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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 177 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 5.Mai 2005 20:06 Titel: berufszertifikate, dr. titel und was man(N) noch braucht |
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was braucht man einen realschulabschluss
@doublesix )
wenn man gleich sein ganzes leben neu strukturieren kann
mit zertifikaten, vom dr. bis prof. - alles dabei.
nix ULC. ASC oder sonstwas ...
eine church & university, mal was neues im dschungel der
kirchlichen doctorate.
www.prixton.org
man lese und staune, ein portfolio sondersgleichen.
da hat sich mal jemand richtig den kopf zerbrochen,
was der menscheit eitelkeit noch fehlt.
aber es dennoch was gutes; das geburtstagsgeschenk
der besondere art ist gefunden.
mal ein link zum weiterleiten, denn die offerte hat was. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 5.Mai 2005 23:11 Titel: Interessant |
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Hi!
Das ist wirklich äußerst interessant.
Allerdings sollte man bei den Zertifizierungen etwas aufpassen.
Psychologe darf sich in Deutschland nur nennen, wer ein Diplom (oder auch Master-Abschluss, in Zukunft wahrscheinlich auch Bachelor) in Psychologie einer staatlich anerkannten Hochschule besitzt. Nur Diplom-Psychologen oder Äquivalent mit staatlich geregelter zusätzlicher dreijähriger Ausbildung (zumeist in der Psychiatrie) dürfen sich Psychotherapeut nennen (gesetzliche Regelung zum Schutz der Klienten von 1999). |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 6.Mai 2005 8:58 Titel: |
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Hatten wir die nicht schonmal? Dennoch danke für die Erinnerung. Ja, entweder so einen "Titel" oder einen richtigen.
Der Hinweis auf die ehemals frei führbaren Berufsbezeichnungen ist neu, wusste ich auch noch nicht. Thanks. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 6.Mai 2005 14:12 Titel: Titelschutz |
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Die Bezeichnung Psychologe ist seit dem BGH-Urteil von 1983 entsprechend geschützt.
Zum Schutz der Bezeichnung Psychologe siehe u. a.:
http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/2004/40316_titelschutz.shtml
Früher durfte sich auch jeder so nennen. Da gab es keine Probleme. Da aber dann wohl zu viele herumtherapieren wollten, obwohl sie nicht genügend hierzu qualifiziert waren, wurde das Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" seit dem 01.01.99 ohne ärztliche Approbation verboten. Aber für Nichtakademiker der Psychologie kann das Heilpraktikergesetz genutzt werden. Für die Leute, die keinen Hochschulabschluss in Psychologie usw. haben, aber trotzdem psychologische Therapien anbieten wollen, gibt es seit dem die Alternative, die psychotherapeutische Zulassung beim Gesundheitsamt zu beantragen. Bei Bestehen der Prüfung darf man dann die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie führen. Es besteht hier jedoch weitgehend keine Möglichkeit, direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dies bleibt in der Regel den Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten.
Zum Titelschutz Psychotherapeut siehe auch:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01368.html
http://www.dbsh.de/html/hauptteil_archiv8.html |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 6.Mai 2005 15:05 Titel: |
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| So. Ich habe die Leute von Prixton mal vorsichtshalber informiert. Das müssen die wohl übersehen haben. Sie haben es jetzt aus dem Angebot genommen. Die anderen Bezeichnungen haben aber, glaube ich, soweit "TÜV". |
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