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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 29.Jun 2005 21:39 Titel: |
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| Kant hat folgendes geschrieben:: |
| Auch die Führung eines Dr.div. ist strafbar nach § 132a StGB - längst alles gerichtsfest. |
Dies ist vollkommen korrekt. Der Dr. div. kann von echten Doktoren verwendet werden, wenn sie mindestens 3 haben und dies schlicht abkürzen wollen.
Des weiteren möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass in Deutschland grundsätzlich ausländische Grade in der Originalform zu führen sind!
Ein PhD h. c. mit zusätzlich zu führender Herkunftsbezeichnung, sowohl der verleihenden Institution als auch dem Herkunftsland in diesem Falle, in Klammern dahinter ist noch längst kein Dr. phil.
Und in diesem Fall ist das auch gut so.
Ausländische Titelbezeichnungen müssen also zwingend genauso geführt werden, wie sie verliehen wurden und es in dem Heimatland auch üblich ist.
Eswürde also theoretisch nicht ausreichen, wenn die ausgewählte amerikanische Kirche einfach ein Dokument mit lateinischer Bezeichnung kurz Dr. phil. ausstellt. Da dies in den USA nicht üblich ist, darf der Titel trotz der deutschen Form nicht so getragen werden.
Nicht dass mir da jemand auf falsche Gedanken kommt... |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 29.Jun 2005 21:46 Titel: |
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@ slapek
| Zitat: |
derzeit scheint die PRIXTON der einzigste vernünftige laden zu sein,
der auch mit den entsprechenden begleitunterlagen und
registerdaten aufwarten kann.
ich habe mir den gründungsauszug bestellt und siehe da,
die kirche ist tatsächlich als church & university eingetragen,
was gerade die "eintragungsbegeisterten" spezialisten unter
uns freuen mag. |
Eine Kopie des Gründungsauszugs hätte ich gern und würde diesen dann auch online stellen. Schon erstaunlich, wie plötzlich alle ganz easy an amerikanische Gründungsdokumente kommen. Hier scheinen völlig neue Rechtshilfeabkommen in Kraft getreten zu sein. Früher lief das über die Handelskammern, Botschaften, Außenhandelsvertretungen.
Bei Ihnen scheint dies flüssiger zu gehen. Wie kommt das? Und wenn Sie gerade dabei sind, dann holen Sie auch noch einen GOMOPA-Auszug. Da mich die aktuelle Lage des Besitzes interssiert.
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 29.Jun 2005 22:45 Titel: |
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@kant ......
was bitte ist abzocke ???
abzocke wäre, wenn man ein solches papier für 1000 und mehr
euronen an den mann bringen würde.
für die paar euro ist es ein nettes vehikel.
okay, der div. liegt nahe am mult. - da sollte man die originalform lassen
weshalb wollen sie alles online stellen ?
das klingt wie "hallo ich weiß was, das sollen alle wissen ......."
Dr.div.h.c.
ist dann NICHT strafbar, wenn drunter steht
Doctor of Divinity, h.c., Prixtob Church & University, Florida / USA
dann ist der vermeidung einer verwechselungsgefahr rechnung getragen,
aber D.D. ist auch okay.
übrigens ist die anpassung und umwandlung ausländischer grade
nicht explizit geregelt bei den KMK beschlüssen. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 29.Jun 2005 23:03 Titel: |
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@slapek
Ich hätte gerne für Ihre Luftschloßbehauptungen die Ihnen vorliegenden Beweise. (Registerauszüge)
Dr.div.hc. geht gerade nicht, auch wenn Sie darauf bestehen.
Abzocke entsteht immer dann, wenn Menschen in Schicksale geführt werden, wo der Verlauf seitens des Veräußerers absehbar ist. Im übrigen sind € 50 und mehr durchaus auch viel Geld, für eine Urkunde die man sich auch selbst ausdrucken kann.
Das nenne ich Abzocke, Betrug und viel schlimmer, gewerbsmäßig.
