Verfasst am: 9.Jan 2006 1:02 Titel: Domizilfirma/ Limited in der Schweiz= Steuern sparen...?
Hallo,
1. Kann ich in der Schweiz auch eine UK-Limited etablieren oder sind Firmierungen nur auf GmbHs und AGs beschränkt?
2. Ich hab bei Wikipedia gelesen, dass sogenannte "Domizilfirmen" sich im Kanton Zug niedersetzen. Und dass dies Firmen seien, die ausschließlich einer Verwaltungstätigkeit in der Schweiz nachgehen dürften (also Holdings?). Könnte ich auch direkt mit meiner Firma in die Schweiz ziehen und trotzdem von den niedrigen Steuern profitieren?
Vielen Dank für jede sinnvolle Antwort!
Übrigens auch für alle Links, die mir in dieser Thematik behilflich sein könnten. Nochmals Danke.
Auffallend ist dabei nur, dass gerade Ltd.`s die Gruppe mit der grössten Liquidationsrate sind.
Zu Ihrer steuerlichen Frage hier einige Definitionen, die Ihnen vielleicht weiter helfen:
Steuerbegünstigte Gesellschaften
Alle Kantone (nicht jedoch der Bund) gewähren Gesellschaften, die in der Schweiz keine oder nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben, gewisse Steuerprivilegien.
Holdinggesellschaft
Eine Holdinggesellschaft, deren statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausübt, ist gänzlich von den kantonalen und kommunalen Ertragssteuern befreit, sofern die Beteiligungen oder die Erträge aus den Beteiligungen längerfristig mindestens zwei Drittel der gesamten Aktiven bzw. Erträge ausmachen. Ausgenommen von dieser Steuerbefreiung sind jedoch Erträge aus schweizerischem Grundeigentum. Aufgrund der Steuerentlastung auf Dividendenerträgen von massgeblichen Beteiligungen, welche auf Bundesebene gewährt wird, kann eine schweizerische Holdinggesellschaft praktisch ertragssteuerfrei ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Da Kapitalgewinne auf Beteiligungen, an denen mindestens 20% des Kapitals gehalten und veräussert wird, auch auf Bundessteuerebene weitgehend von der direkten Bundessteuer befreit sind, kann eine in der Schweiz domizilierte Holdinggesellschaft praktisch steuerfrei sogar Beteiligungen veräussern. Bis zum 31. Dezember 2006 ist diese Regelung in Bezug auf die Befreiung der Kapitalgewinne auf Bundessteuerebene allerdings nur für Beteiligungen anwendbar, die nach dem 1. Januar 1997 erworben wurden.
Domizilgesellschaft
Domizilgesellschaften sind Gesellschaften, welche in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Sie entrichten keine kantonalen und kommunalen Ertragssteuern auf Erträgen von massgeblichen Beteiligungen. Andere Erträge aus dem Ausland (z.B. Lizenzeinnahmen aus der Verwertung von Immaterialgüterrechten) werden nur zu einem bestimmten Teil (in der Regel 10% - 20%) besteuert, während andere Erträge aus schweizerischen Quellen der ordentlichen Besteuerung unterliegen.
Gemischte Gesellschaft
Eine gemischte Gesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit überwiegend auslandbezogen ist und die in der Schweiz nur eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausübt. Die Besteuerung erfolgt analog den Domizilgesellschaften.
Sonstige Steuererleichterungen
Neu gegründete Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen erhalten in bestimmten Kantonen als Investitionshilfe und zur Förderung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen Steuerbefreiungen oder Steuererleichterungen (z.B. in der Zulässigkeit erhöhter Amortisationsquoten oder erhöhter Provisionszahlungen) für kantonale und kommunale Steuern für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren.[/i]
Ich hoffe, dass Ihnen das ein wenig weiter hilft. Um Ihnen genauer Auskunft geben zu können, müsste Ihr Vorhaben etwas präziser beschrieben werden.
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