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Yicci Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 5.Jun 2004 13:57 Titel: Sensationeller Verkauf bei Tests- wie das Produkt schützen? |
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Eine Frage an die Experten hier:
Ich habe ein Produkt entwickelt, dass sehr gute Verkaufschancen hat.
Bei eBay habe ich schon einige Tests durchgeführt und es hat sich sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern sensationell verkauft.
Natürlich will ich nicht, dass andere dieses Produkt nachmachen, bin aber nicht sicher ob und wie ich es schützen kann.
Den Verkauf habe ich jetzt vorsichtshalber eingestellt, weil ich " Angst" habe, dass jemand meine Idee "klaut". Die Seiten hatten extrem hohe Pageviews und wie gesagt, das Verhältnis EK-VK war sensationell.
Die einzelnen Bestandteile gibt es alle- nur eben das Produkt in dieser Form nicht.
Vielleicht ein Beispiel: Wenn ich z.B. das Lebkuchenhaus erfunden hätte, dann gab es ja vorher Lebkuchen und Smarties und auch diese Häuser- aber eben nicht das Lebkuchenhaus. Hätte ich also das Lebkuchenhaus als fertiges Produkt schützen lassen können?
Vermutlich werde ich selbst den Bedarf nicht mehr lange stillen können und würde die ( dann geschützte) Idee gerne verkaufen.
Wie kann ich das bewerkstelligen?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten. |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 5.Jun 2004 15:01 Titel: |
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Hoffentlich war einer ihrer Testkunden nicht schon vor ihnen hier:
http://www.dpma.de/index.htm
MfG monxx77 |
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Yicci Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 5.Jun 2004 15:13 Titel: |
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Danke für den Link, aber meine Frage wird damit leider nicht wirklich beantwortet.
Ich bin kein Patent/Geschmachsmuster Spezialist und die Seiten sind sehr unübersichtlich für Laien.
Die Frage, die mich am meisten interessiert ist, was genau muss / kann ich anmelden ( ein Patent, ein Geschmacksmuster ? ) und was muss ich dabei beachten.
Und ist es überhaupt möglich eine Idee zu schützen, wenn es die einzelnen Bestandteile bereits gibt? Verletze ich damit nicht das Patent ( oder wie auch immer der Fachausdruck ist) desjenigen, der dieses Produkt herstellt, welches ich zur Herstellung meines Produktes benötige?
Sorry- ich bin in diesem Metier ein absoluter Laie und die Seiten verwirren mich eher noch mehr, als dass ich daraus brauchbare Informationen ziehen kann. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1379 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Jun 2004 15:17 Titel: Nicht verzagen |
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Nicht verzagen- IHK fragen. Dort findet kostenlos alle paar Wochen kostenlose Erfinderberatungen statt (Erstberatung). Noch sinnvoller wäre es, einen vernünftigen Patentanwalt einzuschalten- denn Sie wollen ja Geld verdienen? Und die perfekte Info erhalten Sie nur, wenn Sie einen Fachmann befragen- also einen Patentanwalt. Der prüft den Einzelfall (weil wirklich jeder Fall einzigartig ist) , gibt Ihnen kompetent Auskunft.
Hier auf dem Forum werden Sie die gewünschte Auskunft mit haftungsrechtlicher Sicherheit nicht erhalten. Deshalb: Investieren Sie ein paar Euro (vorher Honorar vereinbaren!) und holen Sie sich rechtssichere Auskunft ein. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 5.Jun 2004 16:29 Titel: |
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Wenn Sie das Teil bereits über E-Bay verkauft haben und es somit der
breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht haben, ist die Idee und das Gerät
nicht mehr zu schützen, weil es bereits "bekannt" ist und somit keine
Neuerung mehr darstellt.
Es gibt nur einen Weg, hiermit noch Geld zu verdienen: Möglichst viel in
kurzer Zeit verkaufen. Auf gehts !! |
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Yicci Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 5.Jun 2004 16:56 Titel: |
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@Bedey
ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht, vermutlich positiv für mich.
