnen der Irrtum vor und ebenso offenbar hat gast-luk scheinbar richtig verwendet.
Hätte er in dem Ursprungszusammenhang anscheinend anstatt scheinbar verwendet, wäre seine Aussage in Ihrer Form zu bekritteln gewesen.

Kant.
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Weil ich mit obigem Ansatz eine Erklärung versuche, hier nochmals genauer:

Der erste postet ich weiß was, sage dies aber nur per Email. Hoho.
Plötzlich, wie die Fliegen die einen neuen Kuhfladen entdecken melden sich zahlreiche Neuuser an, nur um zu sagen: Habe Ihnen auch gerade diesbezüglich eine Mail geschickt.
Deswegen ist scheinbar hier das absolut richtige Wort, da der vermeintliche Dialog zwischen mehreren Usern eigentlich augenscheinlich ein Monolog des Threaderöffners ist.

Hoffe das jetzt geklärt zu haben.

Kant.
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CPC
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.08.2003
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

nun gut, dann also doch nicht "back to topic"..

Lieber Kant, Du hast den Duden richtig zitiert....aber hast Du auch verstanden was dort steht ??

Wenn jemand "scheinbar" etwas nicht versteht, so hat er es zwar verstanden, tut aber so als hätte er das nicht !

Hat er jedoch "anscheinend" etwas nicht verstanden, so spricht alles dafür, dass er es tatsächlich nicht verstanden hat.

Und wenn im Sinne des Ursprungstextes Neu-user "scheinbar" auf etwas hereinfallen, so würden sie dies eben nur zum Schein tun und tatsächlich nicht darauf hereinfallen.

Das stand übrigens auch schon im Duden vor 50 Jahren

Mit scheinheiligen Grüßen CPC
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.Aug 2005 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja jetzt eine schwere Geburt.

Wir alle, also CPC, gast-luk und ich verwenden das Wort richtig, weil uns allen die Bedeutung gleichermaßen geläufig ist.

Was gast-luk mit der Verwendung von scheinbar hier bezweckte, war die untergründige Aussage, dass verschiedene auf sherlock Hereingefallene, möglicherweise einfach nur weitere Benutzernamen sherlocks sein könnten.
Und dann wären diese folgerichtig qua unserer aller gleichen Definition eben nur scheinbar auf das Posting sherlocks hereingefallen.

So, jetzt hoffe ich, der durch diese schwere Geburt erforderliche Kaiserschnitt gut verheilt und freue mich einen schmerzhaften Dammriß verhindert zu haben.

Kant.
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p_frisch
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.Sep 2005 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ sherlock holmes
Das hört sich nach mehr an.
Falls zusätzliche Infos vorhanden bitte an:
[E-Mail anzeigen]
Grüße
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Primo
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2005 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

bitte um kontaktaufnahme sherlok holmes

[E-Mail anzeigen]

danke
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Kant
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 27.07.2004
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2005 2:33    Titel: Antworten mit Zitat

Schon wieder ein scheinbarer Neu-User, der augenscheinlich nichts aus obigen Beiträgen lernen wollte.

Schon komisch diese Punktlandungen, nie ein Wort geschrieben, aber auf ein unsinniges Angebot eingehen.

Kant.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2005 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu fällt mir nur folgendes Zitat ein:
"Die Gesetze sind dazu da, um gebrochen zu werden."
Einige vertreten diese Meinung offensichtlich...
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