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 30.Jun 2005 10:53 Titel: |
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@kant
mit dem DIV. in anlehnung an MULT. haben sie recht,
hier aber tummeln sich mehr träger als anbieter
im netz.
dieser einspruch ist gerechtfertigt !
man besuche bitte die einschlägigen anbieter und
deren preise, die bspw. einen titel der ULC für 30 einkaufen
und für 1500 eur weiterverscherbeln - DAS ist handel,
DA muss man einschreiten.
bei 50 euronen und offenen karten ist jeder selbst sein
richter, sofern man sich an die spielregeln hält, dennoch kann für 50
euronen sowas ein nettes geschenk sein.
ABER MAL ZUR REALITÄT,
man besuche die seite:
http://www.theologie.uni-goettingen.de/ger/00500b00e.htm
und wie man lesen kann, wird ein deutscher akademischer grad
AUCH bei verdiensten wie auch immer geartet um den evangelischen
glauben verliehen - was heißen soll - auc deutsche kirchl.
uni´s sehen den bezug zur wissenschaftlichen forschung
nicht so eng, wie manche hier im forum.
auszug:
§ 14 (POT)
1.In Anerkennung außergewöhnlicher Verdienste um die theologische Wissenschaft oder die evangelische Kirche kann der Fachbereich den Grad eines Doktors der Theologie auch ehrenhalber verleihen.
2.Die Ehrenpromotion geht aus freier Entscheidung des Fachbereichsrates hervor.
3.Für einen solchen Beschluß ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Fachbereichsrates, unter denen sich vier Fünftel der Professoren befinden müssen, erforderlich.
4.Dem Geehrten wird eine lateinische Doktor-Urkunde mit der Würdigung seiner Verdienste überreicht. Die Urkunde berechtigt zur Führung des akademischen Grades Dr. theol. h. c. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 30.Jun 2005 16:44 Titel: So geht´s aber nicht! |
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Zwar dachte ich, wir hätten das bereits ausgiebig geklärt, aber jetzt nochmal in Ruhe zum Mitschreiben:
| slapek hat folgendes geschrieben:: |
okay, der div. liegt nahe am mult. - da sollte man die originalform lassen
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Nein! Man muss es lassen, wenn man den Titel ordnugsgemäß ohne rechtliche Verstöße führen will! Sonst greift § 132 a I Abs. 1 StGB. Der Titel würde unbefugt geführt.
| slapek hat folgendes geschrieben:: |
Dr.div.h.c.
ist dann NICHT strafbar, wenn drunter steht
Doctor of Divinity, h.c., Prixtob Church & University, Florida / USA
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Doch, selbstverständlich ist es das! Der Dr. div. wird hier nach geltendem deutschem Recht zu Unrecht, genauer gesagt unbefugt, geführt.
Hier liegt ganz klar Missbrauch von Titeln § 132 a StGB vor! Man kann keinen Titel nur ein bisschen falsch führen. Entweder man führt ihn völlig korrekt oder man verstößt gegen § 132 a StGB! Es ist völlig wurscht, was Sie dann für ein Zeug darunter schreiben. Führen Sie den Grad, wie Sie es bezeichnen, ist dies zu Recht strafbar.
| Zitat: |
dann ist der vermeidung einer verwechselungsgefahr rechnung getragen,
aber D.D. ist auch okay. |
Hier ist überhaupt nichts Rechnung getragen. Der D.D. h.c mit von dem gültigen Beschluss erforderlichen Herkunftsbezeichnungen (in diesem Fall Herkunftsinstitution, Herkunftsland) muss zwingend so geführt werden, wie er verliehen wurde. Eine abweichende Titelführung ist laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 ganz klar untersagt.
Deutlich wird dies bei dem immernoch gültigen KMK-Beschluss vom 14.04.2000:
| Zitat: |
2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.
5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen. |
Dies ist hier zu finden:
http://www.kmk.org/doc/beschl/hschulw.htm#grade
Alle Hochschulgesetze der BRD fußen auf diesem Kultusminister-Beschluss.
