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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 15.Dez 2004 10:22 Titel: WIE FÜHRT MAN DEN "DOKTOR" DER UNIVERSAL LIFE CHUR |
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....und deren weitere Angebote?
Zunächst die Selbstauskunft lt deren Website:
"These degrees are not academic, and you do not need one to be a minister. We offer them because so many people wish to have them."
Das ist ja schon mal was. Es sind keine akademischen Grade. Und: man bietet sie an, weil sie so viele Leute haben wollen. Wenigstens sind die Jungs ehrlich...
"All are accredited by the International Accrediting Association, the accrediting arm of the church." - Aha. Haben also ihre eigene Akkreditierungsorganisation gegründet - wertlos.
So. Was steht nun auf der Urkunde? "Honorary Degree of Doctor of Divinity". Wir übersetzen nun: Ehrengrad des Doktors der Theologie - nicht EHRENDOKTOR DER THEOLOGIE. Kein "Dr. h.c.", kein "Dr. div." etc.
Also:
Marco Klumpke, Honorary Degree of Doctor of Divinity, Universal Life Church
und nicht
Dr. h.c. Marco Klumpke,
Dr. div. Marco Klumpke,
oder gar "Dr. Marco Klumpke" |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 177 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 17.Dez 2004 22:28 Titel: |
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@daimlersix
ich gebe dir teilweise recht, aber es gibt keine rechtliche verbindliche anweisung nach KMK.org, wonach ausländische titel an deutsche
übliche angepasst werden müssen oder können / sollen.
die ganze nostrifizierung etc. wurde 2000 umfassend geändert.
wo steht geschrieben, das es verboten ist einen ausländischen titel
gemäß der deutschen üblichen anzupassen ?!
es muss bei ausländischen titeln / graden die verleihende stelle und
das land angegeben werden.
sicherlich ist die langform die sicherste version, aber im ausland und außerhalb deutschlands wird das niemand interessieren, solange man das h.c. und div.inity nicht weglässt, damit keine verwechselungsgefahr gegeben ist.
zitate:
Genehmigung zur Führung ausländischer Grade
In Deutschland bestand bisher noch in den meisten Ländern die Pflicht, sich die Führung im Ausland erworbener akademischer Grade genehmigen zu lassen. Die Kultusministerkonferenz hat sich bereits im Jahr 2000 darauf verständigt, das Genehmigungsverfahren nicht in seiner bisherigen Form fortzuführen, sondern es durch eine gesetzliche Allgemeingenehmigung zu ersetzen. Mit Beschluss vom 14.04.2000 hat die Kultusministerkonferenz "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" beschlossen. Danach können Hochschulgrade und Ehrengrade unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form geführt werden, in der sie von der jeweiligen anerkannten ausländischen Hochschule oder – bei ausländischen Ehrengraden – auch von einer anderen zur Verleihung berechtigten Stelle vergeben wurden.
Führung ausländischer Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeits- bezeichnungen sowie von Titeln, die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind:
Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen landessprachigen (fremdsprachigen Original-)Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind ausländische Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades besitzt. Es gilt der Grundsatz, dass nur Ehrengrade solcher Hochschulen geführt werden dürfen, die auch zur Vergabe des entsprechenden (materiellen) Leistungsgrades befugt sind.
Entsprechendes gilt für sonstige ausländische Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie für Titel, die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Die gesetzliche Allgemeingenehmigung verleiht die Berechtigung, im Ausland erworbene Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeits- bezeichnungen sowie sonstige ausländische Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie für Titel, die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, im Freistaat Bayern unter den genannten Voraussetzungen und Formen zu führen.
Es gibt keine allgemeine Rechtsgrundlage, nach der ausländische Grade, Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie sonstige ausländische Hochschultitel und Hochschultätigkeits- bezeichnungen sowie Titel, die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, in entsprechende deutsche Grade umgewandelt werden, in der Form deutscher Grade geführt werden dürfen, nostrifiziert werden, materiell bewertet und inhaltlich anerkannt werden.
Das bisherige Genehmigungsverfahren im Einzelfall entfällt. Anträge sind nicht mehr erforderlich. Führungsgenehmigungen |
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Belphegor Specialist
Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 57
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Verfasst am: 1.Jul 2005 8:24 Titel: |
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@ slapek:
Könnten Sie sich bitte mal bei mir melden? [E-Mail anzeigen]
Danke. Belphegor |
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informix Newbie
Anmeldungsdatum: 02.08.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.Okt 2005 14:29 Titel: Wie denn jetzt? |
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| Die Sachlage ist mir immer noch unklar, wie wäre denn der Doctor of Philosophie in Religion der ULC zu führen. So wie ich gehört habe, dürfen diese kirchlichen Titel in NRW überhaupt nicht geführt werden, ist das richtig? |
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Wendehals Insider
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 11.Okt 2005 15:34 Titel: |
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Das stimmt. In anderen Bundesländern ist das aber schon möglich, soweit ich weiß.
