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sdre Newbie
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 38
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Verfasst am: 1.Apr 2006 9:19 Titel: |
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Nun, genaugenommen gibts ja exakt dies ... mit Stand 2005 zitiert von Gollins Website:
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The Liberian Ministry of Education has defined eight categories in which it has placed degree-granting post-secondary organizations. They are as follows:
1. Chartered and fully recognized but needing to complete the new accreditation process.
* Cuttington University
* University of Liberia
* William V. S. Tubman College of Science and Technology (presently closed)
2. Chartered, with a temporary operating permit, accreditation is pending.
* Liberian Baptist Theological Seminary
3. Chartered, with a temporary operating permit:
* Don Bosco Polytechnic
* New Life Bible College and Seminary (now closed) United Methodist Seminary
4. Chartered, met some requirements for a temporary operating permit:
* African Methodist Episcopal (A.M.E.) Zion University College
* Liberian Christian College
* Monrovia Bible College
5. Chartered, no temporary operating permit, operating without recognition:
* African Methodist Episcopal (A.M.E.) University
6. Chartered, met some requirements for a temporary operating permit:
* Christian Theological Seminary
* Christopolis University of Liberia
* LICOSSES Mobile Teacher Training College
* Smythe Institute of Management and Technology
7. Not chartered, no temporary operating permit, operating without recognition:
* Assemblies of God Bible College of Liberia
* Leigh-Sherman Community College
* Liberia Bible Institute
* West Africa School of Mission and Technology
8. So-called colleges and universities illegally established and operating without any consultation with the Liberian Government through the National Commission on Higher Education.
The following institutions claim, or have claimed, to be officially recognized in Liberia. They are not mentioned at all in the Ministry’s list of institutions.
* Adam Smith University
* Adam Smith University of America
* American International University/Royal College of Physicians and Surgeons - USA
* Concordia College and University
* Episcopal Seminary of Higher Learning
* International Free Protestant Episcopal University
* James Monroe University Monroe University
* Robertstown University
* St. Luke Medical College
* Saint Regis University
* Southern Pacific University
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seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
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Verfasst am: 3.Apr 2006 15:59 Titel: |
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Prof. Gollin's Recherchen sind wirklich bemerkensmert.
Ich bin aber nicht so ganz ueberzeugt, ob er denn wirklich verlaessliche, neutrale und aktuelle Infos bieten kann...
Generell gesehen sicherlich, aber wenn's um "akademische Randerscheinungen" geht, ist die Sache nicht immer so klar und leicht nachvollziehbar. Da kann er bei seiner Agenda gar nicht neutral sein.
Insbesondere der letzte Absatz ist sicherlich von ihm selbst geschrieben und keine offizielle Stellungnahme aus Liberia...
Die Liste hat sicherlich Aussagekraft, aber wer weiss ob sie z.B. aktuell genug und vollstaendig ist?
Ich hab' auch ein bisschen gegoogelt und z.B. Infos zutage gefoerdert, nach denen eine der Institutionen mittlerweile in Kategorie 2 faellt (African Methodist Episcopal (A.M.E.) University (?)), also als anerkannt anzusehen waere. Ausserdem gab's auf irgendeinem japanischen (?) Messageboard eine Email von Dr. Roland, wo er auf eine Anfrage bzgl. Adam Smith antwortet, dass diese die Akkreditierung nach den neuen Regeln anstrebt und momentan ebenfalls in Kategorie 2 faellt...
Alles natuerlich offiziell unbestaetigte Meldungen.
Solange es keine offiziellen Mitteilungen gibt, bleibt die Spekulation.
Prof. Gollin's und die ODA website sind gute Quellen, aber bezueglich Nicht-US Institutionen nicht unbedingt neutral und auf dem richtigen/neusten Stand, und natuerlich auch nicht komplett...
Anyway. Dieser thread hat mal mit der lustigen Seborga-Saga angefangen und jetzt sind wir irgendwo.
Ich glaub' ich werd' mal ein neues, allgemeineres Thema aufmachen zu "akademischen Randerscheinungen" und deren Sinn/Unsinn aus deutscher Sicht
So long. |
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Aria Menem Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 23.Apr 2006 13:59 Titel: Antwort zu Prof. Gollins Vorsicht Titelmühlen. |
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Es wird viel geschrieben über diese kirchlichen Doktorentitel.
Höchst intressant ist es dann von den sog. Herren und Damen Akademikern die mit grossem Geschrei ihren Titel schützen wollen, denn
sie angeblich so hart erarbeiten mussten.