Hier noch ein Auszug einer Website der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Berlin),
http://www.science-berlin.de/cgi-bin/frames.pl?http://www.science-berlin.de/2_hochschulen/inhalt/4_studium/7_abschluesse/8_formausl.htm
| Zitat: |
Wenn die materiellen Voraussetzungen zur Führung des ausländischen Hochschulgrades oder einer sonstigen Bezeichnung gegeben sind... dürfen Sie Ihren ausländischen Hochschulgrad grundsätzlich in der Form führen, in der er Ihnen verliehen worden ist ( Originalform ).
Neben der Originalform kann der Grad wahlweise auch in der im Herkunftsland zugelassenen oder dort nachweislich allgemein üblichen Abkürzung geführt werden.
Die Führung des Titels in einer deutschen oder englischen Übersetzung ist grundsätzlich nicht zulässig. Auch eine Transformation des Originaltitels in den entsprechenden deutschen Grad ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher untersagt.
Bei der Führung des Titels müssen Sie zudem - wenn keine Ausnahme vorliegt - die Herkunft des Titels kenntlich machen. Dies erfolgt, indem Sie dem Titel den Namen der verleihenden Hochschule oder der anderen Stelle beifügen.
Die oben genannten Grundsätze gelten nicht nur für Hochschulgrade im engeren Sinne, sondern auch für staatliche und kirchliche Grade ( § §34 a, Abs. 1, S. 5 BerlHG )...Bei staatlichen und kirchlichen Graden ist anstelle der verleihenden Hochschule die verleihenden Kirche oder staatliche Einrichtung dem Titel beizufügen. |
Dies ist eine konkretere Berliner Regelung, die ebenfalls auf dem KMK-Beschluss vom 14.04.2000 aufgebaut ist.
| slapek hat folgendes geschrieben:: |
übrigens ist die anpassung und umwandlung ausländischer grade
nicht explizit geregelt bei den KMK beschlüssen. |
Woher nehmen Sie bitte solche Äußerungen?
Und womit meinen Sie diese begründen zu können?
Wenn hier Meinungen geäußert werden, ist dies immer wünschenswert.
Wenn aber hingegen Unwahrheiten verbreitet werden, wodurch unseren Mitgliedern strafrechtliche Konsequenzen entstehen können, so müssen Sie verstehen, dass ich massiv dagegen bin.
Das ist nicht das Ziel dieses Forums.
Mir ist bekannt, dass die meisten Titelanbieter solche Behauptungen aufstellen und auch die Zwischenhändler einfach diese Behauptungen übernehmen. Dass dies richtig sein soll, wird einfach daraus schlussgefolgert, dass manche den Titel ja so (leider falsch) führen. Nun, leider liegt dies an der bis jetzt noch großen allgemeinen Unkenntnis. Zum einen wissen die Käufer nicht, wo sie sich informieren sollen und sind der Meinung, dass der Anbieter das wohl richtig wissen müsse, zum anderen wissen dies auch die Anbieter nicht einmal. Dass die Falschführung solcher Titel noch nicht aufgefallen ist, liegt einfach nur daran, dass solche Titelmissbräuche bisher noch nicht angeklagt wurden. Die Aufklärung dürfte sich allerdings in den nächsten Jahren aufgrund der zunehmenden massiven Überschwemmung mit solchen Billigtiteln aber zum Glück deutlich verbessern, so dass zu erwarten ist, dass dann doch mal genauer hingeschaut wird.
Man kann natürlich völlig locker, wie Sie immer gern sagen, den Titel falsch führen und im Gegenzug auch irgendwann völlig locker angeklagt werden, was zunächst mit lockeren Geldstrafen verbunden ist. Da fährt man mit einem optimistischen Realismus aber doch weit besser, weil die Realität akzeptiert wird. Ein Realist würde den Titel ebenfalls locker, aber in Originalform führen, wie es vorgeschrieben ist. Das ist kein Schlechtreden, das sind einfach die aktuellen rechtlichen Fakten der Realität. Es gibt nur nichts zu diskutieren. Die hervorgehobenen rechtlichen Bestimmungen sind klar und unmissverständlich formuliert. Somit gibt es auch keine "Auslegungssache".
