Verfasst am: 14.Okt 2004 22:32 Titel: hände weg von ch-mänteln.
... allfällige verlustvorträge werden von der steuerverwaltung regelmässig aufgerechnet, sobald
- firmenname geändert wird
- adresse (domizil) gewechselt wird
- änderungen in der verwaltung (vr/geschäftsleitung) vorgenommen werden
... steuerfolgen in der schweiz immer mit einigen jahren verspätung auftreten - man weiss also am datum der übertragung nie, was auf einen zukommt
... ab 250,000.- ch aktienkapital ist die gründungssteuer (1% des ak) nochmals zu bezahlen - umgehung der verordnung = erneut blechen!
fazit: hände weg!
als alternative kann man jede auslandsfirma für wenig geld in der schweiz als zweigniederlassung eintragen lassen... und hat keine kapitaleinzahlungsverpflichtung... und muss auch keine revisionsstelle einsetzen = schnäppchen!
finde ich gut Ihre Aussage "kluge leute informieren sich " und warum Sie nicht ?
zur Info :
Bei allen gesellschaften wird der Name das Domizill , der Verwaltungsrat, der Zweckartikel und die Statuten ( Inhabe- bzw. Namensaktien ) nach Wunsch angepasst. Somit fallen keine Gründungskosten an.
Alle Gesellschaften sind garantiert lastenfrei.
Da min. ein Mitglied im Verwaltungsrat muss ein Schweizer Bürger sein und deshalb fast immer von uns gestellt wird können wir uns keine Spielchen oder unserioses Benehmen leisten.
Als weiteres " als alternative kann man jede auslandsfirma für wenig geld in der schweiz als zweigniederlassung eintragen "
Beim diesen Angebot geht es nicht um billig Firmen , sondern um seriosen Geschäftsleute die wissen den Standort Schweiz zu schätzen , diese sind uns immer persönlich und mit Ihrem gesammten Vorhaben bekannt.
finde ich gut Ihre Aussage "kluge leute informieren sich " und warum Sie nicht ?
_____ wir sind seit über 20 jahren im CORPORATE SERVICE business und informieren UNS... damit wir unsere kunden vor schaden - wie beispielsweise im zusammenhang mit dem kauf von ch-mantelfirmen - bewahren können - that's it
zur Info :
Bei allen gesellschaften wird der Name das Domizill , der Verwaltungsrat, der Zweckartikel und die Statuten ( Inhabe- bzw. Namensaktien ) nach Wunsch angepasst. Somit fallen keine Gründungskosten an
_____ habe ich nie bestritten - im gegenteil: gerade diese fundamentalen änderungen in der firmenstruktur führen dazu, dass steuerbehörden aufmerksam gemacht werden und - wie ICH ausgeführt habe (und wozu SIE sich aus gutem grund NICHT geäussert haben) - als verkaufsargument für den kauf von mantelgesellschaften erwähnte verlustvorträge nicht geltend gemacht werden können
Alle Gesellschaften sind garantiert lastenfrei
_____ kann sein... muss aber nicht - und die realität mit steuerbescheiden, die teilweise viele lange jahre nach UEBERNAHME von mantelgesellschaften auf die neuen inhaber niederprasseln, sprechen ein anderes bild
_____ zum mindesten stellen sie eine potentielle gefahr dar und sind in die überlegungen bei der übernahme einer gesellschaft zu berücksichtigen
Da min. ein Mitglied im Verwaltungsrat muss ein Schweizer Bürger sein und deshalb fast immer von uns gestellt wird können wir uns keine Spielchen oder unserioses Benehmen leisten.
_____ sie sollten sich über die neuen bestimmungen im zusammenhang mit den bilateralen verträgen ins bild setzen - ihre AUSSAGE IST SCHLICHT UND ERGREIFEND F A L S C H :
_____ bürger von eu-staaten, die in der schweiz wohnhaft sind (und die erwähnten verträgen mach dies problemlos möglich) sind hehren schweytzer staatsangehörigen gleichgestellt - ein bürger der brd, der in zug wohnhaft ist, kann sehr wohl als EINZIGER verwaltungsrat einer ch-firma amtieren
_____ nachhilfe offenbar dringend angezeigt... sorry!
Als weiteres " als alternative kann man jede auslandsfirma für wenig geld in der schweiz als zweigniederlassung eintragen "
_____ genau - kein kommentar ihrerseits... beeindruckt... oder sprachlos?
Beim diesen Angebot geht es nicht um billig Firmen , sondern um seriosen Geschäftsleute die wissen den Standort Schweiz zu schätzen , diese sind uns immer persönlich und mit Ihrem gesammten Vorhaben bekannt.