Eine sehr zweifelhafte Ausssage:
1. Wer hat diese Herrschaften gezwungen ihr Studium zu absolvieren.?
2. Was sind das für Leute, die sich die Arbeit eines akademischen Titels
auf sich nehmen.? Sicherlich nicht Leute aus dem durchschnittlichen
Bürgertum.
3. Meist ist der Papa oder die Mama gut Situirt und das Geld spielt eh
keine Rolle. und man meint, aber man meint wirklich nur: man sei
doch schliesslich was besseres. ( aber wie besser ? )
Das bei der ULC Universal Life Church und anderen kirchlichen Institutionen auch einem Durchschnittsbürger die Möglichkeit geboten wird, sich einen Dr. Titel zu erarbeiten, das sehen diese Superstudierten nicht ein. ( Das EGO ist dafür viel zu gross ) ( wir haben ja viel gearbeitet, und dulden in unserem Egokreise keine anderen.
Dass es auch für den Durchschnittsbürger sollche Möglichkeiten gibt, ist sehr hervorrragend. Denn auch diese Titel dürfen geführt werden, da macht auch die Deutsche Justiz keine Ausnahme.
Da diese kirchlichen Titel, wirklich kirchliche Amtswürden sind, hat auch eine Regierung wie die Deutsche oder sonst irgend so ein Staat, das Recht
diese Titel zu unterbinden.
Bei den wirklichen Akademikern oder die sich dafür hatlten, sind auch nicht alle so Stubenrein. Auch da ist nicht alles Gold was glänzt.
Woher also der Grössenwahn, nur sie seien die Tollen.
Kommt doch bei unsern Superhirnen immer die gleiche Ausrede zum Vorschein, sollche Kirchentitel seien Irreführend. Welch köstlicher Humor, habe selten so gelacht. Würde diesen Akademischen Superhirns mal vorschlagen bei Ihren Artgenossen zu suchen und dort Ortnung zu schaffen, bevor sie sich mit viel Stuss und Schade auf andere herablassen.
Ich selbst bin Träger eines Dr. Phil. Rel. der ULC.
Trage diesen Titel ohne Probleme, wobei ich sagen muss, dass ich in der Schweiz lebe. Wir haben notfalls die Möglichkeit unseren Titel mit Nachdruck zu verteidigen und im wirklichen Notfall, Zwang auf den Kanton aus zu üben. |
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sbhkmk34 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 1.Mai 2006 10:01 Titel: |
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Da stimme ich Ihnen voll zu seek4advice.
Mir liegt bezüglich diesem Thema eine aktuelle Stellungnahme des Ministry of Education vor.
Ich kann nur sagen vergessen Sie diese Liste. Nicht alles was im Internet vorgefunden wird entspricht den Tatsachen. Hier spielen sehr viele persönliche Interessen eine Rolle. Grade die von den Herren C., B. und dem Prof.
Herzlichst |
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sbhkmk34 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 4.Mai 2006 13:00 Titel: |
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In der Schweiz ist es so wie Sie sagen. In der BRD sieht es da einwenig anders aus.
Wir müssen hier zweierlei von Kirchentiteln unterscheiden. Einmal die akademischen Kirchentitel (z.B. Th.D.) und das zweite die Kirchlichen Würden (z.B. D. D. )
Bei dem Dr. phil.rel. von der ULC handelt es sich nicht um einen Kirchlichen akademischen Grad einer Hochschule, sondern um einen Grad der von einer Kirche verliehen wurde die in ihrem Herkunftsland keine Hochschule ist.
Es ist aber auch kein Kirchlicher Ehrengrad wie der D.D. der ULC.
In der BRD wäre der Dr.phil.rel. nicht führbar. Aber auch der D.D. nicht, weil die ULC diese Grade für 25$ sprich "Spende" verleiht.
Kirchliche Ehrengrade dürfen geführt werden, aber nur in der verliehenen Form und dann auch nicht abgekürzt und nur mit Zusatz der Kirche, wenn der Grad auf Grund von besonderen Leistungen, sprich Verdienste verliehen wurde und kein Kauf stattgefunden hat.
Ich gönne Ihnen ihren Grad von Herzen, aber in der BRD ist die Führung solcher Grade untersagt.
Liebe Grüße in die Schweiz. |
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seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
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Verfasst am: 5.Mai 2006 12:00 Titel: |
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Taeusch' ich mich da, oder werden da gerade mehrere threads ueberschwemmt von Aria Menems zweifelhaften Aeusserungen zu kirchlichen Graden? Was haben die denn in jedem zweiten thread (wie z.B. diesem) zu suchen? Werbung? Fuer was?