Allgemein möchte ich noch folgendes anmerken:
Laut einer jüngst erschienen juristischen Fachzeitschrift soll die Eintragung des Doktorgrades im Zuge der Umsetzung der Bologna-Erklärung im Herbst 2005 endgültig beendet werden.
Ich hoffe, dass ich nun einiges klarstellen konnte und die User jetzt wissen, wie solche Titel wirklich zu führen sind. Bitte verlassen Sie sich nicht auf subjektive Aussagen ohne eindeutigen Beleg. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 30.Jun 2005 17:01 Titel: |
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@gast-luk
Absolut korrekte Darstellung des Sachverhaltes. Leider möchte dies der User slapek nicht ganz so wahrhaben und fabuliert leider rechtlich nichts haltbares.
Was hier seine Motivation ist, erklärt sich mir nicht, aber diese Prixtonsache und deren Führung scheint ihm auf Teufel komm´´raus am Herzen zu liegen.
Dies ist umso erstaunlicher, da seine vorrangegengenen Postings zum Thema solche massiven Lücken nicht in sich trugen.
Grüße,
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 30.Jun 2005 17:39 Titel: |
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@gast-luk
sehr gute ausführung, respekt.
dennoch wird diese suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird,
sonst wäre das netz voll mit abschrenkenden beispielen, da schafft
es ein fall wie der einer telekom in die news.
sicherlich gibt es die bekannten und erwähnten spielregeln,
originale führung, herkunftsangabe, herkunftsland etc.
man sollte halt so einen titel nicht in deutschland oder austria
führen, das kann man sich schenken, und bewerben sowieso
nicht, also vielmehr nett ins private office verbannen.
wer damit eindruck schinden will, kann dies gern bei seiner neuen
bewerbung tun.
doch die frage war bisher, kann man sowas abgedrehtes führen ?
JA - mit spielregeln, die haben kant und gast-luk erläutert.
BRINGTS WAS ? - muss jeder selbst wissen.
aber ich bleibe dennoch bei meiner sportlichen auffassung,
dass für einen 50er das ein nettes vehikel ist, der einsatz jedem
selbst obliegt und der straftatbestand eines betruges im privatverkehr
weit überzogen ist, man google sich durch´s netz nach dr.div´s h.c.
etc.
"auf teufel komm raus" .... ist eine treffende formulierung, |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 30.Jun 2005 18:24 Titel: |
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@ slapek
Ich suche schon die Ganze Zeit die Telekomgeschichte mit dem unechten Dottore, das wäre doch mal wieder etwas.
Leider ist mein Google leer, wenn ich Kuhn und Telekom versuche.
Kant. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 30.Jun 2005 18:40 Titel: |
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| Zitat: |
DEUTSCHE TELEKOM
T-Venture-Chef muss gehen
Thomas W. Kühr musste bei der Telekom-Tochter T-Venture seinen Hut nehmen. Er hatte seinen Doktortitel an einer Schweizer Briefkastenuniversität erworben - wie manager magazin berichtet hatte. Kührs Nachfolger steht fest.
München - Thomas W. Kühr ist nicht mehr Chef der Deutsche-Telekom Tochter T-Venture, die Wagniskapital an Gründer vergibt. Neuer T-Venture-Leiter wird Gerhard Schwegler.
Zu den Gründen nimmt die Deutsche Telekom offiziell keine Stellung. Kührs Ausscheiden dürfte aber in direktem Zusammenhang mit einem Bericht des manager magazins stehen. Kühr hat, so hieß es in dem Bericht, 1993 seinen Doktortitel an einer Schweizer Briefkastenuniversität erworben.
Bereits vergangene Woche hatte Kühr den Vorstandsvorsitz des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) abgegeben. Kommissarisch hat Thomas Pütter den BVK-Vorsitz übernommen
www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,344232,00.html |
Der Mann hieß Kühr und nicht Kuhn.
Jetzt habe ich es alleine gefunden.