Es gibt verschiedene " Endprodukte"- wenn wir mal bei dem Lebkuchenhausbeispiel bleiben- so könnte ich ein Lebkuchenhaus aber auch ein Lebkuchenauto basteln.
Bei eBay hätte ich in diesem Fall das Auto verkauft- schützen lassen wollen würde ich das Haus.
Es ist schlecht zu erklären. Ich weiß was Sie meinen, aber in meinem Fall trifft es glaube ich nicht zu. |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 5.Jun 2004 17:08 Titel: |
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| Zitat: |
Ich habe ein Produkt entwickelt, dass sehr gute Verkaufschancen hat.
Bei eBay habe ich schon einige Tests durchgeführt und es hat sich sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern sensationell verkauft.
Natürlich will ich nicht, dass andere dieses Produkt nachmachen, bin aber nicht sicher ob und wie ich es schützen kann.
Den Verkauf habe ich jetzt vorsichtshalber eingestellt, weil ich " Angst" habe, dass jemand meine Idee "klaut". Die Seiten hatten extrem hohe Pageviews und wie gesagt, das Verhältnis EK-VK war sensationell. |
Sie haben doch bereits verkauft oder lese ich falsch?? |
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Yicci Newbie
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 7
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Verfasst am: 5.Jun 2004 17:13 Titel: |
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Nein, das lesen Sie schon richtig. Aber wie ich versucht habe mit dem Lebkuchenhaus ( blödes Beispiel...) zu erklären- ich habe dann im übertragenem Sinn das Lebkuchenauto und nicht das Haus verkauft.
Schützen will ich aber das Haus und das habe ich bei ebay eben nicht angeboten.
Ich kann es leider nicht besser erklären, ohne ins Detail zu gehen. |
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loooser User gebannt
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 2774
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Verfasst am: 5.Jun 2004 17:15 Titel: |
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| Dann rate ich Ihnen zu dem Verfahren, wie es Schwabenpower beschrieben hat. Weiter kann ich Ihnen da nicht helfen. |
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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 5.Jun 2004 19:37 Titel: |
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Patentanwälte in ihrer Nähe finden sie z.B. mit Hilfe folgender Anwaltssuch-Services:
http://www.recht.net oder: http://www.anwalt-suchservice.de
Bedenken sie bei der telefonischen Kontaktaufnahme: Sollte das Gespräch sich in eine Erstberatung entwickeln, kann ihnen schon eine Honorarrechnung ins Haus flattern, deshalb Kostenvoranschlag einholen wie Schwabenpower gesagt hat!
Ein Vergleich lohnt sich denn: Gemäß § 3 Abs. 5 BRAGO dürfen Rechtsanwälte in außergerichtlichen Angelegenheiten Pauschal- und Zeitvergütungen UNTERHALB der gesetzlichen Vergütung mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren.
MfG monxx77 |
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rotoflex Specialist
Anmeldungsdatum: 13.09.2003 Beiträge: 215 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 7.Jun 2004 18:33 Titel: |
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An Bedey wo kein Kläger ist auch kein Richter
Doch jetzt zu Deinen Lebkuchen ich will Deine Euphorie nicht bremsen aber als Patent funktioniert Deine Idee nicht aber als Marke.
Hast Du Deine Marke dann angemeldet und jemand verändert nur ein kleines Detail von Deinem Original dann ist es kein Markenverstoss und keine Kopie dann ist es legal und derjenige verkauft Dein Produkt und Du kannst nichts machen,garnichts...
Ja zur IHK kannst Du gehen ein paar Tipps bekommst Du aber richtig geholfen wird Dir dort auch nicht,denn der gerade Diensthabende Patentanwalt will Dich als Klienten.
Was ich mit dem Patentamt in München durch habe das glaubt kein Mensch,Die Herren Patentprüfer mit denen ich es zu tun hatte waren
nur Trottel und das kann ich auch Beweisen schwarz auf weiss.
wem es interessiert dem schicke ich den Schriftwechsel gern zu. |
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