Verfasst am: 14.Nov 2003 8:59 Titel: Die EUROPA AG kommt.
Einführung der europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004
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(hi) Europa bekommt eine neue Unternehmensform ˆ die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE). Grundlagen dieser gesamteuropäischen Gesellschaftsform sind die Verordnung des Ministerrates über das Statut der Europäischen Gesellschaft sowie eine ergänzende Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer, die im Oktober 2001 verabschiedet wurden. Die Verordnung muss nun in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bis dahin in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat bereits einen Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vorgelegt.
Die SE stellt eine Handelsgesellschaft dar; sie ist eine juristische Person mit einem in Aktien eingeteilten Kapital von mindestens EUR 120.000,-. Entsprechend ihrem Zweck als europäische Gesellschaftsform kann die SE auf vier verschiedene Arten gegründet werden: durch Verschmelzung von zwei oder mehr Aktiengesellschaften aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten, durch Bildung einer SE-Holdinggesellschaft, an der Aktiengesellschaften oder GmbHs aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind, durch Gründung einer SE-Tochtergesellschaft durch Gesellschaften aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat hat, in eine SE. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat wird erleichtert, da es weder einer Auflösung, noch einer anschließenden Neugründung bedarf.
Die SE bietet europäischen Unternehmen die Möglichkeit, in der gesamten Europäischen Union als rechtliche Einheit aufzutreten. Die Notwendigkeit, ein europaweites Netz von Tochtergesellschaften zu unterhalten, wird künftig entfallen. Die neue europäische Gesellschaftsform, die von den innerstaatlichen Rechtsordnungen unabhängig ist, soll voraussichtlich ab Oktober 2004 verfügbar sein.
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