| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
sdre Newbie
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 19.Mai 2006 20:51 Titel: |
|
|
Franz Mustermann,
Doctor of Universal Life, Universal Life Church, Kalifornien/USA
darf man in Deutschland schreiben wenn ich mic hrecht entsinne und nix anderes, siehe auch das Buch vom Morzcysek. Warum man dies allerdings machen würde, kann ich nicht sagen, da man sich natürlich lächerlich dabei macht. |
|
| Nach oben |
|

|
daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
|
Verfasst am: 20.Mai 2006 8:56 Titel: |
|
|
Nein, ein (hon)-Zusatz ist was ganz anderes, das gibt es nur beim Bachelor, hat aber nichts mit unserem Ehrengrad zu tun.
Wieso eigentlich dieses ganze Gerede? Zu führen ist der ULC-Grad in der Originalform. Ganz einfach. Und: wer traut sich überhaupt, so eine 20-Dollar-Lachnummer, die jederzeit per google enttarnbar ist, zu führen? |
|
| Nach oben |
|
|
seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
|
Verfasst am: 22.Mai 2006 16:54 Titel: |
|
|
@daimlersix:
Ich glaube, Sie meinen "hons" als Zusatz ("with honors"); dies ist dann tatsaechlich was Anderes . "hon" bedeutet "honorary", also das, warum's hier geht. Anyway.
Ich gebe Ihnen aber Recht bzgl. der "Lachnummer"  |
|
| Nach oben |
|
|
Aria Menem Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 27
|
Verfasst am: 26.Mai 2006 7:44 Titel: Wie führt man den DOKTOR der Universal Life Church |
|
|
Denn: ULC und Co sind keine Universitäten/Hochschulen, und die eine oder andere "Kirche", die in der Rechtsform einer "Inc - Corporation" die Bezeichnung "UNiversity" in der FIrmierung führt, ist es dadurch auch noch lange nicht.
Natürlich gibt es in jeder Sparte SCHLAWINER
Und die sind ziemlich schnell ausfindig zu machen.
Es gibt ja Leute die sich in Gesetzen auskennen, und wenn es nur das komische Deutsche STGB Artikel 132 oder so ähnlich ist.
Bei der ULC besteht erst einmal grundsätzliche Verwechslungsgefahr mit einem tatsächlichen Hochschul(ehren)grad. Daher vermute ich sehr stark, dass wenn überhaupt, dann nur in Originalform geführt werden darf.
Es ist natürlich absolut beschähmend, wenn man nicht in der Lage ist , einen kirchlichen oder einen akademischen Grad zu unterscheiden.
Wenn die Herren und Damen vom Kultusministerium dies nicht können, dann muss ich mich wirklich fragen, sind diese Leute überhaupt nötig.?
Da geben Leute Gesetzeheraus, kennen sich vor lauter wischi waschi selbst nicht mehr aus, und wollen andere beurteilen, und sind nicht mal in der Lage einen kirchlichen von einem akademischen Grad zu unterscheiden.
Diesen Leuten gebe ich den Rat, weniger schlaue ( IDIOTISCHE ) Gesetze produzieren, dafür das was Sinn und Nutzen hat, dafür richtig zu interpretieren.
Den Schwachsinn, den man hier in diesem Forum über das Verbot der kirchlichen Titel liest, lässt schon eine riesige Bildungslücke ersehen.
Bitte etwas mehr Tolleranz und weniger Gesetzesschwachsinn, und Gesetze so anwenden wie sie wirklich sind. Die Deutschen sind für ihr
Wischi - Waschi im allgemeinen bekannt. SCHADE.
Sonst wollen sie doch überall so perfekt sein. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|