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Wann sind US-Grade hierzulande führbar?

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mintaka
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2005 22:18    Titel: Wann sind US-Grade hierzulande führbar? Antworten mit Zitat

Ich versuche zur Zeit das Akkreditierungs-System der Vereinigten Staaten zu durchschauen, aber das ist gar nicht so einfach! Da es hier im Forum ja einige Mitglieder gibt, die sich offensichtlich ganz gut in dieser Materie auskennen, hoffe ich, dass mir jemand hier bei meinen Fragen helfen kann.

Wie der Titel dieses Beitrags sicher vermuten lässt, bezieht sich mein eigentliches Interesse darauf welche Akkreditierung nötig ist, damit ein US-Amerikanischer akademischer Grad in Deutschland führbar ist.
Auf deutscher Seite ist alles relativ klar. In allen Hochschulgesetzen der Bundesländer steht inzwischen sinngemäß: "Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden."

So weit, so gut. Das Problem ist jetzt, dass es (so wie ich das US-System verstehe) unterschiedliche "Level" der Anerkennung/Akkreditierung in den Staaten gibt!
Klar ist natürlich, dass Abschlüsse nicht führbar sind, wenn die verleihende Intitutionen gar nicht oder nur durch eine Agentur akkreditiert ist, die selbst nicht vom Council on Higher Education Accreditation (CHEA) anerkannt ist. Eine Liste der vom CHEA anerkannten Agenturen habe ich übrigens sogar hier im Forum gefunden (von gast-luk) siehe: www.gomopa.net/Finanzforum/Doktor-Adelstitel-Diplomatenpaesse/Anerkannte-Akkreditierungsverbaende-der-USA.html
Bezogen auf die vom CHEA anerkannten Agenturen gibt es jetzt drei mögliche Level der Akkreditierung eines Studiengangs:

1. Die unterste Stufe der (anerkannten) Akkreditierung in den USA ist die rein nationale Akkreditierung durch eine der nationalen Akkreditierungsagenturen, die nicht vorraussetzen, dass die zu akkreditierenden Institutionen bereits eine regionale Akkreditierung besitzen. (Ein Beispiel für solch eine Akkreditierungsagentur ist das DETC.)

2. Die mittlere Stufe ist die rein regionale Akkreditierung der den Grad verleihenden Intitution.

3. Die höchste Stufe ist die regionale Akkreditierung mit zusätzlicher Akkreditierung durch eine der nationalen Akkreditierungsagenturen, die vorraussetzen, dass die zu akkreditierenden Institutionen bereits eine regionale Akkreditierung besitzen. (Bei letzeren handelt es sich so gut wie immer um berufsspezialisierte Akkreditierungen.)

Theoretisch erfüllen alle drei Stufen die Vorraussetzung eines "nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses".
Das Problem ist jetzt, dass ich auf anabin.de in Bezug auf MBA-Abschlüsse folgendes gelesen habe: "Zwingendes Erfordernis für die Behandlung eines MBA als anerkannter Grad ist die Akkreditierung durch die American Assembly of Collegiate Schools of Business (AACSB)." Da die AACSB zu den Agenturen gehört, die eine regionale Akkreditierung vorraussetzen, würde das bedeuten dass eben doch nur die dritte Stufe der Akkreditierung ausreicht, damit ein US-Grad in Deutschland führbar ist!

Kann mich vielleicht jemand hier mal aufklären, was denn nun richtig ist?
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sdre
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2005 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Anabin ist löchrig wie ein Schweizer Käse, in diesem Punkt aber wohl richtig: Reine RA-Akkreditierung ist für BusAd-Studien nicht immer ausreichend. Entgegen dem was man allerdings aus englischsprachigen Foren liest, ist RA keineswegs die tolle Qualitätssicherung.Wenn Du etwa Distance Learning Geschichten mit RA Status wie AIU oder so manche staatliche Unis gerade aus dem südwesten anschaust, wirst Du sehen, dass die nicht annähernd deutsches Level errreichen. Von Kennedy Western und ähnlichen Institutionen die nicht einmal RA haben, ganz zu schweigen. Ohne das exakte Prozedere des Ministeriums zu kennen, bist du mit AACSB auf der sicheren Seite.
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mintaka
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2005 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht mir zwar tatsächlich in erster Linie um einen MBA aber nur so aus Interesse: Bezieht sich diese Regelung nur auf BusAd-Abschlüsse oder ist es generell so, dass für die Führbarkeit in Deutschland die regionale und die entsprechende berufsspezialisierte Akkreditierung nötig sind.?