Auf jeden Fall aus meiner Sicht zweifelhafte Halb-Information; nur weil Aria Menem bis jetzt seine(n) kirchlichen Grad(e) unbehelligt fuehrt, heisst das noch lange nicht, dass dies rechtmaessig und auf andere Faelle / Rechtsprechungen uebertragbar ist.
Genau wie bei der oben erwaehnten ODA-Liste besteht hier die Gefahr, dass ein Leser dieses threads die "Infos" als Tatsachen auffasst. Und schon geht's los mit der exponentiellen Ausbreitung von Halbwahrheiten.
Im Uebrigen ist es aber nicht so, dass ich das deutsche Bildungssystem ueber alles stelle und andere legale Alternativen verurteile. Wir Deutschen sind einfach viel zu starr in unseren Ansichten. Es gibt etwas ausserhalb der deutschen Grenzen. Wir sind nicht daran gewoehnt, dass es z.B. bei hoeheren Abschluessen Abstufungen geben kann, die mit dem "Wert" der verleihenden Institution in verbindung stehen: ein (nicht-deutscher) Bachelor / Master / Doctor einer University of A ist meist nicht direkt vergleichbar mit einem entsprechenden Grad einer University of B. In USA z.B. gibt nur der Grad zusammen mit der verleihenden Uni an, was denn dahintersteckt. Auch regional akkreditierte Grade haben eine grosse Bandbreite an Ansehen. Daran sind wir durch die deutsche Brille einfach nicht gewoehnt, wir wollen alles gleich machen und vergleichen alles mit unserem heimischen (durchaus verbesserungsbeduerftigem) Bildungssytem...
Das "neue" deutsche Gradfuehrungsrecht sieht ja verbindlich vor (jedenfalls gilt das fuer die ueberwiegende Mehrzahl der Faelle), den Grad in der Originalform zusammen mit der verleihenden auslaendischen Hochschule zu fuehren. Die frueher geforderte Vergleichbarkeit mit einer deutschen Hochschule ist entfallen. Und was haben wir nun?
Eine grosse Bandbreite an fuehrbaren auslaendischen Graden mit einer grossen Bandbreite an "Wert". Na und? Jeder soll sich auswaehlen, was ihm/ihr nuetzt. Im Zeitalter des googelns kann sich jeder (z.B. Arbeitgeber) recht schnell einen ersten guten Ueberblick darueber verschaffen, was denn hinter einem vorgelegten auslaendischen Grad steckt. Die Fuehrbarkeit ist nun zwar etwas erleichtert (weil die Vergleichbarkeit mit einer deutschen Hochschule weggefallen ist, NICHT aber die Voraussetzung, dass die Uni im Heimatland anerkannt sein muss), aber es ist auch leichter geworden, bogus degrees durch eine simple google Suche schnell zu entlarven. Aus meiner Sicht ist es daher nicht gefaehrlicher geworden als frueher, auf ein fake degree einer Scheck-gegen-Diplom-Uni reinzufallen. Die Situation hat sich dank google etc. eher verbessert.
An sbhkmk34: Danke fuer Ihre Zustimmung. Was meinen Sie denn mit "...aktuelle Stellungnahme des Ministry of Education" ? |
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seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
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Verfasst am: 5.Mai 2006 12:46 Titel: |
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Nochwas An sbhkmk34 zu den ULC-Graden:
Ich teile Ihre Meinung, dass der "PhD in Religion" der ULC in Deutschland womoeglich nicht fuehrbar ist.
Meines Erachtens ist dies aber doch ein kirchlicher Grad (siehe Selbstaussage der ULC und Zusatz "...in Religion"; Heimatrecht USA greift!). In der BRD wird er aber sicherlich interpretiert als "mit einem akademischen Grad verwechselbar". Und daher wohl nicht fuehrbar.
Da es m.E. kein akademischer Grad ist, spielt auch keine Rolle, dass die ULC keine Hochschule ist.
Beim DD der ULC koennte der Fall VIELLEICHT etwas anders liegen:
Zitat aus z.B Art. 88 des Bayerischen Hochschulgesetz:
"(1) 1 Ein ausländischer akademischer Grad, der auf Grund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. 2 Soweit erforderlich, kann die verliehene Form in die lateinische Schrift übertragen und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtli-che Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. 3Eine Umwandlung in entsprechende deutsche Grade findet nicht statt; Art. 133 bleibt unberührt. 4 Einer Führungsgenehmigung bedarf es nicht.
(2) Absatz 1 gilt für staatliche und kirchliche Grade entsprechend.
[...]