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 30.Jun 2005 19:22 Titel: |
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@ kant
ich bitte im vergebung, nachsicht, rücksicht und strafmilderung.
so dämlich sollte man sich nicht anstellen, NIE die uni besucht,
alles über einen vermittler erledigt, nichts hinterfragt,
- gut, damals gab es noch kein internet - das entlastet in gewisser
weise.
dennoch ist selbst der text ne schau, den versteht man auch nur "blau".
in solchen positionen ist es nicht ratsam einen auf intelligenzwichtig
zu machen.
zumal man zig echte doktoranten um sich hat. |
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DaMal Insider
Anmeldungsdatum: 21.05.2004 Beiträge: 608
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Verfasst am: 1.Jul 2005 1:49 Titel: Na? |
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| slapek hat folgendes geschrieben:: |
dennoch wird diese suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird, sonst wäre das netz voll mit abschrenkenden beispielen, da schafft
es ein fall wie der einer telekom in die news.
...
aber ich bleibe dennoch bei meiner sportlichen auffassung,
dass für einen 50er das ein nettes vehikel ist, der einsatz jedem
selbst obliegt und der straftatbestand eines betruges im privatverkehr
weit überzogen ist, man google sich durch´s netz nach dr.div´s h.c.
etc.
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@ Slapek
Nanana, nicht wieder flunkern, nicht wieder verharmlosen!
Falsch ist es, den als Dr. div. h. c. zu führen und fertig.
Ich kann einfach nicht nachvollziehen, wo das Problem liegen soll, den in Originalform zu führen... Warum gerade Dr. div. h. c. Was soll daran besser sein als ein DD h. c.? Nix, das eine ist richtig geführt, das andere falsch, mehr nicht.
Also einfach richtig machen und gut is.
Noch was Allgemeines:
Ich weiß, dass manchmal von dubiosen Anbietern behauptet wird, dass der KMK-Beschluss vom 14.04.2000 längst überholt wurde. Sollte jemand so ein "Argument" hören, ist es falsch. Die neueren Beschlüsse ergänzen den genannten Beschluss nur.
Für den Hinterkopf:
Der KMK-Beschluss vom 14.04.2000 ist genau so lange wirksam, bis dieser durch einen gültigen rechtlichen Akt offiziell außer Kraft gesetzt wurde. Und das dürfte sehr lange dauern... |
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stefan_lerch Newbie
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 1.Jul 2005 5:18 Titel: Klarstellung der PRIXTON CHURCH UNIVERS. Inc. |
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[quote="Kant"]http://www.prixton.org/onlineshop/
Wer sich diese Seite anschaut, weiss, daß hier nur abgezockt wird. Ich hoffe ernsthaft, hier bald ein Ende zu sehen.
Auch die Führung eines Dr.div. ist strafbar nach § 132a StGB - längst alles gerichtsfest.
Was bitte sind gecharterte Titel? - Dies kann und ist doch nur ein Übersetzungfehler irgenwelcher geistiger Tiefflieger. Eine Charta hat absolut nichts mit chartern zu tun.
Aber Egal, hauptsache einen Ph.D. gegen 120 Euro verliehen. Hoffentlich haftet da in Eppelsheim bald einer dafür.
[quote]ALLE kirchlichen Titel der PCU sind exclusiv und können nur direkt in den USA über die Webseite http://www.prixton.org geordert werden.
[/quote]
Trotzdem Beihilfe, leibe Eppelsheimer. Das Ganze hat sogar gewerbsmäßigen Charakter und wirkt sich Gott sei Dank strafverschärfend aus.
Hoffentlich ist bald der erste mit seinem Prixtontitel auf den Hintern gefallen und hoffentlich geschieht dies flott. Bei der ULC ging das auch recht schnell.
Keine freundlichen Grüße und auch keine Toleranz für derartigen Mist.