Nebenbei: Welche AIU meinst du denn? Ich kenne nur diese: http://www.aiu.edu/ aber die hat ja nicht mal RA-Status.
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2005 0:47    Titel: Das richtige Gütesiegel Antworten mit Zitat

Das trifft nicht für alle Studienabschlüsse zu, gerade auch deswegen, weil nicht alle Studienprogramme zu solchen zuzuordnen sind.
Aber auch für die Führbarkeit eines Abschlusses in Psychologie z. B. muss eine Akkreditierung von der APA (Fachverband) vorhanden sein, damit der Studiengang auch tatsächlich anerkannt, der akademische Grad führbar ist. Das wird von vielen Deutschen auch oft übersehen.
Im Zweifel einfach beim jeweiligen Wissenschaftsministerium anfragen, da zwischenzeitlich auch neue (anerkannte) Akkreditierungsverbände aktiv werden oder auch die Dienste von Akkreditierungsverbänden eingestellt werden.
Für Deutsche ist das US-Akkreditierungssystem oft schwer zu überschauen.
Gerade beim MBA sind aber die Akkreditierungen nicht nur als bloße Anerkennung, sondern vielmehr als Gütesiegel von entscheidender Bedeutung. An sich haben die drei Buchstaben allein keinerlei Wert, auch wenn sie führbar sind; gerade die MBA-Abschlüsse werden von potentiellen Arbeitgebern genauestens unter die Lupe genommen.

Hier noch ein lesenswerter Artikel über aktuelle und anerkannte Akkreditierungen für MBA-Studiengänge:
http://inhalt.monster.de/3978_de-DE_p1.asp

Zitat:
Das richtige Gütesiegel

Mit der Flut der MBA-Programme ist auch die Unsicherheit bei Interessenten gewachsen, welche Angebote etwas taugen oder von welchen man eher die Finger lassen sollte. Wichtigster Anhaltspunkt dabei ist die Akkreditierung. [30.09.2002]

Ebenso wie MBA-Programme gibt es längst auch Akkreditierungen wie Sand am Meer. Entscheidend ist daher, welche Organisation das Gütesiegel vergibt. Da es sich bei einem guten MBA-Programm um eine internationale Managementausbildung handeln sollte, empfiehlt es sich, auch auf eine internationale Akkreditierung zu achten. Weltweit stehen dabei die Gütesiegel AACSB, EQUIS und AMBA für die hohe Qualität eines Programms, und etliche Topschulen dürfen sich inzwischen sogar mit allen drei Gütesiegeln schmücken.

AACSB International

Die Association to Advance Collegiate Schools of Business (AACSB International) akkreditiert bereits seit 1964 MBA-Programme in den USA und ist seit einigen Jahren auch weltweit tätig. 430 Schulen wurden bisher akkreditiert, darunter auch 14 europäische. Bisher einzige deutsche Hochschule ist die Universität Mannheim. Zudem sind auch die in Deutschland angebotenen Programme der Duke University und der GISMA Business School über ihre US-Mutteruniversität akkreditiert.

Dabei begutachtet die AACSB nicht das einzelne Programm, sondern die gesamte Business School. Da es in den USA keine staatliche Anerkennung von Hochschulen gibt, ist die AACSB-Akkreditierung auch Voraussetzung dafür, dass der Titel eines amerikanischen MBA-Programms in Deutschland geführt werden darf.

EQUIS

In Europa hat die European Foundation for Management Development (efmd) mit dem European Quality Improvement System (EQUIS) eine eigene Akkreditierung ins Leben gerufen. Auch bei EQUIS wird nicht das einzelne Programm, sondern die gesamte Schule bewertet. 55 Schulen, darunter alle europäischen Topschulen, dürfen das Gütesiegel inzwischen führen. Einzige deutsche Schule ist die WHU in Koblenz. Allerdings ist es eine Voraussetzung für die EQUIS-Akkreditierung, dass bereits drei Jahrgänge das Programm absolviert haben, und da haben fast alle deutschen Anbieter bisher das Nachsehen.

