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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5911
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Verfasst am: 25.Jun 2007 13:02 Titel: Patentreformen auf dem europäischen Prüfstand |
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Zum heutigen Auftakt des Symposiums „Die Zukunft der Patentgerichtsbarkeit in Europa“ des Bundespatentgerichts hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dafür plädiert, das Patentsystem praxisnah und nutzerorientiert zu reformieren.
Anlässlich der zweitägigen internationalen Konferenz haben sich in München, dem Sitz des Bundespatentgerichts, etwa 300 Experten aus Europa, Asien und den USA eingefunden, die in der Justiz, in Behörden, in der freien Wirtschaft sowie in Wissenschaft oder Politik mit dem Patentrecht befasst sind.
„Was wir anstreben, ist eine europäische Patentjustiz, die Patentinhabern und deren Wettbewerbern zügig, kostengünstig und grenzüberschreitend zu ihrem Recht verhilft“, sagte Zypries in ihrer Ansprache zur Eröffnung des Symposiums. Das derzeitige Prozesssystem sei teuer und schwerfällig, wenn in mehreren Ländern geklagt werde, und könne zu widersprüchlichen Urteilen über Bestand oder Verletzung eines Patents führen. Die Ministerin wandte sich zugleich nachdrücklich dagegen, das derzeitige Patentgerichtssystem europaweit auf zu viele Standorte mit unterschiedlichen Verfahrensordnungen und -sprachen zu verteilen. „Damit hätten wir nicht nur einen unnötigen Zuwachs an Kosten und Bürokratie, sondern würden auch eine zerfaserte Gerichtsstruktur mit unzureichend spezialisierten Richtern fördern“, begründete sie ihre Haltung. Probleme beim Sprach- und Rechtsverständnis in Gerichtsverhandlungen würden besonders zu Lasten innovativer kleiner Unternehmen gehen.
Zypries forderte die anwesenden Experten auf, praktikable Konzepte für ein effizientes europäisches Patentgerichtssystem in die Diskussion einzubringen. Benötigt werde auch ein kostengünstiges und rechtssicheres Gemeinschaftspatent, das EU-weit einheitlichen Schutz biete. „Dieses Projekt kann aber nur dann Erfolg haben, wenn sich die EU-Staaten auf eine Kostensenkung bei den bislang sehr teuren Patentübersetzungen einigen“, erklärte die Ministerin.
Info: Das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz gehörende Bundespatentgericht ist ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiertes Gericht mit bundesweiter örtlicher Zuständigkeit. Es entscheidet insbesondere über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von deutschen Patenten oder von europäischen Patenten mit Geltung in der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem ist es zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts, die die Erteilung oder Vernichtung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern und Topographien betreffen.
Quelle: Presse Bundesministeriums der Justiz |
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