_____ unbestritten, bringt in der sache jedoch rein goar nix... auslandsfirmen, die in der schweiz zweigniederlassungen eröffnen, sind ja auch keine "billigfirmen"... oder?
MFG
_____ ebenfalls freundliche grüsse... und: stellen sie ihre kanone bitte etwas präziser ein, wenn sie sich das nächste mal für ihr mantelhandels-unternehmen auf die barrikaden schwingen
Ihre Aussagen sagen nur jain aus und ich nehme an Sie und Ihre Kunden wisen wenn Sie eine Firma lastenfrei usw. kaufen möchten dann machen Sie es auch oder ?
Also über was reden wir hier wer der beste ist oder was ???
dafür hab ich leider keine zeit "sory"
Ihre Aussage " Da min. ein Mitglied im Verwaltungsrat muss ein Schweizer Bürger sein und deshalb fast immer von uns gestellt wird können wir uns keine Spielchen oder unserioses Benehmen leisten.
_____ sie sollten sich über die neuen bestimmungen im zusammenhang mit den bilateralen verträgen ins bild setzen - ihre AUSSAGE IST SCHLICHT UND ERGREIFEND F A L S C H : "
kann ich nicht nachfolziehen letze woche war es noch so und jetzt nicht mehr oder was ??? und Sie sagen ja es noch selber " bürger von eu-staaten, die in der schweiz wohnhaft sind " oder war meine Aussage anders ???
Was ist loss hier eigentlich will jeder nur jeden um jedem Preis schlecht mache auch ohne Ahneung !
Ich dachte hier tausch man Informationen aus und so.
keinesfalls geht es darum, irgendwen hier "schlecht zu machen"... oder so (ich verkneife mir den hinweis auf ihre sprachkünste!)
nur:
wenn sie sich hier schon als "herrscher des mantelhandels" aufspielen und mit ihrem ersten posting selber "ins spiel bringen"...
... dann sollten ihre informationen fachlich einigermassen richtig sein - nicht zuletzt zum schutze ihrer kunden!
also nochmals - g a n z l a n g s a m :
ihre bemerkung, wonach es mindestens EINEN SCHWEIZER BÜRGER im verwaltungsrat einer ch-aktiengesellschaft brauche, ist falsch resp. überholt... ein BÜRGER DER BRD (oder jedes eu-landes, das in den bilateralen verträgen zwischen der eu und der schweiz erwähnt ist!), DER IN DER SCHWEIZ LEBT, kann sehr wohl als einziger vertreter einer firma auftreten
kapiert - nix "mindestens ein schweizer bürger"... es geht auch ohne
die änderung der bestimmungen erscheint mir sogar im hinblick auf den verkauf ihrer klitschen an eu-bürger ALS VORTEIL... also: hirn einschalten, genau (und l a n g s a m ) lesen... und konsequenzen ziehen!
noch was: es hat noch nie geschadet, wenn man von den produkten, die man verkaufen möchte, mindestens gleich viel ahnung hat wie ein potentieller kunde... überlegen sie sich das mal!
Angenommen - ich wäre ein Interessent, der nach Offshorelösungen sucht und sich diesbezgl. auch über eine schweizer AG informieren möchte - wem würde ich, nach lesen der obigen Artikel, wohl vertrauen? Sehen Sie, liebe User, so einfach (schwer) ist "Offshore" ...
mitglieder der verwaltung von ch-firmen/vereinen/institutionen sind PERSÖNLICH HAFTBAR für die bezahlung von sozialversicherungsbeiträgen IHRER MITARBEITER... sowie die MEHRWERTSTEUER und andere STEUERN/BEHÖRDLICHE ABGABEN der firma/des vereins/der institution
kann also ganz gehörig ins geld gehen... wenn man NACH UEBERNAHME eines firmenmantels so per zufall erfährt, dass die gesellschaft seit geraumer zeit (vielleicht sogar - man schlage mich für den verdacht!!! - im hinblick eben gerade auf die übertragung der aktien!!!) keine abgaben mehr entrichtet hat
so, das wär's... immer noch interesse an einer überteuerten mantelgesellschaft in helvetien???
ffbkdavid
p.s.
WIR sagen: wer nicht das notwendige kapital hat, um sich eine ch-firma zu leisten, verfügt wohl kaum über die notwendige kraft, um die durststrecke nach gründung durchzustehen... oder???
im übrigen haben wir ja genügend alternativen - auslandsfirma mit eingetragenen zweigniederlassung = keine kapitaleinzahlungspflicht = keine revisionsstelle = 2 fliegen auf einen schlag (auslandsfirma und nahezu "klassische" schweizer klitsche!!!)
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