AMBA

Auch die britische Association of MBAs (AMBA) ist weltweit tätig und hat 70 Programme akkreditiert, darunter 36 in Großbritannien. Ein deutsches Programm ist bisher nicht dabei. Die AMBA akkreditiert nicht die Schule, sondern alle Programme, die dort angeboten werden. Das bedeutet: Besteht ein Programm den Qualitätstest nicht, bekommt die Schule keine Akkreditierung.

FIBAA

Im deutschsprachigen Raum ist die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) aktiv. Sie vergibt zwei verschiedene Gütesiegel. Eines ist das FIBAA-Gütesiegel des Akkreditierungsrates für staatliche oder staatliche anerkannte Hochschulen. Der Akkreditierungsrat wurde von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz in Leben gerufen, um die neuen Bachelor- und Masterprogramme zu begutachten. Das FIBAA-Gütesiegel soll künftig auch Voraussetzung für die Anerkennung neuer MBA-Studiengänge durch das jeweils zuständige Kultusministerium sein. Daher akkreditiert die FIBAA auch Programme, die noch gar nicht laufen. Bisher erhielten neun MBA-Programme fast ausschließlich an Fachhochschulen das Gütesiegel. Zudem gibt es aber auch das FIBAA-Gütesiegel für nicht staatlich anerkannte Hochschulen. Darunter fallen vor allem private Anbieter ohne Hochschulstatus. Bisher ist in diesem Bereich erst ein MBA-Programm akkreditiert. Wichtig: Das FIBAA-Gütesiegel hat keinen Einfluss darauf, ob der MBA als akademischer Titel auch in Deutschland geführt werden darf. Das entscheiden allein die Kultusministerien.
(Bärbel Schwertfeger)
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mintaka
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2005 2:32    Titel: Re: Das richtige Gütesiegel Antworten mit Zitat

gast-luk hat folgendes geschrieben::
Das trifft nicht für alle Studienabschlüsse zu, gerade auch deswegen, weil nicht alle Studienprogramme zu solchen zuzuordnen sind.
...


Eigentlich hätte ich DA auch selbst drauf kommen können!
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist da wo es möglich ist immer eine regionale und eine berufsspezialisierte Akkreditierung für die Gradführung notwendig. Nur bei den Abschlüssen die keiner berufsspezialisierten Akkreditierungsagentur zuzuordnen sind würde also eine reine regionale Akkreditierung ausreichen. Damit wäre aber z.B. kein Grad mit DETC-Akkreditierung hiezulande führbar. - Gut zu wissen, denn ein guter Bekannter von mir will genau so einen Abschluss machen. Ich sollte ihm wohl besser sagen, dass der Titel in Deutschland nicht führbar ist!
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DaMal
Insider


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 608

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2005 10:36    Titel: Anrechnung u. Anerkennung von Studienzeiten u. -abschlüssen Antworten mit Zitat

Wer für sein Studienprogramm eine gewisse Mindestqualität sicherstellen will, dem rate ich ohnehin von lediglich DETC-akkreditierten Programmen ab. Die Anforderungen an RA-Programme scheinen etwas höher und für einige Fernhochschulen wohl zu hoch. Auch reine Fernhochschulen können eine regionale und natürlich auch professionelle Akkreditierung erhalten, wenn sie gewisse vorgeschriebene Standards einhalten. Die Wahrscheinlichkeit der berufsmäßigen Anerkennung eines solchen DETC-Grades durch den potentiellen Arbeitgeber ist allerdings weitaus größer, als wenn die Hochschule bzw. das Programm erst gar nicht akkreditiert wäre. Das gilt auch für nicht AACSB-akkreditierte Hochschulen, deren MBA-Grade dann zwar nicht führbar sind.
In der Tat ist eine anerkannte professionelle Akkreditierung die beste Wahl für gute Qualität und stellt darüber hinaus auch die Führbarkeit sicher.

http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/usa/studusa2.htm

Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungsleistungen für ein Weiterstudium

Relativ unproblematisch ist die Anrechnung von Studienzeiten im Rahmen von bilateralen Kooperationsvereinbarungen, denn hier ist die Frage der Anerkennung zwischen beiden Hochschulen vertraglich geregelt. Komplizierter ist diese Frage für diejenigen, die sich als "free mover", d.h. außerhalb von Partnerschaften, an einer amerikanischen oder kanadischen Universität bewerben und danach an einer deutschen Hochschule weiterstudieren wollen. Da es kein bi-nationales Abkommen gibt, das die Fragen der Anrechnung übergreifend regelt, wird über jeden Fall einzeln entschieden. Zuständig sind dafür die Fachbereiche der aufnehmenden deutschen Hochschulen. Das gilt auch im Hinblick auf eine anschließende Promotion. Bei Ausbildungsgängen, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, z.B. Lehramt, Medizin, Pharmazie, sind die Landesprüfungsämter zuständig.