Am besten führt man den so:
Doctor of Philosophy in Religion, Universal Life Church, Modesta Kalifornien.
Bei Abkürzungen wie PhD. (ULC,USA) könnten Sie Schwierigkeiten kriegen. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 12.Okt 2005 8:07 Titel: |
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Denn: ULC und Co sind keine Universitäten/Hochschulen, und die eine oder andere "Kirche", die in der Rechtsform einer "Inc - Corporation" die Bezeichnung "UNiversity" in der FIrmierung führt, ist es dadurch auch noch lange nicht.
Bei der ULC besteht erst einmal grundsätzliche Verwechslungsgefahr mit einem tatsächlichen Hochschul(ehren)grad. Daher vermute ich sehr stark, dass wenn überhaupt, dann nur in Originalform geführt werden darf. |
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Gottlieb Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 16.März 2006 12:38 Titel: |
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"Wie führt man den Doctor der Universal Life Church?"
Legal in Deutschland? - Am besten gar nicht.
Keiner darf sich für 30 Euro "doctor" nennen, nur weil er irgendwas davor, dahinter oder drunter schreibt.
Auch ULC-Titel sind nicht führbar, was komische Bücherschreiber immer gern falsch behaupten. |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 18.März 2006 2:03 Titel: |
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Also ich hab mir bei NHM ein Doctor für 10$ gekauft und ich führe ihn wie folgt:
Patrick von ******** ThD
oder auch manchmal:
Dr. Patrick von ********
Doctor of Biblical Theology (NHM/USA)
Und man mags nicht gluben, aber es gibt sogar die biblishce und die praktische theologie.
Momentan liebeugel ich auch mit dem Doctor of Philosophy in Religiuos Studies  |
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Riva Eisenfaust Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2006 Beiträge: 104 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 18.März 2006 2:51 Titel: |
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Ich an Deiner Stelle, würde deinen Doctor der NHM nicht führen, Atrox. Betrachte ihn lieber als Dankeschön für Deine Spende in Höhe von 10$.
Wie definierst Du eigentlich "führen"? Vor Freunden oder Bekannten oder nutzt Du ihn im öffentlichen Leben, z.B. bei Vorstellungsgesprächen?
Übrigens, Du meintest wohl den PhD in biblical studies oder? Wenn Du den wirklich erlangen willst, dann tu doch was dafür. Studiere z.B. bei der St. Luke School of biblical studies. Der Grad ist dann zwar immer noch nicht akademisch, jedoch kannst Du sagen, Du hast was dafür wirklich getan.
Beste Grüße, Riva.
PS: War für den NHM - Dottore eigentlich die Ordination Pflicht? |
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Gottlieb Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 18.März 2006 13:06 Titel: |
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| Atrox hat folgendes geschrieben:: |
Also ich hab mir bei NHM ein Doctor für 10$ gekauft und ich führe ihn wie folgt [illegal]:
Patrick von ******** ThD
oder auch manchmal:[illegal]
Dr. Patrick von ********
Doctor of Biblical Theology (NHM/USA) |
Nur eine Strafanzeige hilft einem dummen Betrüger und Hochstapler weiter. |
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max rinderwahn Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 21.März 2006 9:04 Titel: |
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Also ich glaube dieses Atrox ist ein fake. So bl*d kann doch einer in Wirklichkeit gar nicht sein!
Der macht sich hier nur einen Spaß, um alle anderen zu verarschen.
Just my 2 ç
Dr. Rinderwahn |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 22.März 2006 21:31 Titel: |
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| Zitat: |
| Wie definierst Du eigentlich "führen"? Vor Freunden oder Bekannten oder nutzt Du ihn im öffentlichen Leben, z.B. bei Vorstellungsgesprächen? |
Beides. Aber meistens wenn ich Kontakte in die USSAA habe, sprich zur CoS oder zum Todestrakt etc. |
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MAXimilianBln Newbie
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 23.März 2006 0:46 Titel: |
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| @atrox: freunde im todestrakt ??? nobel.... stimmt die freuen sich über jede post. |
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Atrox Specialist
Anmeldungsdatum: 04.01.2006 Beiträge: 169 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 24.März 2006 23:50 Titel: |
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| ja, eine mörderin, ein mörder und ein 11fachen mörder |
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djgissmo Newbie
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 31 Wohnort: dachau
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Verfasst am: 31.März 2006 21:17 Titel: |
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Sind Sie Christ und nur Stammes Bruder der verbündete Doctoren sucht, die es noch nicht einmal wirklich sind?