Kant.[/quote]
Ein Dr. div. wird in dieser Form auch niemals durch die PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY Inc. vergeben !! Es werden grundsätztlich nur Doctorgrade wie z.B. in diesem Fall Dr. h.c. (USA) Name ( Doctor of Divinity from PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY, Florida/USA) vergeben. Soweit ein entsprechender Ehren Dr.-Grad geführt wird, ist generell neben dem Land auch die Herkunft bei Ehrengraden zwingend mit anzugeben ! |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 1.Jul 2005 8:43 Titel: |
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@kant + gast-luk
ich habe doch schon ihre sicht zum dr.div.h.c. und dessen
wackelige führung bestätigt. was ich ihnen sagen wollte,
war eindeutig, dass es im netz durchaus zig ULC
kunden gibt, welche ihn so führen und noch leben.
auch wenn die übersetzung nicht legitim ist, da stimme ich
ihnen doch zu.
auch ist der D.D. durchaus für einen träger so tragbar.
was stehts bei einem kirchlichen titel bei muss ist
honorary oder h.c. - sonst wird der eindruck eines
ordentlichen promotions - dottore erweckt, was schonmal
das erste fettnäpfchen wäre.
man suche auch nach einem Dr.phil.rel. im netz und wird fündig,
das sind alles ULC titel meine ich.
diese übersetzung ist parallel nicht erlaubt, gleiche begründung.
weil der PhD kein "reiner" doktor der philosophie ist, sondern
durchaus auch aus der BWL stammen kann.
eigentlich ist der leitfaden zur führung nun komplett. |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 1.Jul 2005 12:14 Titel: |
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Es fehlt nur noch zu sagen, daß die Verwechslungsgefahr bei der Führung
| Zitat: |
| Dr. h.c. (USA) Name ( Doctor of Divinity from PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY, Florida/USA) |
bleibt.
Da können sich die Herren Prixton - For a better world, richtiger müßte es für ein dickeres Konto heißen, auf den Kopf stellen.
Und noch etwas meine Herren Prixton Congregation: Wenn die Sache so ungefährlich ist, warum distanzieren Sie sich auf Ihrer Website so ausdrücklich davon, die Titel nicht selbst zu vermitteln, sondern Ihre Kirche in den USA.
Weil Sie als Vermittler dafür haften würden.
Warum sind die Urkunden trotzdem DIN A 4? Weil Sie sie doch selbst drucken. Oder wollen Sie uns weis machen, hier in Deutschland das Urkundenpapier zu Ihrer amerikanischen Kirche zu schicken, damit die dann auf deutschem Papierformat drucken kann?
Was bitte sind gecharterte Titel? - auch diese Frage bleibt unbeantwortet. Kann ich mir das wie einen Charterflug vorstellen (d.h. Ihre Urkunden werden wie Schiffe oder Flugzeuge gemietet) oder meinten Sie doch eine Charta im Sinne von (Verfassungs-)Urkunde.
Letzteres wäre für das Kirchlein für eine bessere Welt ein bisschen hoch gegriffen. Eine Verfassungsurkunde für eine inc. - nicht schlecht.
Dann empfehle ich Ihnen auch, Ihren deutschen noch zu gründenden Verein (in welcher Rechtform sind Sie denn jetzt geschäftlich tätig? Steuernummer vorhanden?) keine Satzung, sondern ebenfalls eine Charta einzureichen.
Nein, so nicht!
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 1.Jul 2005 12:24 Titel: |
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@ kant
ich gebe dir recht, wenngleich es immer eine verwechselungsgefahr gibt,
solange man tomaten auf den augen hat, manche verwechseln die
eigene frau mit ner anderen und denken sich auch nichts dabei ....
nein, ich glaube eine führung als/wie:
MAX MUSTERMANN, PH.D. IN REL. H.C.
und als Herkunftsbezeichnung:
honorary Doctor of Philosophy in Religion, Prixton Church & University, Miami, USA
sollte reichen, man könnte maximal noch die urkunde
abscannen und auf die rückseite der visitenkarte printen,
oder aber eine doppelseitige karte nehmen und einen
warnhinweis anbringen.
aber weshalb krümeln wir uns zu tode ??
