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blackjaguar Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 12
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Verfasst am: 29.Mai 2004 23:21 Titel: risiko |
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wer ihm sein geld überweist, get ein hohes risiko ein, d.h.
möglicher totalverlust bei lieferung gefälschter oder nicht anerkannter
dokumente. |
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nabou Newbie
Anmeldungsdatum: 19.05.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 30.Mai 2004 12:57 Titel: |
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sprechen wir über Van Garden?
falls ja,
natürlich ist es ein risiko,
aber genau das ist ja die frage, ob man ihm vertrauen kann (bzw. transaktion seiner richtigkeit hat) |
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nabou Newbie
Anmeldungsdatum: 19.05.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 5.Jun 2004 16:39 Titel: |
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hi, schaut mal dieses angebot an
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=66407&item=4305227766&rd=1&ssPageName=WD2V
555.000,- haus (frankreich) + prinzentitel
gibt den sowas, denn falls dieser titel am haus oder am grundstück hängt,
dann darf man ja sich nicht prinz von (eigenname) nennen, oder doch?
ich meine: in deutschland kann sowas auch erwerben, jedoch bleibt der titel für 20 jahre, danach geht er wieder an den ursprungbesitzer.
angeblich (ich habe sowas ja auch nur gehört)
ach ja: gibt es überhaupt einen prinzentitel in frankreich?
tschuß
freue mich auf reaktionen |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 9.Jun 2004 12:46 Titel: |
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Wer zu faul ist, bei google zu recherchieren und im Geschichtsunterricht geschwänzt hat:
Der Adel in Deutschland ist abgeschafft.
Als das noch nicht so war, wurde man vom Kaiser etc pp in den Adelsstand (!) erhoben (!), und bekam manchmal (!) einen Besitz, Gut, Landwirtschaftlicher Betrieb etc, g e s c h e n k t, für besondere Verdienste etc. Umgekehrt kam es auch vor, daß sich ein Freiherr zum Grafen hat upgraden lassen und dafür ne Menge Kohle hingeblättert hat.
Heutzutage darf man natürlich eine Immobilie kaufen und sich (auch unabhängig davon) "Prinz von Gomopa" nennen. Im Personalausweis steht aber weiterhin "Otto Mompe, erfolgloser AWD-Vertreter aus Brandenburg".
Man kann sich von dem Träger eines adeligen Namens adoptieren lassen oder ihn heiraten und trägt dann auch dessen Namen. Adelig wird man dadurch nicht (Blutsverwandschaft ist ausschlaggebend), man steht nicht im Gotha bzw wenn, dann als "nichtadeliger Träger dieses Namens" und die gesamte Adelswelt lacht über einen, meint man, dort mit seinem Prinzentitel auftauchen zu müssen.
Bitte jetzt keine Verschwörungstheorien etc. Erst mal im Geschichtsbuch nachlesen.
Grüße
Daimler Double Six |
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nabou Newbie
Anmeldungsdatum: 19.05.2004 Beiträge: 9
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Verfasst am: 9.Jun 2004 16:56 Titel: |
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lieber daimlersix
zu
Heutzutage darf man natürlich eine Immobilie kaufen und sich (auch unabhängig davon) "Prinz von Gomopa" nennen. Im Personalausweis steht aber weiterhin "Otto Mompe, erfolgloser AWD-Vertreter aus Brandenburg".
in diesem ebay-angebot seht wörtlich:
Im Gesamtpreis ist , auf Wunsch auch der Adelstitel "PRINZ oder PRINZESSIN von......" enthalten, der in Ihren Personalausweis eingetragen werden kann!
und damit sage ich nichts.
dazu muss ich sagen zu
Man kann sich von dem Träger eines adeligen Namens adoptieren lassen oder ihn heiraten und trägt dann auch dessen Namen. Adelig wird man dadurch nicht (Blutsverwandschaft ist ausschlaggebend), man steht nicht im Gotha bzw wenn, dann als "nichtadeliger Träger dieses Namens" und die gesamte Adelswelt lacht über einen, meint man, dort mit seinem Prinzentitel auftauchen zu müssen.
das zählt nur väterlicherseits (also mansübertragung):
d.h. nur wenn man selber offiziell nicht adelig ist, bedeutet es nicht zwangsweise das man keine blutsverwandschaft mit adel besitzt, denn mütterlicherseits kann man ja einen titel tragen, aber in diesem Gotha nicht vorkommen.
tschuß
PS:
man sollte wenigstens das ebay-angebot grundlich gelesen haben, bevor man anderen unwissenheit vorwirft. |
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daimlersix Insider
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 688
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Verfasst am: 11.Jun 2004 12:48 Titel: |
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Ach so, es steht im EBAY-Angebot. Na dann, das wird dann schon seine Richtigkeit haben.
Das sehen die Jungs beim Einwohnermeldeamt genauso.
Ziehe mich hiermit aus diese 1. sachlich und 2. grammatikalisch stümperhaften Diskussion zurück. |
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