Für die Bewertung gilt, dass ausländische Studienzeiten inhaltlich dem deutschen Studienplan im gleichen Fach entsprechen bzw. zu diesem passen müssen. Eine Übereinstimmung von mindestens 85 Prozent sollte vorhanden sein. Fehlt ein wichtiger Teilbereich, kann man sich ggf. auf "Independent Studies" einigen. Das kann eine schriftliche Arbeit sein, die zeigt, dass man sich mit einem bestimmten Thema auseinandergesetzt hat. Ausländische Universitäten müssen akkreditiert/anerkannt sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Studienleistungen aus dem Graduate-Bereich an US-Hochschulen in Deutschland anerkannt werden. Anders sieht es im Undergraduate-Bereich (College) aus. Das College-Studium ist nämlich breit angelegt und fachlich entsprechend gering ausgeprägt, mit hohen Anteilen von "Schulwissen". Ein amerikanischer Bachelor-Abschluss wird kaum als Zwischenprüfung oder Vordiplom anerkannt. Auch die Gleichwertigkeit mit dem Fachhochschuldiplom ist i.d.R. nicht gegeben, denn dafür wird ein Bachelor Honors (nach britischem Modell) zugrundegelegt. Ausnahmen sind nur unter bestimmten inhaltlichen Voraussetzungen möglich.

Die Anrechnung der in den USA erworbenen Credits ist eine der Voraussetzungen z.B. für ein DAAD-Stipendium. Ein "learning agreement", d.h. eine schriftliche Absprache zwischen der deutschen und der amerikanischen Hochschule, gewährleistet die Anerkennung bereits im Vorfeld. Dafür informiert man sich im Studienführer eingehend über die relevanten Lehrveranstaltungen, stellt danach und in Konsultation mit den Betreuern/Fachbereichen in den USA und in Deutschland seinen Studienplan zusammen und lässt diesen von beiden Seiten abzeichnen.


Anerkennung von Hochschulabschlüssen und akademischen Titeln

...

Erste Voraussetzung für die Anerkennung ist die Akkreditierung der amerikanischen Hochschule. Akkreditierung ist ein Instrument der Qualitätskontrolle und ein Gütesiegel. Dies ist umso wichtiger, als akademische Grade in den USA rechtlich nicht geschützt sind. Durch die Akkreditierung wird der Hochschule die Einhaltung bestimmter Mindeststandards bescheinigt. Neben der allgemeinen (institutonellen) Akkreditierung ist besonders bei berufsbezogenen Studiengängen (professional programs - Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften, Architektur, Medizin, Jura, Erziehungswissenschaften, usw.) die fachliche Akkreditierung (professional accreditation) einzelner Fachbereiche oder Studiengänge von Bedeutung. MBA-Abschlüsse aus den USA werden demzufolge nur anerkannt, wenn sie von einer AACSB-akkreditierten Institution kommen. ...


Niedersachsen: Mit Einführung des Nds. Hochschulgesetzes 2002 ist die offizielle Anerkennung und Führung ausländischer akademischer Grade und Titel neu geregelt. Danach kann ein Hochschulgrad, der aufgrund eines durch Prüfungen abgeschlossenen Studiums an einer akkreditierten Universität in den USA erworben wurde (keine gekauften Titel!), unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad findet nicht statt. Das bedeutet, dass i.d.R. kein Antrag auf Genehmigung mehr gestellt werden muss. Schriftliche Bestätigungen des Nds. Wissenschaftsministeriums werden nur noch in begründeten Einzelfällen ausgestellt und sind kostenpflichtig.

Einzelheiten im Infoblatt des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums zur Führung ausländischer akademischer und staatlicher Grade, Titel und Bezeichnungen (Stand Juni 2005). Eine Liste der in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschulen finden Sie bei www.anabin.de, z.B. USA und Kanada.