Na dann weiß ich ja was für ein Quaksalber sich bei mir rumgetrieben hat!
Andere Kritisieren aber selber nichts in der Tasche und im Hirn?
Na wunderbar, dan weiß ich jetzt wenigstens wie ich mit Ihnen umgehen muß. Denn hier ist mal wieder jemand der mehr lachhaft ist und wizig sein versucht.
Schöne grüße aus Bayern an jemanden der sich bis jetzt noch nicht einmal traute seinen Namen, den richtigen Namen zu nennen! Traurig wenn jemand so feige ist.
Ha Ha Ha Ha Lachmann juhu, .................!
Chowanietz akk Dj Gissmo ( Tracid Trakxx rec Ger/Nl ) |
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djgissmo Newbie
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 31 Wohnort: dachau
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Verfasst am: 31.März 2006 21:18 Titel: |
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Diese Nachricht ist für daimlersix besstimmt und deren Verbündeter.
Chowanietz akk Dj Gissmo ( Tracid Trakxx rec Ger/Nl )[/quote] |
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djgissmo Newbie
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 31 Wohnort: dachau
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Verfasst am: 31.März 2006 22:10 Titel: |
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Lieber gottlieb
so gottlobend sind Sie mit garantie nicht. Setzen Sie sich lieber mit dingen auseinander die Sie verstehen, und von denen Sie Ahnung haben, wie z.B.
Kinderspielzeug, mit dem Sie anscheinend heute noch spielen. Für mehr kann
man Ihre Aussagen nemlich nicht gebrauchen!
Grüße
Chowanietz |
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MAXimilianBln Newbie
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 31.März 2006 22:26 Titel: |
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| Atrox hat folgendes geschrieben:: |
| ja, eine mörderin, ein mörder und ein 11fachen mörder |
nette freunde...lol |
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Aria Menem Newbie
Anmeldungsdatum: 23.04.2006 Beiträge: 27
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Verfasst am: 7.Mai 2006 21:59 Titel: Wie führt man einen Dr. Titel der Universal Life Church ? |
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Hallo,
ganz einfach. Ich selbst habe mir 1989 einen Dr. Titel der ULC zugelegt.
Im Unterschied zu heute, musste man damals noch etwas für seinen Titel tun. und er kostete damals über 750.- Dollar.
Heute wird mit diesen Titeln hald wirklich Schabernak getrieben.
Aber tragen kann ich diesen Titel wirklich 100% legal.
Ich muss dazu sagen, hier in der Schweiz ist auch ein kirchlicher Titel zulässig. Allerdings muss klar ersichtlich sein, dass es kein Akad. Grad ist, sondern ein wirklich klarer Kirchentitel.
Die Bestimmungen in Deutschland und Oesterreich sind in dieser Beziehung wirklich etwas rückständig. |
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seek4advice Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: USA
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Verfasst am: 19.Mai 2006 20:06 Titel: |
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...nochmal zur Ausgangsfrage ("Wie fuehrt man einen Dr. der ULC?"):
In einem anderen thread hab ich da schon mal spekuliert, hier passt's besser rein:
Meine Meinung, zusammengefasst:
*Die "Doktorgrade" der ULC sind KEINE akademischen Grade und AUCH KEINE Ehrengrade von akademischen Graden.
*Es koennte sein, dass das deutsche Recht zur Fuehrung von akademischen Graden hier also gar nicht greift bzw. nur dann, wenn Verwechslungsgefahr mit einem akademischen (egal ob ehrenhalber oder nicht) Grad besteht.
*Eine Fuehrung als "Doctor of...", "Dr." koennte also problematisch wegen der genannten Verwechslungsgefahr werden.
*Das deutsche Recht zur Fuehrung von akademischen Graden soll den Schutz der Allgemeinheit vor Irrefuehrung sicherstellen, darauf baut nun mein vielleicht etwas kuehner Vorschlag auf:
VIELLEICHT koennte man den honorary Doctor of Divinity der ULC folgendermassen "fuehren":
DD(hon) / Universal Life Church (Modesto,Kalifornien,USA)
Die allgemeinheit kann darin ueberhaupt keinen Doktor oder anderen akademischen Grad erkennen, also auch nicht irregefuehrt werden.
Derjenige, der weiss, was der oben genannte DD ist, ist ein Insider und kann somit auch nicht irregefuehrt werden...
Wahrscheinlich hilft das den Titeltraegern NICHT WIRKLICH, da sie ja als Doktor erkannt werden wollen
Allerdings glaube ich, dass ALLE ANDEREN Formen, die "Doctor", "Dr.", "PhD" enthalten problematisch sind und daher wohl nicht "tragfaehig" sind. |
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