die kirchlichen doktorate sind genauso viel wert wie einer
von der hocherwürdigen schweizer privatuni, doch der kostet
10.000 euronen und hat den selbigen effekt. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 1.Jul 2005 14:12 Titel: |
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Emaileingang:
| Zitat: |
Formular Kontaktformular
Vorname Stefan
Versendeseite http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html
Telefon 0049231-1338518
Name Lerch
Email [E-Mail anzeigen]
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. der Eintragungen zum Thema der PRIXTON CHURCH & UNVERSITY, Inc. möchte ich Sie als Gemeindeleitung für den GR Dortmund dringendst ersuchen, den entsprechenden Diskussionsbereich in Ihrem Portal zu schliessen um diesem unwahren Spekulationsdiskussionen endlich ein Ende zu bereiten. Offiziell liegen der PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY in Florida/USA die staatl. Genehmigungen zur Führung einer Freikirche vor, so dass die in Ihrem Diskussions-/ Meinungsformung bzgl. der PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY veröffentlichten Beiträger einiger User in keinster Weise der Wahrheit entsprechen, ja sogar unsere Arbeit unsere Sozialaufgaben etc. als Freikirche duch den Dreck ziehen. Ich ersuche Sie nunmehr, sämtliche Beiträge in denen es um das Thema PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY Inc. geht mit sofortiger Wirkung zu löschen. Unsere Aufforderung auf diese Löschung stellt keinerlei Angriffe auf Ihr Portal dar, jedoch sollten dort auch nur wahrheitsgemässe Äußerungen publiziert werden können. Sollten wir in den nächsten Tagen feststellen und beobachten das weiterhin diese Einträge bestehen, werden wir über unsere Mutterkirche in Florida umgehend Klage gegen Sie einreichen.
Mit freundlichen Grüssen
PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY
Florida/USA
Dr. h.c. Stefan Lerch
Friedrichstraße 87
D-44137 Dortmund |
Die Formulierung [b:bd93ca54cd'Klage einreiche' gefällt mir immer besonders gut ...  |
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Kant Pathfinder
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 446
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Verfasst am: 1.Jul 2005 16:44 Titel: |
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Sehr geehrter Herr Lerch,
sie haben sich soeben des § 132a StGB strafbar gemacht:
| Zitat: |
PRIXTON CHURCH & UNIVERSITY
Florida/USA
Dr. h.c. Stefan Lerch
Friedrichstraße 87
D-44137 Dortmund |
Sie führen einen Doktortitel trotz Belehrung strafrechtlich mißbräuchlich. Dies werde ich am Montag direkt zur Anzeige bringen. Einen Doktor h.c. haben Sie nicht.
Weiterhin sind Presse- und Meinungsfreiheit bei uns, wesentlich stärker jedoch in der USA, verfassungsrechtlich geschützt.
In Deutschland wird es immer einen Vorzug gegenüber der Presse- und Meinungsfreiheit geben, insbesondere da eine schlichte Behinderung durch eine wahrheitsgemäße Äußerung immer zu tolerieren ist.
Auch können Sie sich den Gerichtsstand nicht wahllos aussuchen, sondern um Ihre Interssen zu vertreten müssen Sie erst einmal eine Satzung haben um dann als juristische Person klagen zu können.
Eine in Deutschland noch nicht anerkannte Kirche ist nicht justitiabel, auch nicht in den USA.
Und weil wir gerade dabei sind und ich sowieso Anzeige gegen Sie persönlich wegen § 132 a StGB erstatte, werde ich mich am Montag darüberhinaus mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, da Sie hier bereits geschäftlich Tätigkeiten entfalten
| Zitat: |
| ja sogar unsere Arbeit unsere Sozialaufgaben etc. als Freikirche duch den Dreck ziehen |
und leider auf Ihrer Website die dafür erforderlichen Vorraussetzung (mindestens Steuernummer, verantwortlicher im Sinne des Presserechtes, etc.) auf ein Arbeiten am Staat vorbei hindeuten könnten.
Hier ist es übrigens vollkommen nebensächlich ob Ihre Tätigkeit mit Gewinnerziehlungsabsicht oder aber vollkommen charikativ geleistet wird.
