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Ausserrhoden - bei der Unternehmensbesteuerung Spitze

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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Baar, Kanton Zug, Schweiz

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2007 21:22    Titel: Ausserrhoden - bei der Unternehmensbesteuerung Spitze Antworten mit Zitat

Neues Steuergesetz in Appenzell Ausserrhoden

Platz 1 bei der Besteuerung von Unternehmen

Das Ausserrhoder Stimmvolk hat am 21. Oktober 2007 der Revision des Steuergesetzes zugestimmt. Damit ist Ausserrhoden bei der Unternehmensbesteuerung an der Spitze durch markant tiefere Steuern auf Unternehmensgewinnen und eine Teilbesteuerung der Dividenden. Zudem werden Familien durch höhere Steuerabzüge für Kinder und für deren Ausbildung entlastet. Die Wohneigentümer profitieren von einer Senkung des Eigenmietwertes durch einen Rabatt von 10% auf dem steuerbaren Mietwert. Weiter werden Vermögen und Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter tiefer besteuert. Dank dieser Massnahmen wird ein Zuzug von neuen Steuerzahlenden und Unternehmen erwartet.
Spitzenplatz durch tiefe Unternehmensbesteuerung
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in Ausserrhoden werden einheitlich (flat-tax) zu 6 Prozent besteuert. Zusammen mit der direkten Bundessteuer ergibt sich eine steuerliche Belastung für Unternehmen von rund 12,5 Prozent.

Teilbesteuerung von Dividenden
Dividenden werden künftig nur noch zu einem Teilsatz von 60 Prozent besteuert. Dies deshalb, weil die Gewinne des Unternehmens, womit die Dividenden bezahlt werden, schon einmal besteuert wurden. In den Genuss des so genannten Teilsatzverfahrens kommt, wer eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent hält oder deren Verkehrswert mindestens 2 Mio. Franken aufweist.

Erhöhung der Kinderabzüge und Senkung des Eigenmietwertes
Die Kinderabzüge werden von 4’000 auf 5’000 Franken und bei Schulpflichtigen von 5’500 auf 6’000 Franken erhöht. Neu können für Kinder zusätzlich Ausbildungskosten bis 12'000 Franken abgezogen werden.

Wohneigentümer müssen künftig beim Eigenmietwert 10 Prozent weniger versteuern; diese Änderung ist in der Steuerverordnung geregelt.

Quelle: www.ar.ch

Fairerweise ist anzumerken, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden gleich zieht mit dem Kanton Obwalden, welcher ebenfalls per 01.01.2008 die Gewinne von Unternehmen mit einer Flat-Tax von 12.5 % besteuert. (Obwalden bisher 13.1 %)
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