Berufliche Anerkennung

In vielen Bereichen der Privatwirtschaft ist keine formale Anerkennung eines amerikanischen Abschlusses erforderlich. Er muss nur einem potenziellen Arbeitgeber gefallen bzw. dieser entscheidet, ob die Ausbildung den Anforderungen der betreffenden Arbeitsstelle entspricht. Diese Regelung gilt, zumindest für Niedersachsen, auch für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst. Anders verhält es sich jedoch bei den reglementierten Berufen (Human-, Dental-, Tiermedizin, Apotheker, Architekten, Rechtsberufe, Lehrer). Hier müssen für die berufliche Zulassung noch zusätzlich bestimmte berufsrechtliche Erfordernisse erfüllt sein, die EU-weit bzw. bundesweit einheitlich geregelt sind. Entsprechende Informationen haben die berufsständischen Vertretungen, also die Ärzte- und Apothekerkammern, Architekten- und Anwaltskammern, bei Lehrern die Kultusministerien.


Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen

Die ZAB ist eine gemeinsame Gutachterstelle der Länder für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, für die Zulassung zu deutschen Hochschulen sowie für Berufe mit festgelegten Mindestqualifikationen. Auch Privatpersonen können hier allgemeine Auskünfte einholen, nicht jedoch konkrete Gutachten anfordern. Es hat also keinen Zweck, seine Zeugnisse direkt an die ZAB zu schicken.

* Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB)
bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
www.kmk.org/zab/home.htm
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Tel.: (0228) 501-264
E-Mail: [E-Mail anzeigen]


Anerkennung deutscher Studienleistungen und Abschlüsse in den USA

Auch hier gilt, dass es keine offiziellen bindenden Beschlüsse gibt. Die ZAB stellt jedoch Äquivalenzbescheinigungen aus, die auf den Deutsch-amerikanischen Empfehlungen von 1990 basieren. Damit kann man versuchen, z.B. die Einstufung bei der Bewerbung für ein Graduate Program zu verbessern.

Manche Universitäten (und Arbeitgeber) lassen internationale Zeugnisse und Abschluss-Urkunden durch sogenannte Credential Evaluation Agencies (externe Bewertungsstellen) prüfen. Dieser Service ist i.d.R. für die Bewerber kostenpflichtig.



http://wwwserv1.rz.fh-hannover.de/usa/studusa1.htm

Fernstudium (Distance Education)

Distance education, online education, virtual universities, web-based education, e-learning, das sind Begriffe, die seit einigen Jahren die Bildungsvielfalt in den USA entscheidend prägen. Sie alle bezeichnen einen Trend zu Angeboten im Bereich der Weiterbildung, die insbesondere den Wünschen von Arbeitnehmern entgegenkommen. Dank E-mail und Internet sind sie zeitlich und örtlich weitgehend unabhängig. So sind sie in der Lage, nach individuellen Bedürfnissen konzipierte Bildungspakete von einzelnen Kursen bis hin zu kompletten Maste's Programmen anzubieten. Die Bildung kommt damit maßgeschneidert ins Haus. Die Kunden, von Einzelpersonen bis hin zu großen Konzernen, müssen dafür schon mal tief in die Tasche greifen. "For-profit", d.h. gewinnorientiert arbeitet der neue, boomende Bildungsmarkt.

Eine der ersten Online-Universitäten ist die Western Governors University, hier ein Statement im Gründungsjahr der WGU, 1996. Schier unüberschaubar ist inzwischen die Vielzahl der Anbieter und der Angebote. Zahlreiche Top-Universitäten, z.B. Harvard, haben Online-Angebote im Rahmen ihrer Schulen für Weiterbildung entwickelt. Die Columbia University hat ihre eigene "Bildungsfirma" Fathom.com zur Vermarktung ihrer Online-Angebote gegründet. Auf der anderen Seite des Spektrums versuchen auch unseriöse Anbieter, auf der Welle mitzuschwimmen. Qualitätskontrolle, die in den USA von jeher durch Akkreditierung erfolgt, ist in diesem Bereich schwieriger als im Bereich der traditionellen Bildung. Vorsicht ist also geboten bei der Suche nach einem passenden Programm.
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