Im Sommer 2008 will die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Europäischen Privatgesellschaft (EPG) herausbringen.
Eine Art europäische GmbH, die sich vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen eignet, die über die Grenzen hinweg in der EU tätig sein wollen. Auf diese neue bürokratische Regelung wartet die deutsche Wirtschaft sehnsüchtig.
Der Grund ist einfach. Ursache einer bislang misslichen Situation sind erhebliche Kosten, die derzeit auf die Geschäftsführer eines kleinen oder mittleren Unternehmens zukommen, die in der EU Tochtergesellschaften gründen wollen.
Sie sehen sich in den Mitgliedsländern einer Vielzahl von nationalen Rechtsformen von der GmbH, einer Besloten Vennootschap (Niederlande), Société à Responsabilité Limitée (Frankreich) bis zur Limited (Großbritannien) gegenüber. Oft müssen die Firmengründer tief in die Tasche greifen, ganz abgesehen vom enormen Zeitaufwand. Vor allem Export-Weltmeister Deutschland leidet unter den Details bei Gründung und Formalitäten.
Wie umfassend die teuren Pflichten bei einer Unternehmensgründung aussehen, zeigt eine aktuelle Studie der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christoph Teichmann von der Universität Würzburg. In Auftrag gegeben hat die Studie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA).
Der Verband hatte bereits im Jahr 2002 ausgewählte Unternehmen zur Europäischen Privatgesellschaft befragt.
Das Ergebnis war eindeutig: 95 Prozent der Unternehmen gaben an, neue Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedstaaten in Form einer EPG gründen zu wollen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (66 Prozent) würde eine EPG auch dann als Gesellschaftsform für neue Tochterunternehmen wählen, wenn die jeweiligen nationalen arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften Anwendung fänden.
Laut der damaligen Umfrage haben 54 Prozent der Unternehmen sogar angegeben, bereits bestehende Tochtergesellschaften in eine EPG umwandeln zu wollen.
Im Rahmen der jetzt vorgelegten Studie wurden die Büros von Baker & McKenzie in Belgien, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden und Ungarn befragt. Das Kernergebnis der Umfrage: Mit Hilfe der EPG können kleine und mittlere Unternehmen den Großteil ihrer rechtlichen Kosten für die Gründung von Tochterunternehmen einsparen, die sie ansonsten bei der Wahl der jeweiligen nationalen Gesellschaftsform zahlen müssten.
Ein Beispiel aus der Studie:
Ein expandierendes kleines oder mittleres möchte in fünf ausländischen Staaten eine kleine Vertriebs- und Servicetochter gründen – in Belgien, England, Polen, Spanien und Schweden. Das führt zu Gründungskosten in Höhe von insgesamt 44 990 Euro. Davon entfallen allein auf die gesellschaftsrechtliche Beratung zur jeweiligen Rechtsform immerhin 16 000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten in Höhe von 16 500 Euro pro Jahr.
Mit Hilfe der Gesellschaftsform EPG könnte das Unternehmen im Optimalfall vier Fünftel der Beratungskosten für die Gründung einsparen – also 12 800 Euro – und müsste für die laufende Beratung statt 16 500 Euro pro Jahr nur 3 300 Euro pro Jahr zahlen. Damit spart das Unternehmen allein für die laufende Beratung 13 200 Euro, also wiederum vier Fünftel der Kosten.
Dieses Beispiel zeigt: Die EPG stellt laut der Studie „für das expandierende KMU eine lohnende Alternative zur herkömmlichen GmbH dar. Vor allem mittelständische Unternehmen, die das Herzstück der deutschen Wirtschaft bilden, profitieren von den Vorteilen, die mit der EPG einhergehen.“
Die Europäische Privatgesellschaft ist jedoch nur ein Teil des so genannten „Small Business Act“ (SBA) den die Kommission Ende Juni vorlegen will.
Ziel des gesamten Projekts ist es, Rechtsvorschriften zu vereinfachen und Verwaltungslasten für kleinere und mittlere Unternehm zu reduzieren. Die Befreiung von behördlichen Auflagen und Berichtspflichten soll dazu beitragen, Wachstumspotenziale freizusetzen.
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine neuen Projekte der EU, an der EPG zum Beispiel werkelt Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy schon seit Jahren. Darüber hinaus umfasst der SBA neue Förderprogramme der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie das Ziel, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für kleine Dienstleister einzuführen.
Durch die Bündelung der gesamten Maßnahmen ergibt sich aber folgendes Problem: Die EPG ist nur ein Teil dieses gesamten Steuerpakets. In Steuerfragen ist jedoch die Zustimmung aller Regierungen nötig.
Es nützt also erstmal wenig, dass die Europäische Privatgesellschaft parallel zu den bestehenden Gesellschaftsformen exisitieren könnte, da bereits Länder wie Großbritannien mit der britischen Limiteds sich skeptsich geäußert haben.
Doch Frankreich, das im kommenden Halbjahr die EU-Präsidentschaft übernimmt, will die Steuerermäßigung vehement unterstützen und den „Small Business Act“ durchsetzen.
Quelle: T.Sigmund
Die EU-Kommission hat am 25.06.2008 einen so genannten "Small Business Act" zur Unterstützung der europäischen Klein- und Mittelstands-Unternehmen (KMU) vorgelegt.
Als besonders wichtiger Punkt gilt dabei das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE), wonach in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden können, die nach denselben Grundsätzen arbeiten.
"Small Business Act"
Der europäische „Small Business Act“ umfasst zehn Grundsätze, die auf höchster politischer Ebene eingeführt werden sollen sowie konkrete Maßnahmen, die Kleinunternehmen unterstützen sollen. So sollen etwa Unternehmer, die Konkurs angemeldet haben, eine zweite Chance bekommen. Außerdem soll der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden und die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.
Vier wichtige Bereiche
Die EU Kommission will zudem in vier Bereichen, die für KMU besonders wichtig sind, neue Rechtsvorschriften vorschlagen. Neben einer neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung hinsichtlich staatlicher Beihilfen, einem neuen Vorschlag über die Mehrwertsteuer und einer für 2009 vorgesehenen Änderung der Vorschrift über Zahlungsverzögerungen sind Richtlinien für das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne – SPE) geplant.
Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)
Die SPE wurde auf der Rechtsgrundlage des Artikel 308 EG-Vertrag entwickelt, weil für grenzüberschreitend tätige KMU derzeit aufwändige Verpflichtungen bestehen. So müssen sie bisher in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. Die SPE trägt dazu bei, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, gleichgültig in welchem EU-Mitgliedstaat es tätig ist. Somit erspart die SPE den Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.
Der Vorschlag geht hingegen nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der Rechnungslegung oder der Insolvenz der SPE ein. Auch behandelt er nicht die vertraglichen Rechte und Verpflichtungen der SPE oder ihrer Anteilseigner, die über diejenigen hinaus gehen, die sich aus der Satzung der SPE ergeben. Diese Punkte unterliegen weiterhin dem nationalen Recht und gegebenenfalls den vorhandenen Gemeinschaftsinstrumenten. Die Wahl der SPE als eine Rechtsform zur Ausübung von Tätigkeiten in der EU sollte aus steuerlicher Sicht neutral sein.
Quelle: PM EU-Kommision
Den Vorschlag für die Verordnung des Rats über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft
im Volltext finden Sie → hier
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