Interessant hierbei ist die Verbuchung der Spende in Höhe von €1500 durch Ihren Verein, der leider noch garnicht gegründet zu sein scheint, wie Sie ja selbst sagen.
Das wird ein Fest.
Kant. |
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slapek Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 178 Wohnort: Czech Republik
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Verfasst am: 1.Jul 2005 17:10 Titel: |
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@kant
ich schließe dich in mein nachtgebet ein, denn du scheinst
kein großer christ zu sein, du bist zu sehr ein weltenbürger,
zahn und zahn ... auge um auge ....
vielleicht hat er ja einen h.c. ??
ich schlage vor, zur versöhnung solltest du einen
doktor deiner wahl bekommen, damit frieder herrscht - okay ?
das sind typisch deutsche züge ... den häng ich hin ....
in der regel kommt es wegen geringfügigkeit zu keinem
verfahren.
ein StA hat anderes zu tun, als sich um solchen mist zu kümmern,
das netz ist voll von strafrelevanten vorfällen eines
entsprechenden titelmißbrauchs oder falschtitulierung,
bzw. unkorrekter schreibweise.
dennoch hat herr lerch in einer vorherigen mail seine bezeichnung
fast perfekt korrekt genannt, das relativiert die motivation. |
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erasmus Newbie
Anmeldungsdatum: 04.02.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 1.Jul 2005 17:39 Titel: @ all |
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Kann mir mal um des lieben Herren willen jemand verraten, warum man sich unbedingt einen solch zweifelhaften Titel zulegen muss / soll / will.
Ich meine, es zeichnet die Leute, die solch ein Bedürfnis zu verspüren scheinen doch wohl vor allem Eines aus: Unsicherheit, mangelndes Selbstbewußtsein und eine gewisse innerliche Verkrampfung. Sicher ist es in Zeiten, wo manche Unternehmer/Unternehmen Wert legen auf einen 25-jährigen Akademiker mit dreißigjähriger Berufserfahrung und Habilitation sowie mindestens drei Patenten, ein gewisses Maß an Verständnis dafür aufzubringen, daß manch schwacher Schlingel sich bemüht, die eigene Persönlichkeit aufzuwerten. Aber wie soll sich dies langfristig tragen?
Abgesehen von diversen rechtlichen / formalen / bürokratischen Voraussetzungen / Bedingungen etc. ist es wohl vor allem eine Frage des gesunden Menschenverstandes, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sich keiner solcher Täuschung zu bedienen. Es ist schlicht überflüssig, zwingend zu anstrengend und geschäftsschädigend, sich für mehr auszugeben, als man ist. Neben moralisch-ethischen Bewertungen, die ich auch gerne - wie hier der KIRCHE - anderen überlasse, scheint es mir, doch die Rationalität von Gründen zu geben, die eine solche Täuschung überflüssig macht:
- Überflüssig; weil wenn ich gut bin, bedarf es keiner zusätzlicher "akademischer Argumente"
- zu anstregend; weil man muss sich die Lügen alle merken und das erzwingt einen Großteil von Kapazitäten (unter anderem des Gehirns), die man besser und nutzbringender einsetzen könnte
- geschäftsschädigend; weil die Unsicherheit wird dennoch bemerkt und eine aufgedeckte Täuschung bedeutet das geschäftliche (berufliche) AUS.
Insofern erscheint mir die Reaktion des geschätzten Users Kant durchaus gerechtfertigt und die der anderen geschätzten Damen und Herren, welche zur Sachaufklärung beigetragen haben, vernünftig und in hohem Maße sachlich korrekt (wiewohl ich kein Rechtsexperte und erst recht nicht auf diesem Gebiete bin).
Bleibt nur noch, recht sportlich festzustellen, wem's gefällt, der möge sich mit diesen Urkunden doch diverse Örtlichkeiten tapezieren oder sie im Goldrahmen neben den röhrenden Hirsch in der guten Stube hängen.
In diesem Sinne: Spo(r)t(t) Frei!
ERASMUS |
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