4) 1 Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. 2 Ausgeschlossen von der Führung sind ausländische Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinn des Absatzes 1 besitzt. "
(1) und (2) beziehen sich auf Leistungsgrade. DD ULC ist kein Leistungs-, sondern ein Ehrengrad. Nicht anwendbar.
(4): Die ULC ist in USA als Kirche anerkannt und berechtigt, kirchliche Ehrengarde zu verleihen. Aber: Hat die ULC das Recht zur Vergabe eine entsprechenden Grades (=Leistungsgrades) nach (1)?
In USA haelt sich der Staat meist raus aus religioesen Angelegenheiten; daher duerfen anerkannte US Kirchen meist auch rechtmaessig alle moeglichen religioesen Grade, aber auch akademische Grade in religioesen (aber nur in diesen!!) Disziplinen verleihen....
Was koennte also mit "entsprechender Grad im Sinne des Absatz (1)" gemeint sein?
--> Ich denke, die ULC (wie auch jede andere anerkannte US-Kirche) darf auch z.B. den "PhD in Religion" rechtmaessig verleihen, diese koennte also sowas wie ein entsprechender Leistungsgrad zum DD sein. Aber die ULC ist keine Hochschule und kann keine anerkannten Hochschulabschluesse verleihen! Den Rueckbezug in (4) auf (1) kann die ULC also nicht erfuellen. Die Katze beisst sich in den Schwanz!
---> Ich glaube das Hochschulgesetz greift hier GAR NICHT. Der "kirchliche Ehrengrad" (z.B. der ULC) ist kein Hochschulabschluss gemaess (1)/(2) und auch kein Ehrengrad eines entsprechenden Hochschul(=akademischen)abschlusses gemaess (4).
Insofern ist es auch wurscht, ob man zur Erlangung des DD ULC gespendet hat oder nicht.
Es KOENNTE also moeglich sein, den DD der ULC zu fuehren, wenn jegliche Verwechslungsgefahr mit einem akademischen Grad und einem akademischen Ehrengrad ausgeschlossen ist.
Irgendjemand hat mal so was wie
Max Mustermaennchen
Honorary Doctor of Divinity, kirchlicher Ehrengrad der Universal Life Church (Modesto, Kalifornien, USA)
vorgeschlagen.
Da jedoch "Doctor" vorkommt, koennte auch dies m.E. ins Auge gehen ("dank" deutscher restriktiver Auslegungspraxis bzgl. Verwechslungsgefahr).
Es duerfte also SCHWER werden, eine Variante zu finden, sich rechtmaessig mit einem ULC "doctor" zu schmuecken..., zumindest so, dass die Aussenwelt einen "doctor" erkennen kann. Und dies ist ja wohl meist in der Absicht der Titelerwerber...
Spekulation:
Wie waer's mit:
Max Mustermaennchen
DD(hon.)/Universal Life Church (USA)
??
Ist dieses Konstrukt wirklich noch mit einem akademischen Grad zu verwechseln??
Das Hochschulgesetz zielt primaer auf den Schutz der Allgemeinheit vor Irrefuehrung ab. Aus meiner Sicht besteht bei letztgenannter Variante diese Gefahr nicht mehr. Allerdings kann kaum noch jemand erkennen, dass ein "doctor" dahinter steckt. Und wer's kann, kennt sich mit der Materie aus und kann somit auch nicht irregefuehrt werden  |
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sbhkmk34 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 5.Mai 2006 17:52 Titel: |
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Sehr geehrter seek4advice,
mit der Stellungnahme meinte ich das wir in unserer Kanzlei mit eine Fall befasst waren, wo es darum ging, ob eine Universität aus Liberia nun akkreditiert war oder nicht und sie das Recht hatte ihre Grade, nach dem Recht des Heimatlandes, zu vergeben etc.
Ich habe Gespräche mit dem Ministry of Education geführt.
Leider kann ich hier nicht näher auf die Angelegenheit eingehen.
Bei der ganzen Sache hat sich aber eins herausgestellt. Man sollte wirklich vorsichtig sein mit Stellungnahmen über irgendwelche Akkreditierungen oder Berichte über Titelkäufe etc. die aus den USA kommen und die man im Internet findet. Hier spielen finanzielle Interessen eine sehr große Rolle.
Selbst Behörden machen den Fehler und verlassen sich auf Berichte aus dem Internet.
Was zählt sind offizielle Papiere.
Jedenfalls konnte man unserem Mandanten die Titelführung nicht untersagen, da mit der Akkreditierung alles in Ordnung war.
Wir können aber gerne mal privat plaudern.
Herzlichst |
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