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Zahnarztwerbung

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blackB
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.04.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.Apr 2004 23:28    Titel: Zahnarztwerbung Antworten mit Zitat

Hallo,

rein theoretisch gefragt,

kann ich als privat Person nicht für meinen Arzt "werben" und wenn ja kann ich mir dann für diese Geste eine Schenkung geben lassen?

Ist es möglich über eine im Ausland sitzende Firma ein Marketing-Projekt zu konstruieren, dass ärzte von patienten bewertet lässt und diese öffentlich ausschreibt.

Um dieses zu finianzieren müsste dann natürlich ein "Kunde" die Leistung für die bereitstellung der Informationen einen gewissen Umkostenbeitrag leisten.

Anregungen u. diskissions bzw. erfahrungen diesbezüglich bitte per pm.
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2004 3:34    Titel: Antworten mit Zitat

In Österreich mittlerweile gang und gäbe!!!

Werbung in sämtlichen Zeitungen mit eigenem Transferbus zur Zahnklinik in Ungarn und was weiß ich noch wo.

Überlegenswert

mfg
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blackB
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.04.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2004 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mir jemand helfen kann...

die verbindungen zu den versch. Ärzten wäre nicht das Problem, aber ich wäre a) Jungunternehmer b) wäre es mein "erstes Mal"

Für Unterstüzung wäre ich echt dankbar (vieleicht auch jemdand der die rechtliche seite kennt)
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Cui bono
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2004 18:18    Titel: Arztwerbung Antworten mit Zitat

Lesen Sie hierzu die Verordnung der Ärztekammer/Zahnärztekammer.
Ärzte dürfen werben, dies muss jedoch in den gesteckten gesetzlichen Grenzen geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Quintessenz
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Quintessenz
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 25.Apr 2004 18:31    Titel: Werbung Antworten mit Zitat

Mehr dazu unter
http://www.gesundheitsrecht.de/marketing7.html
Es stellt sich mir die Frage, weshalb ein Zahnarzt auf Ihre Hilfe zurückgreifen sollte, denn unter das Werbeverbot fallen auch Aussagen Dritter (Patienten etc.) die das gesetzlich zulässige Mass überschreiten.
(D.h. jder Kollege, der sich daran stösst, kann den Arzt verklagen).

Das Werbeverbot hat seinen Sinn darin, dass man marktschreierische Angebote im Sinne der früheren "Bader" (die, welche Zähne neben frisieren und schneiden im Umherziehen gezogen haben) unterbindet.
Sie sollten also auch grundsätzlich Ihre eigene Haltung überdenken, denn auch bei Zahnärzten gab es schon Todesfälle, und Medizin ist kein einfaches Geschäft.
Und wie überall gilt auch hier: wer Werbung macht hat´s nötig.
Mit freundlichen Grüßen

Quintessenz
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